Günther Theodor Konrad von Rohrscheidt (* 24. Dezember 1888 in Gnesen;Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Teil B (Briefadel). 1942. Jahrgang 34, Justus Perthes Verlag, Gotha November 1941, S. 444. † 17. Dezember 1963 in West-BerlinLandesarchiv Berlin, Standesamt Schöneberg: Namensverzeichnis zum Sterberegister für das Jahr 1963, S. 328 des Digitalisat (mit Verweis auf die Sterberegisternummer 1963/2584).), war ein deutscher Jurist. Er wurde vor allem bekannt als Verteidiger von Rudolf Heß im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher von 1945/1946, in dem Heß als Stellvertreter des Führers, d. h. als Leiter des Parteiapparates der NSDAP, angeklagt war.
Leben und Tätigkeit Rohrscheidt war der Sohn des Sohn des Konrad von Rohrscheidt (1852–1907) und der Margarete Tuchen (1865–1947) aus Staßfurt, Tochter des Großkaufmanns Dr. Theodor Tuchen und der Louise Ziervogel. Richard von Rohrscheidt und Auguste Paur waren seine Großeltern, der kgl. preuß. Generalmajor Paul von Rohrscheidt sein Onkel. Der früh verstorbene Vater war zuletzt Oberstleutnant a. D. und Ehrenritter im Johanniterorden.
Nach dem Schulbesuch studierte Rohrscheidt Rechtswissenschaften. Er war Mitglied der Studentenverbindung Münchener Gesellschaft.Verzeichnis der Münchener Gesellschaft 1958. München 1958, S. 5, Nr. 82. 1934 war Rohrscheidt Mitglieder der Reichsfachgruppe Rechtsanwälte im Nationalsozialistischer Juristen.Walter Raeke: Mitglieder-Verzeichnis der Reichsfachgruppe Rechtsanwälte des Bundes Nationalsozialistischer Juristen, nach dem Stande vom 10. Januar 1934. Hrsg. Nationalsozialistischer Juristenbund. Verlag W. Moeser, Berlin 1934. Portal Autor. Stand 2025.
Verteidiger im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess Im Herbst 1945 wählten die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs Rudolf Heß als einen von 21 führenden Männern der NS-Diktatur aus, die sie im ersten der Nürnberger Prozesse, dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, vor dem von ihnen geschaffenen Internationalen Militärtribunal in Nürnberg anklagten. Heß hatte von 1933 bis 1941 den Stab des Stellvertreters des Führers (später in Parteikanzlei der NSDAP umbenannt) geleitet, bis er im Juni 1941 in britische Kriegsgefangenschaft geriet. Bei den Nürnberger Prozessen handelte es sich 13 Prozesse, in denen die alliierten Mächte Angehörige der deutschen Staats- und Militärführung sowie Angehörige von Organisationen der NSDAP, die sie verdächtigten, sich während des Zweiten Weltkriegs verwerflicher Handlungen schuldig gemacht zu haben, vor einem zu diesem Zweck eingerichteten internationalen Gericht anklagten. Heß wurde im ersten dieser Prozesse angeklagt, sich durch seine Tätigkeit als Leiter der Geschäfte der Nationalsozialistischen Partei und enger Vertrauter Hitlers der drei durch das Londoner Statut geschaffenen Straftatbestände schuldig gemacht zu haben: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Gericht bot Heß an, sich im bevorstehenden Prozess durch einen deutschen Anwalt vertreten zu lassen. Da Heß, von dem vielfach vermutet wurde, dass er sich in einem Zustand geistiger Verwirrung befinde, keine Anstalten machte, sich einen eigenen Anwalt zu suchen, wurde ihm Rohrscheidt von Amts wegen als Pflichtverteidiger zugeteilt. Der folgende Prozess dauerte vom Oktober 1945 bis September 1946.
Am 5. Februar 1946 wurde Rohrscheidt als Verteidiger Heß’ durch den Münchener Rechtsanwalt Alfred Seidl abgelöst. Laut Heß’ Sohn hätten sein Vater und Rohrscheidt „kein Vertrauensverhältnis zueinander“ gefunden, so dass der Vater Seidl, der bereits seinen Mitangeklagten Hans Frank verteidigte, gebeten habe, auch seine Verteidigung zu übernehmen.Wolf Rüdiger Hess: Mein Vater Rudolf Hess. Englandflug und Gefangenschaft. Langen Müller, München 1984, ISBN 3-7844-2015-X, S. 214.
Im Urteil vom September 1946 sprach das Gericht Heß in den ersten beiden Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft, die er bis zu seinem Tod durch Suizid im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Spandau verbüßte.
Weiteres Leben Rohrscheidt trat nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess öffentlich nicht mehr nennenswert hervor. Anfang der 1950er Jahre war der Anwalt mit dem ehemaligen Gutsbesitzer und JuristenVgl. Erika Schwarz, Gerhard Schwarz: Das Rittergut Garzau und jüdische Zwangsarbeit. Hentrich & Hentrich – Der Verlag für jüdische Kultur und Zeitgeschichte, Berlin 2017, ISBN 978-3-95565-222-7. Hans von Rohrscheidt-Garzau Vorstandsmitglied des eigenen Familien-Verbandes. Das Amtsblatt für Berlin verzeichnet im Jahr 1964 den Tod eines Notars Günther von Rohrscheidt, der eventuell mit ihm identisch ist.Amtsblatt für Berlin. 1964. Band (Jahrgang) 14, Berlin 1964, S. 145.
Im Berliner Adressbuch von 1964 ist Günther von Rohrscheidt mit Adresse in der Begasstraße 10 in Schöneberg nachweisbar.
Archivische Überlieferung Im Bundesarchiv (BArch) Berlin hat sich eine Personalakte zu Rohrscheidt in der Überlieferung des Reichsjustizministeriums erhalten (R 3001/9793).
Genealogie Hans Friedrich von Ehrenkrook, Carola von Ehrenkrook, Friedrich Wilhelm Euler, Jürgen von Flotow, Walter von Hueck, Nicolaus von Preradovich, Johann Georg von Rappard, Hans Jürgen von Witzendorff: Genealogisches Handbuch der Adeligen Häuser. B (Briefadel). 1958. Band III, Band 17 der Gesamtreihe GHdA, Hrsg. Deutsches Adelsarchiv. C. A. Starke, Glücksburg/Ostsee 1958, , S. 399–400. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Zugleich Adelsmatrikel der Deutschen Adelsgenossenschaft (DAG). Teil B (Briefadel). 1942. Jahrgang 34, Justus Perthes, Gotha November 1941, S. 444. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser. 1909. Jahrgang 3, Justus Perthes, Gotha 1908, S. 639.
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