Das Recht der Staatsangehörigkeit in der anglophonen Karibik ( oder allgemeiner ) steht in der Tradition des Mutterlandes. Die Gesetze der einzelnen unabhängig gewordenen Inseln Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Jamaika, St. Kitts und Nevis, Saint Lucia, St. Vincent und die Grenadinen und Trinidad & Tobago sind bis heute stark davon geprägt und unterscheiden sich im Kern wenig. Mit behandelt werden auch die verbliebenen britischen Überseegebiete in der Karibik und Bermuda. Zwar richtet sich deren Staatsangehörigkeitsrecht nach dem britischen, sie haben jedoch alle unterschiedliche Vorschriften für lokale Zugehörigkeiten, die volle Bürgerrechte vermitteln. Nicht mit abgehandelt werden hier Britisch-Guayana, unabhängig seit 1966 als Guyana und Britisch-Honduras, unabhängig seit 1981 als Belize.

Wie in der Tradition des Common-Law-Rechtsraums üblich dient die Geburtsurkunde als Nachweis des Staatsangehörigkeitsanspruchs, da alle Länder dem Geburtsortsprinzip (ius soli) ein starkes Gewicht beimessen.

Koloniales Recht seit 1914 mini|Das Muster der seit 1945 einheitlichen britischen Reisepässe mit dem ausstellenden Territorium auf dem Umschlag. Alle britischen karibischen Besitzungen waren Kolonien,Z. B. war Jamaika seit 1655 Kolonie. 1661 proklamierte man, dass die Bewohner britische Untertanen sind. 1683 gab es ein erstes Einbürgerungsgesetz (35 Ch. II, 3. 3). ihre Bewohner somit , nicht wie die Untertanen in Protektoraten oder den indischen Fürstenstaaten .1838–1917 wurden rund eine halbe Million Inder vor allem als Vertragsarbeiter auf den Zuckerrohrfeldern angeworben. Der Frauenanteil lag bei 3 %. Weiterführend zu deren Nachfahren: Diaspora Groups of the Eastern Caribbean San José 2021 (International Organization for Migration). Zuwanderer mit letzterem Status fanden sich zur Unabhängigkeit vor allem in Trinidad.

Einheitlich für das gesamte Empire definierte der British Nationality and Status of Aliens Act 1914, in Kraft zum Jahresbeginn 1915, den Status eines, theoretisch überall gleichberechtigten, britischen Untertanen ().

Die Ratifizierung der drei Haager Verträge zur Staatsangehörigkeit in den 1930er Jahren wurde auf alle Kolonien ausgedehnt.

Der British Nationality Act 1948 schuf die Grundlage, auf der die Dominions eigene Staatsangehörigkeiten einrichteten.1948 c. 56 (Regnal. 11 and 12 Geo 6). Ergänzt u. a. durch British Nationality and Status of Aliens Act 1943. 1943 c. 14.Richard Graupner: Die Neuregelung der britischen Staatsangehörigkeit. Archiv des Völkerrechts, Vol. 2, S. 193–204 Er blieb für alle Kolonien und Schutzgebiete maßgebend. Die Änderung des Begriffs in (CUKC) war anfangs eine semantische, um den Sensibilitäten der neu unabhängigen Staaten des indischen Subkontinents Rechnung zu tragen. Seit Beginn der 1960er wurde die bisherige Gleichberechtigung immer mehr eingeschränkt.

Durch mehrere Gesetze für das Mutterland 1965–71Commonwealth Immigrants Act 1962, 10 & 11 Eliz. 2. c. 21 (es gab noch gewisse Erleichterungen für CUKCs die 1960-62 in Großbritannien gelebt hatten sowie beim Familiennachzug), verschärft 1968, 1968 c. 9, aufgehoben durch den noch strengeren Immigration Act 1971, 1971 c. 77. wurde den CUKCs eines der Grundrechte jeder Staatsangehörigkeit entzogen – das Recht auf Einreise und Aufenthalt im eigenen Land, das heißt Großbritannien und Nord-Irlands. Zunächst zielten die Zuwanderungskontrollen gegen vom indischen Subkontinent. Die freie, massenhafte Zuwanderung wurde auch für Westinder 1971 abgeschafft.

Durch den British Nationality Act 19811981 c. 61, aktueller Text. Ergänzt durch British Dependent Territories Citizenship (Deprivation) Rules 1982 S. I. 989 1982 und British Citizenship (Deprivation) Rules 1982 S. I. 988 1982. wurden die kolonialen Untertanen, auch wenn sie im Mutterland lebten, vom getrennt.

