Die deutsche Währungsgeschichte seit der Reichsgründung (1871) war durch Einführung einer einheitlichen Währung und eine Reihe nachfolgender Währungsreformen geprägt. Nach der Einführung der goldgedeckten Mark 1871 brachte der Erste Weltkrieg zunächst die Aufhebung der Golddeckung der Mark, 1923 gefolgt von einer Hyperinflation. Die Hyperinflation konnte durch Währungsumstellung auf die Rentenmark (später Reichsmark) gestoppt werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg brach auch die Reichsmark zusammen. 1948 wurden die Deutsche Mark in den drei westlichen Besatzungszonen und die Mark der DDR in der sowjetischen Besatzungszone eingeführt. 1990 erfolgte eine Währungsunion der 1949 entstandenen zwei deutschen Staaten auf Basis der Deutschen Mark, 1999/2002 die Einführung des Euro.
Mark (1871–1923)
Die Mark des neuen Deutschen Kaiserreichs mini|Aktie der Aachener und Burtscheider Pferdeeisenbahn-Gesellschaft vom 15. Juni 1881 über 500 Mark D. R. W. (D. R. W. = Deutsche Reichs-Währung) mini|Reichsbanknoten 1908 – 1910 – 1914 – 1920 Nach dem Sieg über Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg (1870/71) und der Gründung des Deutschen Reichs am 1. Januar 1871 beschloss der Reichstag bereits am 4. Dezember 1871 das erste Reichsmünzgesetz. Das Gesetz enthält zwei besonders wichtige Bestimmungen. Erstens wird eine einheitliche Reichswährung, die in 100 Pfennige unterteilte Mark, eingeführt. Zweitens war die Mark als goldgedeckte Währung konzipiert (→ Goldstandard). Mit Ausnahme Bremens galten zuvor in den altdeutschen Staaten Silberwährungen in Talern oder Gulden. Eine andere Bezeichnung für die goldgedeckte Mark („Reichsgoldwährung“) ist „Goldmark“. Mark war aber die offizielle Bezeichnung, wie sie auf den Münzen und Banknoten der Zeit angegeben war.
Gestaltungsvorschriften für die Pfennige enthielt das Gesetz noch nicht. Eine Sonderregelung galt für Bayern, nach der dort der Pfennig im Bedürfnißfall auch in halbe Pfennige, den Heller, unterteilt werden konnte. Von dieser Regelung hat Bayern aber nie Gebrauch gemacht. Das zweite Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 enthielt präzisere Vorschriften für die noch in Umlauf befindlichen Silbermünzen und die Kleinmünzen. Zwischen den beiden Reichsmünzgesetzen wurden in Mecklenburg 1872 Kleinmünzen (1, 2 und 5 Pfennigmünzen) geprägt, die in der Umschrift ihrer Wertseiten ihr Verhältnis zur Mark nannten (z. B. ZWANZIG EINE MARK für das 5 Pfennigstück). Mit dem Inkrafttreten des zweiten Reichsmünzgesetz 1873 wurden nun alle Münzen reichseinheitlich gestaltet. Die Mecklenburger Pfennigprägungen von 1872 entsprachen diesem Gesetz nicht mehr und wurden 1878 außer Kurs gesetzt.Hermann Junghans: Die letzten Pfennige Mecklenburgs. In: Stier und Greif – Blätter zur Kultur- und Landesgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrgang 20, Schwerin 2010, S. 79–83 und Geldgeschichtliche Nachrichten, März 2010
Schon 1871 wurden die ersten 20 Markmünzen für Preußen in Gold geprägt. Parallel ließen einige Länder noch Kleinmünzen nach ihren bisherigen Währungen bis 1873 prägen (zum Beispiel Württemberg die 1-Kreuzer-Münze). Ab 1873 wurden nur noch Münzen nach der neuen Markwährung geprägt. Die Reichsmünzgesetzgebung von 1871 und 1873 gehört zu den frühesten Vereinheitlichungsmaßnahmen im neu gegründeten Deutschen Reich.
Das System in Deutschland war für die Kleinmünzen unter den Kursmünzen (also für 1, 2, 5, 10, 20, 25 und 50 Pfennig sowie 1/2 und 1 Mark) einheitlich. Sie zeigten auf einer Seite das Nominal (Nennwert) und auf der anderen Seite den Reichsadler. Bei den großen Nominalen (2, 3, 5, 10 und 20 Mark) funktionierte das System so wie das des Euros: Einheitliche Vorderseite (Reichsadler + Nominal) und landestypische Rückseite. Bis 1918 hatten alle Teilstaaten Deutschlands das Münzrecht. Für den Umlauf prägten folgende Staaten: Preußen (Münzzeichen A, B und C), Bayern (D), Sachsen (E), Württemberg (F), Baden (G), Hessen-Darmstadt (H) und Hamburg (J). Kleinere Staaten gaben nur Gedenkmünzen zu besonderen Anlässen heraus (z. B. Geburtstag oder Regierungsjubiläum des Herrschers).
