Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im Regionalzug Kiel–Hamburg wurden Ann-Marie Kyrath (17) und Danny P. (19) mit Messerstichen bei Brokstedt (Kreis Steinburg) getötet. Weitere drei Personen wurden lebensgefährlich bis schwer und zwei Personen leichter verletzt. In der Folge der Tat erwiesen sich erhebliche Mängel in Kommunikation und Verwaltung der ausländerrechtlich beteiligten Behörden. Am 15. Mai 2024 wurde der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. vom Landgericht Itzehoe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Tathergang mini|alt=Zwei Gleise ohne Züge mit menschenleeren Bahnsteigen ohne Überdachung an den Rändern. Bäume hinter den Bahnsteigen|Bahnhof Brokstedt, 2014 Am Tattag erreichten um 14.56 Uhr erste Notrufe die Leitstelle der Polizei, nach denen ein Mann kurz vor dem Bahnhof Brokstedt Fahrgäste mit einer Stichwaffe angegriffen habe. Der Regionalzug RE 70 mit der Zugnummer 11223 von Kiel nach Hamburg, planmäßige Abfahrt Neumünster 14.45 Uhr, planmäßige Ankunft Brokstedt 14.54 Uhr, stand zu diesem Zeitpunkt im Bahnhof von Brokstedt. Etwa 120 Fahrgäste befanden sich im Zug und auf dem Bahnsteig.
Ein erster Streifenwagen traf nach Polizeiangaben sieben bis acht Minuten nach der Tat am Bahnhof ein. Die angetroffene Lage sei „extrem chaotisch“ gewesen. Der Mann stach nach Zeugenangaben im stehenden Zug ohne Vorwarnung auf Fahrgäste ein, lief dann außen am Zug vorbei und stieg wieder ein.
Der damals 21-jährige Auszubildende Felix G. traf auf der Suche nach einem Verbandkasten, nachdem er auf dem Bahnsteig eine stark blutende Frau gesehen hatte, im Zug auf den Angreifer. Als dieser auf G. zustürzte und beide zu Boden gingen, hielt G. beide Handgelenke des Täters fest, bis weitere Mitreisende eingriffen und einer das Messer in einen Mülleimer warf. Daraufhin flüchtete der Angreifer aus dem Zug. Als die Polizeikräfte eintrafen, hatten mehrere Fahrgäste den leicht verletzten Täter überwältigt.
20 bis 30 Personen erlebten das Tatgeschehen mit. Im April 2025 wurden Felix G. und sieben weitere Frauen und Männer mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet, da sie durch ihr Einschreiten weitere Todesopfer verhindert hätten.„Dann hat er mir in die Nase gebissen“ – Überlebender spricht über Brokstedt-Messerangreifer, Welt Online, 23. April 2025.
Opfer und Hinterbliebene Tote und Schwerverletzte Ann-Marie K. war eine Woche vor ihrem Tod 17 Jahre alt geworden. Sie besuchte eine Berufsschule in Neumünster. Der 19-jährige Danny P. war Auszubildender bei der DB in Neumünster. Die beiden waren seit einer Woche ein Paar gewesen und saßen nebeneinander im Zug.
Drei Menschen wurden lebensgefährlich oder schwer verletzt: ein 62 Jahre alter Mann, eine 54 Jahre alte Frau aus Schleswig-Holstein und eine 27 Jahre alte Frau aus Hamburg. Zwei weitere jeweils 22 Jahre alte Verletzte aus Schleswig-Holstein konnten das Krankenhaus nach kurzer Zeit wieder verlassen.
Die 54-jährige Frau, die dem Täter gegenüber saß und schwer verletzt wurde, nahm sich Anfang Juni 2023 das Leben. Sie war eines der Opfer, die wegen der Schwere ihrer Verletzungen in ein künstliches Koma versetzt werden mussten.
Vorwürfe eines Vaters und Reaktion des Bundeskanzlers Ann-Maries Vater Michael Kyrath warf der Politik zu große Nachsicht im Umgang mit mehrfach straffälligen Migranten vor. Er engagierte sich in einer Gruppe mit 300 Eltern, die Ähnliches durchlebt hatten, und sprach in den Medien immer wieder über seine Erfahrungen nach der Tat.Sofia Tchernomordik: Brokstedt: Wie überlebst du, wenn dein Kind stirbt?, NDR, 24. Januar 2024.Meine Tochter starb bei einem Messerattentat - Michael Kyrath, SWR, 14. Juli 2024.Klar – Migration: was falsch läuft, NDR, 9. April 2025. 2026 berichtete Kyrath, er stehe inzwischen mit mehr als 1000 Familien in Kontakt, die in den letzten zehn Jahren auf ähnliche Weise Kinder oder einen anderen Angehörigen verloren hätten. Täterprofil, Tatwerkzeug und Tathergang seien immer nahezu die gleichen. Immer sei ein Messer im Spiel und kein erkennbares Motiv außer blindem Hass.Harald Martenstein: Opfer von Messergewalt: Es gibt für sie keinen Gedenktag, und es wird auch kein Mahnmal gebaut, Welt Online, 1. März 2026.
