Als kommunale Wärmeplanung () wird die Erarbeitung von Entwicklungsplänen als Teil des kommunalen Energiemanagements bezeichnet, welche dazu dienen, eine Wärmeinfrastruktur für „Quartiere“ – also für Gebiete, die üblicherweise kleiner als Stadtviertel sind – oder für andere zusammengehörende Flächen wie etwa für kommunale Gebiete, teils oder im Ganzen, zu konzipieren.
Der Fokus liegt auf der Ausrichtung der Wärmeversorgung auf die Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme, um den Treibhausgasausstoß im Zuge des Energieverbrauchs für Raumwärmeanwendungen und Warmwasserbereitung sowie für industrielle Wärmeanwendungen zu minimieren und somit dem Klimawandel auf regionaler und lokaler Ebene entgegenzuwirken.
In Österreich wird die kommunale Energieplanung als Energieraumplanung und in der Schweiz als Räumliche Energieplanung bezeichnet.Morgenbau Podcast, Folge Morgenbau-Glossar - Energieraumplanung. In: morgenbau.de Im EU-Recht wird in der Regel der englischsprachige Begriff local heating an cooling plans verwendet, wobei neben der Wärmeversorgung auch der Hitzeschutz und Kälteversorgung integriert sind.
Nähere begriffliche Eingrenzungen Wird die kommunale Wärmeplanung ihrem Zeitverlauf nach betrachtet, so stellt sie, abstrakt gesprochen, nichts anderes als die spezifische Form einer Transformationsplanung im Wärmebereich dar. Mit der kommunalen Wärmeplanung verfügen Kommunen über ein wirksames Instrumentarium, um in den von diesen verwalteten Gebieten die Energiewende im Bereich der Wärmeversorgung und somit dort letztlich den Klimaschutz voranzubringen.Magnus Maier: Die kommunale Wärmeplanung: ein wichtiger Treiber der Wärmewende. In: Renews Spezial. () 13. Jg., Ausg. Nr. 79 (November 2016), S. 1–27, darin insbes. auf S. 4. (Download-PDF) Praktisch geht es um einen etappenweisen Umbau der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene hin zur Klimaneutralität.
Dass die koordinierende Rolle der Kommunen bei Stadt- und Quartiersplanungen gestärkt werden sollte, da nur so die übergeordneten Ziele zur Wärmewende in Angriff genommen und kontrolliert werden können, ist auf Seiten der Wissenschaft bereits seit längerem erkannt.Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung. (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1, S. 14 oben. (Download-PDF) Kommunen brauchen deswegen Planung, und dies vor allem dadurch, dass die Möglichkeiten der lokalen Wärmewende beleuchtet und Strategien und Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort entwickelt werden. Eine solche Planung geht weit über Versorgungskonzepte von Einzelgebäuden hinaus; sie integriert vielmehr Fälle von Gebäuden und Liegenschaften in Wärmeinfrastruktur-Entwicklungsplänen und -Bauplänen für Quartiere oder für Kommunen in Teilen oder im Ganzen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein komplexer Planungsprozess, der neben der aktuellen und der zukünftigen Wärmeversorgungsinfrastruktur auch den Gebäudebestand und raumplanerische Aspekte sowie eine breite Akteursbeteiligung berücksichtigen muss. Angesichts des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 in Deutschland muss der Energiebedarf mittels Effizienzmaßnahmen erheblich reduziert und der verbleibende Wärmebedarf aus erneuerbaren Energien über hocheffiziente Versorgungssysteme gedeckt werden. Dabei müssen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Siedlungsdichten und Sanierungsstände energetische Gebäudestandards, Potenziale erneuerbarer Energien, zentrale und dezentrale Erzeugungsanlagen sowie Versorgungsnetze in Einklang gebracht werden.
Die Vorteile einer strategischen Wärmeplanung kommen für eine Kommune, wie folgt, zur Geltung: Investitionen und Aufträge für lokal ansässige Unternehmen stärken die Wirtschaft vor Ort; Arbeitsplätze entstehen vor Ort; die Schadstoffemissionen sinken. Die Energiekosten machen einen beträchtlichen Teil der kommunalen Ausgaben aus. Falls Heizöl und Erdgas bei der Wärmeversorgung vor Ort verbraucht werden, fließen beträchtliche Geldflüsse aus der Kommune nach außen ab. Kommunale Entscheider können über die Gestaltung der Wärmeversorgung Energiekosten senken und dafür sorgen, dass das Geld in die lokale Wirtschaft zurückfließt. Dafür bedarf es eines intelligenten und integrierten Ansatzes bei der Wärmeversorgung. Kostspielige kleinteilige Lösungen können durch effiziente Wärmenetze ersetzt werden, wo dies technisch machbar ist und sich wirtschaftlich lohnt. Beispiele aus der Praxis belegen, dass Wärmenetze mit erneuerbaren Energien wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden können. Diese Form der Daseinsvorsorge erfordert kollektive Entscheidungen. Die Kommune ist eine geeignete Instanz, um solche Entscheidungen in einem Dialog mit Akteuren und Betroffenen anzubahnen und umzusetzen. Kommunale Wärmepläne helfen dabei, Vorbehalte zu entkräften und unterschiedliche Interessen auszubalancieren.
