mini|Paul Daude Ludwig Karl Paul Daude (* 11. November 1851 in Bernburg (Saale); † 28. September 1913Rektorenwechsel an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin am 15. Oktober 1913. Bericht des abtretenden Rektors Wolf Wilhelm von Baudissin über das Jahr 1912/13 und Rede des antretenden Rektors Max Planck: „Neue Bahnen der physikalischen Erkenntnis“, 1913, S. 9 (Onlineversion)Sterberegister Standesamt Berlin III, Nr. 894/1913 in Berlin) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Fachbuchautor, der unter anderem zwischen 1888 und 1912 Justiziar der Königlichen Bibliothek zu Berlin sowie zugleich von 1905 bis 1912 Syndikus der Königlich Technischen Hochschule zu Berlin-Charlottenburg war.
Leben Ludwig Karl Paul Daude war der Sohn von Professor Ludwig Daude, der von 1845 bis 1870 Oberlehrer und Direktor der Friederikenschule in Bernburg war, und dessen Ehefrau Laura Steinkopff. Er besuchte das Herzogliche Karlsgymnasium in Bernburg und begann daraufhin ein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin sowie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 1871 beendete er seine Promotion zum Doktor der Rechte und legte zugleich seine Erste Juristische Staatsprüfung ab. Nach seiner Zweiten Juristischen Staatsprüfung wurde er 1876 zunächst Gerichtsassessor in der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Marienwerder sowie im Anschluss beim Landgericht Berlin I.
1885 übernahm Daude den Posten eines Universitätsrichters für die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin und veröffentlichte 1887 eine Systematische Zusammenstellung der für dieselbe bestehenden gesetzlichen, statuarischen und reglementarischen Bestimmungen für die Universität.Bärbel Holtz, Christina Rathgeber, Hartwin Spenkuch, Reinhold Zilch: Kulturstaat und Bürgergesellschaft im Spiegel der Tätigkeit des preußischen Kultusministeriums – Fallstudien, 2015, ISBN 978-3-05-005846-7, S. 222 (Onlineversion (Auszug))Elisabeth Müller-Luckner: Die Berliner Universität im Kontext der deutschen Universitätslandschaft nach 1800, um 1860 und um 1910, 2016, ISBN 978-3-11-044667-8, S. 131 (Onlineversion (Auszug))
1888 wurde er mit dem Charakter als Geheimer RegierungsratDeutsche Literaturzeitung, Wochenschrift für Kritik der Internationalen Wissenschaft, Band 9, 1888, S. 823 (Onlineversion) Justiziar der Königlichen Bibliothek zu Berlin und verblieb in dieser Funktion bis zu seinem Tode 1912. In seinem 1888 erschienenen Lehrbuch des deutschen literarischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechts befasste sich Daude darin unter anderem auch mit Fragen der Urheber- und Patentrechtsverletzung und möglichen Schadensersatzansprüchen sowie deren Berechnung.Maximilian Kiemle: Erbe der Erfinder. Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung der Vererblichkeit von Rechten an Erfindungen, 2022, ISBN 978-3-16-161302-9, S. 198 u. a. (Onlineversion (Auszug))Katharina Ernicke: Die dreifache Schadensberechnung. Entstehung - Etablierung - Expansion, 2020, ISBN 978-3-16-157623-2, S. 219 (Onlineversion (Auszug)) Darin bestätigte er unter anderem auch, dass „die Arbeit eines Komponisten nicht in der Produktion neuen Materials bestehen muss, sondern sich auch in der künstlerischen Gestaltung bereits vorhandener musikalischer Kompositionen oder in der eigentümliche Verwendung fremder Melodien in völlig eigenständiger Weise äußern kann.“David Trippett: Wagner’s Melodies. Aesthetics and Materialism in German Musical Identity, 2013, ISBN 978-1-107-01430-5, S. 136 (Onlineversion (Auszug))
Zugleich wurde Paul Daude 1900 auch Vorsitzender sämtlicher Königlich Preußischen Sachverständigenkommissionen und -vereineMarius Müller: Kunstbegriffe zwischen Recht und Praxis. Historische Wechselwirkungen zwischen Ästhetik, Kunsttheorie und Rechtswissenschaft, 2022, ISBN 978-3-8394-6318-5, S. 168 (Onlineversion (Auszug)) Ferner war er zwischen 1905 und 1912 auch Syndikus der Königlich Technischen Hochschule zu Berlin-Charlottenburg. Aus seiner am 24. Mai 1879 geschlossenen Ehe mit Anna Lessing gingen die Kinder Margareta (* 31. März 1880 in Marienwerder), die Ehefrau eines Regierungsrates wurde, sowie Otto (* 14. Juni 1881 in Berlin) hervor, der als Arzt in Bad Pyrmont praktizierte. Daude lebte in der Bülowstraße 10 in Berlin-Schöneberg.Berlin und Die Berliner 1905, Nachdruck 2011, ISBN 978-3-86403-088-8, S. 72 (Onlineversion)
Veröffentlichungen Neben seiner beruflichen Tätigkeit war Paul Daude Verfasser zahlreicher Fachbücher und Kommentare zu unterschiedlichen Rechtsbereichen.Hans Pops, Rainer Schöller: Gesamtverzeichnis des deutschsprachigen Schrifttums 1700–1910, Band 27 (D–Deh), Nachdruck 2020, ISBN 978-3-11-232100-3, S. 253 ff. (Onlineversion (Auszug)) Zu seinen Werken gehören: Bürgerliche Rechtsverhältnisse der Militärpersonen des deutschen Heeres und der Kaiserlichen Marine, 1887 Die Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Systematische Zusammenstellung der für dieselbe bestehenden gesetzlichen, statuarischen und reglementarischen Bestimmungen, 1887 Lehrbuch des deutschen literarischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechts, 1888 Versorgung der Witwen und Waisen der Professoren und Beamten der deutschen Universitäten, 1893 Rechtsverhätlnisse der Privatdozenten, 1895 Entmündiggsverfahren gegen Geisteskranke, Geistesschwache, Verschwender und Trunksüchtige nach der Reichs-Zivilprozeßordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuche, 1899 Preußisches Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880, 1900 Das Aufgebotsverfahren nach Reichsrecht und preußischem Landrecht, 1900 (Onlineversion (Auszug)) Ordnung des Rechtsstudiums in den deutschen Bundesstaaten, 1903 Kunstschutzgesetz-Kommentar, 1907 Strafgesetzbuch-Kommentar, 1907Strafgesetzbuch-Kommentar, 1907 (Onlineversion (Auszug)) Gutachten der Literarischen und Künstlerischen Sachverständigekammer für Werke der Literatur und der Tonkunst für die Jahre 1902–1907, 1907 (Gutachten der Königlich Preußischen Sachverständigen-Kammern für Werke der Literatur und der Tonkunst aus den Jahren 1902–1907, Nachdruck 2018, ISBN 978-3-11-152695-9 (Onlineversion (Auszug))) Strafprozessordnung-Kommentar, 1908 Die Reichsgesetze über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst und das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901. In der Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1910, 1910Literarisches Zentralblatt für Deutschland, Band 61, 1910, S. 1303 (Onlineversion)
Hintergrundliteratur Wer ist’s?, Band 4, 1909, S. 254 (Onlineversion)
Einzelnachweise
Kategorie:Person (Technische Universität Berlin) Kategorie:Geheimer Regierungsrat Kategorie:Richter (Deutsches Kaiserreich) Kategorie:Person (Landgericht Berlin I, Preußen) Kategorie:Person (Oberlandesgericht Marienwerder) Kategorie:Sachbuchautor (Rechtswissenschaft) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1851 Kategorie:Gestorben 1913 Kategorie:Mann