Die Indizierung von Hip-Hop-Musik in Deutschland findet seit den 1990er-Jahren statt und hatte Mitte der 2000er-Jahre ihren Höhepunkt. Wie bei jeder anderen Musikindizierung werden jugendgefährdende Werke durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in einem Index gelistet („indiziert“) und entsprechend Vertrieb und Bewerbung an Minderjährige verboten. Nach Angaben der Bundeszentrale sind die häufigsten Gründe für eine Indizierung pornographische, unsittliche, verrohend wirkende, und zu Gewalttätigkeit anreizende Inhalte.
Hintergrund +ZeitraumName der InstitutionAbk.bis 2003Bundesprüfstelle für jugendgefährdende SchriftenBpjS2003–2021Bundesprüfstelle für jugendgefährdende MedienBpjMseit 2021Bundeszentrale für Kinder- und JugendmedienschutzBzKJ In Deutschland ist die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstelle Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) für die Indizierung von Werken zuständig. Sie wird ausschließlich auf Anregung der im Jugendschutzgesetz genannten Stellen (z. B. Jugendämter) tätig und prüft dann für jedes gemeldete Werk einzeln, ob die Inhalte Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllen. Wird eine Jugendgefährdung festgestellt, hat das Gremium die Kunstfreiheit mit dem Jugendschutz abzuwägen und entscheidet, welches der beiden Rechte als vorrangig einzustufen ist. Geht nach Auffassung des Gremiums der Jugendschutz vor, wird eine Indizierung, also eine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien, ausgesprochen, womit das Werk Minderjährigen nicht länger zugänglich gemacht oder beworben werden darf. Trägermedien (also solchen, deren Inhalt nicht virtuell, sondern gegenständlich gespeichert ist) wurden bis 2021 dabei entweder in Liste A oder Liste B eingetragen, wobei Liste B Trägermedien vorbehalten war, die sowohl jugendgefährdend sind und möglicherweise auch strafrechtlich relevante Inhalte besitzen. Eine Eintragung in Liste B hatte zur Folge, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen den Künstler eingeleitet und das Werk ggf. bundesweit beschlagnahmt wurde. Sogenannte Telemedien werden in einer nicht öffentlichen Liste (bis 2021 mit den Listenteilen C bzw. D) geführt, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Nach 25 Jahren läuft eine Indizierung automatisch aus, kann nach einer Einzelfallprüfung aber verlängert werden. Es ist zudem vor Ende der Laufzeit möglich, Einspruch gegen eine Indizierung einzulegen.
Geschichte Erste Indizierungen (1993–2002) Bei der Bundeszentrale werden bereits seit Anfang der 1990er-Jahre Verfahren zur Indizierung von Hip-Hop- und Rap-Werken beantragt oder angeregt. Die erste Indizierung aus dem Genre „Hip-Hop“ ist die der Single Frohes Fest von den Fantastischen Vier. Auf Antrag des Stadtjugendamtes Heidelberg wurde die 1991 erstveröffentlichte Single im November 1993 wegen der Gefahr „sozialethischer Desorientierung von Kindern und Jugendlichen“ auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt (damals noch ohne Listenteile). Ausschlaggebend waren dabei vor allem Texte des auf der B-Seite gepressten Songs Eins und Eins, denen ein pornografischer und frauenfeindlicher Charakter zugemaßt wurde. Zum 29. Oktober 2018 wurde die Indizierung der Single aufgrund des Ablaufs der Indizierungsdauer von 25 Jahren aufgehoben.Bekanntmachung Nr. 10/2018 über jugendgefährdende Trägermedien vom 15. Oktober 2018 (), Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Ende der 1990er-Jahre wurde Kool Savas zu einem Wegbereiter des neuen deutschen Battle-Raps und – laut BpjM – „einer sexistischen und homophoben Sprache in deutschen HipHop-Texten“. Kritiker warfen ihm vor, seine „Diss-Tracks“ hätten aus dem ursprünglich respektvollen verbalen Gegeneinander des Battles eine Form von Erniedrigung und Beleidigung zum Tabubruch um jeden Preis gemacht. Aufgrund von „sexistischen und homophoben Texten“ wurden im Jahr 2001 schließlich seine Maxi-Single LMS (1999) und seine EP Warum rappst du? (2000) von der BpjS indiziert. Ein Jahr später wurde auch der Rapper Taktloss, der in dieser Zeit gemeinsam mit Kool Savas als Westberlin Maskulin auftrat, mit seinem Album Battle Reimpriorität Nr. 7 auf den Index gesetzt. Grund dafür war laut der BpjS, dass das Werk zum Rassenhass anreize.
Hochphase (2004–2009) +Anzahl der Indizierungen und Ermittlungsverfahren gegen Rapper bis 2009bis 2003200420052006200720082009Indizierungen44962843Ermittlungsverfahren (Berlin)02321779 Ab 2004 hat sich die Anzahl der Indizierungen verstärkt. Bis zum 30. April 2008 wurden laut einer Aufstellung der BpjM insgesamt 53 Tonträger aus dem Bereich Hip-Hop indiziert. Die Anzahl der Indizierungen bietet jedoch laut Sexualforscher Konrad Weller keine direkte Schlussfolgerung auf die Anzahl der Produktionen, so verweise der „Indizierungsgipfel 2007“ in erster Linie auf „konjunkturelle Schwankungen der professionellen Aufmerksamkeit“. 2007 sei das Jahr gewesen, „als der sexistische Hardcore-Rap in den Fokus allgemeiner Aufmerksamkeit geriet“, und zum Teil auch ältere Veröffentlichungen indiziert wurden oder zu Strafanzeigen führten.
Aggro Berlin Mit der Gründung des Labels Aggro Berlin im Jahr 2001 fanden sich viele gleichgesinnte Rapper zusammen, darunter Sido, Bushido oder B-Tight. Der Zensurforscher Roland Seim beschrieb Aggro Berlin als „die deutsche Version des coolen, harten Macho-Gehabes afroamerikanischer Gettovorbilder wie Ice-T oder N.W.A“, welche fortan mit „juvenilem Spaß an bösen Wörtern und Posen den Konkurrenzcharakter des Battle-Rap auf die Spitze [trieben]“. 16 Veröffentlichungen von Aggro Berlin, die zwischen 2003 und 2009 (dem Jahr der Auflösung des Labels) erschienen, wurden von der Prüfstelle indiziert. Mit Werken wie Bushidos Vom Bordstein bis zur Skyline (2003), das als Meilenstein des Gangsta-Raps in Deutschland gilt, oder Sidos Maske (2004), das für über 100.000 Verkäufe mit einer goldenen Schallplatte ausgezeichnet wurde, indizierte die BpjM dabei nicht nur Underground-Hip-Hop, sondern machte auch vor kommerziell erfolgreichen Veröffentlichungen keinen Halt.
Im Falle von Maske wehrte sich Aggro Berlin und legte Einspruch gegen die Indizierung ein, musste sich aber vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) geschlagen geben, das die Indizierung als rechtens ansah. Daraufhin wurde das Album unter dem Titel Maske X neuveröffentlicht und der einzige indizierungsrelevante Track Endlich Wochenende entfernt. Die Praxis des Entfernens von indizierungsrelevanten Liedern und die anschließende Neuveröffentlichung eines Tonträgers hat sich bis heute als Mittel zur „Umgehung“ einer Indizierung bewährt.
Porno-Rap
In derselben Zeit entwickelte sich ebenfalls in Berlin durch Künstler wie King Orgasmus One oder Frauenarzt eine deutsche Porno-Rap-Szene. Porno-Rap beinhaltet eine explizite Darstellung von sexuellen Inhalten und bedient sich sexuell anmutenden sprachlichen Übertreibungen. Als ein Flaggschiff des deutschen Porno-Raps gilt Sidos Arschficksong (2002), der allerdings aufgrund einer vorangehenden Altersfreigabe des entsprechenden Musikvideos durch die FSK nicht mehr von der BpjM indiziert werden konnte. Songs aus dem Genre des Porno-Raps wurden in den 2000er-Jahren häufig Ziel von Indizierungen, teilweise wurden auch Gerichtsverfahren wegen der Verbreitung pornographischer Inhalte gegen die Künstler eingeleitet.
