Die Internierungspraxis in Frankreich (1939–1945) verwandelte das „klassische Asylland Europas“Hans-Albert Walter, zitiert nach Christian Eggers: Unerwünschte Ausländer, S. 14 in ein Land, in dem spätestens seit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs vor allem für deutsche und österreichische Emigranten das Recht auf Asyl kaum mehr galt. Sie wurden zu étrangers ennemis (feindlichen Ausländern), die – erst recht nach dem Waffenstillstand von Compiègne (1940) – jeglichen Rechtsschutz verloren und „vollständig der Willkür der kollaborierenden Vichy-Regierung und den Verfolgungsmaßnahmen der deutschen Besatzungsmacht ausgesetzt“ waren.Barbara Vormeier: Die Lage der deutschen Flüchtlinge in Frankreich Die mit diesen Verfolgungen einhergehenden Internierungen hatten allerdings bereits mit der Unterbringung der Flüchtlinge aus dem Spanischen Bürgerkrieg begonnen und basierten auf rechtlichen Grundlagen, die seitens der französischen Regierung bereits Mitte der 1930er Jahre geschaffen worden waren. Die alleine auf Dekreten beruhende Praxis ermöglichte Internierungen auf der Basis von Verwaltungsanordnungen und richtete sich zunehmend auch gegen indésirables français (unerwünschte Franzosen): Kommunisten, Gewerkschafter, Juden und Nomaden.Nomades, Tsiganes und Manouches sind im Französischen auch aktuell benutzte Begriffe für Menschen, die im Deutschen zumeist als Sinti und Roma bezeichnet werden. Siehe hierzu auch: Marie-Christine Hubert: Frankreich auf der Webseite des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma. Nach der Befreiung Frankreichs endete nicht für alle Internierten ihre Unterbringung in den Lagern, und neue Gruppen von Menschen wurden interniert, so zum Beispiel nicht französischstämmige Flüchtlinge aus Indochina und aus Algerien.Für eine leicht zugängliche Einführung in das französische Lagersystem siehe: Chapter 63: Introduction France/Vichy, in: The United States Holocaust Memorial Museum Encyclopedia of Camps and Ghettos, 1933–1945, Volume III: Camps and Ghettos under European Regimes Aligned with Nazi Germany (Online). Dieser Einführung folgen 126 Porträts französischer Internierungslager.
Die frühen juristischen Grundlagen der Internierungen Nach der Machtübernahme der NSDAP im Januar 1933 emigrierten Tausende Flüchtlinge aus Deutschland nach Frankreich. Zunächst nicht direkt gegen sie gerichtet, sondern mehr vor dem Hintergrund der zunehmenden außenpolitischen Bedrohung durch Nazi-Deutschland, erließ die Regierung von Pierre Laval am 8. August 1935 ein Dekret, das den Präfekten im Kriegsfall weitgehende Vollmachten zur Inhaftierung feindlicher Ausländer einräumte.Christian Eggers: Unerwünschte Ausländer Zu diesem Zeitpunkt lebten etwa 45.000 Deutsche in Frankreich, davon etwa 25.000 politische und jüdische Emigranten, „die Frankreich 1933 mit offenen Armen aufgenommen hatte“.
Den politischen Hintergrund dieses Dekrets beschreibt Eggers als ein Zusammenspiel der seit 1933 veränderten innenpolitischen Verhältnisse in Frankreich mit von außen drohenden Angriffen auf nationale Sicherheitsinteressen.
Trotz dieses Dekrets schien sich unter der der Regierung Laval nachfolgenden Volksfront-Regierung die Situation für die Emigranten zu entspannen. Abschiebungen wurden erschwert, Aufenthaltserlaubnisse für illegal im Land sich aufhaltende Flüchtlinge wurden erteilt und Frankreich unterzeichnete am 4. August 1936 in Genf ein provisorisches Protokoll über einen internationalen Status der deutschen Flüchtlinge, dem am 10. Februar 1938 ein offizielles Abkommen über die Stellung der Flüchtlinge aus Deutschland folgte, das aber in Frankreich erst 1945 ratifiziert wurde.
