Der Begriff Unternehmen von öffentlichem Interesse wurde durch die Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) eingeführt. Auch im deutschsprachigen Raum hat sich der englische Originalbegriff Public Interest Entity bzw. dessen Abkürzung PIE etabliert. Eine deutsche Abkürzung (z. B. UvÖI oder UÖI) ist nicht gebräuchlich, so dass i. d. R. die englische Abkürzung PIE verwendet wird.
Gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Absatz 1 handelt es sich um ein Unternehmen, auf das mindestens eins der folgenden Kriterien zutrifft:
Unternehmen, dessen Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind. Kreditinstitut Versicherungsunternehmen Unternehmen, das von einem Mitgliedsstaat so bestimmt wurde.
In Deutschland findet sich die Definition in HGB. An die Abschlussprüfung von PIEs werden erhöhte Anforderungen gestellt.
Der Originaltext im Rechtsakt lautet:
Einzelnachweise
Kategorie:Unternehmensart Kategorie:Richtlinie (EU)