Die haitianische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zu Haiti mit den zugehörigen Rechten und Pflichten.

Der Staatsangehörigkeitserwerb ab Geburt erfolgt vor allem nach dem Abstammungsprinzip,§ 11 der Verfassung 2012. bis 1974 primär über den Vater, kombiniert mit einer rassistisch eingeschränkten Version des Geburtsortsprinzips (ius soli).

Historisches mini|Gebietsentwicklung auf der Insel Hispaniola in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mini|Das moderne Haiti. Die Grenzen sind seit 1844 fast unverändert. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu beachten, dass Haiti mit wenigen Unterbrechungen ein fragiles Staatswesen war. Auch heute ist Rechtsstaatlichkeit ein Problem. Die Verwaltungspraxis war und ist zutiefst korrupt, im Februar 2023 erfüllte man mangels gewählter Repräsentanten die Definition eines “failed state”.Haiti left with no elected government officials as it spirals towards anarchy (2023-01-10) Bis heute enthalten Gesetze Benachteiligung aus rassischen Gründen.

Getreu dem Vorbild der Französischen Revolution, deren Modernisierung des Rechtswesens rezipiert wurde, sind in Haiti grundlegende Fragen der Staatsangehörigkeit in der Verfassung geregelt. Man orientierte sich konkret an den Regelungen der ersten französischen Revolutionsverfassung von 1791. Das bürgerliche Gesetzbuch orientierte sich am Code Napoléon und dessen Vorschriften über Personen in Buch I.

Toussaint Louverture verkündete 1801 die Aufhebung der Sklaverei, sein Nachfolger Jean-Jacques Dessalines vollendete zum 1. Januar 1804 die Revolution und Unabhängigkeit. Die meisten der verbliebenen Weißen, 3000–5000, wurden im April 1804 massakriert. Offiziell von der Einbürgerung und dem Recht auf Grundbesitz wurden sie 1843 ausgeschlossen.Schon seit 1841 mussten ausländische Grundbesitzer einen Treueeid leisten. Verfassung 1843, § 8: . Noch schärfer dann 1846 (wortgleich 1849), § 7: . Ausländergrundbesitz wurde erst in der von den Amerikanern aufgezwungenen Verfassung 1918 vorübergehend legal. Am 30. Okt. 1860 erließ man ein Gesetz über die Verehelichung von Ausländern mit Haitianern. Es gab in geringem Umfang Zuwanderung befreiter Negersklaven aus dem Süden der USA.Vgl. Anwerbebroschüre: Redpath, James; A Guide to Hayti; Boston 1860.Fanning; Sara; Caribbean Crossing: African Americans and the Haitian Emigration Movement; Albany 2015 (NYU).

Gemäß der Verfassung 1816 wurde jeder im Ausland geborene Mann afrikanischer oder indianischer Rasse, der ein Jahr im Lande lebte, hierdurch haitianischer Bürger (ius domicilii).§ 44:

Im ausgehenden 19. Jahrhundert sind die Staatsangehörigkeitsregeln, die im Kern wenig verändert wurden, in die Verfassungstexte geschrieben. Insofern hierbei Personenstandfragen eine Rolle spielen, wird auf das Zivilgesetzbuch verwiesen. 1907 erging ein erstes Staatsangehörigkeitsgesetz, in den Verfassungen findet sich danach oft der Satz „Einbürgerungen richten sich nach den Gesetzen.“ Gewisse grundlegende Definitionen über was einen (gebürtiger) Haitianer ausmacht blieben in den Verfassungen.

Die gesetzliche Regelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1907 übernahm die älteren Verfassungsbestimmungen bezüglich Definition eines „Haitianers ab Geburt“ fast wortwörtlich:Die durch Volksabstimmung 1939 angenommene Verfassungsänderung modifizierte die Definition eines Haitianers ab Geburt in § 6. alle in Haiti Geborenen, oder alle anderswo Geborenen, sofern sie haitianische Eltern haben, oder alle in Haiti geborenen Kinder eines ausländischen Vaters oder uneheliche Kinder, sofern sie afrikanischer Rassezugehörigkeit sind, oder alle, die unter bisherigen Regeln Haitianer waren. Seit 1935 nach Erklärung vor dem Standesbeamten, nach Eintritt der Volljährigkeit: gewisse im Inland geborene Staatenlose, falls afrikanischer Rasse.