Implementierung von Gesetzen, deren Rezeption und Implikationen, bereits bestehende Rechtslage Am 13./14. Juni 2023 haben sich die Parteien der Ampel-Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich des vom Bundesbauministerium vorgelegten Gesetzesentwurfs zur kommunalen WärmeplanungBauministerium bereitet Gesetz zu kommunaler Wärmeplanung vor. In: Stern. Nachrichtenmagazin, 24. Mai 2023. sowie zur Novellierung der aus dem Energieressort stammenden, heizungsspezifischen Abschnitte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in einem Kompromiss geeinigt:Reaktionen auf Heizungsgesetz: "Tiefpunkt" oder "gutes Signal"? tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 14. Juni 2023. Danach soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung in den Kommunen der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 30. Juni 2028 eingeführt werden. Unter den Kommunen sollen große Städte – Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – ihre kommunale Wärmeplanung allerdings bereits vorher, nämlich bis spätestens 30. Juni 2026, vorlegen müssen.Heizungsgesetz: Ein Bonus für die, die schnell umrüsten. tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 27. Juni 2023. Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, die bis spätestens 30. Juni 2028 ihre Wärmeplanung zu erarbeiten haben, wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht.Gesetz zur Wärmeplanung nimmt Form an. solarserver.de-Internetportal, 24. Juli 2023. Die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung und die Wärmeplanungsgesetz-Initiierung sind, wie geplant, zum 1. Januar 2024 rechtswirksam geworden. Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz, die beiden in enger Verzahnung stehenden Gesetze, sind im Spätfrühling/Sommer/Herbst 2023 im deutschen Bundestag beraten und beschlossen worden.Die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung ist am 8. September 2023 beschlossen worden: an der Abstimmung nahmen nach hitziger Debatte 679 Bundestagsabgeordnete teil; dafür stimmten 399, dagegen 275 bei 5 Enthaltungen.Energiepolitik: Bundestag beschließt Heizungsgesetz. tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 8. September 2023. Am 29. September 2023 hat die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung den Bundesrat passiert und konnte somit, wie geplant, zum 1. Januar 2024 rechtswirksam werden.Tritt am 1. Januar 2024 in Kraft: Bundesrat billigt Heizungsgesetz. tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 29. September 2023. Die erste Lesung des Wärmeplanungsgesetzes ist am 13. Oktober im deutschen Bundestag erfolgt; das Gesetz ist am 17. November 2023 in geänderter Fassung beschlossen worden.Wärmeplanungsgesetz: Bundestag will Fernwärme voranbringen. Wirtschaftswoche online, 17. November 2023. Signifikante Sätze zum Thema „Biomasse“ sind aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf gestrichen worden, was mit einer Einbuße an Substanz vom Wärmeplanungsgesetz einhergeht. Entgegen dem Willen von mehreren UmweltverbändenUmweltverbände fordern: Keine Einstufung von Wärme aus Müllverbrennungsanlagen als erneuerbare Energie im Wärmeplanungsgesetz. Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 14. November 2023. sind im Wärmeplanungsgesetz in Müllverbrennungsanlagen generierte Wärme, die für Wärmenetze genutzt wird, als „erneuerbare Energie“ eingestuft worden. Von Umweltverbänden wird dies kritisch gesehen, da die Emissionen der Müllverbrennung das Klima belasten.
Positiv hat der Städte- und Gemeindebund die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim sogenannten „Heizungsgesetz“ (eigentlich: Gebäudeenergiegesetz) aufgenommen. Es sei "ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dies bedeutet für einen beträchtlichen Teil der Kommunen, dass frühestens 2026 oder 2028 Maßnahmen ergriffen werden (Ausnahmen: siehe unten). "Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt", stellte Landsberg fest. Zugleich forderte er vom Bund "eine nachhaltige Unterstützung", damit auch die Kommunen die Wärmewende bei ihren eigenen 185.000 Gebäuden umsetzen können. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so Landsberg. Auch die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, äußerte sich positiv über die Verzahnung des Heizens von Gebäuden mit der kommunalen Wärmeplanung. Ähnlich äußerte sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).Kritisch werden die Gesetzesprojekte dagegen von Umweltverbänden, wie etwa der deutschen Umwelthilfe, gesehen: während es bei der DUH für richtig befunden wird, die Kommunen zu einer Wärmeplanung zu verpflichten, wird es als kontraproduktiv bewertet, Holzverbrennung fürs Heizen per Gesetz durchgehen zu lassen.Eil-Appell: Gebäudeenergiegesetz nicht für Holz öffnen! ... Gemeinsames Pressestatement von DUH, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF. robinwood.de-Internetportal (Robin Wood Deutschland), 7. Juni 2023. Auch das Erlauben von Wasserstoff-kompatiblen Erdgasheizungen in Bestandsbauten wird von der Deutschen Umwelthilfe kritisiert.
Was das „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) des Bundes anbelangt, so sieht dieses vor, dass die rund 11.000 Kommunen in Deutschland künftig eine flächendeckende Wärmeplanung für die Gebäude in ihrem Gebiet erstellen.Jörg Staude, Joachim Wille: Kommunale Wärmeplanung: Nahwärme, Wärmepumpe oder Wasserstoff? In: klimareporter°. (Online-Magazin), 1. Juni 2023. Das ist das zentrale Ziel. Eine flächendeckende Wärmeplanung ist eine wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie gibt Planungs- und Investitionssicherheit. „Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht ... . Andere fangen gerade an. Es ist klar, dass wir einen längeren Atem dafür brauchen, die Umstellung braucht Zeit. Aber wer seine Wärmeversorgung jetzt umstellt, spart in Zukunft Energiekosten. Und das wollen wir gemeinsam mit den Ländern, mit den Kommunen und mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen“, so Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium.