mini|Katholische Bischöfe bei der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils auf dem Petersplatz in Rom (1962)
Ein Bischof der römisch-katholischen Kirche ist ein Amtsträger, der die höchste Stufe des Weihesakramentes, die Bischofsweihe, empfangen hat. Er hat die Aufgabe, die Katholiken in seinem Zuständigkeitsbereich zu lehren und zu leiten.Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 894. Die Bischöfe bilden gemeinsam das Bischofskollegium und sind zusammen mit dem Papst Träger höchster und voller Gewalt auch in Hinblick auf die Gesamtkirche, etwa in Form eines Ökumenischen Konzils.
Merkmale des Bischofsamtes Gesamtkirche Das Bischofsamt wird nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verstanden als brüderlicher Dienst (, ) am und im Volk Gottes, zu dessen Wohl es ausgeübt werden soll., unter Bezug auf Lumen gentium 18 und 24. In der Nachfolge der Apostel repräsentieren die Bischöfe Christus in der Kirche:
So setzt sich nach katholischer Lehre in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. Im Pfingstereignis wurden die Apostel vom Heiligen Geist mit einem besonderen Charisma und Amt ausgestattet.Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1556. Das Bischofskollegium folgt dem Apostelkollegium nach. In einer ununterbrochenen „Reihe der Handauflegungen“ (apostolische Sukzession) sind die heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Dabei ist nicht der „formaljuristische Beweis“ der Nachfolge entscheidend. Die Sukzession ist ein Zeichen der Nachfolge nur im Zusammenhang mit der Übereinstimmung mit dem Glauben der voraufgehenden Bischöfe.
Der oberste Dienst der Einheit kommt dem Bischof von Rom zu.
Ein römisch-katholischer Bischof ist, wie die katholischen Priester, männlich. Vor der Bischofsweihe muss er zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein.
Die Ausübung öffentlicher Ämter ist Bischöfen ebenso wie allen Klerikern untersagt, wenn nicht eine ausdrückliche Erlaubnis des Heiligen Stuhls vorliegt.
Teilkirchen (Diözesen, Eparchien) Diözesanbischöfe – in den katholischen Ostkirchen Eparchialbischöfe genannt – sind mit der Leitung der Regionen beauftragt, die in der lateinischen Kirche als Diözese und in den Ostkirchen als Eparchie bezeichnet werden. Sie können zusätzliche Titel wie Erzbischof, Kardinal, Patriarch oder Papst tragen.
In den Teilkirchen übt ein Bischof das höchste Hirtenamt aus:
So hat der Bischof in Ausübung seines Hirtenamtes (munus pascendi)Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Presbyterorum ordinis über Dienst und Leben der Priester, Nr. 7. in seiner Diözese, unbeschadet der Pflichten gegen den Papst, die Fülle der Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt inne (entsprechend dem dreifachen Amt Christi „als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“Zweites Vatikanisches Konzil: Lumen gentium Nr. 20.) und ist damit auch der erste Spender der Sakramente. Er teilt diese Aufgaben mit den Priestern und Diakonen, die ihm unterstehen.
Aufgaben Ein Diözesanbischof muss (1) die Verkündigung des Evangeliums und das katholische Bildungswesen in all seinen Formen beaufsichtigen; (2) die Spendung der Sakramente beaufsichtigen; (3) in seiner Diözese Gesetze erlassen und als Richter in kirchenrechtlichen Angelegenheiten auftreten (Cann. 386–387 CIC). Als Hirte der Diözese trägt er die Verantwortung für die Seelsorge aller Katholiken, die in seinem Zuständigkeitsbereich leben. Er ist verpflichtet, an jedem Sonntag und an den heiligen Pflichttagen die Messe zu feiern und für die ihm anvertrauten Gläubigen zu beten, die Kleriker für ihre Aufgaben in den verschiedenen Einrichtungen einzusetzen und die Finanzen zu überwachen. Ein Bischof muss sich besonders um die Priester kümmern, ihnen zuhören, sie als Berater einsetzen, dafür sorgen, dass sie in jeder Hinsicht angemessen versorgt sind, und ihre im Codex des Kirchenrechts verankerten Rechte verteidigen (Cann. 381–402 CIC).
