Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». admin.ch, Bundeskanzlei, 17. Mai 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023. forderte, dass Bargeld – gegenwärtig in Schweizer Franken – weiterhin ausreichend für die Bevölkerung verfügbar bleibt. Sollte eine andere Währung eingeführt werden, müsste darüber in einem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen entschieden werden. Die Bundesversammlung übernahm das Anliegen der Initiative mit einem Gegenentwurf mit weitgehend identischer Zielsetzung, aber anderen Formulierungen.
Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 von Volk und Ständen abgelehnt; der Gegenentwurf wurde angenommen.
Initiative Wortlaut der Initiative Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». Die Initiative im Wortlaut. Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundeskanzlei, 17. Mai 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023.
Träger der Initiative Die Initiative Bargeld ist Freiheit hat einen Bezug zur Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS),Wir die Bewegung. fbschweiz.ch. Abgerufen am 18. Mai 2023 welche diese Initiative formuliert, die Unterschriftensammlung am 17. August 2021 gestartet und durchgeführt hat. Das Initiativkomitee bestand aus 19 Personen; an erster Stelle steht Richard Koller, Präsident der FBS, ehemaliger SVP-Politiker.
Begründung des Initiativkomitees Die Initianten verwiesen darauf, dass eine Abschaffung des Bargelds folgende Gefahren mit sich bringen könnte: erhöhte Abhängigkeit von technischen Systemen wie Kartenlesegeräten, Datennetzen und der Stromversorgung keine Alternative bei Ausfall von Zahlungssystemen durch Hackerangriffe mehr Überwachung durch Staat und Geldinstitute und dadurch eingeschränkte Unabhängigkeit (gläserne Bürger) Eingriffsmöglichkeit für die Schweizerische Nationalbank mit erheblichen Negativzinsen auf Bankguthaben Verlust eines Teils der Schweizer Kultur.Bargeld ist Freiheit. fbschweiz.ch, Freiheitliche Bewegung Schweiz. Abgerufen am 18. Mai 2023.
Argumente Pro und Contra
Befürworter des Beibehaltens von Bargeld Der Schutz des eigenen Vermögens vor Insolvenz von Geschäftsbanken oder der Selbstschutz vor dem übergriffigen Staat seien Motive für die Verwendung von Bargeld, insbesondere von Banknoten.Katharina Fontana: Für die Bürger wird es gefährlich, wenn es kein Bargeld mehr gibt. Interview mit Beat Kappeler (Ökonom). In: Neue Zürcher Zeitung, 4. April 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023. Auch als Alternative zum Entrichten von Negativzinsen auf Guthaben bei Girokonten von Geschäftsbanken habe Bargeldhalten seine Bedeutung bewiesen.
Ältere Leute wollen wie bisher mit Bargeld bezahlen können. Viele sträuben sich gegen den Zwang zur Verwendung von Debitkarten, Kreditkarten oder elektronischem Geld wie Digitalwährungen.Unterschriften für Volksinitiative zum Erhalt von Bargeld beisammen. In: Handelszeitung, 5. Februar 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023
Bargeld spiele eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs in Krisensituationen, insbesondere bei Stromausfällen oder technischen Störungen. In solchen Fällen, in denen elektronische Zahlungssysteme ausfallen, ermögliche Bargeld weiterhin den Kauf von Waren und Dienstleistungen. Studien würden die Notwendigkeit betonen, die Bargeldversorgung auch in Notfällen sicherzustellen, um die wirtschaftliche Stabilität zu wahren.
Bargeld trage wesentlich zur finanziellen Inklusion bei, da es allen Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrem Zugang zu digitalen Finanzdienstleistungen, die Teilnahme am Wirtschaftsleben ermögliche. Insbesondere für Personen ohne Bankkonto oder mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden stelle Bargeld eine unverzichtbare Zahlungsoption dar. Experten würden betonen, dass der Erhalt von Bargeld entscheidend sei, um soziale Ungleichheiten nicht zu verschärfen.
In einer Fernsehdiskussion auf TeleZüri erklärte Initiant Richard Koller, der Gesetzgeber müsse Rahmenbedingungen schaffen, um die Nutzung von Bargeld sicherzustellen und eine stärkere Abhängigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen von privaten Zahlungsdienstleistern zu verhindern.