In einer Gesprächsrunde bei RTL Direkt erklärte er im Gespräch mit dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz, es gebe jeden Tag „zwischen 24 und 32 Messerattentate in Deutschland. […] Viele davon enden tödlich, und jeden Tag, wo wir weiter diskutieren, sterben Menschen, es sterben Kinder.“ Nach jeder Tat seien es „dieselben Floskeln, die wir von der Politik hören – seit Jahren, und es ändert sich gar nichts.“ Scholz nickte dazu und entgegnete, bei der Regulierung von Migration sei bereits viel getan worden, doch benötige es künftig noch eines verbesserten Austauschs zwischen den Behörden und eine schnellere Abschiebung ausländischer Straftäter.„Jeden Tag sterben Menschen“ – Vater von Brokstedt-Opfer konfrontiert Scholz, Welt Online, 9. Oktober 2024.Vater von Brokstedt-Opfer trifft Bundeskanzler Scholz: „Jeden Tag, wo wir weiter diskutieren, sterben Menschen, es sterben Kinder“, RTL Direkt, 9. Oktober 2024.
Aufenthalt des Ibrahim A. in Deutschland Asylantrag in Nordrhein-Westfalen Der 1989 im Gazastreifen geborene Ibrahim A. war Ende 2014 nach Deutschland eingereist und im Kreis Euskirchen gemeldet. In seinem Asylantrag im Januar 2015 gab er an, er stamme aus dem Gazastreifen, sei staatenlos und von der Hamas verfolgt. Der Antrag wurde im Juli 2016 abgelehnt, A. erhielt jedoch subsidiären Schutz.
Bis dahin war er bereits zweimal wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden und es lief ein Verfahren wegen Körperverletzung. Im Juli 2016 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt. Von September 2015 bis Januar 2021 gab es gegen A. 24 Ermittlungs- und Strafverfahren. Vier endeten mit rechtskräftigen Verurteilungen, einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und einer nach dem Betäubungsmittelgesetz (2018). Zu den Tatvorwürfen zählten Diebstahl, Betrug, gefährliche Körperverletzung, Drogendelikte, sexuelle Belästigung, Sachbeschädigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung Widerstandsunfähiger, Leistungserschleichung und Hausfriedensbruch. Allein Euskirchen taucht in der Liste der Verfahren 16 Mal als Tatort auf.
Aufenthalt in Kiel Am 2. Juli 2021 meldete sich Ibrahim A. erstmals in Kiel. Die Ausländerbehörde der Stadt schickte eine Abfrage an das Bundeszentralregister (BZR), das drei Verurteilungen in Nordrhein-Westfalen enthielt. Daraufhin bat die Zuwanderungsabteilung am 22. Juli das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ein Rücknahmeverfahren zu prüfen, um A. möglicherweise den Schutzstatus entziehen zu können. Am 18. August forderte sie vom Kreis Euskirchen die Akten an, die sie am 4. Oktober erhielt. Am 21. Oktober verlängerte die Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung des Ibrahim A. in Kenntnis der Straffälligkeiten.
Das BAMF leitete ein Widerrufs- und Rücknahmeverfahren ein, um A. den subsidiären Schutz zu entziehen. Es verschickte vier Monate nach der Anfrage der Zuwanderungsabteilung entsprechende Schreiben am 19. November, 23. November und 17. Dezember 2021, um A. im Rahmen des Verfahrens anzuhören. Dem BAMF lagen zu diesem Zeitpunkt drei verschiedene Anschriften in Kiel vor. Zustellversuche scheiterten, weil A. dort nicht mehr wohnte oder die Post nicht abholte. A. erhielt am 29. November Hausverbot in der Gemeinschaftsunterkunft in der Arkonastraße, weil er mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, Mitbewohner belästigt und bedroht und mit einem Messer hantiert haben soll. Am 14. Januar 2022 holte er in der Zentralen Beratungsstelle für wohnungslose Männer (ZBS) in der Fleethörn letztmalig seine Post ab.