Am 8. April 1938 endete die Volksfront-Regierung unter Léon Blum und Edouard Daladier wurde Ministerpräsident. Dessen Regierung wurde bereits am 12. April 1938 durch ein Gesetz ermächtigt, fortan mit Notverordnungen mit Gesetzeskraft (décret-lois) zu regieren und ergriff sofort Maßnahmen zur Neuregelung der Lage der Ausländer.Einen chronologischen Überblick über die „Wichtigsten Französischen Gesetze betreffend die Ausländer“ ist zu finden bei Barbara Vormeier: Dokumentation zur französischen Emigrantenpolitik (1933–1944), S. 259 ff.
Die Internierungspraxis vor der französischen Kapitulation Die Internierung der spanischen Flüchtlinge mini|Flüchtlinge, die sich in ihrem Loch im Sand ausruhen, Internierungslager Argelès-sur-Mer 1939 mini|Die Internierungslager in Südfrankreich nach dem Ende des Spanischen Bürgerkrieges, 1939
Die zuvor skizzierte Zeit der ausländerfeindlichen Dekrete des Jahres 1938 war bereits geprägt vom Zustrom spanischer Bürgerkriegsflüchtlinge, der dann nach dem Sieg Francos Hunderttausende zwang, Zuflucht im Süden Frankreichs zu suchen. Auf dem Höhepunkt dieser Flüchtlingswelle entstanden im Januar/Februar 1939 eine Vielzahl improvisierter Lager – sogenannte Centres d'accueil (Aufnahmezentren), Centres de recueil (Sammelzentren) oder Centres d'hébergement (Unterbringungszentren). Sie existierten häufig nur als von Stacheldraht umzäunte Felder, auf denen sich die spanischen Flüchtlinge aus Tannenzweigen und Decken Notunterkünfte errichteten. In Frankreich setzte sich für diese Lager schnell der Begriff Camps de concentration durch, der jedoch eine völlig andere Bedeutung hatte als im Deutschen. Es ging um die aus der Überforderung der Behörden geborene Idee der Konzentrierung der ankommenden Flüchtlinge in Lagern, nicht um deren Vernichtung – anders als in dem einzigen von Deutschen errichteten Konzentrationslager auf französischem Boden, dem KZ Natzweiler-Struthof.
Alleine in den drei Lagern Argelès-sur-Mer, Saint-Cyprien und Le Barcarès waren Ende Februar 1939 jeweils „annähernd 100 000 Menschen zusammengepfercht, in Baracken, Autowracks, Löchern im Sand“. Um den Überlastungen der frühen Internierungsstandorte entgegenzuwirken, wurde bereits im Februar 1939 damit begonnen, Lager in benachbarten Departements aufzubauen und auch differenzierte Lagertypen einzurichten – für Frauen, für unruhige Elemente, für Alte und Kranke, für Facharbeiter. Die Verantwortung für das sich so entwickelnde Lagersystem und dessen Insassen wurde ebenfalls im Februar 1939 der Armee übertragen, die diese Aufgabe bis zum 1. November 1940 beibehielt und ab Mai 1939 auch noch für die Arbeitslager verantwortlich wurde. In diesem Lagersystem bewegten sich im Frühjahr 1939 um die 440.000 Menschen, die sich oft auf einer Odyssee von Lager zu Lager befanden. Teil dieser Flüchtlingsbewegung waren auch die Angehörigen der Internationalen Brigaden.
Obwohl die französische Regierung eine Repatriierung der Spanier favorisierte, betrieb sie dennoch, von Ausnahmen abgesehen, keine zwangsweise Abschiebung nach Spanien. Eggers spricht von 70.000 spanischen Flüchtlingen, die bis Ende März freiwillig nach Spanien zurückgekehrt seien. Im Dezember 1939 befanden sich noch 140.000 spanische Flüchtlinge in Frankreich, nachdem bis zu diesem Zeitpunkt, beschleunigt auch durch den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, insgesamt etwa 150.000 bis 200.000 Spanier Frankreich in Richtung Spanien verlassen hatten.
Die Arbeitslager Am 11. Juli 1938 war das Loi sur l'organisation générale de la nation pour le temps de guerre (Gesetz über die Organisation der Nation in Kriegszeiten) verabschiedet worden, das für Ausländer, die in Frankreich Asyl genossen, die Verpflichtung zu nicht näher definierten gemeinnützigen Arbeiten vorsah. Ein Dekret vom 20. März 1939 bestimmte, dass davon alle zum Bleiben gewillten spanischen Flüchtlinge auch schon zu Friedenszeiten verpflichtet seien. Als Alternative dazu bestand nur die Möglichkeit, sich zum Militärdienst zu verpflichten, wozu ab Ende September 1939 im Internierungslager Barcarès unter der Aufsicht ehemaliger in Afrika eingesetzter Legionäre drei Régiments de Marche des Volontaires Étrangers (RMVE; Marschregimenter der ausländischen Freiwilligen) gebildet wurden.Für mehr Informationen über die RMVE siehe: a) Stéphane Leroy, « Les exilés républicains espagnols des Régiments de Marche des Volontaires Étrangers. Engagement, présence et formation militaire (janvier 1939-mai 1940) », Cahiers de civilisation espagnole contemporaine [En ligne], 6 | 2010, mis en ligne le 13 juillet 2010, consulté le 09 mars 2024 (Online auf journals.openedition.org) & b) Diego Gaspar Celaya, « Portrait d’oubliés. L’engagement des Espagnols dans les Forces françaises libres, 1940-1945 », Revue historique des armées [En ligne], 265 | 2011, mis en ligne le 16 novembre 2011, consulté le 08 mars 2024 (Online auf journals.openedition.org)
Obwohl am 12. April 1939 die zuvor erwähnten Verpflichtungen auf alle männlichen Ausländer zwischen 20 und 40 Jahren ausgeweitet wurden, scheinen bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs davon nur die Spanier betroffen gewesen zu sein.
Die spanischen Prestataires (Dienstleister) wurden vorwiegend als Ersatz für die zum Militärdienst eingezogenen französischen Arbeiter benötigt, um den durch die Mobilmachung verursachten Facharbeitermangel in kriegswichtigen Industriebereichen zu kompensieren.
Zwischen Kriegserwartung und Waffenstillstand Waren die in Frankreich lebenden deutschen Emigranten bislang trotz der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten noch nicht von Internierungen betroffen, änderte sich dies mit Frankreichs Eintritt in den Zweiten Weltkrieg. Es begann die Zeit des „Internement de ressortissants énnemis“, die Zeit der „Internierung feindlicher Staatsangehöriger“, deren Opfer vor allem in Frankreich lebende Deutsche, Österreicher und deutschsprachige Tschechen wurden. Grundlage für diese Maßnahmen bildete das oben erwähnte Dekrete vom 8. August 1935, das durch ein Dekret vom 1. September 1939 verschärft wurde.
Welche Folgen das für die Betroffenen hatte, zeigt exemplarisch das Schicksal des in Paris in der Emigration lebenden Schriftstellers Kurt Stern.
Die Maßnahmen betrafen die in Frankreich sich aufhaltenden NS-nahen Deutschen ebenso, wie antifaschistische Emigranten, wogegen sich innerhalb der französischen Gesellschaft nur wenig Protest erhob., da nach einer weit verbreiteten antikommunistischen Hysterie nach der Verabschiedung des Hitler-Stalin-Pakts auch Linke und Kommunisten aus Deutschland recht pauschal als Agenten Hitlers betrachtet wurden. Eine eigentlich geplante Überprüfung der Internierten und deren „criblage“ (Siebung) mit dem Ziel der Freilassung politisch verfolgter Flüchtlinge wurde Mitte September 1939 aufgegeben. In den Centres de rassemblement (CRE; Sammelzentren) – darunter so bekannte wie das Stade de Colombes, das Vélodrome d’Hiver oder das Stade Roland Garros – fand allenfalls eine getrennte Unterbringung der beiden so gegensätzlichen Flüchtlingsgruppen statt. Die Internierten selber wurden durch spezielle Kammern in die Klassen A, B und C eingestuftEine ähnliche Klassifizierung bei der Internierung von Deutschen verfolgte 1940 auch Großbritannien; siehe hierzu: Internierungslager im Vereinigten Königreich im Zweiten Weltkrieg., wobei nur die Menschen in der letzten Kategorie in Freiheit bleiben durften.
Die unterschiedlichen Angaben über die Anzahl der Internierten feindlichen Ausländer im Herbst 1939 deuten auf etwa 14.000 bis 15.000 Personen hin. Um der Überfüllung der Sammelzentren in den großen Städten entgegenzuwirken, erfolgte die Verlegung der Internierten in Lager in den Départements. Eine Folge dieser Umschichtungen war letztlich auch die Eröffnung des Camp des Milles, das zum zentralen Sammellager im Südosten Frankreichs wurde.