Das derzeitige politische System Norwegens wird durch das norwegische Grundgesetz (Grunnloven) aus dem Jahr 1814 bestimmt. Norwegens Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Das Storting übernimmt die Rolle als nationales Parlament. Das Land ist einheitsstaatlich gegliedert und wird in Fylker (Provinzen) und Kommunen unterteilt.
Königreich Norwegen Das Königreich ist ein staatsrechtliches Gebilde, das sich aus dem norwegischen Hauptland, der Inselgruppe Spitzbergen und der Insel Jan Mayen zusammensetzt. Des Weiteren gibt es die im Norwegischen als Biland bezeichnete Gebiete. Diese stehen unter norwegischer Verwaltung, gehören aber nicht zum Königreich Norwegen. Sogenannte Biland sind die Bouvetinsel (Bouvetøya) im Südatlantik, die Peter-I.-Insel (Peter I Øy) im Südpolarmeer und das Königin-Maud-Land (Dronning Maud Land), ein Sektor des Kontinents Antarktika.
Verfassung Die im Jahr 1814 verabschiedete Verfassung Norwegens regelt die Grundlagen des politischen Systems Norwegens. Die Verfassung liegt heute in zwei Sprachformen unter den Titeln Kongeriket Norges Grunnlov und Kongeriket Noregs grunnlov vor.
Entstehungsgeschichte mini|Gemälde der verfassungsgebenden Nationalversammlung von Eidsvoll Norwegen war bis ins Jahr 1814 Teil der von Dänemark dominierten Personalunion Dänemark-Norwegen. Im Jahr 1814 kam es schließlich durch den Kieler Frieden zu einer Neuordnung der skandinavischen Machtverhältnisse. Der Friedensvertrag wurde nach den Napoleonischen Kriegen geschlossen und sah eine Übertragung Norwegens von Dänemark, das an Seite Frankreichs gekämpft hatte, an Schweden vor.
Während der von politischer Unsicherheit geprägten Übergangszeit fand sich im norwegischen Eidsvoll eine verfassungsgebende Versammlung ein. Daraus entstand die Verfassung von Eidsvoll (norwegisch Grunnloven „Grundgesetz“), die am 17. Mai 1814 verabschiedet wurde. Heute wird am 17. Mai der Verfassungstag als norwegischer Nationalfeiertag gefeiert. Die Verfassung bestand unter der bis 1905 andauernden schwedischen Herrschaft weiter. Heute ist sie die älteste noch existierende Verfassung Europas.
Einflüsse Die norwegische Verfassung basiert auf Erfahrungen aus der anglo-amerikanischen Welt und der französischen Aufklärung und ist naturrechtlich beeinflusst. Die Menschenrechte sind im Vergleich zu den meisten kontinental-europäischen Verfassungen wenig ausgearbeitet, sondern werden weitgehend als naturrechtlich gegeben angesehen. Stattdessen sind in der Verfassung nur einzelne fundamentale Grundrechte aufgeführt.
Aufbau Die Verfassung hat sechs Kapitel:
Kapitel A (§§ 1–2): Über die Staatsform Kapitel B (§§ 3–48): Über die vollziehende Gewalt, den König, die königliche Familie und die Religion Kapitel C (§§ 49–85): Über das Bürgerrecht und die gesetzgebende Gewalt Kapitel D (§§ 86–91): Über die rechtsprechende Gewalt Kapitel E (§§ 92–113): Menschenrechte Kapitel F (§§ 114–121): Allgemeine Bestimmungen
Verfassungsänderungen Verfassungsreformen werden häufig nicht durch Verfassungsänderungen, sondern durch Neuauslegung der Verfassung durchgeführt. Unter anderem wurden die Kompetenzen der Legislative auf Kosten der Exekutive erweitert, ohne dass es zu einer Verfassungsänderung kam.
Um eine Verfassungsänderung durchzuführen, bedarf es eines gegenüber anderen Gesetzesänderungen gesonderten Prozesses. Vorschläge zu einer Verfassungsänderung müssen im Storting in den ersten drei Jahren einer Legislaturperiode vorgelegt werden. Ein Vorschlag kann dann erst in der darauffolgenden Legislaturperiode im Kontroll- und Konstitutionsausschuss (kontroll- og konstitusjonskomiteen) behandelt werden. Dadurch soll es den Wahlberechtigten ermöglicht werden, bei der nächsten Wahl Einfluss zu erhalten. Zu einer Verfassungsänderung ist schließlich eine Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten nötig.
Sprachversionen Die ursprüngliche Verfassung aus dem Jahr 1814 wurde in Dänisch geschrieben. Die Verfassung wurde im Jahr 1903 sprachlich modernisiert, indem sie an neuere juristische Formulierungsstandards und die vorherrschende Orthographie angepasst wurde. Die folgenden Verfassungsänderungen wurden ab da jeweils im Stil der Überarbeitung aus dem Jahr 1903 formuliert. Mit zunehmender Veränderung der norwegischen Sprache kam der Wunsch zu einer erneuten Modernisierung auf.
Im Jahr 2012 wurde eine Kommission ernannt, die die bisherige altertümliche dano-norwegische Version in eine zeitgemäße Bokmål-Version übertragen sowie eine neue Version in Nynorsk ausarbeiten sollte. Im Rahmen des 200-Jahr-Jubiläums der Verfassung im Jahr 2014 wurden die beiden erarbeiteten Fassungen anstelle der bisherigen für rechtsbindend erklärt und einander rechtlich gleichgestellt.
Gewaltenteilung In Norwegen wird die Staatsgewalt in die exekutive, legislative und judikative Gewalt unterteilt. Die Exekutive wird durch den König und den Staatsrat gebildet. In der Legislative ist das Storting als Nationalparlament das höchste Organ. Die Judikative setzt sich aus den Gerichten zusammen, an deren oberster Stelle der Oberste Gerichtshof von Norwegen steht.
Exekutive In § 1 der Verfassung wird bestimmt, dass Norwegen eine konstitutionelle Erbmonarchie ist.
König
mini|Königliches Wappen Norwegens Das nominelle Staatsoberhaupt Norwegens ist der König. Dies geht aus § 3 der norwegischen Verfassung hervor.
Der König muss sich per Verfassung zur evangelisch-lutherischen Religion bekennen. Bis 2012 war er zudem formal das Oberhaupt der Norwegischen Kirche. Die Erbfolge wird durch § 6 der norwegischen Verfassung geregelt.
Das ursprünglich dualistische System, wonach sich der König und das Nationalparlament Storting gegenüberstanden, wurde nach längeren Konflikten ohne eine Verfassungsänderung von einem System abgelöst, bei der die größere Macht beim Parlament liegt. Zur größten Änderung kam es in diesem Punkt durch die Auflösung der Union zwischen Norwegen und Schweden und dem damit einhergehenden Wechsel des Königs im Jahr 1905.
Während in der Verfassung die vollziehende Gewalt gemäß § 3 noch alleine beim König angesiedelt ist, so wird dies heute als „König im Staatsrat“ (Kongen i statsråd) ausgelegt. Damit ist der König gemeinsam mit dem Regierungskabinett gemeint, wobei der König vor allem eine repräsentative und zeremonielle Rolle übernimmt. Zu den konstitutionellen Aufgaben des Königs zählt die jährliche feierliche Eröffnung des Stortings, das Ernennen neuer Regierungen und das Leiten des Staatsrats.
Staatsrat und Regierung
Formal bestimmt der König die Mitglieder des von ihm geleiteten Staatsrats (statsråd) selbst. Der Staatsrat ist gemäß § 12 der Verfassung ein Rat von stimmberechtigten norwegischen Bürgern, der mindestens aus einem Statsminister (Ministerpräsident) und sieben weiteren Mitgliedern besteht. Bis 2012 musste die Hälfte der Mitglieder des Staatsrats der norwegischen Staatskirche angehören.
In der Praxis ernennt der König die Person zum Statsminister, die im Storting keine Mehrheit gegen sich hat (negativer Parlamentarismus). Dabei kam es sowohl wiederholt zu Minderheitsregierungen als auch zu Mehrheitsregierungen. Statsminister wird meist die Person, die im Wahlkampf als Spitzenkandidat/-in der siegreichen Partei oder Koalition angetreten ist. Ist nicht klar, wer ernannt werden soll, so kommt es unter Leitung des Stortingpräsidenten zu Sondierungsgesprächen mit den im Storting vertretenen Fraktionen. Die Ergebnisse gibt der Stortingpräsident dann an den aktuellen Statsminister weiter, der die Empfehlung für seinen Nachfolger dann im Staatsrat dem König vorlegt. Den restlichen Staatsrat setzt der König aus dem vom neuen Statsminister gebildeten Ministerkabinett zusammen. Eine parlamentarische Bestätigung der Ernennungen ist nicht vorgesehen und das Parlament kann nur über ein Misstrauensvotum eingreifen.
