Marklen Iwanowitsch Lasarew (, ; * 20. Oktober 1920 in Jerewan; † 2006) war ein sowjetisch-russischer Jurist mit armenischen WurzelnElmar Rauch: Über den Autor (Marklen Ivanovich Lazarev) in: Theoretische Fragen des modernen Seevölkerrechts, ISBN 3-428-05835-6, S. 293 f. sowie international bekannter Völkerrechtler.Vorwort vom Bearbeiter/Übersetzer, Alexander Martin, der von ihm ins Deutsche aus dem Russischen übertragenen Schrift Für den Frieden zwischen den Völkern. Die 5 (fünf) Prinzipien der friedlichen Koexistenz der Autoren W. N. Durdenewski/Durdenevskij, Vsevolod Nikolaevič (Verfasser) und M. I. Lasarew, Marklen I. (Verfasser); erstmals erschienen im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau 1957 unter dem Titel Pjat’ principov mirnogo sosuščestvovanija, (Ost-)Berlin 1959, S. 7,
Leben Er studierte bis 1942 an der Staatlichen Universität Moskau und schloss das Jura-Studium mit Auszeichnung ab. Im Jahre 1944 wurde er Mitglied der KPdSU. In den Jahren von 1944 bis 1946 war er Rechtsberater der sowjetischen Kommission zur Beschaffung von kriegswichtigem Gütern aus den USA im Rahmen des Lend-Lease Act. Von 1950 bis 1969 lehrte er an der Diplomatischen Akademie des Außenministeriums der Russischen Föderation Völkerrecht und Staatsrecht. Er war Teilnehmer einer internationalen Konferenz in Berlin im Mai 1969 unter Leitung des Potsdam-Babelsberger Juristen Herbert KrögerBerliner Zeitung, 22. Mai 1969, S. 1 [Unterzeile: „Rede Außenminister Otto Winzer in der Kongreßhalle“] und wurde dort als Leiter des Lehrstuhls für Rechtswissenschaften an der Diplomatenhochschule in Moskau vorgestellt.Neues Deutschland, 22. Mai 1969, S. 1 [Unterzeile: „Internationale wissenschaftliche Konferenz in Berlin“] In seinem Redebeitrag sprach er zur Gewährleistung der europäischen Sicherheit unter Heranziehung verschiedener Verträge seines Landes mit der DDR.Verschriftlichung unter dem Titel: Verträge über Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR im Bereich der Wissenschaft, Technik und Kultur. Abgedruckt in: Staat und Recht, 6/1969, S. 919–925 Im selben Jahr 1969 wechselte er zur Akademie der Wissenschaften der UdSSR und wurde Leiter der Abteilung für See-, Luft- und Weltraumrecht am Akademie-Institut für Staat und Recht bis 1979.Lasarev: Theoretische Fragen des modernen Seevölkerrechts. Berlin 1985, ISBN 3-428-05835-6, S. 293 Die deutsche Ausgabe der Zeitschrift Sputnik druckte 1972 auf Deutsch einen Beitrag unter der Rubrik „Gedanken, Vorschläge, Diskussionen“ mit mehreren Beispielen über vorhandene Lücken im internationalen Seerecht nach, den der Rechtsprofessor zuvor in einer juristischen Fachzeitschrift seines Landes auf Russisch veröffentlicht hatte.Prof. Dr. jur. habil. M. I. Lasarew: Der Ozean gehört uns allen. In: Sputnik. Die Sowjetunion im Spiegel der Presse, April 4/1972, S. 34 ff. Im Zusammenhang mit der Forderung nach „Rechtsschutz für Delphine“ erwähnte er nebenbei die Forschungen der Ozeanologen und die Rolle des Forschungsschiffes bei der Gewinnung von Messwerten über den Salzgehalt, die Radioaktivität, die Temperatur des Wassers sowie Strömungen in den unterschiedlichen Tiefen der Weltmeere.
Am Institut für Lateinamerikastudien der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, die von 1925 bis 1991 die höchste wissenschaftliche Einrichtung der Sowjetunion war, wirkte er von 1979 bis 1985 als stellvertretender Direktor. Er arbeitete auch für die im Jahre 1960 gegründete Universität der Völkerfreundschaft, die zu seiner Zeit nach dem kongolesischen Politiker Patrice Lumumba benannt wurde.
