mini|hochkant=0.9|Teilnehmer des Globalen Klimastreiks am 3. März 2023 Der Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ (auch (Berliner) Klima-Volksentscheid genannt) war ein Volksentscheid, der am 26. März 2023 in Berlin stattfand. Die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ hatte am 14. November 2022 ausreichend Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren eingereicht. Das Begehren sah verschiedene Änderungen am Berliner Klimaschutzgesetz vor, darunter am prominentesten und namensgebend das Ziel des Erreichens der Klimaneutralität für das Berlin bis zum Jahr 2030, statt wie in der geltenden Fassung des Gesetzes erst im Jahr 2045.
Da der Volksentscheid ein einfaches Gesetz zum Gegenstand hatte, war die Abstimmung verbindlich, unterlag jedoch einem 25-%-Zustimmungsquorum. Letztlich stimmten zwar 50,9 Prozent der Abstimmenden (= 442.028 Personen) mit „Ja“ zur begehrten Gesetzesänderung, jedoch waren dies nur 18,2 Prozent der Stimmberechtigten. Dadurch wurde das geforderte Quorum verfehlt und die Vorlage scheiterte unecht.
Die Kampagne zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ Die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ wurde erstmals im August 2019 einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Seinerzeit überreichten sie eine Volksinitiative mit mehr als 43.000 Unterschriften, um den Senat von Berlin zur Erklärung der Klimanotlage zu bewegen. Im Jahr 2020 reichten sie eine weitere erfolgreiche Volksinitiative ein, mit der die Einberufung eines Klima-Bürgerrates vorgeschlagen wurde. Am 6. Mai 2021 fasste das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Entschließung.
Im Juli 2021 kündigte die Initiative an, ein weiteres Volksbegehren zur Änderung des Berliner Klimaschutzgesetzes an.
Inhalt des Volksbegehrens Ziele eines geänderten Klimaschutzgesetzes Die Initiatoren des Volksentscheids führten die Folgen der globalen Erwärmung und resultierende regionale Schäden für die Notwendigkeit der Gesetzesänderung an. Sie schaffe Energiesouveränität und zukunftssichere Arbeitsplätze in der Region. Zudem hätten sich bereits 100 europäische Städte zur Klimaneutralität bis 2030 bekannt.
Das Volksbegehren sah mehrere Änderungen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) vor: Die CO2-Emissionen sollten bis 2025 um 70 Prozent und bis 2030 um 95 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Zudem sollten alle Gase mit Klimawirkung in entsprechenden Bilanzen berücksichtigt werden. Das Klimaschutzgesetz sollte verbindlicher werden und konkrete Verpflichtungen statt bloßer Ziele aufführen. Mieter sollten im Falle resultierender Mietsteigerungen monatliche Zuschüsse erhalten. Öffentliche Gebäude sollten bis 2030 energetisch saniert werden. Die Maßnahmen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in und an Gebäuden (zum Beispiel durch Dach- und Fassaden-Solaranlagen) sollten intensiviert werden.
Die Initiative berief sich auf mehrere Machbarkeitsstudien, die eine Umsetzung des Volksentscheids für möglich hielten: Eine Ende 2021 erschienene Studie der Energy Watch Group legte die vollständige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien nahe, sofern auch Flächen im Brandenburger Umland genutzt würden, wies allerdings auch auf „erhebliche technologische und planerische Unsicherheiten für die Kosten“ hin. Eine im gleichen Jahr erschienene Studie des Fraunhofer IEE im Auftrag von Bündnis Kohleausstieg Berlin und Fridays For Future Berlin resümierte, dass eine klimaneutrale Wärmeversorgung theoretisch technisch bis 2035 und eventuell früher möglich sei, sofern die organisatorischen, genehmigungsrechtlichen und finanziellen Hemmnisse abgebaut werden könnten. Ein Maßnahmenkatalog von GermanZero schlug zudem verschiedene lokale Lösungen vor, um die gewünschte Emissionsreduktion zu erreichen. Manche Unterstützer hatten bekundet, dass sie ungeachtet ihres positiven Votums das Vorhaben für undurchführbar hielten.
Finanzierung des Vorhabens Die Initiative selbst bezifferte den Finanzierungsbedarf auf mehr als 112 Milliarden Euro für alle geplanten Projekte und Maßnahmen. Die Initiatoren machten selbst keine Vorschläge, wie die zur Umsetzung erforderliche Geldsumme beschafft werden sollte, der gesamte Berliner Landeshaushalt betrug im Abstimmungsjahr lediglich 37,9 Milliarden Euro. Laut Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wäre eine Finanzierung durch Schuldenaufnahme wegen der seinerzeitigen verfassungsrechtlichen Vorgabe der Schuldenbremse ausgeschieden. Im Zuge der zeitgleich stattfindenden Koalitionsverhandlungen war die Einrichtung eines entsprechenden, jedoch deutlich geringeren, Sondervermögens diskutiert worden. Die Autoren der erwähnten Studie der Energy Watch Group hatten vorgeschlagen, durch Privatkapital für die Fiannzierung des Vorhabens zu mobilisieren.
Kampagne zum Volksbegehren Unterstützung der Kampagne Insgesamt 78 Parteien, Organisationen und Gruppen erklärten auf der Internetseite der Bürgerinitiative Klimaneustart ausdrücklich ihre Unterstützung für das Volksbegehren:
Zu den Unterstützenden gehörten (in alphabetischer Reihenfolge): Politische Parteien: Bündnis 90/Die Grünen (seit Februar 2023) Klimaliste ÖDP Tierschutzpartei Piratenpartei Volt
Zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Interessenvereinigungen: ADFC Berliner Mieterverein Bundesvereinigung Nachhaltigkeit Extinction Rebellion Fridays for Future Generationen Stiftung GermanZero Grüne Liga Berlin IPPNW Jusos Naturfreunde
Theater: Grips-Theater Heimathafen Neukölln
Unternehmen: Ecosia Gameduell Idealo Mister Spex N26 Nebenan.de Tier Mobility
Finanzierung der Kampagne Die Kampagne für den Volksentscheid konnte mit 1,2 Millionen Euro eine außergewöhnlich hohe Summe an Spenden einwerben. Zu den von der Initiative gemäß gesetzlicher Vorgabe veröffentlichten Großspendern gehörten neben einer Reihe von Einzelpersonen auch verschiedene Stiftungen wie die Haleakala Stiftung, die Morgengrün Stiftung, die Hertie-Stiftung, die in den Vereinigten Staaten beheimatete Eutopia Foundation, aber auch Unternehmen wie die Wermuth Asset Management und die Ecosia GmbH.
Das hohe Spendenaufkommen wurde stellenweise kritisiert. So wurde gemutmaßt, einige der Spenderinnen und Spender hofften auf geschäftliche Vorteile im Falle einer Verschärfung des Klimaschutzgesetzes. Auch sei zu fragen, ob es moralisch zulässig sei, dass sich im Ausland lebende Personen für eine Gesetzesänderung engagierten, vor der sie selbst gar nicht betroffen wären. Wie auch bei Spenden an Parteien, sieht das Land Berlin jedoch keine besonderen Bestimmungen für Zuwendungen aus dem Ausland vor.
Kritik an der angestrebten Gesetzesänderung Noch im Juni 2022 hatten alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Parteien einstimmig das Volksbegehren abgelehnt, da eine Umsetzung nicht realistisch sei. Auch der Senat von Berlin sprach auf Vorlage der Klimaschutz-Senatorin Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) die Empfehlung aus, mit „Nein“ zu stimmen, da das Ziel unrealistisch sei und nicht erreicht werden könne.
Wenige Tage vor der Abgeordnetenhauswahl 2023 kündigte Senatorin Jarasch an, im Volksentscheid für das Begehren zu stimmen. Sie folgte damit dem vorausgegangenen Landesparteitagsbeschluss der Grünen in Berlin, in dem diese ihre ablehnende Position gegenüber dem Volsbegehren aufgaben. Die übrigen im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien lehnten das Volksbegehren weiterhin ab.
