Das Amt Potsdam war ein kurfürstlich-brandenburgisches, später königlich-preußisches Domänenamt mit Sitz in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam, später in Bornim (heute Stadtteil von Potsdam). Es ging aus der Vogtei Potsdam hervor, dem Verwaltungsgebiet des Vogts der landesherrlichen Burg in Potsdam. Bereits ab dem 15. Jahrhundert wechselte der Name von Vogtei Potsdam zu Amt Potsdam. Das ursprüngliche Amt Potsdam war auf die Stadt Potsdam und deren nächste Umgebung sowie auf zwei Orte bei Potsdam beschränkt. Durch Zukäufe, vor allem in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wuchs das Amtsgebiet stark an. Von diesem erweiterten Amtsgebiet wurden 1734 das Amt Fahrland und das Amt Bornstedt abgetrennt. 1826 wurden das Amt Saarmund und das Amt Bornstedt wieder mit dem Amt Potsdam vereinigt. Das frühere Amtsgebiet erstreckte sich daher nicht nur auf Teile des heutigen Stadtgebietes von Potsdam, sondern auch in die Nachbarkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie auf das Gebiet von Stadt und Land Berlin. Das Amt Potsdam wurde 1872/1874 aufgelöst.
Geschichte Das Amt Potsdam hatte seine Keimzelle in der Burg Potsdam, zu der auch ein Burgbezirk gehörte. Ein vom Landesherrn eingesetzter Vogt verwaltete Burg und Burgbezirk. Er zog die Abgaben ein, sprach Recht und musste auch die Burg instand halten. Dazu standen ihm gewisse Einnahmen aus dem Burgbezirk zu, die aber nicht allein sein persönliches Einkommen waren, sondern mit denen er auch einige Bedienstete bezahlen musste. In späteren Zeiten wurde die Vogtei mit ihren Einnahmen vom Landesherrn auch verpfändet oder auf Wiederkauf verkauft, um eventuelle Schulden zu begleichen. Erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurden besoldete Amtmänner eingesetzt. Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Amt auch in Generalpacht vergeben. Die Bezeichnung des Verwaltungsbeamten wechselte sehr früh von Vogt zu Hauptmann (schon im Laufe des 14. Jahrhunderts), dann zu Amtmann (im 17. Jahrhundert), wobei es aber keine fest definierten Zeitgrenzen gibt.
Vogtei und Amt Potsdam im Spätmittelalter 1323 verkaufte Herzog Rudolf von Sachsen, der nach dem Tod des letzten askanischen Markgrafen Waldemar einen Teil der Mark Brandenburg besetzt hielt, Stadt und Insel Potsdam sowie die Dörfer Bornstedt, Golm, Grube, Bornim und die Höfe Eiche und Elrich mit allen Rechten, Ober- und Untergerichten und den Patronatsrechten der Kirchen an das Domkapitel in Brandenburg. Ob diese Übertragung allerdings je rechtswirksam wurde, ist zweifelhaft. Das Brandenburgische Namenbuch vermutet gar eine Urkundenfälschung. Wie dem auch sei, 1345 war Potsdam wieder im Besitz des brandenburgischen Markgrafen Ludwig I. Er gab der Stadt die Zusicherung, sie niemals zu verpfänden und ihre Rechte zu schützen. Doch an dieses Versprechen hielten sich seine Nachfolger nicht. Potsdam und das Amt Potsdam wurden die wohl am meisten verpfändeten und/oder auf Wiederkauf verkauften Objekte der Mark Brandenburg.
Schon 1349 verliehen der falsche Waldemar, die Herzöge Rudolf II. und Otto von Sachsen sowie die Fürsten Albrecht und Waldemar von Anhalt u. a. den Kietz bei Potsdam und Hebungen aus der Stadt Potsdam sowie die Hakemühle an Botho und Friedrich von Torgau zu Zossen. Das war der Beginn von einer langen Reihe von Verpfändungen von Stadt und Vogtei bzw. des Amtes Potsdam oder auch nur Teilen des Amtes Potsdam. In den meisten folgenden Fällen ist nur die Verpfändung urkundlich dokumentiert, nicht jedoch die Auslösung des Pfandes, so auch im oben angegebenen Fall.
Das Pfand muss in den folgenden Jahrzehnten jedoch wieder eingelöst worden sein, oder die von Torgau haben das Pfand weiterverkauft, denn 1373 war Henning von der Gröben nicht nur im Besitz der Burg Beuthen an der Nuthe, sondern auch im Besitz von Potsdam und seinem Zubehör. Das Landbuch von 1375 führt ihn als Besitzer der Burg Beuthen und der Insel Potsdam auf. Die von der Gröben waren schon 1304 im Besitz von Bornstedt. 1375 gehörten zur Vogtei Potsdam das Städtchen und die Burg Potsdam, der Kietz bei Potsdam und das später wüst gefallene Dorf Kammerode. Im 15. Jahrhundert wird als Zubehör noch die Hakemühle kurz vor der Mündung der Nuthe in die Havel und das Dorf Neuendorf bei Potsdam als Zubehör genannt.
Am 6. Januar 1400 stellten Wichard VI. von Rochow-Golzow und seine Frau Ilse eine Urkunde aus, in der sie bekanntgeben, dass sie nun für 400 Schock böhmischer Groschen Pfandbesitzer von Schloss, Stadt und Kietz Potsdam sind. 1411 bestätigte König Sigismund in seiner Stellung als Markgraf von Brandenburg die Privilegien und Rechte der Stadt Potsdam, und er sicherte den Bürgern von Potsdam zu, dass sie nicht vor auswärtigen Gerichten erscheinen müssen. 1412 befahl König Sigismund dem Wichard VI. von Rochow, dass Burggraf Friedrich berechtigt sei, das Pfand von Schloss, Stadt und Kietz Potsdam einzulösen. Anscheinend war Wichard VI. von Rochow aber diesem Befehl nicht nachgekommen, denn König Sigismund musste den Befehl im August des Jahres 1412 wiederholen. Markgraf Friedrich I. löste das Pfand schließlich bis 1416 ein und bestätigte die Rechte der Stadt Potsdam. Er bewilligte außerdem den Bau einer Brücke über die Havel zum Teltow hin. Mit der Bewilligung zum Brückenbau war das Recht verbunden, beim Passieren der Brücke Brückenzoll zu erheben.
1423 verlieh Markgraf Friedrich I. dem Nikolaus Tausentteschel die Rechte an einem Wehr bei Potsdam, die vorher ein Gronwald aus Potsdam innehatte und die Hebung von drei ale (alte?) und einen Schilling Pfenninge aus dem Kietz bei Potsdam. Nach dessen Tod sollte seine Frau Elisabeth Gutspechtin, wenn sie ihn überleben sollte, die genannten Abgaben und Rechte zum Leibgedinge haben. Der Fall trat ein und Elisabeth Gutspechtin verheiratete sich wieder mit Matthäus Bötzow. Kurfürst Friedrich dehnte nun 1442 das Leibgedinge auch auf ihren zweiten Ehemann aus. 1451 waren Elisabeth Gutspechtin und ihr Mann Matthäus Bötzow gestorben, und Markgraf Friedrich verlieh die Rechte und Einnahmen am Wehr zu Potsdam an seinen Kammermeister und Rat Georg von Waldenfels.
1426 verpfändeten Markgraf Friedrich I. und sein Sohn Johann Schloss, Städtchen und Amt Potsdam an Claus und Claus von Lattorf, und an Anna, die Frau des jüngeren Claus. Dabei gestattete er den Pfandnehmern, dass sie auch das an Heinrich Gliniken verpfändete Neuendorf und die Hakemühle wieder einlösen durften. Diese Pfandeinlösung scheint aber nicht wahrgenommen worden zu sein.
1429 verpfändete Markgraf Johann Schloss, Städtchen und Amt Potsdam erneut, dieses Mal an Otto von Bardeleben und gestattete ihm ebenfalls Neuendorf bei Potsdam und die Hakemühle einzulösen. Letzteres scheint nun geschehen zu sein, denn bei weiteren Verpfändungen Potsdams und des Amtes Potsdam war das Dorf Neuendorf bei Potsdam jeweils mit eingeschlossen.
1438 folgte die nächste Verpfändung des Amtes Potsdam. In diesem Jahr verpfändete der brandenburgische Kurfürst Friedrich II. Schloss, Stadt und Amt Potsdam sowie das Dorf Neuendorf bei Potsdam, die Hakemühle und einen Hof in Alt Langerwisch an Meinicke/Menecken von Rohr/Rore wegen einer noch von seinem Vater stammenden Schuld von 1.700 Rheinischen Gulden und 21 Goldgulden.
Nur zwei Jahre später (1440) ging das Pfand an Claus von der Groeben über. Anscheinend hatte Claus von der Groeben Probleme die Pfandsumme aufzubringen, denn er musste einen Teil des Amtes weiter versetzen an den Cöllner Bürger Bartholomäus Schume und seine Frau Katharina; Kurfürst Friedrich II. gab ihm dazu seine Erlaubnis.