Vorbehalten sind dem Bischof die Spendung des Weihesakramentes (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe) und die Firmung. Auch die Spendung bestimmter Sakramentalien – wie etwa die Jungfrauenweihe, die Kirch- und Altarweihe – bleiben dem Ortsbischof vorbehalten, sind aber an einen anderen Bischof oder sogar einen Priester delegierbar. In größeren Diözesen stehen dem Diözesanbischof dafür ein Weihbischof oder auch mehrere zur Seite. In den katholischen Ostkirchen wird die Firmung (Chrismation) regelmäßig von Priestern gespendet, da sie gleichzeitig mit der Taufe vollzogen wird, in der Westkirche kann bei der Taufe von Erwachsenen oder in Notfällen auch ein Priester die Firmung spenden.
Am Gründonnerstag oder einige Tage vorher leiten die lateinisch-katholischen Bischöfe die Chrisam-Messe. Bei dieser Messe wird zwar das Krankenöl für das Sakrament der Krankensalbung gesegnet, doch kann es im Bedarfsfall auch von einem beliebigen Priester gesegnet werden. Das Chrisam kann jedoch ausschließlich ein Bischof segnen. In den katholischen Ostkirchen wird das Chrisam ausschließlich von den Oberhäuptern der Kirchen sui juris (Patriarchen und Metropoliten) geweiht; Diözesanbischöfe dürfen dies nicht tun.
Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil war es auch dem Bischof vorbehalten, Kelch und Patene zu konsekrieren, die während der Messe verwendet wurden. Eine der Änderungen, die seit dem Konzil eingeführt wurden, besteht darin, dass nun ein einfacher Segen gesprochen wird, der von jedem Priester erteilt werden kann.
Kirchenrechtliche Vollmachten Nur ein Bischof oder ein anderer Ordinarius kann ein nihil obstat für theologische Bücher erteilen, indem er bescheinigt, dass sie frei von lehrmäßigen oder moralischen Irrtümern sind; dies ist ein Ausdruck der Lehrbefugnis und -verantwortung des Bischofs.
Sowohl in der westlichen als auch in der östlichen katholischen Kirche kann jeder Priester die Messe oder die Göttliche Liturgie feiern. Um die Messe oder die Göttliche Liturgie öffentlich zu feiern, benötigt ein Priester jedoch die Erlaubnis des örtlichen bischöflichen Ordinariats; er muss dafür eine Bescheinigung seines Heimatbischofs (Celebret) vorlegen.
Im Osten wird ein vom Bischof unterzeichnete Antimension auf dem Altar aufbewahrt, um daran zu erinnern, wessen Altar es ist und unter wessen Omophorion der Priester einer Ortsgemeinde dient.
Damit Priester das Bußsakrament gültig spenden können, müssen sie über die Fakultäten (Erlaubnis und Vollmacht) des Ortsbischofs verfügen. Wenn der Pönitent jedoch in Todesgefahr ist, hat ein Priester sowohl das Recht als auch die Pflicht, die Beichte zu hören, egal wo er sich befindet.
Um der Zeremonie einer Eheschließung vorzustehen, müssen Bischöfe, Priester und Diakone über entsprechende Jurisdiktion verfügen oder die Delegation der zuständigen Autorität empfangen.
Sofern ein bestimmter Bischof es nicht verboten hat, darf jeder Bischof in der gesamten katholischen Kirche predigen. jeder Priester oder Diakon darf ebenfalls überall predigen, sofern seine Predigtbefugnis nicht eingeschränkt oder aufgehoben wurde.
Ernennung und Weihe mini|hochkant|Ritus der Bischofsweihe von Shawn McKnight, Jefferson City, 2018
Ortsbischöfe (Diözesanbischöfe) werden direkt vom Papst ernannt oder – je nach geltendem Staatskirchenrecht – von verschiedenen Wahlgremien, z. B. dem Domkapitel, gewählt. Eine solche Wahl ist rechtmäßig, wenn sie vom Papst bestätigt wird.Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 377 § 1. Voraussetzung für den Amtsantritt ist die Bischofsweihe, die dem Ernannten – so er noch nicht Bischof ist – zuvor gespendet wird.
Die Weihe zum Bischof erfolgt durch einen Bischof (Hauptkonsekrator) mit mindestens zwei assistierenden Bischöfen (Mitkonsekratoren). Mit der Handauflegung durch die Konsekratoren und die weiteren anwesenden Bischöfe empfängt der Geweihte die Vollform des Weihesakraments und wird in das Bischofskollegium aufgenommen. Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten, und leistet einen Treueid gegenüber dem Papst. Legitim ist die Weihe nur, wenn sie der Papst zuvor erlaubt hat. Das entsprechende Dekret wird in der Weiheliturgie verlesen.
Sakramental ist der Ernannte mit der Bischofsweihe Bischof. Diözesanbischof wird er mit der Amtseinführung, mit der er von seinem Amt „Besitz ergreift“ (CIC can. 382 § 2f.). Das geschieht in der Regel im Weihegottesdienst, bei einem bereits geweihten neuen Diözesanbischof in einem Einführungsgottesdienst, in dem er das apostolische Schreiben seiner Ernennung vorzeigt.
Das Bischofsamt besteht auf Lebenszeit. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind jedoch alle Diözesanbischöfe gemäß Kirchenrecht und dem Apostolischen Schreiben Imparare a congedarsi angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe Altdiözesanbischof). Ebenso kann ein Bischof schon vor Erreichen des 75. Lebensjahres den Amtsverzicht anbieten, wenn er wegen „angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund“ nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen (emeritierter Bischof). Ein Amtsverzicht wird allerdings nicht immer angenommen.
Bischof und Papst mini|Papst Benedikt und Bischöfe, São Paulo, 2007 Die Bischöfe sind dem Jurisdiktionsprimat des Papstes unterstellt. Zu diesem gehören insbesondere: die Ernennung zum (Weih-)Bischof die Einsetzung und Absetzung eines Ortsbischofs einer Diözese die Entscheidung in Strafsachen (Kirchenrecht).
Laut Überlieferung und Tradition der katholischen Kirche war der Apostel Petrus der erste Bischof der Stadt Rom; hierauf beruht der Primat seines Nachfolgers auf dem Stuhl Petri. Dem Papst stehen in seinen Aufgaben die Römische Kurie und die Rota Romana als geistlicher Gerichtsstand der Bischöfe unterstützend zur Verfügung. Für den Papst gilt: Zwar kann jeder männliche Katholik, der zur Amtsübernahme fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt werden; ist der Gewählte aber kein Bischof, werden ihm noch im Konklave die nötigen Weihen gespendet. Praktisch hat das keine Bedeutung, da seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium entstammten. Als letzter Papst, der bei seiner Wahl zwar Kardinal, aber nicht Bischof war, wurde Gregor XVI. im Jahr 1831 gewählt.
Die lateinisch-katholischen Bischöfe müssen alle fünf Jahre einen Ad-limina-Besuch beim Heiligen Stuhl machen (Cann. 399–400 CIC).
Zahl katholischer Bischöfe 2019 gab es weltweit 5.389 Bischöfe, davon 4.116 Diözesanbischöfe.Statistiken der Katholischen Kirche 2019.
+ Anzahl der Bischöfe 2019 Kontinent Bischöfe Davon Diözesanbischöfe Afrika 722 507 Amerika 2.042 1.472 Asien 800 611 Europa 1.690 1.442 Ozeanien 135 85 Gesamt 5.389 4.116
Ämterhierarchie mini|Papst Johannes Paul II. und Kardinal Wyszynski (1980) Ein Bischof ist entweder Diözesanbischof (auch residierender Bischof oder Ortsbischof genannt) oder Titularbischof. Weihbischöfe sind stets Titularbischöfe und einem Diözesanbischof als Helfer bei den bischöflichen Funktionen zugeordnet. Der Diözesanbischof ist Vorsteher seiner Diözese (Bistum) und hat über sie die volle Leitungsgewalt (oberste Lehr- und Rechtsvollmacht) inne. Er ist allein dem Papst verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Kleriker zur Seite, die mit ihm die bischöfliche Kurie bilden; unter anderen der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs), der Offizial (Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktionen. Bischöfe beraten sich über Bistumsgrenzen hinaus in der meist nationalen Bischofskonferenz. Bei Bedarf kann ein Bischof für seine Diözese auch eine Diözesansynode einberufen.