Gegner des Beibehaltens von Bargeld Mit Einschränkung oder Abschaffung von Bargeld könne man die Schattenwirtschaft und die Kriminalität bekämpfen. Auch seien elektronische Zahlungsmittel kostengünstiger. Der Weltwährungsfonds propagiere, dass jede Notenbank eine Digitalwährung herausgeben solle, mit der die Leute ihre Zahlungen erledigen sollten.Katrin Assenmacher und Signe Krogstrup: Monetary Policy with Negative Interest Rates: Decoupling Cash from Electronic Money. IMF Working Paper WP/18/191, 2018 Gleichzeitig würde das Notenbankgeld gegenüber dem digitalen Geld schrittweise abgewertet. Das Bargeld würde damit zu einem zweitklassigen Zahlungsmittel, das mit der Zeit niemand mehr haben möchte.
Der emeritierte Wirtschaftsprofessor Peter Bofinger bezeichnete Bargeld als einen Anachronismus. Zudem sei die Existenz von Bargeld ein Hindernis für die Durchsetzung der Geldpolitik von Notenbanken.
In wirtschaftswissenschaftlichen Debatten wird argumentiert, dass Bargeld die Durchsetzung stark negativer Zinssätze erschweren könne. Der Ökonom Kenneth Rogoff bezeichnete physisches Geld als wesentliches Hindernis für eine effektivere Geldpolitik, da es Anlegern ermögliche, Negativzinsen durch das Halten von Bargeld zu umgehen. Das FERI Cognitive Finance Institute hat in einer Studie festgestellt, dass internationale Institutionen, darunter der IWF, Konzepte für ein Negativzinsregime sowie die Abschaffung oder Entwertung von Bargeld entwickeln. Im Vorwort der Studie heisst es:«Parallel dazu entwickelt der Internationale Währungsfonds (IWF) Konzepte für ein Negativzins-Regime und eine Abschaffung / Entwertung von Bargeld.» Diese Studie analysiert die Tendenzen in der internationalen Geldpolitik und weist auf die Diskussionen über die Zukunft des Bargelds hin.
Behandlung der Initiative
Einreichung und Zustandekommen Die Initiative wurde am 15. Februar 2023 eingereicht. Die Bundeskanzlei stellte am 9. März 2023 fest, dass sie mit 136'767 gültigen Stimmen zustande gekommen ist.Zustandekommen. fedlex.admin.ch, Bundesblatt, 10. März 2023. Abgerufen am 18. Mai 2023
Stellungnahme des Bundesrates Mit seiner Botschaft vom 26. Juni 2024 beantragte der Bundesrat den Eidgenössischen Räten (Nationalrat und Ständerat), die Volksinitiative Volk und Ständen mit der Empfehlung für Ablehnung zu unterbreiten. Der Bundesrat stimmte zwar den Anliegen der Initiative grundsätzlich zu, erachtete indes die vorgeschlagenen Formulierungen als zu wenig präzise. Daher stellte er der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber, welcher es ermögliche, die Anliegen der Initiative mittels präziser rechtlicher Regelungen in die Verfassung aufzunehmen. Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf würden gegenüber dem gegenwärtigen Zustand etwas ändern; mit dem Gegenentwurf werden bereits geltende Gesetzesbestimmungen ( Abs. 2 Bst. b Nationalbankgesetz) neu in die Verfassung geschrieben. Die Nationalbank soll weiterhin für die Bargeldversorgung verantwortlich sein und nicht der Bund.Andri Rostetter: Nur Bargeld schützt die Freiheit In: NZZ 18. Februar 2026, abgerufen am 19. Februar 2026
Bei der Formulierung «in genügender Menge» in Art. 99 Abs. 1bis des Initiativtexts handle es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Bedeutung von der Initiative nicht genauer definiert wird. Gemäss Gegenentwurf wird präzisiert, dass die Versorgung des Publikums mit Bargeld gemeint sein muss. In Art. 99 Abs. 5 des Initiativtexts entspreche der Begriff «Schweizerfranken» nicht demjenigen, welcher zurzeit auf den Noten und Münzen sowie im übrigen Recht verwendet wird, und sollte daher durch «Franken» ersetzt werden. Da der Begriff «Franken» in der Verfassung bereits verschiedentlich verwendet wird ( Abs. 2, Abs. 3, Ziff. 3 BV), kann der Franken bereits nach geltender Verfassung nur durch eine Verfassungsänderung ersetzt werden, welche dem obligatorischen Referendum untersteht; die Wiederholung in Art. 99 Abs. 5 des Initiativtexts sei daher unnötig.