Das Pfand muss aber vor 1448 wieder eingelöst worden sein, denn Kurfürst Friedrich II. verkaufte Schloss und Stadt Potsdam – vom Amt ist hier aber nicht die Rede – in diesem Jahr an seinen Kammermeister Georg von Waldenfels um 2.000 Rheinische Gulden auf Lebenszeit. Er behielt sich jedoch die Wiedereinlösung nach dem Tod seines Kammermeisters vor. 1449 verlieh Kurfürst Friedrich II. der Frau seines Kammermeisters, namens Else, ein Leibgedinge für den Fall, dass ihr Mann vor ihr sterben würde, bestehend aus Hebungen aus dem Zoll, der Heide und der Hakenmühle bei Potsdam sowie Zinsen aus Neuendorf bei Potsdam. 1451 verlehnte Kurfürst Friedrich II. nach dem Tod der Elisabeth Gutspechtin und ihres Mannes Matthäus Bötzow auch das Wehr zu Potsdam an Georg von Waldenfels. Er erhielt außerdem noch die Wasserzinsen und Aalfänge zu Potsdam, die zuvor Bernd Reiche (Ricken) hatte. 1452 erhielt Else, die Frau des Kammerrates Georg von Waldenfels, die Dörfer Rinow und Herbersdorf im Ländchen Bärwalde sowie die Wasserzinsen zu Potsdam, musste aber dagegen auf das oben angegebene Leibgedinge verzichten. 1455 bestätigte er der Stadt Potsdam ihre Gerechtigkeiten, Privilegien und alten Gewohnheiten und mit besonderer Bestätigung des Rechts auf Brückenzoll.
1456 verpfändete Friedrich II. das Amt Potsdam mit der Stadt und dem Schloss Potsdam, dem Kietz und seinen Zinsen, den Zins für die Wehre, den Wasserzins, das Dorf Neuendorf bei Potsdam mit seiner Zugehörde, mit der Hakenmühle und der Windmühle vor Potsdam an Achim von Hake und setzte ihn als Amtmann und Vogt ein (… sal daselbs auch unnser Amptmann und Voyt sein …). Er erhielt aber nur einen Teil der Einnahmen. Die übrigen Einnahmen musste er nach Abzug der Unterhaltskosten für das Schloss und die Verwaltung an den Kurfürsten abliefern. Damit unterscheidet sich diese Verpfändung deutlich von den früheren Verpfändungen. 1461 trat Achym Hack zu Postamp als Zeuge in einer Urkunde des Markgrafen Friedrich II. von Brandenburg auf.
Bald darauf muss das Amt Potsdam wieder eingelöst worden sein, denn 1463 verpfändete Kurfürst Friedrich II. das Schloss Potsdam an Bischof Dietrich von Brandenburg um 2.000 Gulden. Und schon 1466 wurden Schloss, Städtchen und Amt Potsdam erneut für 2000 Gulden verpfändet, dieses Mal an Heinrich von Zabeltitz, Heinrich von Krakow und Mauricius, Hans und Claws von Schönow sowie deren Vetter Claws von Schönow.
1486 waren der Magdeburger Domherr Moritz von Schönow und sein Bruder Claus im alleinigen Pfandbesitz von Schloss und Amt Potsdam. Ihnen wurde der Besitz auf Lebenszeit zugesichert, doch mussten sie das Schloss in gutem baulichen Zustand halten.
Die nächste Verpfändung erfolgte 1493, als Kurfürst Johann Schloss und Stadt Potsdam an seinen Hausvogt Hans Niebete auf Wiederkauf verkaufte.
Das Amt Potsdam in der Frühen Neuzeit 1505 war Dietrich (von) Flanß Pfandbesitzer und Amtmann in Potsdam. 1515 löste Kurfürst Joachim I. das Amt Potsdam aus und setzte Sigmund Weyer als seinen Vogt auf dem Schloss ein.
1520 erhielt Elisabeth, die Frau des Kurfürsten Joachim I. Schloss und Amt Potsdam als Leibgedinge.
1543 verkaufte Kurfürst Joachim II. das Amt Potsdam an Caspar von Köckeritz auf Wiederkauf.
Unter Kurfürst Joachim Friedrich (1598–1608) erhielt seine Frau Katharina (1549–1602) die Ämter Potsdam und Saarmund als Leibgedinge. Das Amt Potsdam blieb nun im landesherrlichen Besitz. Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm (1640–1688) verlegte 1663 den Amtssitz vom Schloss Potsdam nach Bornim.
1722 wurde dem Amt Potsdam die Gerichtsbarkeit über den Kietz von Potsdam entzogen.
Das Amt Potsdam mit Amtssitz Bornim Der Amtssitz war seit 1774 in Bornim. Nach Büsching verwaltete das Amt 1775 11 Vorwerke und 12 Dörfer. Fünf Vorwerke waren in Zeitpacht, fünf Vorwerke in Erbpacht und ein Vorwerk an Kolonisten vergeben.
Um 1800 lag das Amt Potsdam auf drei Kreise verteilt. 1817 hatte das Amt Potsdam 3964 Einwohner.
Zugehörige Ortschaften Nach Friedrich Wilhelm Bratring (1801) und dem Ortschaftsverzeichnis des Bezirks Potsdam von 1817 gehörten zum Amt Potsdam folgende Ortschaften (i. w. S.):
Albrechts Teerofen. 1680 ist erstmals ein Teerbrenner an der Lokalität erwähnt. Um 1700 durfte er auch Amtsbier ausschenken (also nicht selber brauen). 1761 baute Christian Friedrich Albrecht den eingegangenen Teerofen neu auf.