Das Herzogtum Württemberg, in zeitgenössischer Schreibweise auch Herzogtum WirtembergIm Tübinger Vertrag lauten die ersten Worte: „Wir Ulrich von Gottes Gnaden Hertzog zu Wirtemberg...“Die Forstkarte des Herzogtums Württemberg von Georg Gadner ist überschrieben mit den Wortlauten „Chorographia. Des gesamten hochloblichen Herzogthums Wirtenberg“ sowie „dem durchleuchtigten hochgebornen Fürsten und Herren, Herren Friederichen, Hertzogen zu Wirtemberg, und Teck, Graf zu Mymbelgard.“ oder bisweilen Fürstentum Wirtemberg,Für die Schreibweise Fürstentum Wirtemberg kann als Beispiel der Titel der Württembergischen Kirchenordnung von 1536 dienen, der lautet: Gemein Kirchenordnung wie dieserzeit allenthalb im Fürstenthumb Wirtemberg gehalten soll werden. war ein von 1495 bis 1805 bestehendes Herzogtum im Staatsverband des Heiligen Römischen Reichs, welches 1495 durch eine Rangerhöhung aus der Grafschaft Württemberg hervorging. Die Territorien des Herzogtums waren im Wesentlichen um die Mitte des heutigen Landes Baden-Württemberg gruppiert. Neben den Kerngebieten des Herzogtums Württemberg gehörten bis 1793 auch linksrheinische Anteile im Elsass und die Grafschaft Württemberg-Mömpelgard um Montbéliard in Personalunion oder zeitweise als Nebenlinie zum regierenden Haus Württemberg.
Hauptstadt und Residenz des Herzogtums war Stuttgart sowie von 1718 bis 1733 und von 1764 bis 1775 Ludwigsburg mit dem dort zwischen 1704 und 1733 im Stil des Barocks errichteten Residenzschloss. Mit der Einführung der Reformation bekannte sich das Herzogtum ab 1534 zur evangelisch-lutherischen Konfession. Das geistige Zentrum des Landes war die Universität Tübingen. Besonders ausgeprägt war das politische Mitspracherecht der Landstände, wenngleich es immer wieder Versuche einzelner Herzöge gab, deren Einfluss zurückzudrängen.
Im Dreißigjährigen Krieg erlitt das Herzogtum schreckliche Verwüstungen und musste im Laufe der Kabinettskriege des 17. und 18. Jahrhunderts mehrmals Invasionen durch französische Truppen erdulden. Auch in die Koalitionskriege wurde das Herzogtum hineingezogen, allerdings gelang infolge der durch die Französische Revolution ausgelösten Umwälzungen auch die mit großen Gebietserweiterungen verbundene Erhebung zum Kurfürstentum im Jahr 1803, unmittelbar vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs. Im Bündnis mit Napoleon Bonaparte ging aus dem Kurfürstentum Württemberg 1806 schließlich das Königreich Württemberg hervor.
Geografie mini|Herzogtum Württemberg 1596: Orte unter fremder Herrschaft hat Gadner mit rotem Punkt markiert Ein großer Teil des Herzogtums Württemberg lag, abgesehen von den linksrheinischen Besitztümern des Hauses Württemberg, verstreut entlang des Neckartals und seiner Nebenflüsse, von Sulz am Neckar, territorial unterbrochen durch die Besitzungen des Hauses Habsburg in Vorderösterreich, über die Universitätsstadt Tübingen bis zu den Grenzen der Reichsstadt Heilbronn, und zog sich nördlich darüber hinaus über Weinsberg und Neuenstadt am Kocher bis Möckmühl. Die Hauptstadt und größte Stadt Stuttgart befand sich im damals noch wenig bebauten Tal des Nesenbachs, umgeben von Weinbergen, inmitten der Territorien des Herzogtums am westlichen Ufer des Neckars. Am gegenüberliegenden östlichen Neckarufer befand sich auf dem Rotenberg die alte Burg Wirtemberg.
Der nördliche und östliche Teil des Herzogtums lag an den großen Flüssen Neckar, Fils, Rems und Murr, die für gutes Ackerland sorgten. Schon im Mittelalter sicherte der Anbau von Wein und Getreide der Bevölkerung des agrarisch geprägten Landes einen bescheidenen Wohlstand. Der Westen des Herzogtums war durch das Tal der Enz und durch die Gäulandschaften geprägt. Der südliche Teil Württembergs war sehr bergig und bewaldet, mit dem Schwarzwald und dem Nagoldtal im Westen und der rauen Schwäbischen Alb im Osten. Der südlichste Teil des Herzogtums, auf der anderen Seite der Schwäbischen Alb, war das Donaueinzugsgebiet mit den Städten Tuttlingen und Blaubeuren. Im Osten gab es eine Exklave um Heidenheim an der Brenz, im Südwesten um Hornberg im Schwarzwald und in der Nähe des Bodensees die Festung Hohentwiel.
