Die Warnung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ist Teil des Bevölkerungsschutzes in Deutschland, welcher sich wiederum aus Katastrophenschutz (Zuständigkeit der Bundesländer) und Zivilschutz (Zuständigkeit des Bundes) zusammensetzt.

Zuständigkeiten Die Zuständigkeiten sind in im Dritten Abschnitt des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes geregelt. Hiernach warnen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Länder im Auftrag des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen. Soweit die hierfür erforderlichen Warnmittel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) – § 6 Warnung der Bevölkerung. Die Zuständigkeiten sind also gem. Nr. 1 Grundgesetz (GG) der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über „die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“ und dem friedensmäßigen Katastrophenschutz gemäß der und Abs. 1 GG der Länder aufgeteilt.

Warnungen auslösende Stellen sind: Der Bund im Verteidigungs- oder Spannungsfall Untere Katastrophenschutzbehörden eines Landkreises

Warnung in der Zuständigkeit des Bundes Seit der Gründung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Jahr 2004 ist dessen Abteilung I -Krisenmanagement- zuständig. Zur Erfassung von Gefahren aus der Luft sind hierbei Vertreter im Nationalen Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum (NLFZ) eingesetzt. Zur Weitergabe der Warnung betreibt das BBK das Modulare Warnsystem (MoWaS), welches von den Bundesländern für deren Warnungen im Katastrophenschutz mitgenutzt und somit ständig beübt und verbessert werden kann.

Bundesweiter Warntag mini|Bildschirmfoto vom Cell Broadcast zum Bundesweiten Warntag 2023 Der Bundesweite Warntag wird seit dem Jahr 2020 einmal jährlich am zweiten Donnerstag im September mit einer Warnung ab 11:00 Uhr MESZ durchgeführt, verbunden mit einer Entwarnung um 11:45 Uhr.

Am 10. September 2020 wurde auf Initiative des Präsidenten des BBK, Christoph Unger, erstmals nach der Wiedervereinigung wieder eine bundesweite Probewarnung durchgeführt. Diese wurde allerdings von einer technischen Panne überschattet. Die für 11 Uhr vorgesehene Probewarnmeldung wurde bei den ersten Nutzern erst rund eine halbe Stunde später über die offiziellen Warn-Apps wie z. B. NINA oder Katwarn ausgespielt – bei anderen Nutzern gar nicht. Zudem wurden keine Push-Benachrichtigungen versendet. Das BBK nannte als Grund für die verzögerten Probewarnungen eine teilweise Überlastung des MoWas. Sie beruhte insbesondere auf einer „nicht vorgesehenen gleichzeitigen Auslösung einer Vielzahl von Warnmeldungen“ durch Landes- und Kommunalbehörden, die sich damit gegenseitig blockierten und so das Versagen des Modularen Warnsystems herbeiführten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lastete den Fehlschlag jedoch dem SPD-Mitglied Unger an und löste ihn als Behördenleiter durch den bisherigen CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Schuster ab. Die Personalentscheidung wurde sowohl von den oppositionellen Grünen als auch vom Koalitionspartner SPD als „planlos“ bzw. „Bauernopfer“ kritisiert. Am 30. Juni 2021 verständigten sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf, den ursprünglich für September 2021 geplanten Bundesweiten Warntag ausfallen zu lassen. Am 8. Dezember 2022 wurde der zweite Bundesweite Warntag durchgeführt. Dabei wurde außer den Sirenen, Radio und Fernsehen, Warn-Apps sowie digitalen Stadtanzeigetafeln auch erstmals Cell Broadcast als neuer Warnkanal getestet.Um 11 Uhr schrillten die Handys, Tagesschau, 8. Dezember 2022 12:00 Uhr. Das BBK führte hierbei erstmals bis zum 15. Dezember eine Online-Umfrage für Rückmeldungen zum Bundesweiten Warntag, an der bis zum 12. Dezember bereits rund 800.000 Mal teilgenommen wurde und deren Auswertung online verfügbar ist, durch. Seitdem ist die Evaluierung durch eine mit der Warnmeldung versendete Umfrage ein fester Teil der Übung. Das BBK gab bekannt, dass die Durchführung erfolgreich gewesen sei, da das Zusammenspiel einzelner Systeme funktioniert habe und die Menschen in Deutschland auf das wichtige Thema Warnung aufmerksam gemacht worden seien. Ebenso konnten technische Probleme der Vergangenheit behoben werden.

