Unter Reparationsforderungen Polens gegen die Bundesrepublik Deutschland werden Forderungen des polnischen Staates gegenüber der deutschen Bundesregierung im 21. Jahrhundert verstanden, die auf Entschädigung für die von den deutschen Besatzern zu verantwortenden Verluste und Schäden während des Zweiten Weltkriegs abzielen. Diese Forderungen werden in Warschau von Politikern aus dem rechten Parteienspektrum erhoben.Streit um Reparationen: Polen verstärkt Druck auf Deutschland dw.com, 6. Januar 2023. Die Bundesregierung weist unter Berufung auf eine polnische Verzichtserklärung von 1953 diese Forderungen zurückBerlin weist polnische Reparationsforderung zurück n-tv.de, 2. September 2022. (vgl. auch deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg).

Potsdamer Konferenz 1945 Auf der Potsdamer Konferenz, auf der die neue polnische Führung lediglich Beobachterstatus hatte, haben die vier Siegermächte 1945 festgelegt, dass Reparationsansprüche Polens wie die der Sowjetunion durch Demontagen in der sowjetisch besetzten Zone sowie durch das deutsche Auslandsvermögen in Bulgarien, Finnland, Rumänien, Ungarn und Österreich befriedigt werden sollten. Im Anschluss an die Konferenz einigten sich Washington und Moskau, dass Polen fünfzehn Prozent der Reparationsleistungen erhalten solle, die die SBZ aufzubringen hatte.Thomas Jansen: Nur Israel hat mehr Geld erhalten als Polen, FAZ.net, 6. September 2022. Am 16. August 1945 unterzeichneten die Vertreter Moskaus und Warschaus einen Vertrag, in dem auch ein Verteilungsschlüssel definiert wurde.Marcin Kozłowski: Reparacje wojenne. Fotyga w 2006 r.: Mimo dyskusji nie ma wątpliwości, że Polska się ich zrzekła, Wiadomości (gazeta.pl), 8. September 2022.

Laut der Potsdamer Vereinbarung sollte die sowjetische Seite keine Güter als Reparationen aus den unter polnische Verwaltung gekommenen deutschen Gebieten östlich von Oder und Neiße entnehmen. Doch in der Realität wurden ganze Eisenbahnzüge mit Fabrik-, Werkstatts- und Wohnungsausstattungen nach Osten geschickt. Überdies verlangte die Sowjetunion als Preis für den Wertzugewinn des polnischen Territoriums aufgrund der Eingliederung der deutschen Ostgebiete von Polen die Lieferung von Kohle zu so niedrigen Preisen, dass nicht einmal die Kosten von Abbau und Transport gedeckt waren. Von den Reparationsleistungen an die Sowjetunion, deren Umfang mit rund drei Milliarden US-Dollar zum damaligen Kurs angegeben wurde, erhielt Polen nach Darstellung polnischer Historiker lediglich 7,5 Prozent, also den Gegenwert von 231 Millionen US-Dollar.Krzysztof Ruchniewicz: Die Instrumentalisierung der Opfer und Verluste des Zweiten Weltkriegs, Dialog Forum (forumdialog.eu), 14. September 2022.

Verzichtserklärung Polens 1953 Nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR waren die Führung der SED und ihre sowjetischen Aufseher in internen Analysen zum Schluss gekommen, dass die Demontage von Industrieanlagen die wirtschaftliche Entwicklung stark hemmten, so dass die DDR gegenüber der Bundesrepublik, die gerade die Anfänge des Wirtschaftswunders erlebte, im Kampf der Systeme immer mehr ins Hintertreffen geriet. Die Sowjetregierung verzichtete somit offiziell auf weitere Reparationen aus der DDR und drängte die polnische Führung unter dem Stalinisten Bolesław Bierut ebenfalls dazu. In der Erklärung des polnischen Ministerrats vom 23. August 1953 wurde indes keineswegs die DDR genannt, sondern „das deutsche Volk“, also Deutschland. In dem Text hieß es, dass Deutschland „seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Reparationen bereits in bedeutendem Maße nachgekommen“ sei und dass die Volksrepublik Polen deswegen mit Wirkung vom 1. Januar 1954 auf weitere Zahlungen verzichte, „um damit einen Beitrag zur Lösung der deutschen Frage […] zu leisten“.Elisabeth Günnewig: Schadensersatz wegen der Verletzung des Gewaltverbotes als Element eines ius post bellum. Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-5712-1, S. 143 f. und 150 f.

Alle Bundesregierungen beharrten seitdem auf dem Standpunkt, dass diese Verzichtserklärung völkerrechtlich bindend sei. Hingegen vertraten polnische Historiker und Völkerrechtler, die die nationalkonservative Partei PiS seit 2004 mit Expertisen dazu beauftragt hat, übereinstimmend die Auffassung, dass diese Erklärung ungültig sei, da die polnische Führung 1953 nicht demokratisch legitimiert und überdies vollständig von Moskau abhängig gewesen sei. Von deutscher Seite wird dagegen angeführt, dass nach dieser Argumentation Polen auch nicht die deutschen Oder-Neiße-Gebiete hätte eingliedern dürfen, da 1945 in Warschau ebenfalls eine von Josef Stalin eingesetzte Marionettenregierung amtierte. So wie die Bundesregierung ihre Verpflichtungen als Rechtsnachfolgerin der nationalsozialistischen Reichsregierung akzeptiert habe, sei auch das souveräne Polen nach 1989 rechtlich Erbe der Volksrepublik.Andrzej Chwalba: Kurze Geschichte der Dritten Republik Polen 1989 bis 2005. Veröffentlichungen des Deutschen Polen-Instituts, Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2010, S. 9.Thomas Urban, Auf Konfrontationskurs, Cicero Online, 2. September 2022.PiS stawia wszystko na jedną kartę. Powtórka wydarzeń sprzed lat, onet.pl, 1. September 2022.

Der damalige Verzicht Polens auf Reparationsforderungen ist zudem „eine wesentliche Grundlage für die heutige Ordnung Europas“, so ein Außenamtssprecher.Baerbock weist polnische Reparationsforderungen zurück, Spiegel Online, 4. Oktober 2022.

Warschauer Vertrag 1970 Bei seinem Treffen mit Bundeskanzler Willy Brandt aus Anlass der Unterzeichnung des Warschauer Vertrags im Dezember 1970 bekräftigte der polnische Parteichef Władysław Gomułka den Verzicht auf deutsche Reparationen, den der polnische Ministerrat 1953 verkündet hatte. Doch bleibe die Frage der individuellen Entschädigungen für polnische Opfer des NS-Regimes offen. Im Vertrag selbst blieben diese Punkte unerwähnt.PiS stawia wszystko na jedną kartę. Powtórka wydarzeń sprzed lat, onet.pl, 1. September 2022.

Zwei-plus-Vier-Verhandlungen 1990 Als sich nach dem Fall der Mauer 1989 die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung bot, beschloss man, die notwendigen völkerrechtlichen Regelungen nicht auf einer allgemeinen Friedenskonferenz mit allen Staaten, mit denen sich das Deutsche Reich 1945 im Krieg befunden hatte, zu klären, sondern im engeren Rahmen der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen. Polen forderte zwar, an diesen Verhandlungen beteiligt zu werden, wurde jedoch sowohl von sowjetischer als auch von US-amerikanischer Seite gedrängt, nicht zu insistieren, und gab daher nach.Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik. Von der Gründung bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 1999, S. 760; Jürgen Lillteicher: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und Entschädigungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag. In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): Zwei plus Vier. Die internationale Gründungsgeschichte der Berliner Republik. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 67–85, hier S. 78.

Die bundesdeutsche Seite verfolgte mit dem Zwei-plus-Vier-Format explizit auch den Zweck, neue Reparationsforderungen auszuschließen. In einem internen Papier des Auswärtigen Amts vom 21. März 1990 hieß es, 45 Jahre nach Kriegsende, „nach Jahrzehnten friedlicher und vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit […] mit der internationalen Staatengemeinschaft und nach umfangreichen für die Regelung der Kriegsfolgen erbrachten Leistungen“ habe „die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren“.Jürgen Lillteicher: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und Entschädigungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag. In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): Zwei plus Vier. Die internationale Gründungsgeschichte der Berliner Republik. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 67–85, hier S. 77–83. Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag anstelle eines Friedensvertrages geschlossen wurde und keinerlei Reparationsverpflichtungen enthielt, steht die Bundesregierung seitdem auf dem Standpunkt, „dass damit auch die Reparationsfrage endgültig erledigt ist“.Anfragebeantwortung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, Hrsg. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag (Nr. 22), BT-Drs. 15/414, 30. Januar 2003, S. 16 (PDF); vgl. dazu aber die Entscheidung des BGH vom 26. Juni 2003, Az.: III ZR 245/98, „Distomo“, abgedruckt in: NJW 2003, S. 3488 ff.

Polen hat während der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen keine Forderungen erhoben. Es wird in dem Zusammenhang vermutet, dass damit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch das dann vereinigte Deutschland nicht gefährdet werden sollte; diese Frage wurde im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 völkerrechtlich abschließend geregelt. Politiker der PiS vertraten hingegen seit 2004 die Ansicht, dass jegliche Vereinbarungen darüber nicht wirksam seien, da Polen als betroffenes Land überhaupt nicht an den Verhandlungen teilgenommen habe. Doch sogar Rechtsexperten der Polnischen Akademie der Wissenschaften halten dem entgegen, dass die Regierung in Warschau seinerzeit keinen Einspruch gegen die Vereinbarungen zwischen den früheren Siegermächten und den beiden deutschen Staaten erhoben und somit indirekt den Verzicht auf Reparationen bekräftigt habe.Prawnicy: Nie ma szans na reparacje od Niemiec przed sądem, Rzeczpospolita (rp.pl), 1. September 2022.

Notenwechsel 1991 Nach der politischen Wende in Polen 1989/90 stellte die Bundesregierung unter Helmut Kohl 500 Millionen D-Mark für die neugegründete Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit zur Verfügung. Im Notenwechsel vom 16. Oktober 1991 sagte die polnische Regierung daraufhin zu, keine weiteren Ansprüche polnischer Bürger gegenüber Deutschland zu unterstützen.Rolf Nikel: Feinde Fremde Freunde. Polen und die Deutschen. München 2023, S. 122–123.

Deutsch-polnisches Regierungsgutachten 2004 Als Reaktion auf die Entschädigungs- und Restitutionsforderungen der auf Initiative Rudi Pawelkas, des Vorsitzenden der Landsmannschaft Schlesien, gegründeten Preußischen Treuhand, die Eigentumstitel für Immobilien in den Oder-Neiße-Gebieten geltend machte, verabschiedete der Sejm in Warschau 2004 eine vom nationalkonservativen Oppositionsführer Jarosław Kaczyński vorgeschlagene Resolution, in der die von der postkommunistischen Demokratischen Linken gestellte Regierung unter Marek Belka aufgefordert wurde, von der Bundesrepublik Deutschland Reparationen zu verlangen.Gegenseitige Aufrechnung, Deutsche Welle, 27. September 2004. Um dieses Problem zu entschärfen, gaben die beiden Außenminister Joschka Fischer und Włodzimierz Cimoszewicz gemeinsam ein Rechtsgutachten in Auftrag, Verfasser waren der deutsche Völkerrechtler Jochen A. Frowein und sein Warschauer Kollege Jan Barcz. Die beiden Juraprofessoren kamen zum Ergebnis, dass im Lichte des Völkerrechts weder die früheren deutschen Bewohner der 1990 an Polen abgetretenen Ostgebiete Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung für verlorene Immobilien hätten, noch der polnische Staat Anspruch auf Reparationen habe.Die Klagen der Preußischen Treuhand. Zwischen politischer Hysterie und rechtlichen Fragen, in: Polen-Analysen 09/2007.

Allerdings wurde wenig später in Warschau verbreitet, dass Barcz in den Zeiten der Volksrepublik Informant des Geheimdienstes SB gewesen sei. Politiker der von Kaczyński geführten PiS erklärten daraufhin den Teil des Gutachtens, der Reparationen für Warschau ausschloss, für wertlos. 2017 erklärten PiS-Abgeordnete, dass Belka und die anderen Verantwortlichen für das für Polen nachteilig ausgefallene Gutachten von 2004 strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollten.Paul Flückiger: Polen pocht auf Reparationen, Deutsche Welle, 31. August 2017.

Erklärung des polnischen Außenministeriums 2006