In vielen Zeitungen erschienen Kommentare, die das Vorhaben für kaum durchführbar ansahen und im Falle der Annahme schwere Belastungen für den Haushalt und die Gestaltungsmöglichkeiten der Berliner Politik befürchteten, ohne dass das Ziel erreicht werden könne.Christoph von Marschall: . In: tagesspiegel.de vom 15. März 2023
Weiterhin wurden einzelne Aussagen der Kampagne zum Volksbegehren kritisiert. So seien die von der Initiative angeführten 100 Städte, die angeblich bereits vergleichbare Regelungen zur Klimaneutralität aufwiesen, tatsächlich nur für ein EU-Programm als „Zentren für Experimente und Innovation“ ausgewählt worden seien. Eine gesetzliche Verpflichtung, wie von der Initiative für Berlin angestrebt, bestünde in diesen Städten hingegen nicht. Insofern gingen die aus einem geänderten Gesetz erwachsenen Verpflichtungen für Berlin deutlich über die genannten Beispiel hinaus.
Der Weg zum Volksentscheid Antrag auf ein Volksbegehren In der ersten Stufe des Volksbegehrens, dem ausformulierter Gesetzentwurf zugrunde lag, wurden am 6. Oktober 2021 etwa 41.000 gesammelte Unterschriften übergeben, von denen 27.326 gültig waren, das geforderte Unterschrftenquorum von 20.000 gültigen wurde somit überschritten. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich am 2. Juni 2022 mit dem Antrag auf ein Volksbegehren und empfahl dessen Ablehnung. Zuvor hatte bereits der Senat von Berlin in seiner Stellungnahme die Ablehnung empfohlen, jedoch keine verfassungstrechtlichen Bedenken gegen das Begehren gesehen. Das Abgeordnetenhaus folgte diesen Empfehlungen und lehnte die Vorlage aus dem Antrag auf ein Volksbegehren am 9. Juni 2022 ab.
Volksbegehren In der zweiten Stufe des Volksbegehrens mussten bis zum 14. November 2022 gültige Unterschriften von mindestens 7 % der Berliner Stimmberechtigten (etwa 175.000 Personen) gesammelt werden, um das Ziel zu erreichen. Es wurden 263.896 Unterschriften eingereicht, 261.841 davon geprüft und mit einer Quote von 69 % für gültig befunden. Da das Abgeordnetenhaus auf eine erneute Behandlung des Volksbegehrens verzichtete, wurde das Anliegen dem Berliner Stimmvolk zur unmittelbaren Entscheidung unterbreitet.
Volksentscheid Streit um den Tag der Abstimmung Im Land Berlin wird die Festlegung des Termins eines Volksentscheids dem Senat überlassen, der hierzu jeweils eine Einzelfallentscheidung trifft. Entsprechend ergab sich im Herbst 2022, vor allem mit Blick auf die für den 12. Februar 2023 angesetzten Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin, eine Debatte über den geeigneten Termin für den Volksentscheid.
Für die Inititatoren des Volksbegehrens war diese Frage von besonderer Bedeutung, da es unter den Bedingungen des in Berlin geltenden Zustimmungsquorums (es müssen „Ja“-Stimmen von mindestens 25 % der Stimmberechtigten abgegeben werden, damit die Abstimmung Gültigkeit erlangt), ohne die Zusammenlegung des Volksentscheids mit einer allgemeinen Wahl, deutlich schwieriger ist, das Quorum zu überspringen. Ein weiteres Argument zielt auf den sparsamen Umgang mit Steuergeldern, da der Verzicht auf Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahl zu Mehrausgaben in Millionenhöhe führen würde. Als Argument gegen eine Zusammenlegung wurde im Wesentlichen die Gefahr der Überforderung der Berliner Verwaltungen angeführt. So war die Wiederholungswahl notwendig geworden, weil es bei der Organisation der vorangegangenen Wahl (die zeitgleich mit der Bundestagswahl, dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ sowie dem Berlin-Marathon abgehalten worden war), zu erheblichen Mängeln gekommen war.
Die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) entschied schließlich, den Volksentscheid nicht mit der Wiederholungswahl zusammenzulegen, sondern diesen stattdessen für sechs Wochen später am 26. März 2023 anzusetzen. Aus organisatorischen Gründen unterstützte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler diese Entscheidung. Die Bürgerinitiative legte hiergegen Beschwerde vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof ein, die jedoch abgewiesen wurde, da er sich als nicht entscheidungsbefugt in der Sache betrachtete.
Ergebnis des Volksentscheids mini|Zustimmung zum begehrten Gesetzentwurf nach Bezirken Der Volksentscheid wurde gemäß der Entscheidung des Senats am 26. März 2023 abgehalten und war mit daher mit keiner Wahl zusammengelegt.