Operation Luxor ist die Bezeichnung für eine großangelegte Operation der österreichischen Polizei im Jahr 2020 im Kampf gegen angeblichen Terrorismus von Muslimen.

Der Operation ging eine Observation von eineinhalb Jahren voraus, bis schließlich am 9. November 2020 etwa 930 Polizisten österreichweit Wohnungen und Vereinseinrichtungen von ca. 70 Beschuldigten stürmten. Bis 2026 wurde im Zuge dieser Operation keine Person festgenommen, in Untersuchungshaft genommen oder verurteilt. Journalisten sprachen nach zwei Jahren von „zerbröselnden Ermittlungen“ oder auch „klassische türkise Showaktion mit bisher null strafrechtlichem Ergebnis“. Opfer der Razzia waren Personen aus der muslimischen Zivilgesellschaft und bekannte öffentliche Kritiker der ÖVP-Islampolitik. Der Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl bezeichnete die Operation Luxor als „Lehrbuchbeispiel von Regieren mit Kriminalität und Furcht“.

Operation Luxor Operation Luxor war die größte kriminalpolizeiliche Aktion in der Zweiten Republik nach der Operation Spring. Verantwortlich waren der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und die Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Insgesamt wurde eine Razzia bei 70 Personen und Einrichtungen zeitgleich in den Bundesländern Wien, Steiermark und Kärnten simultan um 5 Uhr morgens durchgeführt, ohne dass nach drei Jahren eine einzige Person festgenommen oder gar angeklagt worden wäre. Die Kosten der Abhöraktion alleine beliefen sich bis Juli 2022 auf mehr als eine halbe Million Euro. Die Razzia fand eine Woche nach dem Anschlag am 2. November 2020 statt, steht aber in keinem inhaltlichen oder personellen Bezug dazu. Die Bundesregierung, insbesondere die Minister der ÖVP unter dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem Innenminister Karl Nehammer präsentierten die Razzia als einen wichtigen „Schlag gegen den politischen Islam“, einem wichtigen Wahlkampfthema von Sebastian Kurz. Das Ermittlungsverfahren wurde trotz Ergebnislosigkeit auf rund 104 Beschuldigte ausgeweitet und entwickelte sich zu einem der größten Justizverfahren der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Heute (2023), drei Jahre nach der Razzia ist das Ermittlungsverfahren ergebnislos, weshalb es viel Kritik erntete.

Verdachtsgründe Ermittelt wurde wegen des Verdachts auf Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs. 2 StGB, der kriminellen Organisation nach § 278a StGB, der staatsfeindlichen Verbindung nach § 246 Abs. 1 und 2 StGB, der Terrorismusfinanzierung nach § 278d Abs. 1 und 1a StGB und der Geldwäscherei gemäß § 165 Abs. 3 StGB. Der Terrorismusverdacht richtete sich dabei ausschließlich gegen Aktivitäten im Ausland. Die Beschuldigten wurden verdächtigt, mithilfe terroristischer Straftaten (Mord, Entführung, Sprengstoffanschläge etc.), Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei islamische Enklaven in Europa zu errichten, das Regime des ägyptischen Präsidenten und Militär General Abdel-Fattah Al-Sisi in Ägypten zu stürzen, die Macht in Ägypten wiederzuerlangen, Israel zu zerstören und ein weltweites Kalifat mit Jerusalem als Hauptstadt errichten zu wollen. Weil konkrete Tathinweise fehlten, bestritten neun Beschuldigte die Rechtmäßigkeit der Razzia, was gerichtlich bestätigt wurde. Der ehemalige Nationalratsabgeordnete und Grünen-Politiker Peter Pilz hat deswegen kommentiert: „Justiz und Polizei haben in der aufwendigsten Aktion in der Geschichte des Verfassungsschutzes versucht, israelische und ägyptische Behörden bei ihrem Kampf gegen Muslimbrüder und Hamas zu unterstützen. In keinem Moment der mehr als einjährigen Aktion ging es um eine terroristische Bedrohung gegen Österreich.“

Das Oberlandesgericht Graz urteilte im Juni 2021, dass es keinen Anfangsverdacht gegeben hat. Mit Stand Sommer 2023 wurden bei mehr als 40 Personen die Ermittlungsverfahren eingestellt. Der leitende Grazer Staatsanwalt Johannes Winklhofer versuchte dennoch, das Verfahren gegen 49 Personen inklusive Personen, die freigesprochen wurden, für zwei weitere Jahre zu verlängern.

Bis 2026 wurde im Zuge dieser Operation keine Person festgenommen, in Untersuchungshaft genommen oder verurteilt; ein Gerichtsverfahren wurde eröffnet, aber wieder fallen gelassen. Im Juni 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Graz Anklage gegen einen Imam unter anderem wegen Verhetzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Er wurde noch im selben Monat in allen Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen.Operation „Luxor“: Imam von Terrorvorwurf freigesprochen. In: orf.at. 17. Juni 2026, abgerufen am 24. Juli 2026.

Gutachter Zwei inhaltliche Grundlagen der Operation Luxor waren je ein Gutachten des Autorenduos Heiko Heinisch und Nina Scholz sowie eine Studie von Lorenzo Vidino. Im Juli 2022 entschied das Oberlandesgericht Graz im Bezug auf Heiko Heinisch und Nina Scholz auf einen und entließ die beiden Gutachter, da Heinisch vier Jahre zuvor in einer Fernsehdiskussion über einen der Beschuldigten geäußert hatte, dieser bekenne sich offen dazu, Kader der Muslimbruderschaft zu sein. Ein von der Bridge-Initiative an der Georgetown University geführtes Factsheet meint zu Heiko Heinisch und Nina Scholz, dass „beide nicht über Fachwissen über den Islam, die islamische Geschichte oder Muslime in Europa verfügen“, obwohl sie sehr viel darüber schreiben und von der ÖVP-geführten Regierung als Experten herangezogen werden. Der österreichische Politikwissenschaftler und Dschihadismus-Forscher Thomas Schmidinger hält in einer Analyse des Gutachtens von Heinisch und Scholz fest, dass beide „weder über das fachliche noch das sprachliche Wissen verfügten, um die vom Staatsanwalt gestellten Fragen fachlich kompetent, objektiv und unvoreingenommen zu beantworten“. Er zeigt, dass die Autoren anstatt seriöser Quellen auf „tendenziös-islamkritische Webseiten oder Medien zurückgegriffen“ hatten, was zu schwerwiegenden Fehlern führte, indem „teilweise falsch zugeordnet [wurde] und Verbindungen zu terroristischen Organisationen behauptet [wurden], die nicht nachweisbar sind“.

Das zweite Gutachten des Extremismus-Forschers Lorenzo Vidino wurde 14 mal im Durchsuchungsbefehl erwähnt. Vidino ist auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats in der Dokumentationsstelle Politischer Islam und berät damit die ÖVP-Integrationsministerin Susanne Raab. Wie Hans Rauscher erklärte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Anas Schakfeh, basierend auf „völlig frei erfundenen“ Behauptungen von Vidino eröffnet. Vidino war auch als Zeuge im Zuge der Ermittlungen geladen worden. Vidino stand 2023 in der Kritik, weil er im Naheverhältnis zu einer Schmierkampagne, die von den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen muslimische Vereine bezahlt wurde, involviert war.

Internationale Einflussnahme Während der investigative Journalist und ehemalige Nationalratsabgeordnete (Die Grünen) Peter Pilz bereits zu Beginn meinte, dass israelische und ägyptische Behörden involviert gewesen sein könnten, zeigte die Profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer und ihr Kollege Stefan Melichar in einer investigativen Recherche über den privaten Spionagedienst Alp Services, dass dieser vorab über die Operation informiert war.

Mediale Rezeption Eine Untersuchung der medialen Berichterstattung zur Operation Luxor innerhalb des ersten Monats kommt zu folgendem Schluss: „Zusammenfassend lässt sich über die Analyse der Berichterstattung und der Topoi sagen, dass die Medien bis einige Wochen nach der Operation Luxor die Informationen und Meinung der Regierung oftmals unkritisch wiedergaben – und das, obwohl nach der Pressekonferenz deutlich wurde, dass JournalistInnen sehr wohl kritische Fragen stellten. Es scheint, als ob das Vertrauen in die Exekutive und Judikative so groß war, dass man nicht annahm, dass eine Operation dieser Größe ohne konkretes Beweismaterial durchgeführt werden konnte – auch wenn Nehammer und Ruf die Fragen im Anschluss an die Pressekonferenz nur teilweise oder gar nicht beantworteten.“ Nach dem ersten Monat mehrten sich kritische Stimmen. Anna Thalhammer schrieb für 2021 in Die Presse von „zerbröselnden Ermittlungen.“ Der-Standard-Redakteur Hans Rauscher sprach 2022 von einer „klassischen türkisen Showaktion mit bisher null strafrechtlichem Ergebnis“ sowie einem „gigantischen Flopp“. Der Standard-Journalist Jan Michael Marchart sprach 2022 vom „derzeit größten und wohl umstrittensten Verfahren in Österreich“ und 2023 von einer „erfolglosen Operation Luxor“. 2023 schrieb Anna Thalhammer als Chefredakteurin des Wochenmagazins Profil von der Operation als „Nehammers Debakel“. Das Verhalten des Staatsanwalts Johannes Winklhofer wurde vom Chefredakteur der Wochenzeitschrift Falter, Florian Klenk, als dem „Staatsanwalt außer Kontrolle“, da er ein Ermittlungsverfahren eröffnete, um „drei angesehene Muslime […] wegen Nötigung“ zu „verfolgen, weil sie sich gegen Terror-Vorwürfe zum Teil erfolgreich mit Klagen wehren“.

Der Betroffene und Politologe Farid Hafez, der immer wieder in Englisch über die Operation Luxor schrieb und sprach, nahm in mehreren Interviews im österreichischen Fernsehsender Puls 24 sowie vor wie auch nach Einstellung seines Verfahrens Stellung zu den laufenden Ermittlungen der Operation.

Einzelschicksale Die Nationalratsabgeordnete Faika El-Nagashi (Grüne) meinte zur Operation Luxor: „Insbesondere die Operation Luxor hat dramatische Spuren innerhalb der muslimischen Communitys hinterlassen. Mittlerweile wurde der Großteil der Verfahren gegen die Beschuldigten zwar eingestellt, aber die Folgen sind tiefgreifend: Kinder und Jugendliche und ihre Familien wurden in unverhältnismäßigen Razzien frühmorgens von schwer bewaffneten Polizeikommandos aus dem Schlaf gerissen und schwer traumatisiert, die materiellen und immateriellen Kosten der Verfahren für die Betroffenen sind kaum zu beziffern, die Diffamierungen der muslimischen Vereine und exponierter Einzelpersonen hinterlassen bleibenden Schaden. Hier liegt ein langer Weg der politischen Aufarbeitung vor uns“.

Die Operation traf insbesondere Hilfsvereine, die sich um das Wohl palästinensischer Kinder kümmern. Gegen Osama Abu El Hosna, der in der Terrornacht vom 2. November 2020 einem Polizisten das Leben rettete, wurde nachträglich ebenso im Zuge der Operation Luxor ermittelt, da er in einem Hilfsverein tätig war. Trotz Freispruch wurde dem staatenlosen Abu El Hosna die Staatsbürgerschaft mit Verweis auf die beendeten Ermittlungen verwehrt. Da die Operation Luxor auch Hilfsvereine traf, kritisierten diese die de-facto Blockade von humanitärer Hilfe aufgrund der gesperrten Konten im Zuge der Ermittlungen. Religionslehrer wurden vom Dienst freigestellt und konnten damit mehrere Jahre ihrer Arbeit nicht nachgehen.

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