Der Mansfelder Gebirgskreis war ein Landkreis, der in Preußen und der SBZ bzw. DDR zwischen 1816 und 1950 bestand. Er umfasste den nordwestlichen Teil des Mansfelder Landes. Sein Name bezog sich in Abgrenzung zum benachbarten Mansfelder Seekreis auf das bergige Terrain des Ostharzes. Die Kreisstadt war Mansfeld.

Verwaltungsgeschichte Königreich Preußen Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Mansfelder Gebirgskreis im Regierungsbezirk Merseburg in der Provinz Sachsen eingerichtet. Zu seinen Bestandteilen wurden der vormals kursächsische Eisleber Kreis ohne die Stadt Eisleben und das Dorf Wimmelburg sowie das Kreisamt Ermsleben mitsamt Dankerode.Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg 1816, S. 333.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 10. August 1876 wurde die sogenannte Hettstedt-Gerbstedter Stadtflur aus dem Mansfelder Seekreis in den Mansfelder Gebirgskreis eingegliedert.

Gegen Ende der 1920er Jahre fand im Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Im Mansfelder Gebirgskreis gab es mehrere Auflösungstermine in den Jahren 1928 und 1929.Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1928: Stück 41 (Sonderbeilage), Stück 42, Stück 47 und Stück 50; 1929: Stück 38 Digitalisat Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Am 1. April 1942 wurden zur Grenzbegradigung zwischen Preußen und dem Land Anhalt die Gemeinden Tilkerode aus dem Landkreis Ballenstedt und Unterwiederstedt aus dem Landkreis Bernburg in den Mansfelder Gebirgskreis eingegliedert. Nach der Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Halle-Merseburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

DDR Am 15. Juli 1950 kam es in der DDR zu einer Gebietsreform, in deren Rahmen der Mansfelder Gebirgskreis aufgelöst wurde:

Die Stadt Ermsleben sowie die Gemeinden Dankerode, Königerode und Meisdorf kamen zum Landkreis Quedlinburg. Die Gemeinden Großleinungen, Horla, Morungen, Rotha und Wippra kamen zum Landkreis Sangerhausen. Alle übrigen Gemeinden des Mansfelder Gebirgskreises wurden mit der bis dahin kreisfreien Stadt Eisleben sowie einem großen Teil des ebenfalls aufgelösten Mansfelder Seekreises zum Landkreis Eisleben zusammengefasst.

Der neue Landkreis Eisleben wurde 1952 in die Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt, die 1994 zum Landkreis Mansfelder Land zusammengeschlossen wurden.

Einwohnerentwicklung Jahr Einwohner Quelle 1816 27.756 1843 34.713 1871 43.324 1890 63.003 1900 66.102 1910 64.490 1925 61.317 1933 60.928 1939 61.246 1946 80.305 Volkszählung 1946

Politik Landräte 1816–1819 Anton von Hardenberg 1819–1824 Ludwig von Keller 1824–1841 August von Münchhausen 1841 – ? 1850 Ernst von Friesen 1851–1861 Anton von Krosigk 1862–1866 Hans von Hardenberg ? – 1883 Friedrich von Koenen 1883–1886 Ludwig Bartels 1885–1905 Adolf Karl Ferdinand von der Recke 1906–1917 Karl von Hassell 1917–1921 Otto Bormann 1921–1933 Wilhelm Becker 1933–1938 Paul Wege 1938–1945 Rudolf Schmidt

Wappen

Kommunalverfassung Die Mansfelder Gebirgskreis gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung im Jahre 1928 – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Städte und Gemeinden Stand 1945 Der Mansfelder Gebirgskreis umfasste 1945 vier Städte sowie 56 weitere Gemeinden:territorial.de: Mansfelder Gebirgskreis Abberode Ahlsdorf Alterode Annarode Arnstedt Biesenrode Blumerode Bräunrode Braunschwende Burgörner Dankerode Endorf Ermsleben, Stadt Friesdorf Gorenzen Gräfenstuhl Greifenhagen Großleinungen Großörner Harkerode Hergisdorf Hermerode Hettstedt, Stadt Horla Klostermansfeld Königerode Kreisfeld Leimbach, Stadt Mansfeld, Stadt Meisberg Meisdorf Möllendorf Molmerswende Morungen Neuplatendorf Oberwiederstedt Pansfelde Paßbruch Piskaborn Quenstedt Rammelburg Ritterode Ritzgerode Rotha Siebigerode Siersleben Stangerode Steinbrücken Sylda Thondorf Tilkerode Ulzigerode Unterwiederstedt Vatterode Walbeck Welbsleben Wieserode Wimmelrode Wippra Ziegelrode Zum Landkreis gehörte außerdem ein Teil des gemeindefreien Gutsbezirks Pölsfeld.

Aufgelöste Gemeinden Kupferberg, 1879 eingegliedert in die Stadt Hettstedt Sinsleben, 1936 eingegliedert in die Stadt Ermsleben

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Ehemaliger Landkreis in Sachsen-Anhalt Kategorie:Ehemaliger Landkreis in der Provinz Sachsen Kategorie:Ehemalige Verwaltungseinheit (Landkreis Mansfeld-Südharz) Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1816 Kategorie:Aufgelöst 1950