Hirntot Records Das um 2005 gegründete Berliner Label Hirntot Records um die Rapper Blokkmonsta, Uzi und Schwartz „drehte die Eskalationsschraube noch weiter an.“ Als Vertreter des Subgenres Horrorcore, welches von Splatterfilmen beeinflusst wird, handelten deren Texte häufig von extremer und detailgetreu dargestellter Gewalt. Dies sorgte dafür, dass viele der Veröffentlichungen von Hirntot Records auf der sogenannten „Liste B“ der BpjM landeten, was strafrechtliche Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Gerichtsprozesse für die Künstler zur Folge hatten. 2008 räumte eine Richterin zwar ein, dass die Texte der Rapper so übertrieben seien, dass sie erkennbar nicht ernst gemeint sein könnten, kritisierte aber gleichzeitig, dass sie labilen Menschen als Handlungsvorlage für Amokläufe dienen könnten. Außerhalb der Rechtsrock-Szene ist Hirntot Records mit 21 Werken auf dem Index das Musiklabel mit den meisten Indizierungen in Deutschland.
NS-Rap Auch im Bereich des rechtsextremen NS-Rap, welcher ab 2005 in Deutschland auftrat, gab es mit A3stus, MaKss Damage und Villain051 einige Künstler die von der Bundesprüfstelle indiziert wurden.
Hervorzuheben sind hier auch die Schulhof-CDs der NPD, wovon vier Ausgaben indiziert wurden. Obwohl es sich nicht um exklusiv dem Hip-Hop zuzuordnende Werke handelt, waren darauf enthaltene Songs von Rappern wie MaKss Damage für die Indizierungen maßgeblich mitverantwortlich.
Rückgang (seit 2010) Der Rapper Bushido erregte in den 2010er-Jahren Aufsehen, als er juristisch gegen Indizierungen seiner bzw. Alben seiner Künstler vorging und teilweise Erfolg hatte. Gegen die Indizierungen des Albums NWA (2013) und des Musikvideos zum Song Stress ohne Grund (2013) des Interpreten Shindy legte er als Inhaber des Labels ersguterjunge im Jahr 2015 Einspruch ein. In einem Eilverfahren entschied das OVG NRW im Juni 2015 zugunsten des Rappers,Beschluss vom 3. Juni 2015, Az. 19 B 463/14, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen was zur Folge hatte, dass Album und Musikvideo mit Wirkung zum 30. Juni 2015 aus dem Index gestrichen wurden.Bekanntmachung Nr. 7/2015 über jugendgefährdende Trägermedien vom 22. Juni 2015 (), Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Laut Auffassung des Gerichts hatte die BpjM den Kunstgehalt des Tonträgers und des Videos nicht hinreichend ermittelt. Auch gegen die 2005 erfolgte Indizierung seines Albums Electro Ghetto (2004) ging Bushido vor. Eine entsprechende Beschwerde im Jahr 2017 bei der BpjM führte dazu, dass das Album mit Wirkung zum 28. Mai 2018 aus dem Index gestrichen wurde. Laut Bushido sei das Album „nach heutigen Maßstäben nicht mehr als jugendgefährdend anzusehen“, was von der BpjM durch ein Gutachten bestätigt und anschließend akzeptiert wurde. Gegen die Indizierung seines Albums Sonny Black (2014) klagte Bushido ebenfalls, wurde jedoch in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Im Berufungsverfahren entschied im Mai 2018 das OVG NRW zu Bushidos Gunsten, was dazu führte, dass das Album für kurze Zeit wieder digital erhältlich war. Die BPjM reichte Revision ein und wurde im Oktober 2019 in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, womit auch die Rechtskräftigkeit der Indizierung an sich bestätigt wurde.Az.: BVerwG 6 C 18.18.- Nach ZDF, 30. Oktober 2019 Eine Verfassungsbeschwerde von Bushido gegen dieses Urteil und die Entscheidung der BpjM wurde im Oktober 2022 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 BvR 201/20 -; hier abrufbar abgerufen am 4. Dezember 2022.
Ab den 2010er-Jahren ist die Anzahl der indizierten Deutschrap-Werke zurückgegangen. Der deutsche Rapper Fler, der in den 2000er-Jahren selbst zwei Werke veröffentlichte, die von der BpjM indiziert wurden, erklärte sich im Jahr 2023 die nachgelassene Anzahl der Indizierungen damit, dass es seinerzeit schlicht noch nicht so einen hohen Output an Deutschrap-Releases gegeben habe und man somit damals als Einzelkünstler mehr im medialen Fokus gestanden habe. Er kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die Musik heutzutage „softer“ bzw. umgänglicher geworden sei. Petra Meier, stellvertretende Vorsitzende der BpjM, erklärte in einem Interview von 2016 allerdings, dass „sowohl Anfang der 2000er indizierte CDs als auch heutzutage indizierte CDs ähnliche Inhalte aufweisen“.