Der Begriff Fahrdienst bezeichnet

im Bahnbetrieb Tätigkeiten zur Abwicklung von Zug- und Rangierfahrten, siehe Fahrdienstvorschrift

Dienstleistungen mit Fahrzeugen im sozialen Bereich Krankentransporte Essen auf Rädern Behindertentransporte

Transportleistungen Brief- und Paketdienste, Taxiunternehmen, Kleinguttransporte Kurier-Express-Paket-Dienst.