Britische Kolonien in der Karibik mini|Entwicklung des Kolonialbesitzes in der Karibik. Britische Besitzungen ocker. Einzelne Kolonien hatten lokale Einbürgerungsregeln erlassen. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte man die verschiedenen Inseln gruppiert zu den Kolonien der und zusammengefasst.Dort Naturalization Act, № 11, 29. Juli 1880 [ersetzt auch ältere lokale Vorschriften], geändert № 14, 1921; aufgehoben Naturalization Law Amendment Act, № 3, 4. Mai 1928. British Nationality (Fees, Offences, and Penalties) Act, № 5, 23. Dez. 1949, geändert SRO (L. I.) № 14, 1952, SRO (L. I.) № 24, 1956. Bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert hatte es Pläne gegeben, die zu einer Föderation unter einem einzigen Gouverneur zusammenzuschließen.Vgl. Report of the West India Royal Commission, 1897 [C 86551]. Die meisten Inseln waren im geringen Umfang selbstverwaltend, sie hatten einen Rat () mit Mitspracherechten in lokalen Fragen.

In den 1950er Jahren plante man in Whitehall staatsrechtliche Experimente, deren Ziel es war, föderale Bundesstaaten in den Kolonien zu erhalten.

Die aus zwölf „Provinzen“ bestehende Westindische Föderation bestand nur 1958 bis Mai 1962Ziel der Bürokraten in Whitehall war es, verdeutlicht durch Harold MacMillans “Wind of change”-Rede, die verbliebenen Kolonien baldigst in die Unabhängigkeit zu entlassen. Dabei sollte vermieden werden nicht-lebensfähige Zwergstaaten zu schaffen (weitere solche Versuche waren die Südarabische Föderation und die Föderation von Rhodesien und Njassaland). Letztere Politik scheiterte und wurde mit der Unabhängigkeit der Malediven 1965 endgültig aufgegeben. als die beiden mit zusammen 78 % der Bewohner bevölkerungsreichsten Glieder, nämlich Jamaika und Trinidads & Tobago als unabhängige Staaten ausschieden.Hintergrund: Jamaica’s Brexit: Remembering the West Indian Federation; Jamaica Observer, 25. Juni 2016. Überbleibsel dieser Zeit sind der East Caribbean Dollar und das West Indies Cricket Team.

Antigua, Dominica, Grenada, Saint Christopher-Nevis-Anguilla, Saint Lucia und Saint Vincent wurden 1967 als „assoziierte Staaten“ dem Vereinigten Königreich verbunden.West Indies Act 1967, 1967 c. 4. Staatsangehörigkeitsrechtliches in § 12 und schedule 3. Schedule 2 regelte den Austritt aus dem Verbund. Weiterführend: Urias Forbes: The West Indies Associated States: Some Aspects of the Constitutional Arrangements. In: Social and Economic Studies. Jg. 19, 1970, S. 57–88.Jean F. Freymond: Political integration in the Commonwealth Caribbean. A survey of recent attempts with special reference to the associated states (1967–1974). Institut Universitaire de Hautes Études Internationales, Genève 1980, ISBN 2-8288-0011-3. Für deren Einwohner, so sie CUKCs waren, wurde der Status geschaffen. Alle dieser Inseln wurden zu verschiedenen Zeitpunkten unabhängig,Vorbereitung z. B. Colonial Office; Constitutional Proposals for Antigua, St Kitts/Nevis/Anguilla, Dominica, St Lucia, St. Vincent, Grenada; London 1965 (HMSO), Cmnd 2865. behielten jedoch den gemeinsamen obersten Gerichtshof, heute Eastern Caribbean Supreme Court genannt. Als Revisionsgericht entscheidet er auch in Staatsangehörigkeitssachen.Urteile und Beschlüsse: Eastern Caribbean Supreme Court.

Seit 1982 Bis heute erhalten blieb im Recht die Unterscheidung, ob die Staatsbürgerschaft durch Geburt (im Inland), Abstammung (Das volle Abstammungsprinzip für im Ausland geborene Kinder britischer Eltern führte man dann unter George II. ein. (4 Geo. II, c. 21, bestätigt und erweitert auf die 2. Generation durch 13 Geo. III, c. 21.) Bezüglich künstlicher Befruchtung siehe usw. im Human Fertilisation and Embryology Act 2008. Die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist im Vereinigten Königreich legal.) oder Einbürgerung () erworben wird. Bestimmungen, die uneheliche Kinder benachteiligen oder noch nicht die volle Gleichberechtigung der Frau brachten, finden sich in vielen Gebieten, sie wurden oft erst nach dem Jahr 2000 geändert.

