Die Hizb ut-Tahrir in Deutschland (abgekürzt meistens HuT, auch HT) ist eine seit den 1950er Jahren aktive islamistische Bewegung, die die Errichtung eines globalen Kalifatstaates nach der Vorstellung des Gründers Taqī ad-Dīn an-Nabhānī (1909–1977) anstrebt. Sie ist der Ableger der transnationalen Bewegung Hizb ut-Tahrir (, auch Ḥizb at-taḥrīr al-Islāmi ‚Islamische Befreiungspartei‘). Der Bundesverfassungsschutz rechnet für das Jahr 2023 der Bewegung bundesweit rund 800 Anhänger/Mitglieder zu.Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2023, S. 210, 250.
Im Jahr 2003 erging wegen Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung und der Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Belange ein Betätigungsverbot gegen die Organisation in Deutschland. Seither operiert sie im Geheimen und vornehmlich durch die inoffizielle Formate.
Die Hizb ut-Tahrir ordnet Deutschland, Österreich und die Schweiz ihrem Aktivitätsraum „deutschsprachiger Raum“ zu. In Österreich und der Schweiz ist die HuT legal, in der Schweiz sind jedoch keine nachhaltigen Strukturen der Organisation bekannt.Deutschsprachiger Raum, Hizb ut-Tahrir.info, abgerufen am 16. Juli 2023. In der Vergangenheit bestand eine starke organisatorische Verbindung zwischen der HuT in Deutschland und Österreich, nach 2003 ist – bedingt durch die Konsequenzen des Betätigungsverbotes – eher von einer nominellen Verbindung auszugehen. Sprecher der HuT für den deutschsprachigen Raum ist Shaker Assem.
Die HuT lehnt die Anpassung des Islam in Deutschland an die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. liberale Bewegungen im Islam, Euro-Islam) ab, die von ihr als „Wertediktatur“ bezeichnet wird. Stattdessen sollten alle Muslime nach den Gesetzen der Scharia leben und sich von der Mehrheitsgesellschaft und den als „Ungläubige“ gesehenen Juden und Christen abgrenzen (vgl. Parallelgesellschaft).
Geschichte Frühe Geschichte In der Bundesrepublik Deutschland wurden die ersten Anhänger der Hizb ut-Tahrir bereits Ende der 1950er-Jahre aktiv, wobei die Organisation bis in die 1990er-Jahre die Öffentlichkeit offenbar gemieden hat. Gleichzeitig kam der deutschen HuT eine Schlüsselrolle beim Aufbau des HuT-Ablegers in Tunesien zu. 1979 versuchte der damalige deutsche HuT-Vorsitzende Taufiq Mustafa den im Pariser Exil weilenden Ayatollah Khomeini davon zu überzeugen, im Iran einen Kalifatsstaat nach Vorstellung der HuT zu errichten.Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 99f.
1990er-Jahre und Betätigungsverbot 2003 Ab den 1990ern trat die Hizb ut-Tahrir zunehmend aktiver und aggressiver auf und verstärkte ihre Aktivitäten an Hochschulen, wobei sie versuchte am Erfolg anderer muslimischer Organisationen zu partizipieren oder diese gar zu unterwandern.Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 100. In Wien wurde Shaker Assem, Sohn eines Ägypters und einer Österreicherin, zum offiziellen Mediensprecher der HuT für den deutschsprachigen Raum ernannt. 1992 erschien die erste Ausgabe des deutschsprachigen Magazins „Explizit“ (nach 2003 eingestellt). Im Oktober 2002 veranstaltete die HuT an der Technischen Universität Berlin eine Veranstaltung über den sich ankündigenden Irakkrieg, an der auch der damalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt und der Neonazi Horst Mahler teilnahmen, um ein Bündnis zwischen Islamismus und Neonazismus voranzubringen.Tagesspiegel 29. Oktober 2002 Berlin Empörung über Islamisten-Treffen in der TUDer Spiegel 18. November 2002 ISLAMISTEN Dolch im HerzenVerfassungsschutz Brandenburg Der HuT-Sprecher Shaker Assem sagte dazu: „Je gläubiger die Muslime sind, desto stärker ist ihr Bestreben, in ihre Heimatländer zurückzukehren“. Die Veranstaltung löste Empörung aus und führte zu einer medial-politischen Fokussierung auf die HuT. Am 15. Januar 2003 verfügte Bundesinnenminister Otto Schily ein Betätigungsverbot gegen die HuT, aufgrund ihrer Befürwortung von Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele und den Gedanken der VölkerverständigungPatrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 96f., 100. – letzteres bezog sich konkret auf Vernichtungsphantasien gegen den Staat Israel und zutiefst judenfeindliche Aussagen.Im deutschen Kontext fielen konkret Aussagen wie: „Die Juden sind ein Volk der Lügen“ (1) „Ihr sollt das hässliche Judengebilde vernichten.“ (2), die Existenz Israels sei „ein Verbrechen gegen die Menschheit“ (3) und die Juden seien „die niedrigste Schöpfung Gottes auf Erden“ (4).
- Aussage 1 und 2, siehe: Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 96f.
- Aussage 3 und 4, siehe: Antisemitismus im Islamismus, Bundesverfassungsschutz, 2019, S. 32.
Übergangszeit 2003–2011 Nach Verfügung des Betätigungsverbotes versuchte die HuT juristisch gegen das Verbot vorzugehen, wobei sie bis zum Bundesverwaltungsgericht und nach dessen Ablehnung der Klage im Jahr 2006,Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2006 bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging, welcher die Klage im Jahr 2012 für unzulässig erklärt hat.Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 100. Während die HuT nicht mehr frei agieren konnte, wuchs ihr gleichzeitig innerhalb der muslimischen Community mit dem Salafismus ein neuer Rivale heran, dessen damalige Anziehungskraft nicht ohne Folgen für die auch eigene Klientel und Anhängerschaft blieb. Während sich moderate Muslime vom aggressiven Auftreten der HuT abgestoßen fühlten, sah sich die HuT seitens der Salafisten mit dem Vorwurf konfrontiert, zwar unablässig das Kalifat zu fordern, in ihrer persönlichen islamischen Lebensführung aber inkonsequent zu sein – dass die HuT auch in Shisha-Bars Rekrutierungsversuche unternommen hatte, brachte ihr ferner die abwertende Fremdbeschreibung „Shisha-Islamisten“ ein.Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 101.
Neuer Aufschwung und Bildung von Tarnorganisationen (seit 2012) Spätestens seit 2012 ließ sich insbesondere im Bereich der Sozialen Medien eine deutliche Steigerung der Aktivität von Personen und Initiativen beobachten, die dem ideologischen Umfeld der HuT zugerechnet werden.Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 102. In den Folgejahren entstanden mehrere Formate, die seitens der deutschen Sicherheitsbehörden als ideologisches Umfeld bzw. als Tarnorganisationen der Hizb ut-Tahrir angesehen werden. Hierzu zählen insbesondere die Formate Generation Islam, Realität Islam, Nebevi Çözüm Cemiyeti und Muslim Interaktiv. Nach Etablierung dieser neuen Strukturen begann die HuT neuen Zulauf zu erhalten, seit 2018 hat sie in Deutschland – trotz des Betätigungsverbotes – die Zahl ihrer Anhänger auf 750 mehr als verdoppelt.Bundesverfassungsschutzbericht 2022, Bundesministerium des Innern, Berlin 2023, S. 187; vgl. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 107. Da das Sympathisantenumfeld zumeist im Internet agiert, ist – wie der Verfassungsschutz Schleswig-Holstein schreibt – von einer hohen Dunkelziffer von nicht zu erfassenden Personen auszugehen.
Tarnorganisationen der Hizb ut-Tahrir
Generation Islam (2013–2025, aufgelöst) Im Jahr 2013 entstand mit Generation Islam (GI) das erste hochprofessionelle Format, welches mit einer eigenen Internetseite, sowie Konten bei YouTube, Facebook und Instagram vertreten war.Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 102. Sie beschreibt sich selbst als „Zusammenschluss motivierter und entschlossener Muslime im deutschsprachigen Raum“, die sich der „selbstbewusste Vertretung der Interessen der muslimischen Community in Deutschland“ verschrieben hat.Angaben auf www.generation-islam.de, abgerufen am 4. Mai 2024. Zentrale Gestalt von GI ist ein Mann namens „Ahmad Tamim“, weitere Gesichter sind ein Mann namens Bilal und als Redner in Videos ehemals ein Mann namens Umar Qadir. Im Mai 2025 transformierte sich das Format in personalisierte Accounts (Ahmad Tamim und Bilal Oromo), alle bis dahin veröffentlichten Inhalte wurden gelöscht; eine thematisch-inhaltliche Zäsur fand nicht statt.Patrick Möller: Das Ende von Generation Islam und Realität Islam, KN:IX connect Verbund Islamismusprävention und Demokratieförderung, Berlin 2025.
Zeitgleich mit der Verbotsverfügung gegen Muslim Interaktiv fanden am 5. November 2025 in Objekten die Generation Islam zugerechnet werden Durchsuchungen statt.
Realität Islam (2015–2025, aufgelöst) 2015 wurde im Rhein-Main-Gebiet die Initiative Realität Islam (RI) gegründet, die sich als „Zusammenschluss von gleichgesinnten Muslimen zur Ergreifung von Maßnahmen zum Aufbau einer starken und bewusst agierenden islamischen Gemeinschaft“ beschreibt, die „das Ziel verfolgt, die islamische Identität der Muslime in Deutschland zu wahren und zu festigen.“ Die Initiative ist in sozialen Medien wie YouTube, Facebook und Instagram aktiv. Öffentliche Gesichter der Bewegung sind der deutsche Konvertit Raimund Suhaib Hoffmann und der türkischstämmige Ali Kil. In Verfassungsschutzberichten wird RI als „ideologisches Umfeld“ der HuT erwähnt.Bundesverfassungsschutzbericht 2022. Bundesinnenministerium, Berlin 2023, S. 184, 203. Verfassungsschutzbericht 2022 – Hamburg. Landesverfassungsschutz Hamburg, Hamburg 2023, S. 37, 42. Verfassungsschutzbericht 2021 – Hessen. Landesverfassungsschutz Hessen, Wiesbaden 2022, S. 207–215.