Gefährliche Körperverletzung in Hamburg, Untersuchungshaft und Behördenreaktionen Am 18. Januar 2022 stand Ibrahim A. vor der Essensausgabe der Obdachlosenunterkunft „Herz As“ an der Norderstraße in Hamburg-Hammerbrook. Er soll zuvor Alkohol, Kokain und Heroin eingenommen haben. Er fragte zwei Männer in der Schlange vor ihm, ob sie Afghanen seien. Einer antwortete, er sei Kurde. Der andere sagte nichts. Diesem sprang Ibrahim A. auf den Rücken, schlug ihm gegen den Kiefer und stach mit einem Klappmesser mehrfach auf ihn ein. Das schwer verletzte Opfer lag daraufhin u. a. mit einer durchtrennten Sehne und einer durchtrennten Arterie acht Tage im Krankenhaus. Zwei Tage danach schlug A. an einer Drogenhilfeeinrichtung in Hamburg einer anderen Person mit dem Griff eines Messers auf den Hinterkopf.
Kurz darauf erging Haftbefehl wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung und A. wurde der Justizvollzugsanstalt Billwerder überstellt. Am selben Tag kontaktierte die Hamburger Polizeieinheit GERAS, die gemeinsame Ermittlungsgruppe von Polizei und Ausländerbehörde, die Kieler Zuwanderungsabteilung. In Kiel liegt diese E-Mail nach Angaben der Stadt nicht vor. Außerdem informierte die Staatsanwaltschaft routinemäßig die Hamburger Ausländerbehörde. Das BAMF wurde nicht informiert, „weil laut Justizbehörde der im Januar 2022 in den Akten befindliche Auszug aus dem Ausländerzentralregister keine Auskunft über einen ausländerrechtlichen Status des Beschuldigten ergab, aufgrund dessen das notwendig gewesen wäre“.
GERAS schrieb laut Hamburger Justizbehörde am 10. Februar erneut an die Kieler Zuwanderungsbehörde. Auch davon ist in Kiel nichts bekannt. Am 1. März erreichte schließlich eine nochmalige E-Mail von GERAS die Kieler Behörde. Eine Sachbearbeiterin der Zuwanderungsabteilung beantwortete die E-Mail von GERAS am 9. März. Sie informierte nach Kieler Angaben über das laufende Rücknahmeverfahren des BAMF vom November 2021 und stellte Nachfragen. Die Antwort aus Kiel wurde auch dem BAMF weitergeleitet. Am 10. März 2022 antwortete GERAS und teilte mit, dass A. in U-Haft sitze. „Diese Information wurde in Kiel offenbar übersehen, die E-Mail wird erst in einer internen Recherche nach der Tat wiedergefunden.“ Das BAMF erhielt nach eigenen Angaben am 14. März 2022 den E-Mail-Verkehr zwischen der GERAS Hamburg und der Kieler Zuwanderungsabteilung. Dieser enthielt laut BAMF keine Hinweise auf eine U-Haft oder den Strafvorwurf.
Am 25. März 2022 wurde in Kiel A.s Adresse in der ZBS Fleethörn aufgrund längerer Abwesenheit abgemeldet. Am 7. April erschien der in Hamburg einsitzende A. nicht zu einem Termin in Kiel, weshalb seine Fiktionsbescheinigung nicht verlängert wurde. In der Folge kontaktierte der Ausländerberater der JVA Billwerder am 4. Mai 2022 die Kieler Zuwanderungsabteilung. Die JVA wollte eine Drogentherapie vorbereiten und brauchte dafür die Bescheinigung. Am 6. Mai 2022 beantwortete die Kieler Zuwanderungsabteilung die Anfrage des Ausländerberaters und wollte wissen, ob Kiel noch für Ibrahim A. zuständig sei und seit wann Ibrahim A. in U-Haft sitze. Nach Angaben der Hamburger Justizbehörde erfolgte noch am selben Tag eine Antwort, mit der auch das Vollstreckungsblatt übermittelt wurde. Diese Antwort wurde ebenso wie die GERAS-E-Mails vom 10. März erst nach der Tat in Kiel wiedergefunden. Damit waren in Kiel insgesamt vier E-Mails unberücksichtigt geblieben, die zur Kenntnis des BAMF hätten gelangen müssen. Dessen Verfahren zum Entzug des Schutzstatus des A. stockte, weil dem BAMF keine Adresse vorlag. Am 24. Oktober 2022 wandte sich die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg laut Hamburger Justizbehörde erfolglos an die Zuwanderungsabteilung in Kiel, um für das Berufungsverfahren den Aufenthaltsstatus zu erfragen. In Kiel ist dieser Vorgang nicht bekannt, bzw. er findet sich nicht in der Ausländerakte des Ibrahim A.
Verurteilung und Haft in Hamburger JVA