Disziplinarmaßnahme steht für: Ahndung von Dienstvergehen im öffentlichen Dienst, siehe Disziplinarrecht Ahndung von Dienstvergehen bei der Bundeswehr, siehe Wehrdisziplinarordnung Ahndung von Verstößen der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, siehe Disziplinarmaßnahme (Privatwirtschaft) Disziplinarmaßnahme (JVA) in einer Justizvollzugsanstalt