Der Begriff Fahrdienst bezeichnet
im Bahnbetrieb Tätigkeiten zur Abwicklung von Zug- und Rangierfahrten, siehe Fahrdienstvorschrift
Dienstleistungen mit Fahrzeugen im sozialen Bereich Krankentransporte Essen auf Rädern Behindertentransporte
Transportleistungen Brief- und Paketdienste, Taxiunternehmen, Kleinguttransporte Kurier-Express-Paket-Dienst.