Unter einer Bonifikation (, „gut“ und , „machen“; „Vergütung“Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 78; ISBN 3426260743) wird im Bankwesen eine vom Emittenten gezahlte Vermittlungsprovision für die Emission von Effekten durch ein Bankenkonsortium oder einzelne Kreditinstitute verstanden.

Allgemeines Das Emissionsgeschäft der Kreditinstitute ist als Bankgeschäft gemäß Nr. 10 KWG eine Dienstleistung, bei der Aktien oder Anleihen eines Bankkunden (Emittent) im Rahmen eines Börsengangs über die Wertpapierbörse an Anleger verkauft werden. Für diese Vermittlungstätigkeit verlangen die Institute vom Emittenten eine Vermittlungsprovision, die Bonifikation genannt wird.Reinhold Sellien/Helmut Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 1, 1988, Sp. 1499

Bedeutung Insbesondere Daueremittenten von Pfandbriefen schließen mit den vermittelnden Kreditinstituten Bonifikationsvereinbarungen ab, worin die Provision in Prozent oder Promille des Nennwerts der Emission (Platzierungsvolumen) bemessen und im Konsortialvertrag festgelegt wird.Hans E. Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 2012, S. 149 Dabei ist es gleichgültig, ob die Institute als Kommissionäre oder Underwriter fungieren. An institutionelle Anleger darf diese Bonifikation ganz oder teilweise nur weitergegeben werden, wenn dies in der Vereinbarung vorgesehen ist.

Spareinlagen Bei überdurchschnittlich hohen Spareinlagen kann ein Kreditinstitut mit dem Sparer einen über dem Sparzins hinausgehenden Zinszuschlag gewähren, der ebenfalls Bonifikation genannt wird.Hans E. Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 2012, S. 149

Versicherungswesen Im Versicherungswesen ist die Bonifikation eine Sondervergütung des Versicherungsunternehmens an den Außendienst für die Durchführung bestimmter Leistungen (etwa Senkung der Stornoquoten), das Überschreiten budgetierter Versicherungssummen im NeugeschäftPeter Koch, Gabler Versicherungs-Lexikon, 1994, S. 169 oder ein Treuerabatt für Versicherungsagenten.Martin Weigert/Maximilian Koch/Stephan Umann, Lexikon der Lebensversicherung, 2002, S. 22

Abgrenzung Bei Arbeitseinkommen wird im Zusammenhang mit Sondervergütungen meist von der Bonuszahlung oder der Gratifikation gesprochen.

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