Haiti war 1915 bis 31. Juli 1934 und wieder 1994–95 von den USA besetzt. Die Amerikaner hielten sich ihnen genehmen Präsidenten, veranstalteten wie überall, wo sie einmarschieren, einige Massaker, beschränkten sich aber ansonsten auf Kontrolle der Wirtschaft, so dass keine staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen aufgeworfen wurden. 1930 hatte Haiti 2,29 Mio. Einwohner. Als politische Reaktion gewann in den 1920ern der haitianische Indigénisme an Beliebtheit, was von den noiristes in eine Blut-und-Boden-Ideologie fortentwickelt wurde, die innerhalb der herrschenden Klasse, einer Gruppe von wohlhabenden Kreolensippen und dadurch auch im geltenden Recht seinen Niederschlag fand.Detailliert: Smith, Matthew; Red & Black in Haiti; Chapel Hill 2009; ISBN 978-0-8078-3265-3. Diese Strukturen wurden erst unter der Regierung der Duvaliers zerschlagen.

Hinsichtlich des Status von Frauen folgte man dem international üblichen Prinzip der Familieneinheit,Das Konzept stammt aus dem Code Napoléon 1804, § §  12 und 19. d. h. bei Einbürgerung eines Mannes wurden seine Ehefrau und minderjährige, unverheiratete Kinder automatisch mit eingebürgert. Ab 1942 verloren Haitianerinnen ihre Staatsbürgerschaft nicht mehr automatisch durch Ausländerheirat, d. h. es gab Gleichberechtigung der beiden biologischen Geschlechter. Hatten sie dergestalt ihre Staatsangehörigkeit verloren gehabt, konnten sie diese durch einfache Erklärung beim Staatsanwalt wieder aufnehmen. Vorher ging das nur nach Eheende im Rahmen normaler Einbürgerung.

In den die Staatsangehörigkeit betreffenden Artikeln der Verfassungen 1957 und wieder 1987 verweist man weiterhin vor allem auf gesetzliche Regelungen.§ 3 = § 10 : ; § 4 dann § 11 , § 11-1 [i.d.F. 2021-06-19]

Prinzipiell gilt die Geburtsurkunde als Nachweisinstrument für die Staatsangehörigkeit. Entsprechende Unterlagen beantragt man beim Nationalarchiv. Für die Fälle, dass eine Anmeldung der Geburt nicht erfolgte, man schätzte 2010 deren Zahl auf etwa ein Zehntel, gibt es ein gerichtliches Verfahren dies nachzuholen. Für Kinder bis zwei Jahren (z. B. bei Auslandsgeburt) kann die „verspätete Eintragung der Geburt“ () beim Nationalarchiv beantragt werden.

Ab 1974 definierte man als HaitianerDt. Übs. des Gesetzes in Hecker, Hellmuth; Das Staatsangehörigkeitsrecht von Amerika: Nord-, Süd-, Mittelamerika und Karibik; Frankfurt am Main 1984 (Verl. für Standesamtswesen); ISBN 3-8019-5622-9, S. 394 ff. alle Kinder haitianischer Väter, egal wo geboren. alle Kinder haitianischer Mütter, egal wo geboren, sofern keine Vaterschaftserklärung vorlag.vgl. 10. Mai 2010, in Kraft 2012-04-12 u. a. Gleichstellung unehelicher Kinder durch Aufhebung Code Civil Haïtien [1944, i.d.F. 1959-01-27] §§  294 f., 302-6, 308 f., 313, 606. alle in Haiti geborenen Kinder afrikanischer Rasse mit ausländischen Vätern, oder falls unbekannt bzw. von diesen nicht anerkannt, ausländischer Mütter.§  1-3: Decret du 27 fevrier 1974 sur la nationalité et la naturalisation. nach Erklärung vor dem Standesbeamten: alle im Inland geborene Kinder deren Eltern unbekannt oder Kinder, bei denen die Staatsangehörigkeit von Vater oder Mutter unbekannt sind. Sollte vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes die Staatsangehörigkeit der Elternteile geklärt werden können erhält das Kind ausländische Staatsbürgerschaft wieder, außer es handelt sich um Angehörige der afrikanischen Rasse (gem. vorheriger Regel). durch Erklärung bei der Staatsanwaltschaft () innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit: Kinder nicht-afrikanischer Rasse von in Haiti lebenden Ausländern, wenn jene schon in Haiti geboren waren („doppeltes ius soli“). Außerdem im Ausland geborene Kinder mit ausländischem Vater und haitianischer Mutter nach Wohnsitznahme im Inland (als Volljährige).

Verlustgründe sind im Kern seit dem 19. Jahrhundert unverändert: freiwillige Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit (Aufgabeerklärung heute nur möglich bei Auslandswohnsitz), oder ungenehmigte Annahme einer ausländischen Beamtenstelle oder Pension, oder Unterstützung von Feinden der Republik usw.So schon in § 17 des Gesetzes 1907, leicht umformuliert 24. Feb. 1947. bis 1942: Heirat einer Haitianerin mit einem Ausländer. Danach nur noch wenn sie freiwillig die Staatsangehörigkeit des Mannes annimmt. ungenehmigter, mehr als drei [1907–57 fünf] Jahre dauernder Auslandsaufenthalt eines Eingebürgerten.Verfassung 1957: § 10

Einbürgerungen Ein erstes Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedete man 1907.Loi du 22 Aout 1907, sur la nationalité. Geändert durch décrets-lois vom 29. Nov. 1937 in Kraft 29. Mai (Neudefinition des „wirtschaftlichen Verdienstes“ § 6; Einführung einer Einbürgerungsgebühr) und 22. Juli 1939 (Hinterlegungssumme [für Einbürgerungsgebühr] bei der Nationalbank von 3000 Dollar, das entspräche 2023 US$  dazu mindestens US$ 10000 Investment), 29. Juli 1940 (Vereinfachung der Formvorschriften), № 8 3. Juli 1941 (Gebührenfestsetzung nun durch Justizminister), 4. Feb. 1942 (Aufforderung an gem. Gesetz 1939 Eingebürgerte schleunigst nach Haiti zu kommen, bei Nichtbefolgung innerhalb von 6 Monaten Rückgängigmachung der Einbürgerung) [Haiti war seit Dez. 1941 auf alliierter Seite im Krieg], № 340 28. Dez. 1943 (Wartefrist Einbürgerung ausländische Ehemänner 5, katholische Geistliche 3 Jahre), 3. Juni (Änderung § 4: Optionsfrist 1 Jahr nach Volljährigkeit) und  220 23. Okt. 1942 (Kein Staatsbürgerschaftsverlust für Ausländer heiratende Frauen), 24. Feb. 1944 sowie Loi № 178 5. Aug. 1942 (Aberkennung Investorenstaatsbürgerschaft, falls Bezahlung nicht erfolgte). Abgedruckt in UNO [United Nations Legislative Series]; Book 4: Laws Concerning Nationality; New York 1954, S. 206–14. Eingebürgerte waren fünf [später zehn] Jahre von politischen Rechten ausgeschlossen.§ 5, Verfassung 1935: und 1939:. Komplett aufgehoben durch § 22 des Gesetzes 1974.

Einbürgerungsvoraussetzungen in den 1940er Jahren waren Wohnsitz im Lande: 10 Jahre [verlängert von früher 5], oder 5 Jahre im Staatsdienst. Wartefrist 1 Jahr: für mit Haitianerinnen verheiratete Männer [ab 1940: 5 Jahre] oder um das Land verdiente Personen vor allem wirtschaftlicher Art.

Einbürgerungen regelte man ab 1935 primär in den Ausländergesetzen. Wesentliche Änderung gab es bis 1974 nicht.

Die Zuständigkeit des Verfahrens liegt beim Justizministerium, das beim Innenministerium um Stellungnahme hinsichtlich Vorstrafen nachfragt und, bei positivem Vorbescheid, dem Präsidenten die Einbürgerung vorschlägt. Bevor dessen Zustimmung () im offiziellen Gesetzblatt Moniteur veröffentlicht wird, hat der Antragsteller einen Treueeid bei seinem örtlichen Zivilgericht zu leisten. Seit 1935 konnten gewisse im Lande geborene Personen, sofern sie schwarzer Hautfarbe waren, beim örtlichen Staatsanwalt für die haitianische Staatsbürgerschaft optieren.Im Auftrag des Justizministers im Moniteur zu veröffentlichen. Diese Option war 1941–61 gebührenfrei. und vom 1. Juli 1941 Gebühren geändert per Decret, als 1961 die Verfassung vorübergehend außer Kraft war, zum 21. Nov. 1961. In der Gesetzesänderung 1940 und explizit nochmal in der Verfassung vom 25. Nov. 1950 wurden Eingebürgerte wieder für zehn Jahre von politischen Rechten ausgeschlossen.

Einbürgerungsvoraussetzungen ab 1957 bis 1974: 10 Jahre zusammenhängender Wohnsitz im Lande, nachzuweisen durch richterliches Verfassung 1957: § 10 Schon vor Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis (« visas de non-immigrant et de résidence ») musste ein polizeiliches Führungszeugnis zehn Jahre Straffreiheit und ein Gesundheitszeugnis 15 Jahre ohne schwere Krankheiten bescheinigen. Loi du 19 septembre 1953 sur l’immigration et l’emigration. Redaktionelle Gebührenänderungen Loi du 25 novembre 1959 sur l’immigration et l’emigration. verkürzt auf fünf Jahre für katholische Priester oder mit Haitianerinnen verheiratete Männer, falls die Ehe mindestens drei Jahre bestanden hat. Gebührenzahlung seit 1974: 10 Jahre zusammenhängender Wohnsitz im Lande, verkürzt auf 2 Jahre für mit Haitianerinnen verheiratete Männer oder solche, die sich für das Land verdient gemacht haben.