mini|hochkant| Jacobus Belsen: Wie Herr Hitler das Wort „legal“ in den Mund nimmt. Der wahre Jacob, 27. Februar 1932. Als Legalitätstaktik oder Legalitätskurs wird die Taktik Adolf Hitlers und der NSDAP bezeichnet, die Macht im Staat nicht durch eine Revolution oder einen Putsch zu erobern, sondern unter äußerlicher Wahrung der Legalität. Diese Taktik bestimmte das Vorgehen der Nationalsozialisten nach dem Hitlerputsch (8. und 9. November 1923). Hitler bekräftigte die Legalitätstaktik 1930 im Ulmer Reichswehrprozess und im Berliner Edenpalast-Prozess durch Eid. Obwohl die Taktik von verschiedenen Nationalsozialisten wiederholt in Frage gestellt wurde, half sie bei der Machtergreifung bzw. Machtübergabe.
Geschichte Entstehung Die NSDAP strebte in ihrem Parteiprogramm von 1920 eine Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats an, den sie durch einen ständestaatlich organisierten autoritären Zentralstaat auf völkischer Grundlage zu ersetzen trachtete. Der Hitlerputsch vom 8. und 9. November 1923 scheiterte kläglich; die Partei wurde verboten und Hitler zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt (Hitler-Prozess). In der Haft verfasste er den ersten Band von Mein Kampf, in dem er behauptete, dass „die Frage der Legalität nur mehr eine untergeordnete Rolle“ spiele, wenn die „Erhaltung der Art“ in Gefahr sei („Menschenrecht bricht Staatsrecht“).Christian Hartmann, Thomas Vordermayer, Othmar Plöckinger, Roman Töppel (Hrsg.): Hitler, Mein Kampf. Eine kritische Edition. Institut für Zeitgeschichte München – Berlin, München 2016, Bd. 1, S. 305.
Doch nach seiner vorzeitigen Haftentlassung am 20. Dezember 1924 und der Wiederzulassung der NSDAP am 27. Februar 1925 zog Hitler eine andere Konsequenz aus seiner Niederlage: Nun wollte er die Macht auf legalem Wege erobern, was zwar keinen gänzlichen Gewaltverzicht bedeutete, aber der Massenmobilisierung durch Propaganda und dem Weg über Wahlen Priorität einräumte.Hans-Ulrich Thamer: Die nationalsozialistische Bewegung in der Weimarer Republik. In: Informationen zur politischen Bildung: Nationalsozialismus I – Von den Anfängen bis zur Festigung der Macht, Ausgabe Nr. 251, 2. Quartal 1996, , S. 5–19 (hier: S. 19). Die NSDAP sollte regional weit gefächert und auf Reichsebene als Führerpartei straff organisiert und seinem Willen unterworfen werden. Das galt ebenfalls für die SA, die paramilitärische Kampforganisation der Partei.Eberhard Kolb, Dirk Schumann: Die Weimarer Republik. (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 16). 8., überarbeitete und erweiterte Auflage, Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-71877-5, S. 114.; Sven Felix Kellerhoff: Die NSDAP. Eine Partei und ihre Mitglieder. Klett-Cotta, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-608-98103-2, S. 142 ff. Bereits kurz nach seiner Haftentlassung hatte Hitler gegenüber dem bayrischen Ministerpräsidenten Heinrich Held bekräftigt, er werde fortan die Verfassung und die katholische Kirche achten und keine Revolte mehr anzetteln. Sein Freund Hermann Esser erinnerte sich später, Hitler habe Held den „‚zahmen‘ Mann“ vorgespielt.Heike B. Görtemaker: Hitlers Hofstaat. Der innere Kreis im Dritten Reich und danach. C.H. Beck, München 2019, ISBN 978-3-406-73527-1, S. 83. Am 22. Mai 1926 rechtfertigte Hitler vor NSDAP-Mitgliedern seinen Kursschwenk damit, dass die Teilnahme an Wahlen der Partei noch mehr Propaganda ermögliche. Abgeordnete durften nämlich kostenlos mit der Reichsbahn fahren: Der Gauleiter von Berlin und Reichstagsabgeordnete Joseph Goebbels höhnte 1928: „Ich bin kein Mitglied des Reichstags. Ich bin ein I.d.I. Ein I.d.F. Ein Inhaber der Immunität, ein Inhaber der Freifahrtkarte“.Detlef Lehnert: Die „Erfolgsspirale“ der Ungleichzeitigkeit. Bewertungsmuster der NSDAP-Wahlergebnisse in der Berliner und Wiener Tagespresse. Westdeutscher Verlag, Opladen/Wiesbaden: 1998, ISBN 978-3-531-13275-4, S. 52.
Dass die NSDAP zwar „eine vollkommene Umwälzung des heutigen Staates, selbstverständlich aber auf legalem Wege“ anstrebe, versicherte der Reichstagsabgeordnete Wilhelm Frick am 13. März 1928 in einer schriftlichen Erklärung für das Reichsinnenministerium.Gerhard Schulz: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930–1933. (= Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik. Bd. 3) Walter de Gruyter, Berlin/New York 1992, S. 158, Anm. 409. Die verschiedenen Versicherungen, legal vorgehen zu wollen, trugen dazu bei, dass die Länder ihre Restriktionen eine nach der anderen aufhoben: Im Januar 1927 hob Sachsen das Redeverbot für Hitler auf, im März folgte Bayern,Hiroyuki Takada: Hitlers Reden 1919–1945. Eine sprachwissenschaftliche Analyse. J.B. Metzler, Heidelberg 2024, S. 42. ab Herbst 1928 durfte er auch in Anhalt und Preußen wieder auftreten.Brendan Simms: Hitler. Eine globale Biographie. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2019, ISBN 978-3-421-04664-2, S. 219.
Völlig unbeschränkt konnten die Nationalsozialisten aber auch jetzt nicht agieren: Im Frühjahr verbot der preußische Innenminister Albert Grzesinski (SPD) alle Demonstrationen im Freien, also auch die zum 1. Mai. Die Nationalsozialisten hielten sich an dieses Verbot, anders als die KPD: Die Folge war der so genannte Blutmai: mehrtägige Straßenkämpfe mit 33 erschossenen Kommunisten. Dies trug in der Öffentlichkeit zu dem Eindruck bei, die Gewalt der Nationalsozialisten wäre weniger bedrohlich als die der Kommunisten, da sie sich ja gegen diese richtete.Nathan Stoltzfus: Hitler's Compromises. Coercion and Consensus in Nazi Germany. Yale University Press, New Haven/London 2016, ISBN 978-0-300-21750-6, S. 33. Kurz nach dem Blutmai wurde der kommunistische Rotfrontkämpferbund auf Grundlage des Republikschutzgesetzes verboten. Hitler mahnte die SA zu Zurückhaltung, da er fürchtete, auch sie könnte verboten werden.Mathias Rösch: Die Münchner NSDAP 1925–1933. Eine Untersuchung zur inneren Struktur der NSDAP in der Weimarer Republik, München 2002, ISBN 978-3-486-56670-3, S. 77, Anm. 281.
Hitlers Legalitätseid Dieser Kurs war anfangs wenig erfolgreich: Bei den Reichstagswahlen vom 20. Mai 1928 erreichte die NSDAP lediglich 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen. Daraufhin gab die Reichspropagandaleitung der NSDAP die Parole aus, den Antisemitismus in der NS-Propaganda nicht mehr in den Vordergrund zu stellen. Neben der Legalitätstaktik trug dies dazu bei, dass der vorbestrafte Putschist Hitler ein Image bürgerlicher Wohlanständigkeit aufbauen konnte.Winfried Ranke: Propaganda. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 40–49, hier S. 41. Von Mai 1929 an stiegen die Wahlergebnisse für die NSDAP.Henning Köhler: Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte. Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 231. Nach einer Reform ihrer Organisationsstruktur und dem Beginn der Weltwirtschaftskrise wurde sie bei den Reichstagswahlen vom 14. September 1930 mit 18,3 Prozent überraschend zweitstärkste Partei.
mini|hochkant|Reichsjustizminister Johann Victor Bredt ermöglichte Hitler den Legalitätseid. Hitler bekräftigte seinen Legalitätskurs nun öffentlich durch seinen Auftritt im so genannten Ulmer Reichswehrprozess: Drei Offiziere der Reichswehr waren der Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt, weil sie nationalsozialistische Flugblätter verteilt hatten, in denen zu einer nationalen Volkserhebung aufgerufen wurde. Obwohl gegen Hitler selbst eine Anzeige wegen Hochverrats vorlag, ließ der Senatspräsident am Reichsgericht in Leipzig Alexander Baumgarten zu, dass er als Zeuge vereidigt wurde. Das hatte Reichsinnenminister Joseph Wirth vom linken Flügel der Zentrumspartei noch versucht zu verhindern und zudem beantragt, den zuständigen Referenten im Innenministerium im Prozess auftreten zu lassen. Reichsjustizminister Johann Viktor Bredt (Reichspartei des deutschen Mittelstandes) dagegen wollte Hitler koalitionsfähig machen und begrüßte es deshalb, dass er sich auf die Verfassung festlegen ließ: Wolle man sich nicht zu Zwecken der Mehrheitsbeschaffung „den Sozialdemokraten auf Gnade und Ungnade ausliefer[n]“, müsse man „den Nationalsozialisten die Türe zur Reichsregierung offen halten und darum Hitler Gelegenheit geben, seine legalen Absichten zu beschwören“. Statt der fachkundigen Referenten trat daher Staatssekretär Erich Zweigert als Zeuge vor dem Reichsgericht auf, dessen Glaubwürdigkeit allerdings dadurch gemindert wurde, dass er sich nicht dafür verbürgen konnte, dass die Feststellungen, die dem Innenministerium über die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NSDAP zugegangen waren, auch zutrafen.Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930–1934. edition suhrkamp 1270, neue folge 270, Frankfurt am Main 1986, S. 70. Im Prozess wurde Hitler gefragt, wie er sich die Errichtung des Dritten Reiches denke. Er erwiderte:
Im weiteren Verlauf seiner Aussage kündigte Hitler zwar an, dass „Köpfe in den Sand rollen“ würden, wenn „die Schuldigen am Zusammenbruch vom November 1918“ abgeurteilt werden würden.Außerhalb der Tagesordnung: Aussage Hitlers vor dem Reichsgericht. Kabinettssitzung vom 25. September 1930. In: Akten der Reichskanzlei, Zugriff am 19. Februar 2023. Doch da dies erst geschehen werde, wenn die Weimarer Verfassung nicht mehr gelte, schenkten die Richter dieser Gewaltankündigung keine weitere Beachtung. Die drei Angeklagten wurden lediglich zu anderthalb Jahren Festungshaft verurteilt. Goebbels freute sich: „Was wollen die Brüder jetzt noch gegen uns machen? Sie haben doch nur darauf gewartet, zupacken zu können. Nun sind wir streng legal, egal legal.“Hagen Schulze: Weimar. Deutschland 1917–1933. Siedler, Berlin 1994, S. 105.
Im Mai 1931 bekam Hitler erneut Gelegenheit, seinen Legalitätskurs öffentlich zu beeiden. SA-Männer hatten den Berliner Eden-Palast, ein überwiegend von linksgerichteten Arbeitern besuchtes Tanzlokal, überfallen und drei Gäste durch Schüsse verletzt. Nun standen sie wegen Landfriedensbruchs und versuchten Totschlags vor dem Kriminalgericht Moabit. Der Anwalt der Nebenkläger, Hans Litten, bestand darauf, dass Hitler als Zeuge befragt wurde. Hitler stand vor einem Dilemma, denn weder konnte er sich von der gewalttätigen SA distanzieren, ohne den aktuell schwebenden Konflikt um Walther Stennes (siehe unten) zu vergrößern, noch sich offen hinter sie stellen – damit würde er seine Legalitätstaktik aufgeben.Brendan Simms: Hitler. Eine globale Biographie. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2019, ISBN 978-3-421-04664-2, S. 252. Hitler verlegte sich aufs Abstreiten: Es gäbe gar keine Rollkommandos in der SA. Litten konfrontierte ihn darauf mit Goebbels‘ Broschüre Der Nazi-Sozi. Darin hatte der Reichspropagandaleiter der NSDAP zum „Kampf mit den Fäusten“ aufgerufen und angekündigt, das Parlament „zum Teufel“ zu jagen. Hitler bestritt, dass es sich um eine parteiamtliche Veröffentlichung handelte, und schrie, als Litten insistierte, diesen mit hochrotem Kopf an: „Wie kommen Sie dazu Herr Rechtsanwalt, zu sagen, das ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!“ Der Staatsanwalt beantragte daraufhin, Hitler zu vereidigen. Litten erhob Einspruch, um Hitler nicht die Gelegenheit zu geben, seinen Legalitätseid mit großer Geste zu wiederholen, konnte sich aber nicht durchsetzen.Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich, Stefanie Schüler-Springorum: Hans Litten – Anwalt gegen Hitler. Eine Biographie. Wallstein, Göttingen 2022, ISBN 978-3-8353-4835-6, S. 140–150, das Zitat S. 149. Unter Eid erklärte Hitler dann, die SA würde allenfalls in Notwehr Gewalt anwenden:
Zwei der angeklagten SA-Männer wurden schließlich zu zwei bzw. zweieinhalb Jahren verurteilt, ein weiterer wurde freigesprochen.Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich, Stefanie Schüler-Springorum: Hans Litten – Anwalt gegen Hitler. Eine Biographie. Wallstein, Göttingen 2022, S. 154.
Diskussionen um den Legalitätskurs