Nr. Datum Anmerkungen 1 10. September 2020 Erster Warntag seit der Wiedervereinigung, Defizite werden erkennbar 2 8. Dezember 2022 Erstmals Einsatz von Cell Broadcast, erstmals Begleitung durch eine Umfrage 3 14. September 2023 4 12. September 2024 5 11. September 2025 6 10. September 2026 7 9. September 2027 (geplant)

Warnung in der Zuständigkeit der Bundesländer Die einzelnen Bundesländer haben neben dem Bundesweiten Warntag noch zusätzliche Warntage.

Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2018 die Warntage. Man lieferte damit die Blaupause für den Bundesweiten Warntag. In Nordrhein-Westfalen finden zweimal jährlich landesweite Warntage statt. Der erste wird am zweiten Donnerstag im März um 11:00 Uhr MEZ durchgeführt und der zweite am zweiten Donnerstag im September um 11:00 Uhr MEZ, letzterer ist also deckungsgleich mit dem Bundesweiten Warntag.

Bayern Der Probealarm findet in Bayern immer am zweiten Donnerstag im März statt.

Die Regierungen werden ab 11:00 Uhr zeitlich versetzt für ihren Zuständigkeitsbereich die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warn-Apps und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, Katwarn und BIWAPP sowie Cell Broadcast). Um 11:30 Uhr wird von den Regierungen eine Entwarnung gesandt. Eine Entwarnung über Cell Broadcast erfolgt nicht. Die Auslösung von Cell Broadcast über MoWaS erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Regierung, um die Funktionsfähigkeit der regierungsbezirksweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.

Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz fand der erste landesweite Warntag am 13. März 2025 statt.

Die Warnung wurde gegen 10:00 Uhr über das Modulare Warnsystem (MoWaS) im Lagezentrum Bevölkerungsschutz ausgelöst. Dabei kamen verschiedene Warnmittel zum Einsatz, darunter Cell Broadcast sowie Warn-Apps wie NINA und Katwarn. Je nach Möglichkeit und Verfügbarkeit unterstützten die Kommunen den landesweiten Warntag mit Lautsprecherdurchsagen, Sirenen oder mobilen Lautsprechern. Gegen 10:45 Uhr erfolgte die Entwarnung.

Hessen Am 13. März 2025 kamen neben Sirenen auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie die Warn-App hessenWARN und das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“, zum Einsatz. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:15 Uhr als auch das für die Entwarnung um 10:50 Uhr dauerten jeweils für eine Minute an.

Am 12. März 2026 wurde ein weiterer Test mit denselben Apps durchgeführt.www.presseportal.de abgerufen am 12. Marz 2026

Das Grundprinzip des Warnmixes Beim Warnmix werden verschiedene Möglichkeiten genutzt, die Warnungen durch das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem über die Warnmultiplikatoren wie etwa Medienanstalten, Betreiber von Stadtinformationstafeln oder die Deutsche Bahn und angeschlossene Warnkanäle wie Radio, Fernsehen und den Mobilfunkdienst Cell Broadcast zielgerichtet und in einem Vorgang zu verbreiten. Dabei unterscheiden sich die Möglichkeiten für großflächige Katastrophenwarnungen im Bundesgebiet durch ihre Geschwindigkeit, den erreichbaren Bevölkerungsumfang, die Ausfallsicherung und die fixen und variablen Kosten. Eine automatisierte und personenunabhängige Aktivierung im Katastrophenfall wird seit dem Aufbau des Zivilschutzes in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg favorisiert.

Besondere Aufmerksamkeit liegt auf dem „Weckeffekt“, also der Möglichkeit, die Bevölkerung auf bestimmte Medien und deren Mitteilungen aufmerksam zu machen. Wenn eine Warnmeldung über ein bestimmter Warnkanal wie Fernsehen, Radio oder Smartphone von einer Person im Gefahrenumfeld nicht wahrgenommen wird oder ein Warnkanal ausfällt, wird gleichzeitig über eine Vielzahl weiterer Warnkanäle wie Stadtinformationstafeln, Warn-Apps, Lautsprecherwagen und Internetseiten gewarnt. Je mehr Warnkanäle in den Warnmix einbezogen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Warnmeldung die Menschen in Deutschland erreicht. Darüber hinaus ermöglicht es der Warnmix, Warnmeldungen auf verschiedene Arten zu kommunizieren. Zusammen eingesetzt, ergänzen sich die einzelnen Warnkanäle. So kann eine Sirene eine Warnung zwar lautstark verbreiten – damit wird ein hoher „Weckeffekt“ erreicht –, jedoch sind nur einzelne Signalfolgen möglich. Der Informationsgehalt einer Meldung in einer Warn-App oder im Radio ist dagegen deutlich höher. Gerade die wichtigen ersten Handlungsempfehlungen, wie sich Betroffene im ersten Moment vor einer Gefahr schützen können, werden auf diesen Wegen erst darstellbar. Und schließlich können Warnungen so auf akustischem, visuellem und haptischem (z. B. dem Vibrationsalarm eines Smartphones) Wege verbreitet werden. Deswegen setzt das BBK auf einen breiten Mix an analogen und digitalen Kanälen, um die Menschen in Deutschland vor Gefahren zu warnen.

Sirenen

Ein zentrales und flächendeckendes, über MoWaS ansteuerbares Sirenensystem ist seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr vorhanden, da die Sirenen den Kommunen übergeben wurden. Ein Nachfolger, der dem Tetra-Standard entspricht, befindet sich auch durch Sirenenförderungsprogramme des Bundes seit 2021 im Aufbau. Vereinzelt bestehen auch regionale Sirenensysteme; siehe Abschnitt Von den Bundesländern und regional genutzte Sirenensignale.

Radio und Fernsehen Bereits angeschlossen an MoWaS sind eine Vielzahl der TV- und Radiosender (auch in Verbindung mit RDS und DAB sowie DAB+). und einige Online-Zeitungen, die entsprechend aktuelle Warnungen verbreiten können. Der Weckeffekt fehlt allerdings. Bei Stromausfällen nimmt der erreichbare Personenkreis außerdem rapide ab, da netzunabhängige Empfangsgeräte für den Rundfunk (bspw. Batterieradios, Autoradios, Mobiltelefone mit Radioempfang) nicht in allen und für den TV-Empfang in so gut wie keinen Haushalten vorhanden sind. Auch die Arbeit von TV- und Radiostationen kann in Katastrophenfällen eingeschränkt sein. Zwar verfügen viele große Stationen wie auch große Sendeanlagen über Notstromanlagen, gerade lokale Sender jedoch nicht immer. So war z. B. während des Hochwassers 2021 das WDR-Studio im stark betroffenen Wuppertal wegen Stromausfalls nicht sendefähig.

Digitalradios, die die auf DAB+ basierende Katastrophen-Warntechnik Automatic Safety Alert (ASA) unterstützen, schicken seit September 2026 Benutzern im Katastrophenfall Audio-Warnungen und werden hierfür aus dem Standby geweckt.https://www.dabplus.de/asa/ ASA ist über ETSI TS 104 090 und ETSI TS 104 089 normiert.

Lautsprecherwagen In einigen Städten wurden Lautsprecherwagen angeschafft, mit denen die Bevölkerung im Ernstfall gewarnt und informiert werden kann. Diese kamen etwa in Bayern im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Deutschland zum Einsatz. Eine flächendeckende Ausstattung gibt es jedoch nicht. Im Ernstfall wird zusätzliches Personal der Behörden für die Alarmierungsfahrten gebunden. Je nach Größe des abzudeckenden Gebietes und der Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge kann die Warnung außerdem erheblich Zeit in Anspruch nehmen.

Massen-Kurznachrichten (Cell Broadcast)