Fast alle Territorien erlauben die vereinfachte Einbürgerung von (CUKC), teilweise einschließlich Iren. In neuerer Zeit spricht man von , dem Anhang des Gesetzes, in dem die Länder des Commonwealth aufgeführt sind.

Unabhängige Inselstaaten

mini|Für die Bürger der CARICOM begann man 2005 einheitliche Reisepässe auszugeben.

Der übliche Ablauf zur Gewährung der Unabhängigkeit war es, auf einer Konferenz der Kolonialbeamten und Politiker der jeweiligen Insel in London eine (neue) Verfassung vorzubereiten oder zu erarbeiten.Beispiele: 1) Report of the St. Kitts/Nevis/Anguilla Constitutional Conference 1966; London 1966 (HMSO), Cmnd. 3031; 2) Report of the Antigua Constitutional Conference 1966; London 1966 (HMSO), Cmnd. 2963; 3a) Report of the Dominica Constitutional Conference London May 1977; Cmnd. 6901; 3b) Posnett, R. N.; Dominica. Termination of Association. A Report to the Minister of State; London 1978 (HMSO); Cmnd. 7279. Für die seit den 1970ern unabhängig gewordenen Inseln unterscheiden sich die staatsangehörigkeitsrechtlichen Übergangsbestimmungen, die darin eingearbeitet wurden, wenig. Viele Vorschriften der britischen Staatsangehörigkeitsgesetze 1948 und 1981 wurden überall wortgleich übernommen.Vgl. Verfassungen Bermudas und der Bahamas.

Hinsichtlich der Einbürgerungsvorschriften wurden die britischen von 1948 fast immer übernommen. Das bedeutet „guter Charakter“ (d. h. keine oder nur geringe Vorstrafen), und Erfüllung einer Mindestwohnsitzdauer, wobei die letzten zwölf Monate durchgehend im Lande zu verbleiben war. Normalerweise sind die Anträge vor einem Notar oder zu beglaubigen. Einzubürgernden verlangt man die Leistung eines Treueeids ab, auf den bei bisher britischen Untertanen manchmal verzichtet wird.

Mit Ausnahme der Bahamas erwirbt man die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (ius soli), auch wenn beide Eltern Ausländer sind. Dazu gehörten u. a. die Regelungen, dass Geburt an Bord oder Flugzeug der im Inland gleichgestellt ist; Beamte, die für die Regierung im Ausland tätig sind, gelten als im Inland lebend. Allgemein gilt der Ausschluss von den ius soli-Bestimmungen von Kindern von Diplomaten oder männlichen Besatzungssoldaten.Diese doch sehr spezifische Bestimmung geht zurück auf die Entscheidung Calvin's Case 1608 und findet sich dann immer noch im Gesetz von 1948.

Ebenfalls übernommen wurde die Unterscheidung zwischen Einbürgerung und dem erleichterten Antragsverfahren (), das oft auf einem Rechtsanspruch beruht. Auch derartige Neubürger der Inselstaaten müssen meist einen Treueeid leisten.

Der „gute Charakter“ als Einbürgerungsvoraussetzung bedeutet normalerweise keine Verurteilung zu mehr als einem Jahr Gefängnis und nicht in Konkurs bei Antragstellung. Von internationaler Praxis weicht ab, dass kaum eines der Länder von Einbürgerungskandidaten den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts verlangt. Bei Betrug oder Falschangaben können Einbürgerungen widerrufen werden. Volljährig ist man mit 18, auf den Bahamas und Barbados mit 21 Jahren.

Alle Länder erlauben die Aufgabe ihrer Staatsbürgerschaft, normalerweise um eine andere annehmen zu können. Der Entzug ist möglich bei Eintritt in eine fremde Wehrmacht, Hochverrat bzw. Illoyalität gegenüber dem Monarchen/der Regierung, oder (ungenehmigtem) Dienst als Beamter einer fremden Regierung.

Bei Findelkindern wird normalerweise Inlandsgeburt und somit ius soli-Erwerb angenommen.

Staatenlose und politische Flüchtlinge