Lasarew befasste sich in seinen Veröffentlichungen 1975 u. a. mit dem Rechtsstatus der ForschungsschiffeRechtsstatus von wissenschaftlichen Forschungsschiffen (russisch Правовой статус научно-исследователь ских судов). In: Проблемы государства и права (Problemy gosudarstva i prava), Verantwortlicher Redakteur: Лунев (Lunew), А. Е.Verlag IGPAN (Institut gosudarstva i prava akademii nauk = Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR). Moskau 1975, S. 236–241 und privilegierte solche, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden.Modernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt. Verantwortlicher Redakteur und Nachwort: M. I. Lazarev, Frankfurt am Main/Bern 1981, ISBN 3-8204-5899-9, S. 32–41 [Rechtsstatus der Forschungsschiffe]
„Militärische Forschungsschiffe“ sollten von der Teilnahme an der „wissenschaftlichen Meeresforschung für friedliche Zwecke“ – nach offizieller Auffassung der Sowjetunion und anderer Staaten auf der 3. UN-Seerechtskonferenz (UNCLOS III) – nicht ausgeschlossen sein.Gunter Görner: Völkerrecht im Kontext seiner Zeit. Bad Langensalza 2014, ISBN 978-3-86777-742-1, S. 498, Anmerkung 475
Lasarew stellte fest, dass „für die Angleichung eines Forschungsschiffes an ein Kriegsschiff ... es keine Rechtsgrundlage (gibt), falls sie nicht vom Flaggenstaat selbst vorgenommen wird.“ Offensichtlich bezog sich seine Aussage auf zu seiner Zeit bereits vorhandene Wehrforschungsschiffe. Er sprach sich dafür aus, dass die Forschungsschiffe weiterhin „eine Reihe von Privilegien und Vorrechten genießen“ müssen und ging dabei davon aus, dass die „friedliche Nutzung von Wissenschaft und Technik ... obligatorisch (ist)“.Nachwort Lasarews (M. I. Lazarev) zu Modernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt, Frankfurt am Main/Bern 1981, ISBN 3-8204-5899-9, S. 279 f. Er forderte bei „der Ausarbeitung des genauen Status der Forschungsschiffe in den verschiedenen Gewässern des Weltmeeres ... sich von den grundlegenden Prinzipien des modernen Seevölkerrechts ... und von dem Prinzip der Harmonisierung der Interessen des Küstenstaates und des Forschungsstaates leiten“ zu lassen.Modernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt. ISBN 3-8204-5899-9, S. 39 [Rechtsstatus der Forschungsschiffe]
Seine Kollegin, die seit 1961 publizierende Völkerrechtlerin Lidija Wassiljewna SperanskajaSperanskaja, L. V.: Принцип самоопределения наций в международном праве, Москва 1961 г./Princip samoopredelenija nacijv meždunarodnom prave (Das Prinzip der Selbstbestimmung der Nationen im Völkerrecht), Verlag Гос-юриздат/Gosjurisdat, Moskau 1961, Сперанская, Лидия Васильевна, , forderte zuvor 1973 in einer vom Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR redigierten Schrift für die wissenschaftlichen Forschungsschiffe einen von anderen Seefahrzeugen erheblich abweichenden Rechtsstatus im Zusammenhang mit der Frage der friedlichen Durchfahrt durch Territorialgewässer und den Zutritt zu Häfen der Küstenstaaten.Dietrich Schulz: Der Status der Forschungsschiffe und ihres Zubehörs im Seevölkerrecht, (Diss.) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle (Saale) 1975, S. 5, Lasarew und Speranskaja veröffentlichten in Moskau 1972 gemeinsam das Werk Okean, technika, prawo (Ozean, Technik, Recht). Dieser Buchtitel und beide Herausgeber wurden in die Bibliografie von United Juridical Yearbock 1973 unter Abschnitt Law of the sea (Seerecht) aufgenommen.United Juridical Yearboock, New York 1973, S. 222,
Als verantwortlicher RedakteurISBN 3-8204-5899-9 empfahl er in einer Literaturübersicht zu allgemeinen Themen des Seevölkerrechts sowie zum Schutz und vernünftigen Nutzung der Meeresumwelt u. a. den Völkerrechtler Gerhard ReintanzModernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt, Frankfurt am Main/Bern 1981, ISBN 3-8204-5899-9, S. 294 bzw. 414 und zum Thema Schifffahrtsentwicklung und Seerecht die Rechtswissenschaftler Ralf Richter und Dolly Richter-HannesISBN 3-8204-5899-9, S. 326 mit Hinweis auf deren Veröffentlichungen z. B. in der Zeitschrift „DDR-Verkehr“.DDR-Verkehr. Zeitschrift für komplexe Fragen der Planung und Leitung des Verkehrswesens, Heft 6/1972, S. 251–258 („Sozialistische ökonomische Integration, Schiffahrtsentwicklung und Seerecht“),
Er war Mitglied des Dissertationsausschusses des Instituts für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften (RAN). Am 21. November 1991 erhielt diese Akademie auf Grund eines Erlasses des damaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin ihren Namen Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der UdSSR. Lasarew forschte am Zentrum für internationale Rechtsstudien des Instituts für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften und wurde Universitätsprofessor an der Abteilung für Internationales Recht der Russischen Universität der Völkerfreundschaft in Moskau.
Der britische Jurist und emeritierte Rechtswissenschaftler William E. Butler (* 1939) schätzte an Lasarew dessen Vermögen, das Seerecht prägende Trends zu erkennen und für die maritime Politik der Staaten im Blick auf die Erforschung und Nutzung des Weltmeers zu beurteilen.W. E. Butler in: The American Journal of International Law, Bd. 70, Nr. 2 (April 1976), S. 384–385, hier S. 385,
Der führende amerikanische Rechtsgelehrte vom Institute of Current World Affairs, New York City, für sowjetisches Recht, vor allem für das sowjetische Konzept des Völkerrechts, und emeritierte Professor für Rechtswissenschaften an der Columbia University, John N. Hazard (* 1909; † 1995) bewertete Lasarews Werk: Zeitgenössisches internationales Seerecht. Er würdigte Lasarew als einen „prominenten Professor“.Hazard, John N. The American Journal of International Law, Bd. 79, Nr. 4, 1985, S. 1087–88. JSTOR, https://doi.org/10.2307/2201851. Abgerufen am 21. September 2023.
Ehrungen und Auszeichnungen Er war Mitglied des Ständigen Schiedsgerichts Den Haag in den Jahren 1969 bis 1984. Als Professor und Doktor der juristischen Wissenschaften hielt er Gastvorlesungen im Ausland, beispielsweise an der Universität von Ottawa. Er war als Rechtsexperte Teilnehmer von Delegationen seines Landes zu internationalen Konferenzen. Als Bürger der UdSSR wurde er mit dem 1972 gestifteten Orden der Völkerfreundschaft ausgezeichnet. Er war Vizepräsident der Gesellschaft UdSSR – Spanien. Zudem war er Träger des Ordens Zeichen der Ehre, mit dem u. a. herausragende Leistungen in der wissenschaftlichen Forschung gewürdigt wurden.
Dissertationen Seine erste Doktorarbeit (Kandidatendissertation) verfasste er 1948 zum Thema Das Problem der Anerkennung in den Beziehungen der USA zu lateinamerikanischen Staaten und im Jahre 1961 die weitere Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der juristischen Wissenschaften mit dem Titel Ausländische Militärstützpunkte in fremden Territorien und modernes Völkerrecht. Beide verteidigte er an der Lomonossow-Universität Moskau erfolgreich. Später wurde er selbst wissenschaftlicher Betreuer von Doktorarbeiten auf dem Gebiet des Völkerrechts.
Werke (Auswahl) Er verfasste bzw. redigierte mehr als 500 Arbeiten zu Themen des Völkerrechts und der Internationalen Politik. Zur Frage der Anerkennung im Völkerrecht.In: Sowjetischer Staat und Recht. Nr. 8/1948 (August). S. 44–49 Der Ozean gehört uns allen – über Lücken im Seerecht.Sputnik. [Deutsche Ausgabe], Nr. 4/1972, S. 34–39, Modernes Seevölkerrecht: Die Rechtsordnung der Gewässer und des Bodens des Weltmeers. Mitautor: P. D Barabolja (Бараболя, П. Д.). Übersetzung von Elmar Rauch. Schriftenreihe des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Baden-Baden 1978, ISBN 978-3-7890-0412-4 Internationales Seerecht in der Epoche der wissenschaftlich-technischen Revolution.In: Ralf Richter: Wissenschaftlich-technische Revolution, Schiffsicherheit und maritimer Umweltschutz im internationalen Seerecht. Materialien der internationalen wissenschaftlichen Konferenz „Seerecht und internationale Zusammenarbeit“ ... vom 24. bis 25. Oktober 1978 in Rostock (2. Teil der Materialien). Beiträge zum nationalen und internationalen Seerecht, Heft 3, Rostock 1979, S. 7–11,