Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 1. Juli 1946 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 31 Polizeibüros und -agenturen politischen Charakters wurden alle Polizeidienststellen und -agenturen aufgelöst, die mit der Überwachung und Kontrolle politischer Betätigung beauftragt waren.

Artikel III enthielt eine Strafklausel für den Fall der Zuwiderhandlung. Artikel IV enthielt eine Generalklausel zur Aufhebung von diesbezüglichen NS-Vorschriften. Dieses Vorgehen wurde bei Kontrollratsgesetzen gewählt, wenn eine detaillierte Überprüfung des gesamten Rechtsgebietes als zu arbeitsintensiv angesehen wurde.Matthias Etzel: Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945-1948), (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7). Mohr, Tübingen 1992, ISSN 0934-0955, S. 97 f.

Eine Überwachung und Kontrolle durch die deutsche Polizei fand aber weiterhin statt. So bestimmte eine einschlägige Vorschrift der US-Militärregierung, dass auf Anweisung die deutsche Polizei eine Beobachtung subversiver Elemente, die Besatzungsinteressen gefährdeten, vorzunehmen hatte.Matthias Etzel: Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945-1948). S. 98 f.

Bereits 1946 gab es Diensteinheiten innerhalb der Kriminalpolizei der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), die unter anderem die Aufgabe hatten, gegen „konterrevolutionäre“ oder „antidemokratische Elemente“ vorzugehen. Diese Einheiten beschränkten sich jedoch auf Hilfstätigkeiten für die sowjetischen Organe. 1948 beschloss das Politbüro der KPdSU die Schaffung einer eigenen deutschen Geheimpolizei. 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit mit Sitz in Ostberlin gegründet.Roger Engelmann: Gründung und Vorgeschichte des MfS. In: Roger Engelmann, Bernd Florath, Helge Heidemeyer, Daniela Münkel, Arno Polzin, Walter Süß: Das MfS-Lexikon. 4. aktualisierte Auflage, Ch. Links Verlag, Berlin 2021, ISBN 978-3-96289-139-8, S. 117 ff., Online-Version.

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde bis ins Detail von den westalliierten Besatzungsmächten gelenkt. Im sogenannten Polizeibrief aus dem April 1949 gestatteten die alliierten Militärgouverneure der künftigen Bundesregierung, eine eigene Stelle „zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten.“ Um eine neue Gestapo zu verhindern, untersagten sie aber, dieser Behörde auch Polizeibefugnisse einzuräumen (Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten). Im September 1950 trat das Bundesverfassungsschutzgesetz in Kraft.Unsere Geschichte. Bundesamt für Verfassungsschutz, abgerufen am 5. August 2023.

Weblinks Kontrollratsgesetz Nr. 31 vom 1. Juli 1946. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 8 vom 1. Juli 1946, S. 163, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: .

Einzelnachweise

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