mini|Konzilsväter, versammelt während des Zweiten Vatikanums (1961) auf dem Petersplatz. Bischofskollegium (lateinisch Collegium episcorum, Corpus episcoporum oder Ordo episcoporum) ist ein Begriff, der in der katholischen Kirche verwendet wird, um die Gesamtheit der Bischöfe zu bezeichnen, die in Gemeinschaft mit dem Papst stehen. Nach dem Kirchenrecht ist ein Kollegium eine Gruppe (lateinisch collegium) von Personen, die zu einem gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen sind und eine Körperschaft (corpus) bilden. Der Bischof von Rom, der Papst, ist das Oberhaupt des Bischofskollegiums.

Stellung und Autorität des Bischofskollegiums In der katholischen Lehre ist das Bischofskollegium der Nachfolger des Kollegiums der Apostel.Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 881. Im Laufe des zweiten Jahrtausends setzten Päpste, Kanonisten und Theologen ein vor allem juristisches Verständnis von Kollegialität durch, dessen Angelpunkt seit dem Ersten Vatikanischen Konzil 1869/1870 der päpstliche Primat war.Manuel Anaut: Colegialidad episcopal. Martirial y profética. In: Anámnesis. Revista semestral de investigación teológica, Jg. 9 (1999), Heft 18, S. 91–112.

Während die einzelnen Mitglieder des Bischofskollegiums jeweils unmittelbar für die Seelsorge und Leitung ihrer eigenen Teilkirche verantwortlich sind, hat das Kollegium als Ganzes die volle oberste Gewalt über die gesamte Kirche:

Das Kollegium übt diese höchste und umfassende Macht in feierlicher Weise auf einem ökumenischen Konzil aus, aber auch durch gemeinsames Handeln, selbst wenn es nicht an einem Ort versammelt ist.Codex iuris canonici, Can. 337 §1–2.

Nach dem Kirchenrecht obliegt es dem Papst, die Art und Weise auszuwählen und zu fördern, in der die Bischöfe kollegial handeln sollen, etwa in einem ökumenischen Konzil, und es obliegt ihm, ein solches Konzil einzuberufen, ihm vorzustehen (persönlich oder durch seine Delegierten), es zu verlegen, auszusetzen oder aufzulösen und seine Dekrete zu billigen.Codex iuris canonici, Can. 337 §3 and 338 Die katholische Kirche lehrt, dass das Bischofskollegium, das auf einem Konzil versammelt ist oder vom Papst vertreten wird, eine geoffenbarte Wahrheit lehren kann, die als absolut und endgültig (unfehlbar) zu gelten hat.Lumen gentium, Nr. 25 § 2.

Das Verhältnis zwischen dem Bischofskollegium und den einzelnen Bischöfen und insbesondere dem Bischof von Rom hat keine säkulare Entsprechung, und seine praktischen Konsequenzen lassen sich nicht aus säkularen Modellen wie den verschiedenen Formen der Leitung eines Staates oder eines Unternehmens ableiten.George Weigel: The Courage to Be Catholic, Basic Books, 2004, S. 119.

Die Lehre von der Kollegialität der Bischöfe als Körperschaft wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil verkündet, das die verschiedenen Elemente, die die Kirche ausmachen, integrieren wollte, sowohl die mystischen als auch die institutionellen, den Primat und den Episkopat, das Volk Gottes und die Hierarchie.Charles M. Murphy: Collegiality: An Essay Towards Better Understanding. In: Theological Studies 46 (1985), S. 41.

Bischofskollegium nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Lehre von der Kollegialität der Bischöfe wie folgt formuliert:

Ökumene Im evangelisch-katholischen ökumenischen Dialog werden katholischerseits die Kollegialität, evangelischerseits die Synodalität des Bischofsamtes in Ansatz gebracht. Doch während

Eine weitgehende Übereinstimmung über die Kollegialität besteht jedoch partikular im evangelisch-katholischen Dialog in Finnland.Phil Schulze Dieckhoff: Das Bischofsamt im Dialog. Lutherisch-katholische Verständigungen. Paderborn 2023, ISBN 978-3-98790-002-0, S. 452. In einem gemeinsamen Dokument aus dem Jahr 2017 stellte man dort in Übereinstimmung fest, dass die apostolische Sukzession „die Bischöfe in das episkopale Kollegium integriert.“

Auf orthodoxer Seite wird im katholisch-orthodoxen Dialog die neue Betonung der Kollegialität auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil als positive Entwicklung gewertet.

Siehe auch Bischofskonferenz Bischofssynode

Literatur Bernard Botte: Der Kollegialcharakter des Priester- und Bischofsamtes. In: Jean Guyot (Hrsg.): Das apostolische Amt. Mainz, Matthias-Grünewald-Verlag, 1961, S. 68–91.

Joseph Ratzinger: Die pastoralen Implikationen der Lehre von der Kollegialität der Bischöfe, in: Gesammelte Schriften 12, Herder, Freiburg/Basel/Wien 2010, S. 233–261.

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Einzelnachweise

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