Am 7. Mai 2001 verschwand die damals neunjährige Peggy Knobloch (* 6. April 1992 in Bayreuth; † vermutlich am 7. Mai 2001) aus dem oberfränkischen Lichtenberg. Ihre sterblichen Überreste fand man fünfzehn Jahre später, am 2. Juli 2016, in einem Waldstück in Thüringen, rund zwölf Kilometer Luftlinie von Lichtenberg entfernt.
Der geistig behinderte Ulvi Kulaç (* 13. Dezember 1977 in Naila) wurde nach Knoblochs Verschwinden verhaftet und wegen Mordes angeklagt. Das Aufsehen erregende und umstrittene Verfahren endete am 30. April 2004 am Landgericht Hof mit einem Schuldspruch und einer lebenslangen Haftstrafe. Außergewöhnlich daran war, dass die Verurteilung allein aufgrund eines – unter fragwürdigen Umständen zustande gekommenen und noch vor Prozessbeginn widerrufenen – Geständnisses von Kulaç erfolgte. Es gab weder eine Leiche noch forensische Beweise oder belastende Zeugenaussagen gegen den Angeklagten. Am 9. Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth schließlich ein Wiederaufnahmeverfahren an, dieses endete am 14. Mai 2014 mit dem Freispruch von Ulvi Kulaç.
Im Oktober 2020 wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Fall Peggy Knobloch gilt damit weiterhin als ungelöst.
Verschwinden Peggy Knoblochs und Ermittlungen gegen Ulvi Kulaç Am 7. Mai 2001 verschwand die neunjährige Peggy Knobloch aus Lichtenberg auf dem Heimweg von der Schule. Sie wurde zuletzt nach 13 Uhr gesehen, gerade einmal 50 m von ihrem Elternhaus entfernt.Conny Neumann: Fall Peggy K. Spuren des Todes, Spiegel Online, 4. Juli 2016 Die Mutter arbeitete im Schichtdienst in einem Altenheim und war häufig nicht zu Hause, wenn die Tochter von der Schule kam. Peggy Knobloch hatte aber einen Schlüssel und ging häufig in die Wohnung eines befreundeten Nachbar-Ehepaars, gelegentlich auch in ein Lokal zum Mittagessen. Das Wohnhaus der Familie (die Mutter, eine kleine Schwester, Peggy und der türkische Stiefvater) lag direkt am Marktplatz. Die Ermittlungen, die bis nach Tschechien und in die Türkei führten, brachten trotz einer Belohnung von 55.000 DM keine Erkenntnisse zu einer Tat. Bei der Suche nach der Drittklässlerin arbeitete die Sonderkommission Peggy 4800 Spuren ab.Kein Verdächtiger mehr im Fall Peggy. Sueddeutsche.de, 18. Februar 2015, abgerufen am 3. Juni 2015. Trotz intensiver Suche blieb das Mädchen unauffindbar. Ulvi Kulaç, der nach Hinweisen von Peggys Mutter vernommen worden war, konnte zunächst ein Alibi vorweisen, das ihm seine Mutter verschafft hatte. In: Der neue Tag, 15. Januar 2004.
Im Februar 2002 wurde auf Anordnung des damaligen bayerischen Innenministers Günther BecksteinHolger Sabinsky-Wolf: Seit 13 Jahren verschwunden: Fall Peggy wird neu aufgerollt. In: Augsburger Allgemeine, 10. April 2014, abgerufen am 15. Oktober 2016. eine neue siebenköpfige Ermittlungsgruppe unter Leitung von Wolfgang Geier eingesetzt, die den Fall neu aufrollen sollte. Eine im März 2002 durchgeführte Untersuchung von Kulaçs Kleidung blieb ohne Befund. Im Oktober 2002 nahm die Polizei ihn fest und verhörte ihn erneut. Dabei gestand Kulaç, das Mädchen am 3. Mai 2001 in seiner Wohnung missbraucht zu haben. Am 7. Mai habe er es auf dem Heimweg abgepasst und sich entschuldigen wollen. Peggy sei jedoch weggelaufen und habe damit gedroht, ihn zu verraten. Auf dem Lichtenberger Schlossplatz habe er sie eingeholt. Nachdem er sie niedergestoßen habe, sei sie schreiend am Fuß einer Treppe liegen geblieben. Er habe ihr Mund und Nase zugehalten, bis sie erstickt sei.
In Telefonaten mit seinem Vater (die abgehört wurden) belastete Ulvi Kulaç diesen mit der Aussage, er habe ihm dabei geholfen, die Leiche zu beseitigen.Dem Vater den Mord gestanden. Oberpfalznetz.de, 11. Februar 2004. Daher wurde der Vater vorübergehend festgenommen.
Später widerrief Kulaç das Mordgeständnis, die Geständnisse zu den Missbrauchsfällen erhielt er aufrecht. Anwalt und Eltern waren überzeugt, dass das Geständnis durch seine Erschöpfung nach stundenlangen Vernehmungen sowie durch Suggestivfragen (siehe Reid-Methode) Telepolis, 25. Mai 2013 (Interview mit Christoph Lemmer). und falsche Versprechungen der Polizei zu erklären sei. Kulaç hatte gestanden, ohne dass ein Verteidiger zugegen war. Vom Geständnis gibt es keine Tonaufzeichnung oder wenigstens eine Mitschrift, lediglich ein Gedächtnisprotokoll des einzigen Vernehmers. In der Begründung des Urteils heißt es, Kulaç wäre nicht in der Lage gewesen, eine solche Geschichte zu konstruieren, weshalb man annehmen durfte, dass er Erlebtes geschildert habe.
Verfahren gegen Kulaç Kulaç hatte durch eine Hirnhautentzündung schwere geistige Schäden erlitten. Sein Entwicklungsstand wird mit dem eines 8- bis 10-jährigen Jungen gleichgesetzt.
Im Sommer 2000 soll er einen sieben Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben. Kulaçs Mutter erfuhr davon und zeigte ihn an. Es stellte sich heraus, dass er auch andere Jungen mit Keksen zu Doktorspielen gelockt hatte. Im September 2001 wurde er in Bayreuth in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.Verschwundenes Mädchen: Im Zweifel gegen Ulvi. In: Spiegel Online, 2. April 2012, abgerufen am 17. November 2014.
Prozess und Verurteilung Der Prozess begann am 30. September 2003 vor dem Landgericht Hof unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wegen eines Fehlers in der Schöffenbesetzung wurde er abgebrochen und am 7. Oktober wieder aufgenommen.Justizpanne: Peggy-Prozess ist geplatzt. In: Welt Online, 29. Oktober 2003. Am 30. April 2004 verurteilte das Gericht Kulaç zu lebenslanger Haft. FAZ.net, 30. April 2004, abgerufen am 28. März 2015. Hauptindiz war das Geständnis des Angeklagten, welches das Gericht für rechtmäßig zustande gekommen und glaubwürdig hielt. Ein Gutachten des Psychiaters Hans-Ludwig Kröber war zu dem Ergebnis gekommen, dass Kulaçs Schilderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf realen Erlebnissen beruhten. Gerade wegen seiner verminderten Intelligenz (bei Kulaç war ein IQ von 68 ermittelt worden) sei er außerstande, sich einen so schlüssigen und detailreichen Tathergang auszudenken und länger zu merken. Es sei auch kein Motiv für eine falsche Selbstbelastung erkennbar, außerdem gäbe es keine Hinweise darauf, dass Kulaç der Inhalt des Geständnisses suggeriert worden sei. Der Angeklagte wurde in Hinblick auf das Tötungsdelikt für schuldfähig erklärt.Viele Zweifel an einem zweifelsfreien Urteil. FAZ.net, 17. März 2013. Straffrei blieb dagegen der sexuelle Missbrauch von Kindern, da Kulaç in diesem Zusammenhang Schuldunfähigkeit attestiert wurde.
Die Verteidigung ging in Revision mit der Begründung, ein so perfektes Verbrechen könne von ihrem Mandanten nicht begangen worden sein. Außerdem habe es Zeugen gegeben, die Peggy noch um 19:00 Uhr gesehen hätten, während laut Staatsanwaltschaft die Tat gegen 13:30 Uhr begangen worden sei. Am 25. Januar 2005 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision, womit das Urteil rechtskräftig war.Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 37/2005, 28. Februar 2005, abgerufen am 28. März 2015. Kulaç blieb weiterhin im Bezirkskrankenhaus Bayreuth in einer geschlossenen Abteilung untergebracht.
Kulaçs Eltern, Peggy Knoblochs leiblicher Vater sowie Großeltern und Teile der Bevölkerung von Lichtenberg glaubten an seine Unschuld und gründeten eine Bürgerinitiative.
Wiederaufnahme des Verfahrens und Freispruch Da dem geistig behinderten Kulaç zur Zeit des Prozesses kein Betreuer gewährt worden war, wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Als Betreuerin Kulaçs wurde Gudrun Rödel gerichtlich berufen, die den zeitlichen Ablauf der Tat näher untersuchte. Laut Rödels Nachforschungen blieb Kulaç ein Zeitfenster von nur 20 Minuten – zu wenig, um die Tat begehen und die Wegstrecke zurücklegen zu können. Entscheidend war dabei die genaue Fahrtdauer eines Busses, aus dessen Fenster eine Zeugin Peggy gesehen haben wollte.
Im Juli 2012 widerrief der Hauptbelastungszeuge, ein Mitinsasse im Bezirkskrankenhaus, der mit der Polizei zusammengearbeitet hatte, seine Aussage gegen Kulaç eidesstattlich. Er begründete seine Zusammenarbeit mit der Ermittlungsbehörde mit versprochenen Hafterleichterungen. Die Staatsanwaltschaft kündigte daraufhin an, den Fall zu überprüfen.Nach elf Jahren – Zeuge widerruft im Mordfall Peggy. In: Welt Online, 19. Juli 2012, abgerufen am 23. April 2013.Staatsanwaltschaft rollt Fall Peggy neu auf. In: Welt Online, 19. Juli 2012.
Kulaçs Anwalt stellte im April 2013 einen Antrag auf die Wiederaufnahme des Verfahrens.Fall Peggy: Kommt es zu einem neuen Prozess? Augsburger Allgemeine, 4. Dezember 2013. Der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ermittlungen Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hof, Heinz-Bernd Wabnitz, erklärte dazu, die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens sei „schon vom Grundsatz her so gut wie unmöglich“. Angesprochen auf die Widersprüche im damaligen Verfahren meinte er, dies sei „aus juristischer Sicht wenig relevant“.Ina Jung, Christoph Lemmer: Der Fall Peggy – Die Wiederaufnahme. Knaur E-Book, 14. März 2014 (Google Books).
Am 20. November 2013 empfahl die Staatsanwaltschaft Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens und bezog sich auf einen Punkt im Wiederaufnahmeantrag.Staatsanwalt erwägt Wiederaufnahme im Fall Peggy. In: Welt Online, 20. November 2013, abgerufen am 9. Dezember 2013. Am 9. Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass ein mittlerweile verstorbener Zeuge nachweislich falsch ausgesagt hatte. Auch habe – entgegen den Angaben der Polizei – schon vor der entscheidenden Vernehmung Kulaçs sehr wohl eine sogenannte Tathergangshypothese vorgelegen, was Auswirkungen auf die Bewertung der Glaubwürdigkeit des Geständnisses gehabt haben könnte, wenn das damals urteilende Landgericht Hof von der Existenz dieser Tathergangshypothese gewusst hätte.Fall Peggy wird neu aufgerollt. Süddeutsche.de, 9. Dezember 2013, abgerufen am 9. Dezember 2013.
Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 10. April 2014.Gisela Friedrichsen: Prozessauftakt im Fall Peggy Knobloch: Ein Händedruck für Ulvi K. In: Spiegel Online, 10. April 2014. Am 14. Mai 2014 hob das Landgericht Bayreuth die frühere Verurteilung Kulaçs auf.Früheres Urteil aufgehoben: Freispruch für Ulvi K. im Mordfall Peggy. In: Spiegel Online, 14. Mai 2014. (Archiviert: web.archive.org/) Zudem sollte ein neues Gutachten klären, ob er aus der psychiatrischen Klinik zu entlassen war.Fall Peggy: Gericht spricht Ulvi K. frei. In: RP-Online, 14. Mai 2014, abgerufen am 14. Mai 2014. Am 9. Januar 2015 ordnete das Landgericht die Fortdauer der Unterbringung an.Bayreuth: Ulvi K. bleibt in der Psychiatrie. In: tvo, 21. Januar 2015, abgerufen am 23. März 2015. Im März 2015 revidierte das Oberlandesgericht Bamberg diese Entscheidung u. a. aufgrund von fehlender Verhältnismäßigkeit der mehrjährigen Freiheitsentziehung und ordnete seine Freilassung zum Ende Juli 2015 an.. In: BR.de, 20. März 2015, abgerufen am 23. März 2015. Er wurde in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht.Hof: Anwalt von Ulvi Kulac strebt zweites Wiederaufnahmeverfahren an. In: tvo, 9. November 2015, abgerufen am 13. September 2018.
Weitere Ermittlungen Ermittlungen von 2007 bis 2015