Die Wirtschaftsverkehrsteuer ist in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe innerhalb der Verkehrsteuer, die als Steuerobjekt Teilbereiche des Wirtschaftsverkehrs besteuert.

Allgemeines In Deutschland wird im Steuerrecht, vor allem in der Amtssprache und in der Finanzwissenschaft, traditionell das Fugen-s weggelassen (Körperschaftsteuer, Verbrauchsteuer, Aufwandsteuer);Jürgen Dittmann, Richtiges Deutsch leicht gemacht, 2009, S. 351 in Österreich und der Schweiz dagegen meist verwendet.

Steuerobjekte Finanzwissenschaftlich gilt die Umsatzsteuer als allgemeine Verkehrsteuer, steuerrechtlich als Wirtschaftsverkehrsteuer. Ihr wirtschaftliches Ziel ist die Belastung der Einkommensverwendung zur Beschaffung bestimmter Sachgüter und Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen.Dieter Ruppert, Die Beurteilung des deutschen, schweizerischen und französischen Umsatzsteuersystems nach Grundsätzen der allgemeinen Steuerlehre, 1963, S. 9

Die Luftverkehrsteuer knüpft im Luftverkehr gemäß LuftVStG an inländische Abflüge von Passagierflügen an und ähnelt eher den Aufwandsteuern. Verfassungsrechtlich ist sie jedoch weder eine Aufwand- noch eine Rechtsverkehrsteuer, sondern eine sonstige, auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer nach Abs. 3 Nr. 3 GG.BVerfG, Urteil vom 5. November 2014, Az.: 1 BvF 3/11 = Sie lässt sich deshalb in die folgenden Tabellen nicht einbauen.

Einteilung Verkehrsteuern lassen sich nach dem Fachgebiet unterteilen, innerhalb dem bestimmte Transaktionen einer Besteuerung unterliegen. Allgemeine Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer, alle übrigen Steuergruppen gehören zu den besonderen Verkehrsteuern.Christoph Sprengel, Verkehrsteuern, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 847

Steuergruppe Steueruntergruppe Steuerobjekt allgemeine Verkehrsteuern Umsatzsteuer Besteuerung der Umsatzerlöse besondere Verkehrsteuern Kapitalverkehrsteuern Rechtsverkehrsteuern Realverkehrsteuern Besteuerung des Kapitalverkehrs Besteuerung des Rechtsverkehrs Besteuerung des Haltens von Kraftfahrzeugen

Zu den Wirtschaftsverkehrsteuern gehören alle Kapitalverkehrsteuern und steuerrechtlich die Umsatzsteuer.

Steuerarten Es gibt oder gab folgende Steuerarten:Franz Dötsch, Verkehrsteuern, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 2004, S. 705

Steuergruppe Steuerart Steuerobjekt Kapitalverkehrsteuern Börsenumsatzsteuer Finanztransaktionssteuer Gesellschaftsteuer Wertpapiersteuer Umsatz an Effekten Besteuerung von börslichen und außerbörslichen Finanztransaktionen Besteuerung des Ersterwerbs von Anteilen an Kapitalgesellschaften Besteuerung der Anschaffung von Schuldverschreibungen Rechtsverkehrsteuern Feuerschutzsteuer Grunderwerbsteuer Luftverkehrsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Schankerlaubnissteuer Spielbankabgabe Versicherungsteuer Besteuerung von Versicherungsprämien für Feuerversicherungen Besteuerung vom Grundstückserwerb Besteuerung des Luftverkehrs Besteuerung von Rennwetten und Lotterien Besteuerung der Schankerlaubnis Besteuerung der Betreiber öffentlicher Spielbanken Besteuerung des Abschlusses von Versicherungsverträgen Realverkehrsteuern Kraftfahrzeugsteuer Besteuerung des Kraftfahrzeughaltens

Die Wertpapiersteuer wurde im Dezember 1964 abgeschafft, die Börsenumsatzsteuer und Gesellschaftsteuer folgten im Dezember 1991. Seitdem gibt es in Deutschland keine Kapitalverkehrsteuern mehr.

Die im Januar 2011 neu geschaffene Luftverkehrsteuer ist eine Aufwandsteuer. Sie knüpft genau genommen nicht an den Rechtverkehrsakt „Erwerb eines Flugtickets“ an, sondern an die tatsächliche Nutzung eines Passagierflugzeuges ( Abs. 2 LuftVStG). Verfassungsrechtlich ist sie weder eine Aufwand- noch eine Rechtsverkehrsteuer, sondern eine sonstige, auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer nach Abs. 3 Nr. 3 GG.BVerfG, Urteil vom 5. November 2014, Az.: 1 BvF 3/11 =

International Der Begriff der Wirtschaftsverkehrsteuer wird besonders in der Schweiz verwendet. Hier wurde im Juli 1941 die Warenumsatzsteuer als Wirtschaftsverkehrsteuer eingeführt. Heute werden vielfach deren Nachfolger Mehrwertsteuer (seit Januar 1995) sowie der Zoll als Wirtschaftsverkehrssteuer angesehen.Stephan Kuhn/Peter Spinnler, Mehrwertsteuer: Das Nachschlagewerk zum Systemwechsel, Band 1, 1994, S. 31

Wirtschaftliche Aspekte Besondere Verkehrsteuern werden in der Volkswirtschaftslehre für schädlich gehalten, weil sie die Transaktionskosten erhöhen und damit den Güteraustausch, die Faktormobilität (insbesondere die Kapitalmobilität) behindern.Reinhold Sellien/Helmut Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 6, 1988, Sp. 2350 f. Für die Frage, wie sich Verkehrsteuern und Verbrauchsteuern voneinander unterscheiden, ist in erster Linie der Tatbestand maßgebend, an den das jeweilige Steuergesetz die Entstehung der Steuerschuld knüpft.BFH, Urteil vom 30. April 1953, Az.: V 84/51 =

Einzelnachweise

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