Das Herzogtum Württemberg erstreckte sich über rund 8.000 Quadratkilometer, die bis 1802 auf etwa 9.400 Quadratkilometer anwuchsen. Das Herzogtum umfasste also rund ein Viertel der Fläche des heutigen Landes Baden-Württemberg, bestehend aus kleinen Städten und Dörfern, Weiden, Wäldern und Flüssen. Politisch war es ursprünglich ein Flickenteppich aus hunderten kleinen Territorien, die von vielen verschiedenen weltlichen und kirchlichen Grundherren regiert wurden. Die meisten Gebiete des Herzogtums waren schon zur Zeit der Grafen von Württemberg erworben worden. 1504 konnte Herzog Ulrich einige Gebiete erobern und dauerhaft hinzugewinnen. Zwischen 1504 und dem späten 18. Jahrhundert kam es lediglich unter der Herrschaft von Herzog Friedrich zu einer weiteren nennenswerten territorialen Vergrößerung.
Verwaltung des Herzogtums Das Herzogtum Württemberg war ein dualistischer Ständestaat. Gemäß den Bestimmungen des Tübinger Vertrags von 1514 war die Macht geteilt in die exekutive Gewalt, die der Herzog ausübte, und in die steuerbewilligende und kontrollierende Gewalt der Landstände. Die Landstände entstammten der bürgerlichen Oberschicht der württembergischen Amtsstädte, die in der Landesgeschichtsschreibung allgemein als „Ehrbarkeit“ bekannt ist.
Zentralverwaltung Bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts war der höchste württembergische Beamte der adelige Landhofmeister. Ihm zur Seite stand seit 1478 der Kanzler, welcher die zentrale Kanzlei, also die Schreibstube oder das Sekretariat der Grafschaft bzw. seit 1495 des Herzogtums, leitete. Diese beiden Spitzenbeamten wurden nach und nach durch Kollegialorgane ersetzt, die aus adeligen und bürgerlichen Räten bestanden, die jeweils mit Stimmenmehrheit entschieden.
Das 1474 eingerichtete Hofgericht in Tübingen war das erste Kollegialorgan in Württemberg und als höchste gerichtliche Instanz des Zivilrechts tätig. Während der Fremdherrschaft durch das Haus Habsburg wurde 1521 die Rentkammer für die Finanzverwaltung eingerichtet und 1531 der Oberrat als eigentliches Regierungsorgan. Sowohl Herzog Ulrich als auch Herzog Christoph hielten an diesen Gremien fest. Mit der Kanzleiordnung von 1553 kam noch der Kirchenrat für die Leitung der neuen evangelischen Landeskirche hinzu.
Kirchenverwaltung Der württembergische Kirchenrat setzte sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Politischen Kirchenrat und dem Konsistorium. Der Politische Kirchenrat hatte die Aufsicht über die geistlichen Gerichte und verwaltete den Besitz der Landeskirche.
Das Konsistorium wachte über die Einhaltung der evangelischen Lehre und kümmerte sich um die Besetzung der Pfarreien und sonstigen geistlichen Ämter. Die Landeskirche war in 38 Dekanate eingeteilt. Der Vorsitzende eines Dekanats, der Spezial, musste regelmäßig die zugeordneten Pfarreien visitieren. Es gab im Herzogtum Württemberg rund 600 evangelische Pfarreien, davon etwa 150 Stadtpfarreien. Auch die 100 Lateinschullehrer unterstanden der Aufsicht des jeweiligen Spezials. Die Dekanate unterstanden der Aufsicht der Generalsuperintendenten. Es waren dies die Prälaten der vier Klosterschulen. Die zunächst gesonderte Verwaltung der Klöster wurde erst 1655 in das allgemeine Kirchengut mit einbezogen. Als oberstes Organ der Landeskirche fungierte der einmal im Jahr zusammentretende Synodus, der sich aus den Generalsuperintendenten und dem Kirchenrat zusammensetzte.
Geheimer Rat In Zeiten der Minderjährigkeit einzelner Herzöge trat als Oberaufsicht der Geheime Rat zusammen. Auf Druck der Landstände blieb der Geheime Rat seit 1633 permanent bestehen, dessen Mitglieder in der Regel lutherischen Glaubens waren. Oberrat, Rentkammer und Kirchenrat (Konsistorium) waren seither dem Geheimen Rat unterstellt. Seit 1660 war der Geheime Rat auf fünf Mitglieder beschränkt, in der Regel bestehend aus drei adligen und zwei bürgerlichen Räten. Es gab im 18. Jahrhundert, während der Zeit des Absolutismus, mehrmals den Versuch, den Geheimen Rat zu Gunsten eines Konferenzministeriums zu umgehen. Die jeweiligen Versuche scheiterten regelmäßig nach ein paar Jahren am massiven Widerstand der Landstände, die den Geheimen Rat als einzig legitimes Gremium an der Spitze der Landesverwaltung sehen wollten. Herzog Eberhard Ludwig kreierte 1717 zum ersten Mal ein bis 1733 bestehendes Konferenzministerium, 1735 bis 1737 erneut Herzog Carl Alexander, dann Herzog Carl Eugen von 1758 bis 1766 in einem dritten Anlauf und schließlich Herzog Friedrich II., der letztendlich 1806 mit der Errichtung eines Staatsministeriums erfolgreich war, allerdings erst, nachdem das Herzogtum im neuen Königreich Württemberg aufgegangen war.
In der Stuttgarter Kanzlei arbeiteten um 1550 knapp 50 Personen, um 1750 waren es 120 Personen. Davon waren bis zu 80 Prozent Schreiber und lediglich 20 Prozent juristisch gebildete Räte. Die Schreiber durchliefen ein dreijähriges Praktikum und machten dann eine zentrale Abschlussprüfung in Stuttgart. Ein Studium war dazu nicht erforderlich. Der württembergische Schreiberstand war das wesentliche Element des Verwaltungspersonals sowohl der Zentralverwaltung als auch der Stadtverwaltungen.
Ämter Das Herzogtum und dessen Untertanen waren am Ende des 15. Jahrhunderts in 48 Gebietseinheiten aufgeteilt. Diese Gebietseinheiten trugen die Bezeichnung Stadt und Amt oder einfach nur Amt. Die Ämter bekamen den Namen nach der jeweiligen Stadt, in der das Amt seinen Sitz hatte. An der Spitze der jeweiligen Amtsverwaltung stand der vom Herzog ernannte Vogt. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war die Zahl der Ämter, die seit 1759 Oberämter hießen und anstelle des Vogts nun von einem Oberamtmann geleitet wurden, auf 79 angewachsen. Diese Oberämter blieben auch nach dem Ende des Herzogtums im 19. Jahrhundert die wesentlichen Einheiten der Württembergischen Verwaltungsgliederung und waren die Vorläufer der 1938 gebildeten Landkreise.
Der Vogt vertrat den Herzog vor Ort in Stadt und Amt, übte also die Herrschaft aus. Schon seit dem 15. Jahrhundert stammte der Vogt normalerweise aus dem Bürgertum und war meistens ein Schreiber und kein juristisch gebildeter Rat. Auch in den Ämtern gab es jedoch eine dualistische Verwaltungsstruktur. Der Vogt hatte es mit städtischen Selbstverwaltungsgremien zu tun, mit einem zwölf Personen umfassenden Stadtgericht und einem gewählten Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtgerichts waren für die kommunale Selbstverwaltung zuständig. Es handelte sich um Angehörige der Ehrbarkeit, die ein Selbstergänzungsrecht hatten. Die Dörfer des Amtes hatten ähnliche kommunale Selbstverwaltungsorgane.
Es gab im Herzogtum Württemberg zudem adelige Obervögte. Da Württemberg seit der Reformation abgesehen vom Herzogshaus über keinen eigenen Adel mehr verfügte, wurde das jeweilige Amt des Obervogts mit einem Edelmann von außerhalb besetzt. Die Obervögte sollten militärische Führungsaufgaben übernehmen. Tatsächlich aber hatten sie im Laufe der Zeit nur noch repräsentative Aufgaben und begleiteten den Herzog auf Reisen, wie etwa zu den Reichstagen. Es gab die Obervögte in nicht feststehender Zahl. Es waren jedoch meist um die 25 Obervögte im ganzen Herzogtum Württemberg, und zwar bis zum Jahre 1755. Die Obervögte waren in den meisten Fällen ohne festen Amtssitz und die zugeordneten Amtsbezirke variierten. So war zum Beispiel der Geheime Rat Johann von Rothkirch bis 1755 der letzte Obervogt von Dornstetten, Freudenstadt und Nagold.Judith Bruckner: Historischer Stadtführer Nagold. Stadt Nagold 2014, S. 124.