Die Deutsche Studentenschaft (DSt) war von 1919 bis 1945 der Zusammenschluss der Allgemeinen Studentenausschüsse aller deutschen Hochschulen einschließlich Danzigs, Österreichs sowie der damaligen deutschen Hochschulen in der Tschechoslowakei. Ursprünglich gegründet als demokratische Interessenvertretung, geriet die DSt bereits Anfang der 1920er Jahre in schwere innere Auseinandersetzungen zwischen republikanischer Minderheit und völkischem Mehrheitsflügel. Seit 1931 vom NS-Studentenbund dominiert, wurde die DSt 1936 faktisch mit ihm zusammengelegt und schließlich 1945 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten.

Entwicklung Vorgeschichte mini|Tausende von Studenten huldigen Bismarck zum 80. Geburtstag am 1. April 1895 Von den Zeitgenossen wurde dieser erste studentische Dachverband auf deutschem Boden als die „Gestalt gewordene Sehnsucht eines Jahrhunderts deutschen Studententums“ gefeiert. Denn obwohl bereits die Urburschenschaft den Zusammenschluss aller Studenten zu einer einheitlichen Organisation erstrebt hatte und es auch später mehrfach Ansätze zu gemeinsamen Vertretungen gab, blieb die deutsche Studentenschaft das gesamte 19. Jahrhundert hindurch in zahlreiche konkurrierende Verbindungen und Verbände zersplittert. Allerdings erhoben einige dieser Verbände – allen voran die national gesinnten Burschenschaften und Vereine Deutscher Studenten – häufig den Anspruch, für die deutsche Studentenschaft als Ganzes zu sprechen, etwa bei den zahlreichen von ihnen initiierten Bismarck-Ehrungen.

Gegen diesen Alleinvertretungsanspruch regte sich seit den 1890er Jahren der Widerstand der nicht-korporierten Studenten, die sich in Freistudentenschaften zusammenschlossen und nach langen Auseinandersetzungen mit Verbindungen und Hochschulbehörden schließlich die Bildung gemeinsamer Vertretungen in Gestalt der Allgemeinen Studentenausschüsse durchsetzten. Zur Gründung einer Gesamtvertretung auf nationaler Ebene kam es aber vor dem Ersten Weltkrieg nicht mehr.

Demokratische Ansätze und solidarische Selbsthilfe Nach zwei vorbereitenden Vertretertagungen in Frankfurt 1917 und Jena 1918 wurde die Deutsche Studentenschaft schließlich im Juli 1919 auf dem vom 17. bis 19. Juli stattgefundenen „Ersten Allgemeinen Studententag Deutscher Hochschulen“ in Würzburg als Dachorganisation der örtlichen Studentenschaften gegründet. Führend an der Gründung beteiligt waren unter anderem Otto Benecke (Göttingen), der auch zum ersten Vorsitzenden gewählt wurde, Hermann Wandersleb (Halle/Berlin), Immanuel Birnbaum (München) und Arnold Bergstraesser (Heidelberg). Die in Würzburg versammelten Studentenvertreter, zumeist ehemalige Kriegsteilnehmer, waren nicht nur entschlossen, die Gräben der Vorkriegszeit zwischen den verschiedenen studentischen Gruppierungen endlich zu überwinden – was z. B. in der paritätischen Zusammensetzung des ersten Vorstandes zum Ausdruck kam –, sondern zudem in ihrer Mehrzahl (noch) bereit, „auf dem Boden der neuen Staatsordnung am kulturellen Wiederaufbau Deutschlands mitzuwirken“.

In diesem Sinne setzte sich die DSt in ihren Anfangsjahren vorrangig für die sozialen Belange der von Kriegsfolgen und Inflation betroffenen Studierenden ein. So wurden auf dem 4. Deutschen Studententag in Erlangen 1921 die zuvor auf örtlicher Ebene entstandenen Selbsthilfevereine in der „Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V.“ zusammengefasst, aus der später das Deutsche Studentenwerk hervorging. In ihrem „Erlanger Programm“ propagierte die DSt außerdem die studentische Werkarbeit (vulgo: Jobben) nicht nur als Mittel zur Aufbesserung des Lebensunterhalts, sondern auch als Beitrag zur Überwindung der überkommenen Standesschranken zwischen Akademikern und Arbeiterschaft. Großen Anteil hatte die DSt in den folgenden Jahren auch an der Entstehung der Studienstiftung des deutschen Volkes 1925, der Förderung des Auslandsstudiums sowie des Hochschulsports. Anfängliche Vorschläge für eine Hochschulreform und Forderungen nach studentischer Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung traten indes bald in den Hintergrund.

Verfassungsstreit und antirepublikanische Radikalisierung Ebenso wie zuvor die burschenschaftliche Bewegung war die Deutsche Studentenschaft nationalpolitisch geprägt.Vgl. Werner Thieme, Deutsches Hochschulrecht. 1956. S. 331 ff. Das fand beispielsweise in § 2 Buchst. a der preußischen Verordnung über die Bildung von Studentenschaften vom 18. September 1920Verordnung über die Bildung von Studentenschaften an den Universitäten und Technischen Hochschulen vom 19. September 1920 (ZBlPrUV S. 8) der Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung einen Ansatz, wonach die „Einigung über die Parteien hinaus zur Mitarbeit am kulturellen und wirtschaftlichen Aufbau Deutschlands“ Aufgabe der Studentenschaften war. Die Vorschrift wies damit über den Aufgabenkreis der Hochschulen hinaus;Erich Wende, Grundlagen des preußischen Hochschulrechts. 1930, S. 187. andererseits waren „parteipolitische und religiöse Zwecke“ ausgeschlossen. Nachdem die studentische Selbsthilfe frühzeitig aus der eigentlichen studentischen Selbstverwaltung herausgelöst worden war, lag der Schwerpunkt noch deutlicher als zuvor auf dem Gebiet der nationalpolitischen Erziehung. Die DSt wurde bald nach ihrer Gründung in schwere innere Kämpfe verwickelt, die nach dem Ausscheiden der pragmatisch orientierten Kriegsgeneration zu einer dauerhaften Spaltung der DSt in eine republikanisch-verfassungstreue Minderheit und einen völkischen Mehrheitsflügel führten. In der Folgezeit wurden die Studentenschaften zunehmend von nationalistischen, antisemitischen und republikfeindlichen Kräften dominiert. Spätestens seit der Gründung des Deutschen Hochschulrings als Sammlungsbewegung der völkischen Rechten fand das „Arierprinzip“ auch unter den „reichsdeutschen“ Studentenschaften immer mehr Zustimmung. So nahm die DSt nur „arisch“ organisierte Gruppen an auslandsdeutschen Hochschulen in Österreich und der Tschechoslowakei als Mitglieder auf,Erich Wende: Grundlagen des preußischen Hochschulrechts. 1930, S. 178, 186. was insbesondere von den österreichischen und „sudetendeutschen“ Vertretern vehement propagiert wurde.

Carl Heinrich Becker, der Vater der genannten Verordnung, äußerte dazu 1926: „Es ist dabei der im Auslande sehr unerwünschte Eindruck erweckt worden, als wäre unter den Auslandsdeutschen ein einseitiges Auswahlprinzip allein nach dem Rassestandpunkt durchgeführt.“Vgl. Die schwebenden Fragen des preußischen Studentenrechts. Schreiben des Preußischen Kultusministers Dr. Becker an die Studentenschaften der preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen vom 24. November 1926. Abgedruckt bei Wolfgang Kalischer: Die Universität und ihre Studentenschaften. Universitas magistrorum et scholarium. 1967, S. 168 ff. Auch waren die Auseinandersetzungen um das sog. allgemeine politische Mandat, wie sie späterhin auch die Geschichte in der Bundesrepublik Deutschland streckenweise begleiten sollten, den Studentenschaften gewissermaßen in die Wiege gelegt. C.H. Becker hatte das Problem wohl gesehen und dazu in einem Beitrag zur Begründung der Verordnung von 1920 ausgeführt: „Die Organe der Studentenschaft sind für studentische Zwecke und Zielsetzungen gebildet, sie vertreten die Studenten nicht als Staatsbürger, sondern als akademische Bürger und können deshalb wohl in studentischen nicht aber in politischen Angelegenheiten Majoritätsbeschlüsse fassen … Jedenfalls will kein Mensch dem Studenten seine politische Meinungsäußerung verbieten, nur besitzt der künftige Vorstand der Studentenschaft kein Mandat seiner Wähler zur Stellungnahme im politischen Tageskampf.“Niedersächsische Hochschulzeitung, 3. Jg., Nr. 2 vom 13. Mai 1920, S. 1 ff.; abgedruckt bei Wolfgang Kalischer: Die Universität und ihre Studentenschaften. Universitas magistrorum et scholarium. 1967, S. 126 ff. C.H. Becker hatte mit dieser abwehrend-ahnungsvollen Stellungnahme jedoch ebenso wenig Erfolg wie in den Auseinandersetzungen über die Arierfrage.

Mit der Verordnung vom 23. September 1927(ZBlPrUV 1927, S. 325) versuchte die preußische Regierung die Lage zu bereinigen. Diese Verordnung bezeichnete die Studentenschaft als „verfassungsmäßiges Glied der Hochschule“, was in der derzeit üblichen Charakterisierung als „Gliedkörperschaft“ fortlebt, und bestimmte zur Arierfrage: „Die Studentenschaft besteht aus den auf der Hochschule eingeschriebenen reichs- und auslandsdeutschen Studenten … Die Studentenschaft kann sich mit solchen Organisationen, die an anderen deutschen Hochschulen bestehen, vereinigen, sofern diese Organisationen alle reichs- und auslandsdeutschen Studenten umfaßt …“ Die Auseinandersetzung endete freilich damit, dass in der Urabstimmung an den preußischen Hochschulen am 30. November 1927 fast alle Studentenschaften das neue Studentenschaftsrecht ablehnten (ausgenommen die theol.-phil. Akademie BraunsbergAbstimmungsergebnisse bei Wolfgang Kalischer: Die Universität und ihre Studentenschaften. Universitas magistrorum et scholarium. 1967, S. 168 ff.). C. H. Becker löste daraufhin die verfassten Studentenschaften in Preußen auf, so dass es damit zunächst an den preußischen Hochschulen keine Studentenschaften mehr gab.

Nationalsozialistische Eroberung und Gleichschaltung mini|Flugblatt der Deutschen Studentenschaft, das 1933 zur Bücherverbrennung verbreitet wurde.

In der Folge verlor die DSt zeitweise an Bedeutung und geriet zugleich in immer stärkere (vor allem finanzielle) Abhängigkeit von den einflussreichen Korporationsverbänden; eine 1928 von republikanischen, linken und jüdischen Gruppen initiierte Gegengründung namens Deutscher Studenten-Verband (D.St.V.) fand indes nur wenig Rückhalt an den Hochschulen.

Ein relativer Rückgang der Wahlbeteiligung zu den örtlichen Studentenausschüssen – von zuvor durchschnittlich 80 % auf unter 50 % im Jahr 1929 – begünstigte zudem deren anschließende Eroberung durch den NS-Studentenbund (NSDStB), der auf dem Grazer Studententag 1931 – zum Teil gegen den erbitterten Widerstand der alten Korporationsverbände (siehe: Hochschulpolitische Arbeitsgemeinschaft studentischer Verbände) – schließlich die Führung in der DSt übernahm. Auf dem Königsberger Studententag im Jahr darauf erschienen die Delegierten bereits in den Uniformen der verschiedenen NSDAP-Gliederungen; die faktische Selbstgleichschaltung der DSt war vollzogen.