Für die Mark kann mittels der früher veröffentlichten langen Reihe des Statistischen BundesamtesStatistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindizes für Deutschland und des aktuellen Verbraucherpreisindex die Kaufkraft berechnet werden:
1 Mark (1873) entspräche ,10 Euro 1 Mark (1900) entspräche 0 Euro 1 Mark (1913) entspräche 0 Euro 1 Mark (1918) entspräche 0 Euro.
Es ist zu beachten, dass diese Kaufkraftäquivalente nur die Veränderung der durchschnittlichen Kaufkraft, gemessen an der Entwicklung der Verbraucherpreise, wiedergeben. Die Verwendung eines anderen Preisindex oder der Preisentwicklung ausgewählter Güter würde zu einem anderen Ergebnis führen. Außerdem muss eine Kaufkraftberechnung von der Veränderung des allgemeinen Wohlstandsniveaus abstrahieren.Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge: Etwas andere Zahlen, z. T. bedingt durch Vergleich mit einem späteren jahr (2020) bietet https://www.bundesbank.de/resource/blob/615162/d55a20f8a4ecedd6d1b53e01b89f11c4/mL/kaufkraftaequivalente-historischer-betraege-in-deutschen-waehrungen-data.pdf
Alternativ kann der Wert der Mark anhand ihres Goldgehalts angegeben werden; am heutigen Goldpreis gemessen hatte sie somit einen Wert von Euro.
Die Mark zur Zeit des Ersten Weltkrieges und bis 1923
mini|Inflationsgeld – eine Notmünze: 50 Millionen Mark, Westfalen 1923
Wie andere Staaten auch stellte das Deutsche Reich mit Beginn des Ersten Weltkriegs die Ausgabe von Goldmünzen gegen anderes Geld ein. Ausgegeben wurden stattdessen Reichskassenscheine und Reichsbanknoten (4. August 1914). Da auch die Silbermünzen aus dem Umlauf verschwanden, wurde damit faktisch die „Papiermark“ eingeführt und der Goldstandard aufgegeben. Ab 1915 setzte aufgrund der Kriegswirtschaft und der nun unbeschränkt möglichen monetären Staatsfinanzierung langsam eine Inflation ein. Münzen wurden nun nicht mehr aus Gold, Silber, Kupfer-Nickel-Legierung, Bronze oder Reinnickel gefertigt, sondern aus billigeren unedlen Metallen, wie Eisen, Zink und Aluminium. Zudem wurde zusätzlich meist noch papiernes Notgeld durch Gebietskörperschaften und Großbetriebe ausgegeben. Der offizielle statistische Preisindex betrug vom August 1914 bis zum Kriegsende November 1918 „nur“ etwa 1:3. Berücksichtigt werden müsste dabei aber auch die schlechtere Qualität der Kriegswaren im Vergleich zu den Vorkriegswaren, sowie die Mangelbewirtschaftung mit Warenbezugskarten und ein nicht unerheblicher „Schwarzmarkt“ mit wesentlich höheren Preisen als die staatlich festgelegten, was in der Statistik jedoch hier nicht zum Ausdruck kommt.
Die Inflation 1914 bis 1923 nahm bis zur Hyperinflation 1923 unaufhaltsam so stark infolge der Reparationsforderungen zu, dass auf Mark lautende Banknoten und Guthaben fast vollständig entwertet wurden. Rechnungsgrundlage war Mitte November 1923 die Billion – sogenannte Papiermark. Diese Mark wurde am 15. November 1923 zum Kurs von 1.000.000.000.000 zu 1 in eine neue Rentenmark umgerechnet bzw. umgetauscht. Bis in den Sommer des Jahres 1924 waren Billionen-Mark-Scheine im Umlauf. Gegen Ende 1924 wurde die Reichsmark eingeführt; Restbestände an Mark konnten „werthaltig“ eingetauscht werden. Dies erklärt, warum Billionenscheine heute selten sind und einen hohen Sammlerwert besitzen.
Die Notmünze mit dem höchsten Nominalwert aller Zeiten, das 1-Billion-Mark-Stück der Provinz Westfalen von 1923Peter Menzel: Deutsche Notmünzen und sonstige Geldersatzmarken 1873–1932, Berlin 1982 das durch die Hyperinflation zum geplanten Ausgebetermin bereits entwertet war, wurde erst nach dem Ende der Inflation und Stabilisierung der Währung 1924 als Erinnerungsstück (ohne Geldfunktion) ausgegeben. Besonders gefragt waren die Notmünzen mit dem Brustbild von Annette von Droste-Hülshoff.
Rentenmark (1923–1924) links|150px|miniatur|Rentenmark zur Ablösung der Papiermark rechts|150px|miniatur|Rentenmark 1925
Die Rentenmark stoppte die Hyperinflation offiziell am 15. November 1923 und löste die Papiermark im Verhältnis 1:1 Billion ab. Sie war ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht. Sie hieß deshalb Rentenmark, weil sie mit „Rentenerträgen“ aus Grundstücksbeleihungen „gedeckt“ war. Sie wurde in der Rentenbank unter dem Dach der Reichsbank herausgegeben. Die Rentenmark wurde am 30. August 1924 durch die Reichsmark ergänzt. Endgültig wurden ihre Nominale zusammen mit der Reichsmark in der Währungsreform von 1948 ungültig. Sie stand immer im Kurs 1:1 zur Reichsmark. Ihre abgekürzte Bezeichnung war anfänglich „Rent.Mark“.
Reichsmark (1924–1948) links|150px|miniatur|Erste Reichsmark 1924 rechts|150px|miniatur
Als die Goldreserven 1924 wieder reichten, um damit eine Währung im internationalen Zahlungsverkehr zu decken, wurde die Übergangslösung „Rentenmark“ durch die Reichsmark ergänzt. Sie sollte eigentlich die Rentenmark ablösen, was aber praktisch nicht geschah. Die ersten Reichsmarkbanknoten und Reichspfennigmünzen wurden ab 30. August 1924 offiziell ausgegeben. Das Kursverhältnis betrug 1:1 zur umlaufenden Rentenmark. Die frühen Rentenmarkbanknoten von 1923 wurden zwar eingezogen, spätere Rentenmarkbanknoten kleiner Wertstufen und die Rentenpfennigmünzen blieben jedoch parallel zur Reichsmark bis 1948 gültig. Die Reichsmark war bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 recht stabil. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde aber über Mefo-Wechsel viel ungedecktes Geld ausgegeben, um die Kosten für die Aufrüstung und später den Krieg sowie andere Projekte zu finanzieren. Dies trug entscheidend zu einer verdeckten Inflation bei, die die Bürger aufgrund der staatlichen Preis- und Lohnregulierung anfänglich noch nicht zu spüren bekamen. Es kam zu einer sogenannten „rückgestauten Inflation“, die nach dem verlorenen Weltkrieg für die Bevölkerung sichtbar wurde. Die Reichsmark konnte bereits 1943 auf dem internationalen Devisenmarkt nicht mehr konvertiert werden, weil sie wertlos geworden war. Sie wurde – zusammen mit den kleinen Rentenmarkbanknoten – in den Westzonen und den drei Westsektoren Berlins ab dem 20. Juni 1948 durch die Deutsche Mark (DM) ersetzt. Als Notenbank fungierte die Bank Deutscher Länder, das Vorgängerinstitut der späteren Deutschen Bundesbank. Es galten für unterschiedliche Geldbeträge gestaffelte Umtauschverhältnisse zur DM. Jeder Bürger durfte bis 1000 RM im Kurs 10:1 umtauschen. Am 23. Juni 1948 gab es auch in der Ostzone eine Währungsreform. Tauschverhältnis war hier ebenfalls 10:1.
Umrechnungshinweise (Kaufkraft) gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts (weitere Hinweise siehe Kaufkraftberechnungen zur Mark):
1 Reichsmark (1924) entspräche 0 Euro 1 Reichsmark (1929) entspräche 0 Euro 1 Reichsmark (1933) entspräche 0 Euro 1 Reichsmark (1939) entspräche 0 Euro 1 Reichsmark (1944) entspräche 0 Euro
Aufgrund der Kriegswirtschaft und der Notwendigkeit, für den Erwerb vieler Güter des täglichen Bedarfs zusätzlich Bezugsmarken einzulösen, sowie der allgemeinen Rationierung und Produktqualitätsabsenkungen durch Ersatz- und Austauschstoffe ist die Angabe für 1944 nur sehr begrenzt aussagefähig. Die Schwarzmarktpreise lagen schon während des Krieges wesentlich höher als die amtlich festgelegten Preise und „explodierten“ förmlich ab Mai 1945 bis 1948.
Alliierte Militärmark (1944–1948) links|150px|miniatur|Alliierte Militärmark (West) rechts|150px|miniatur|Alliierte Militärmark (Ost) Während und nach dem Zweiten Weltkrieg gaben die Alliierten für besetzte Gebiete die Militärmark (Allied Military Currency) aus, die in Deutschland bis zur Währungsreform 1948 parallel zur alten Reichsmark Gültigkeit hatte. AMC in Landeswährung gab es daneben in Österreich, Italien, Frankreich, Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei.