Rolf Holtfort (geb. im März 1938Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476 : „Der grauhaarige Herr, er heißt Rolf Holtfort und wird im März nächsten Jahres [d.h.: 2003] 65, ...“; siehe auch: Heiner Lichtenstein, „Ein ungeklärter Fall“ [Alois Brunner], in: Endstation rechts, 22. April 1999, https://www.endstation-rechts.de/news/ein-ungeklarter-fall; gest. 2009Deutsche National-Bibliothek (DNB), Gemeinsame Normdate (GND), „Holtfort, Rolf“, https://d-nb.info/gnd/1067218068; ebenso: Ahlrich Meyer, „Das Dossier Marianne Cohn. Geschichte einer gescheiterten Ermittlung“, S. 21–25, S. 21, in: „Helfer, Widerständler, Nutznießer: Abweichendes Verhalten im Nationalsozialismus und seine Deutungen“, Mit Beiträgen von Susanna Schrafstetter, Ahlrich Meyer, Martin Sander und Jacob S. Eder, in: Einsicht 17, Bulletin des Fritz Bauer Instituts, Frühjahr 2017, https://www.fritz-bauer-institut.de/fileadmin/editorial/publikationen/einsicht/einsicht-17.pdf : „Als der Kölner Staatsanwalt Rolf Holtfort im Jahr 2009 verstarb, …“ Abweichendes Todesjahr, nämlich 2008, bei Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, Signatur: RW 716, https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=TEKTONIK-Tekt_a0ea756c-bf79-42a7-a91e-3083ca4a1ccf) war ein deutscher Jurist. Er galt als „Nazi-Jäger“.

Lebensweg

Holtfort war zunächst als Finanzbeamter tätig. 1962 holte er das Abitur nach und studierte anschließend Rechtswissenschaft. Während seines Studiums besuchte er mehrere Gerichtsverhandlungen gegen nationalsozialistische Straftäter. Holtfort erlebte dort, mit welcher Dreistigkeit sich manche Beschuldigten herauszureden versuchten.Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476 Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen wurde Holtfort im Jahr 1973 Staatsanwalt und ließ sich alsbald an die im Jahr 1960 gegründete Kölner Zentralstelle für die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen versetzen. Seit April 1975 war Holtfort als Dezernent der Zentralstelle in Köln mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren zur „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich befasst.Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 91, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001,

Das Verfahren gegen Kurt Lischka, Ernst Heinrichsohn und Herbert Hagen

Zwischen dem 24. Oktober 1979 und dem 11. Februar 1980 standen in Köln wegen ihrer Beteiligung am Holocaust in Frankreich die drei ehemaligen SS-Führer Kurt Lischka, Ernst Heinrichsohn und Herbert Martin Hagen vor Gericht. Ihre Anklage hatte der Staatsanwalt Rolf Holtfort vorbereitet und verfasst. Die Kölner 15. Große StrafkammerBruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476 und Heiner Lichtenstein, „Ein ungeklärter Fall“ [Alois Brunner], in: Endstation rechts, 22. April 1999, https://www.endstation-rechts.de/news/ein-ungeklarter-fall verurteilte die Angeklagten nach nur vier Monaten Verfahrensdauer wegen Beihilfe zum Mord an den aus Frankreich verschleppten Juden zu hohen Freiheitsstrafen. Der Vorsitzende Richter im „Lischka-Prozess“ war Heinz Fassbender.Reader: „Der vergessene Whistleblower Léon Gruenbaum“, Material zum Symposium am 19. Oktober 2013 in Karlsruhe, Forum Ludwig Marum, https://www.forum-ludwig-marum.de/site/assets/files/1012/reader.pdf Der frühere SS-Sturmbannführer Herbert Hagen wurde zu zwölf Jahren, der Ex-Obersturmbannführer Kurt Lischka zu zehn Jahren und der ehemalige SS-Unterscharführer Ernst Heinrichsohn zu sechs Jahren Haft verurteilt.Georg Bönisch, „Holocaust: Beihilfe zum Mord. Der Kölner Staatsanwalt Rolf Holtfort, als einziger deutscher Zeuge im Papon-Prozeß geladen, über die Verstrickung der Franzosen in den Holocaust“, Interview, in: Der Spiegel Nr. 2/1998, 4. Januar 1998, https://www.spiegel.de/politik/beihilfe-zum-mord-a-81ef7ec3-0002-0001-0000-000007132636

Holtfort hatte jedoch nicht nur gegen Lischka, Heinrichsohn und Hagen ermittelt, sondern gegen insgesamt 200 Personen.Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet. Anfang der 80er Jahre wollte Staatsanwalt Holtfort aus Köln ein Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher in Frankreich einleiten. Sein Vorgesetzter verhinderte es. SS-Offiziere mußten sich nie verantworten“, in: taz. die tageszeitung, 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/

Das Verfahren gegen Walter Nährich, Rudolf Bilfinger, Friedrich Merdsche, Heinrich Illers und Hans-Dietrich Ernst

Zwölf dieser Beschuldigten wollte er in einem zweiten Prozess vor Gericht bringen. Hauptangeklagter sollte der in Köln lebende Regierungsrat a. D. Walter Nährich sein. Neben ihm hätten sich unter anderem die Juristen Rudolf Bilfinger, Friedrich Merdsche, Heinrich Illers und Hans-Dietrich Ernst vor Gericht verantworten müssen. Illers war in Paris Stellvertreter des rechtskräftig verurteilten Kurt Lischka gewesen, während Bilfinger in Toulouse, Merdsche in Orléans und Ernst in Angers als Kommandanten des Sicherheitsdienstes für die Judendeportationen mitverantwortlich waren.

Holtforts Vorgesetzter, der Staatsanwalt Werner Pfromm, wies Holtfort unmittelbar nach Abschluss des Lischka-Prozesses telefonisch an, nur gegen diejenigen mutmaßlichen Beteiligten an der Judenverfolgung in Frankreich weiter zu ermitteln, die im Raum Köln/Bonn lebten. Alle anderen Fälle habe Holfort an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abzugeben. Die Verfahren gegen Hans-Dietrich Ernst, inzwischen Rechtsanwalt und Notar, Friedrich Merdsche, inzwischen vorsitzender Richter einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main, und Rudolf Bilfinger, inzwischen Oberverwaltungsgerichtsrat am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, wurden von den nun zuständigen Orts-Staatsanwaltschaften „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt. Der Prozess gegen Heinrich Illers, inzwischen Senatspräsident am Landessozialgericht Niedersachsen in Celle, endete aufgrund seiner altersbedingten Verhandlungsunfähigkeit. Das Verfahren gegen Nährich, der für die Deportation von 523 Juden verantwortlich gewesen sein soll, musste eingestellt werden, weil ihm ein Gutachten „irreversiblen Altersabbau“ bescheinigte.Julia Faßbender, „NS-Prozeß: Nichts gewußt, alles vergessen. Graf Korff aus Mangel an Beweisen freigesprochen“, in: Die Zeit, 25. November 1988, https://www.zeit.de/1988/48/nichts-gewusst-alles-vergessen

Das Verfahren gegen Modest Graf von Korff

Im April 1985 begann der Prozess gegen den ehemaligen SS-Hauptsturmführer und pensionierten Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium Modest Graf von Korff vor dem Schwurgericht Bonn. Korff sollte ursprünglich zusammen mit dem bereits erwähnten ehemaligen SS-Hauptsturmführer und Regierungsrat a. D. Dr. Walter Nährich angeklagt werden, ferner mit Dr. Richard-Wilhelm Freise, ehemaliger SS-Hauptsturmführer und Landesverwaltungsrat, sowie mit Rolf Bilarz, ebenfalls ehemaliger SS-Hauptsturmführer und Journalist. Freise hatte jedoch bereits im August 1983 Suizid begangen und in seinem Abschiedsbrief seine Unschuld beteuert. Der damals 75-jährige Bilarz, angeklagt wegen der Deportation von 388 Juden, starb einige Monate später.

Laut Anklageschrift waren unter der Regie des früheren SS-Kommandant Graf von Korff in den Jahren 1942 und 1943 220 Juden von Frankreich nach Auschwitz deportiert und dort vergast worden. Korff hatte in dem Gerichtsverfahren behauptet, in dem Glauben gehandelt zu haben, die französischen Juden würden im Osten bei Straßenbauarbeiten eingesetzt werden. Aus der Tatsache, dass von Korff auch Greise, Schwerkranke und Säuglinge deportieren ließ, folgerte Holtfort jedoch, dass der Angeklagte das wahre Ziel, nämlich die Vernichtung der Juden in Auschwitz, gekannt habe und damit der Beihilfe zum Mord überführt sei. Er forderte sechs Jahre Haft für von Korff. Das Bonner Schwurgericht unter dem Vorsitz des Richters Martin Lickfett sprach Korff jedoch frei. In der mündlichen Verhandlung stellte Lickfett klar: „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Vergangenheit zu bewältigen, sondern die Schuld eines einzigen Angeklagten zu prüfen“, und eine Schuld des Angeklagten im Sinne der Anklage habe der Prozess nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit ergeben. Auch bei scheußlichen Verbrechen gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Das Verfahren gegen Alois Brunner; Holtforts Versetzung

Holtfort konnte auf Antrag Serge Klarsfelds am 10. Oktober 1984 einen Haftbefehl gegen Alois Brunner beim Amtsgericht Köln erwirken.Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/3777, 20. Januar 2015, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 16. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext; Bundestags-Drucksache 18/3599, Suche nach dem Kriegsverbrecher Alois Brunner, https://fragdenstaat.de/dokumente/26996-suche-nach-dem-kriegsverbrecher-alois-brunner/. Siehe auch: Klaus Wiegrefe, „Holocaust: Justiz beendet Fahndung nach NS-Verbrecher Alois Brunner. Der SS-Hauptsturmführer Alois Brunner deportierte über 128.000 Juden in die Vernichtungslager. Zuletzt lebte er in Syrien. Die Kölner Justiz vermutet, er sei dort auch gestorben.“, in: Der Spiegel Nr. 29/2022, 15. Juli 2022, https://www.spiegel.de/panorama/justiz/alois-brunner-justiz-beendet-fahndung-nach-ns-verbrecher-a-2012a406-e3e2-47b9-a8dc-c34f5e5527a9 : „1961 erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Haftbefehl [gegen Alois Brunner], 1984 folgte ein weiterer Haftbefehl des Amtsgerichts Köln.“ Brunner war SS-Hauptsturmführer und einer der wichtigsten Mitarbeiter Adolf Eichmanns bei der Vernichtung der europäischen Juden. Holtfort erreichte, dass die Bundesregierung in Damaskus (Syrien) einen förmlichen Auslieferungsantrag für Alois Brunner stellte.„NS-Verbrecher: »Zweigestirn des Todes«. Ein SS-Scherge zählt, 51 Jahre nach Kriegsende, noch immer zu den meistgesuchten Verbrechern der Welt: Alois Brunner, die rechte Hand von Adolf Eichmann. Hessen und Nordrhein-Westfalen haben eine halbe Million Mark Belohnung auf Brunners Ergreifung ausgesetzt, doch der steht offenbar unter dem Schutz einflußreicher Politiker in Nahost.“, in: Der Spiegel Nr. 49/1996, 1. Dezember 1996, https://www.spiegel.de/politik/zweigestirn-des-todes-a-303e6e5f-0002-0001-0000-000009134300