Bilanzierungsgrundsätze sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen die bei der Bilanzierung zu beachtenden Grundsätze.

Allgemeines Die Bilanzierungsgrundsätze bilden in Deutschland einen Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.Benjamin R. Auer/Luise Hölscher, Grundkurs Buchführung, 2008, S. 79 ff. Es handelt sich um grundlegende Vorschriften, die im Rechnungswesen von allen bilanzierungspflichtigen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, eingehalten werden müssen. Auch die Bilanzierungsgrundsätze dienen dem Gläubigerschutz und sollen die Bilanz- und Finanzanalyse erleichtern, so dass Betriebsvergleiche auf Jahresabschlüssen beruhen, die auf denselben Voraussetzungen aufbauen.

Die Fachliteratur beschrieb erstmals 1899 die Bilanzierungsgrundsätze Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit. Beide „können nur die Ziele bedeuten, auf die man hinarbeiten soll, die man aber vollständig nie erreichen wird“.Hermann Veit Simon, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, 3. Auflage, 1899, S. 474

Arten Allgemein kann unterschieden werden zwischen den Bilanzierungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und denen der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Bilanzierungsgrundsätze des HGB Das HGB kennt folgende Grundsätze:Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 683 ff.; ISBN 978-3800646876

Grundsatz Inhalt Rechtsgrundlage Bilanzidentität die Eröffnungsbilanz muss mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres übereinstimmen Abs. 1 Nr. 1 HGB Bilanzklarheit die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen bestimmten formalen (äußerlichen) Gliederungs- und Gestaltungsprinzipien entsprechen insbesondere Abs. 2 Satz 1 HGB, HGB Bilanzkontinuität mehrere zeitlich aufeinander folgende Jahresabschlüsse müssen sowohl die gleichen Gliederungen aufweisen (formelle Bilanzkontinuität) als auch möglichst gleichen Bewertungsprinzipien folgen (materielle Bilanzkontinuität) Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 HGB Bilanzwahrheit der Jahresabschluss muss inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit aufweisen Abs. 2 HGB, Abs. 1 HGB wirtschaftliche Betrachtungsweise bilanzielle Sachverhalte sind im Zweifel nach dem wirtschaftlichen Ergebnis und weniger nach ihrer Form zu beurteilen Abs. 1 Satz 2 HGB

So verlangt beispielsweise der Grundsatz der Bilanzwahrheit unter anderem, dass sämtliche Aktiva und Passiva sowie Aufwand und Ertrag vollständig zu erfassen sind. Die Vollständigkeit wird durch ein Verrechnungsverbot erhöht. Nur sehr wenige Tatbestände unterliegen einem Aktivierungsverbot.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im Mai 2009 das Gebot der Ansatzstetigkeit zum Bilanzierungsgrundsatz erhoben.Bernd Heesen/Wolfgang Gruber, Bilanzanalyse und Kennzahlen, 2009, S. 25 Sieht das Gesetz Ansatzwahlrechte vor, müssen demnach einmal ausgeübte Ansatzwahlrechte beibehalten bleiben (Ansatzstetigkeit; Abs. 3 HGB).

Bilanzierungsgrundsätze des IFRS Die IFRS kennen folgende Grundsätze:Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 784 f.

Grundsatz Inhalt Rechtsgrundlage der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln IAS 1.15 Fortführungsprinzip IAS 1.25 ff. periodengerechte Gewinnermittlung, Rechnungsabgrenzung IASB (Hrsg.), Accrual Accounting, März 2018, 1.17, A22 Informationen gelten als relevant, wenn sie Entscheidungen von Adressaten des Jahresabschlusses beeinflussen IAS 1.29 ff. Glaubwürdigkeit, Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit des Jahresabschlusses IAS 1.15 wirtschaftliche Betrachtungsweise SIC-27

Ein wesentlicher Teil der Bilanzierungsgrundsätze nach IAS ist im Rahmenwerk () des IASB geregelt.Michael Siefke, Externes Rechnungswesen als Datenbasis der Unternehmenssteuerung, 1999, S. 182 Da dieses Rahmenwerk nicht den Rechtsstatus eines IAS-Standards besitzt, ist es als Empfehlung anzusehen.Bernhard Pellens, Internationale Rechnungslegung, 1998, S. 388; ISBN 978-3791051567

International Die unternehmensrechtliche Rechnungslegung ist auch in Österreich prinzipienorientiert ausgelegt und geht mit einer Beachtung der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einher.Gudrun Fritz-Schmied/Tanja Schuschnig/Ulrich Kraßnig, Bilanzierung kompakt (Ausgabe Österreich), 2022, S. 9 Sie ist dort in den § ff. UGB geregelt. Die wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze enthält UGB.

In der Schweiz sind die GoB in den Abs. 2 OR, OR, und OR und OR kodifiziert.KPMG (Hrsg.), Das Schweizer Rechnungslegungsrecht, Februar 2020, S. 5

Die Einbeziehung der Bilanzierungsgrundsätze der IFRS in den EU-Mitgliedstaaten ist durch die auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften beschränkt und wird in Deutschland durch HGB und HGB sichergestellt.

Wirtschaftliche Aspekte Gemäß Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Im Grunde genommen bilden zwei Grundsätze die Basis für die gesamte Rechnungslegung: materiell die Bilanzwahrheit und formell die Bilanzklarheit.Claus Luttermann/Bernhard Großfeld, Bilanzrecht, 2005, S. 62 Bilanzierungsgrundsätze sind gesetzliche Vorschriften, die bestimmen, ob und wie ein Vermögenswert oder eine Kapitalposition zu bilanzieren ist oder nicht.Dirk Wenzel, Kompendium Rechnungswesen Immobilienwirtschaft, 2019, S. 250 ff.; ISBN 978-3064511590 Die Bilanz- und Finanzanalyse können deshalb bei testierten Jahresabschlüssen davon ausgehen, dass sie ein „getreues Bilanzbild“ () von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Unternehmens vermitteln.Claus Luttermann/Bernhard Großfeld, Bilanzrecht, 2005, S. 64

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