Regierungsbeschlüsse werden formal im jeden Freitag abgehaltenen Staatsrat durch den König gefasst. In der Praxis setzt der König dabei lediglich den bereits vor dem Treffen gefassten Regierungswillen um. Die Beschlüsse werden dann im Norwegischen als vom Kongen i statsråd (deutsch „König im Staatsrat“) gefasst bezeichnet. Wenn der Thronfolger sein 18. Lebensjahr vollendet hat, so darf auch er an den Sitzungen teilnehmen und bei Abwesenheit des Königs den Staatsrat leiten. Im Juni 2026 leitete das Storting eine Verfassungsänderung ein, wonach inskünftig bei Abwesenheit des Königs und des Thronfolgers ein Kind des Thronfolgers dem Staatsrat vorstehen wird, sofern es sich um die nächste Person in der Thronfolge handelt und es das Mindestalter erreicht hat. Können diese Vertreter des Königshauses nicht am Staatsrat teilnehmen, so wird der Staatsrat im Amt des Ministerpräsidenten, dem Statsministerens kontor (SMK), abgehalten. Der König wird dann im nächsten regulär stattfindenden Staatsrat über die dort gefassten Beschlüsse unterrichtet. Zu besonderen Anlässen kann ein außerordentlicher Staatsrat einberufen werden.
Da die Verfassung den König als Exekutiv-Instanz sieht, gehen die Rechte und Pflichten des Statsministers weitgehend nicht aus der Verfassung hervor. Seinen Ministern ist der Statsminister hierarchisch nicht übergeordnet. Er verfügt lediglich über ein Informationsrecht gegenüber den Ministerien. Die Autorität des Statsministers bildet sich deshalb vor allem über die partei- und koalitionsinterne Machtposition.
Ministerien Die politische Leitung der norwegischen Ministerien liegt bei einem Minister und einem dem Minister direkt unterstellten Staatssekretär. Der höchste Beamte ist der Generalsekretär des Ministeriums (departementsråd). Die Ministerien sind unterteilt in Abteilungen und Referate. Neben den direkt in den Ministerien angesiedelten Abteilungen gibt es noch Direktorate, die eine größere Unabhängigkeit von den Ministerien haben und eine Verwaltungsinstitution auf einem fachlich abgegrenzten Gebiet sind.
Legislative Das Storting ist das norwegische Nationalparlament. Das Parlament ist vor allem mit Kontroll- und Vetofunktionen ausgestattet.
Storting mini|alt=Foto des norwegischen Parlamentsgebäudes. Im Zentrum ein rundes Gebäudeteil mit einer norwegischen Flagge auf dem Dach, rechts und links davon jeweils ein Flügel|Stortingsgebäude in Oslo Das norwegische Nationalparlament ist das Storting. Die Volkssouveränität geht aus § 49 der norwegischen Verfassung hervor:
Das Storting hat seinen Sitz in Oslo und besteht aus 169 Abgeordneten, die alle vier Jahre neu gewählt werden. Bis 1938 wurden alle drei Jahre Wahlen abgehalten. Das Parlament kann – im Gegensatz zu den Parlamenten der meisten europäischen Länder – nicht vorzeitig aufgelöst werden. Früher war das Storting ein Zweikammernparlament und bestand aus dem Lagting als erster Kammer und dem Odelsting als zweiter Kammer. Ein Viertel der Abgeordneten gehörte dem Lagting an, die restlichen Abgeordneten dem Odelsting. Das Recht, neue Gesetzesentwürfe einzubringen, lag beim Odelsting. Zuletzt bestanden die beiden Kammern nur noch formell und die Aufteilung war lediglich von prozeduraler Bedeutung. Aufgrund dessen wurde das System auch „semi-bikameral“ genannt. Im Jahr 2009 trat eine Verfassungsänderung in Kraft, die das Zweikammersystem beendete.