Beratungen des Parlaments Nationalrat und Ständerat sind den Anträgen des Bundesrates gefolgt und empfahlen Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen und den direkten Gegenentwurf anzunehmen. Im Nationalrat wurde ein Antrag für Ergänzung des Gegenentwurfs mit einer Bestimmung, wonach Bargeld in der Regel als Zahlungsmittel anzunehmen sei, mit 121 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Das Gegenargument war, dass dies in des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel bereits verankert ist. In den Schlussabstimmungen am 17. September 2025 hat der Nationalrat den Gegenentwurf mit 183 zu 7 Stimmen und der Ständerat einstimmig angenommen. In der Debatte wurde teilweise kritisiert, dass sowohl Volksinitiative als auch Gegenentwurf unnötig seien; weder das Bargeld noch der Franken seien bedroht. Der Bundesbeschluss, der die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfiehlt, wurde in den Schlussabstimmungen vom Nationalrat mit 179 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen und vom Ständerat mit 44 zu 1 Stimmen angenommen.
Wortlaut des Gegenentwurfs Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Kritik der Initianten am Gegenentwurf Nimmt ein Gegenentwurf das Anliegen einer Initiative ganz oder zum grösseren Teil auf, so kann dies zum Rückzug der Volksinitiative führen. Das ist im vorliegenden Fall nicht geschehen. Die während der parlamentarischen Beratung unwidersprochene Aussage des Bundesrates, dass der Gegenentwurf dieselbe rechtliche Wirkung habe wie die Initiative, wurde durch die Initianten in Frage gestellt. Es bleibe offen, was unter «Bargeldversorgung» gemäss Gegenentwurf zu verstehen sei. Nur die Nationalbank werde verpflichtet, ihren Kunden Bargeld anzubieten. Ob die Banken als Kunden der Nationalbank den Unternehmen und Privaten den Zugang zu Bargeld gewährleisten, bleibe offen. Ein zweiter Kritikpunkt sei, dass die Volksinitiative von «Banknoten oder Münzen», der Gegenentwurf hingegen nur von «Bargeld» spreche. Es sei nicht ausgeschlossen, dass eine staatliche Digitalwährung aus Bits und Bytes ebenfalls als verfassungsgemässes Bargeld betrachtet werden könnte. Darüber hinaus führten die Initianten aus, dass der Gegenentwurf auf den Begriff «Franken» abstelle, während die Volksinitiative ausdrücklich den «Schweizer Franken» als staatliche Währung bezeichne. Nach ihrer Darstellung ist «Franken» gemäss Währungs- und Zahlungsmittelrecht die Währungseinheit, während «Schweizer Franken» die Währungsbezeichnung der staatlichen Währung (ISO 4217: CHF) darstellt. Eine unterschiedliche Terminologie könne aus ihrer Sicht Bedeutung für die verfassungsrechtliche Festlegung der Währungsordnung haben und den Umfang des Interpretationsspielraums bei künftigen gesetzlichen Ausgestaltungen beeinflussen.
Für die Befürworter des Gegenentwurfs hatte das Festhalten der Bargeld-Initianten an ihrem Volksbegehren gemäss dem Kommentar des Journalisten Peter Blunschi auf Watson «einen Beigeschmack von Trötzelei». Der Gegenentwurf sei «schlicht ‹neutraler› und juristisch verbindlicher als der populistisch angehauchte Initiativtext».
Volksabstimmung
Abstimmungsfragen Erstmals seit 2010 gab es wieder eine Abstimmung über Volksinitiative und Gegenentwurf mit nachfolgender Stichfrage, welcher Vorlage der Vorrang gegeben wird, falls beide angenommen werden (Verfahren nach BV).
Die Abstimmungsfragen auf dem Stimmzettel lauteten: