Dieser Artikel befasst sich mit Statistiken und Einzelfällen von mutmaßlicher Polizeigewalt in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Landesweite Statistik Statistiken Nordrhein-Westfalen JahrAnklagen wegen KörperverletzungsdeliktenVerurteilungen2010mind. 12011mind. 2 Zwischen 1997 und 2002 gab es insgesamt 37 Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt von Beamten der Eigelsteiner Wache.
Einzelfälle +FälleDatumVorfallBewertungunbekannt„In Köln wurde die Anwältin Sybille H., 49, nach einem Ehestreit festgenommen und von einem Beamten mehrfach geschlagen.“„Der Polizist wurde zu 7000 Mark Geldstrafe verurteilt.“8. Dezember 2000Durch Hörensagen erfuhr ein Polizist, dass der damals 49-jährige Fliesenleger Josef Hoss in Sankt Augustin im Besitz von Schusswaffen und Handgranaten sein sollte. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft Siegen weitergeleitet, die einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg erwirkte. Der Durchsuchungsbeschluss wurde am 8. Dezember 2000 von SEK-Beamten ausgeführt. Mindestens drei (vermutlich insgesamt 12) vermummte Beamte stürmten auf Hoss in seinem Lieferwagen vor dem Haus zu. Hoss verriegelte die Türen, weshalb die Beamten die Scheiben einschlugen und ihn hinauszogen und auf ihn einschlugen. Hoss erlitt Prellungen und eine Rippenfraktur. Seitdem ist er arbeitsunfähig und zu 80 % schwerbehindert. Ermittlungen gegen das SEK stellte die Staatsanwaltschaft ein.
Das Landgericht Bonn verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen am 15. Februar 2008 dazu, Hoss ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 € zu zahlen, da der Einsatz gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen habe und damit rechtswidrig gewesen sei. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufungen von Hoss und des Landes Nordrhein-Westfalen am 30. Oktober 2008 zurück. In seiner Begründung führte es aus, dass der Verdacht des Waffenbesitzes so vage gewesen sei, dass es eines „[…] besonders besonnenen Vorgehens zur Verhütung vermeidbarer Belastungen für den unter Umständen zu unrecht Beschuldigten […]“ bedurft hätte, das die Festnahme aus dem Fahrzeug heraus nicht darstelle. Die Festsetzung der Höhe des Schadensersatzes wurde dem Landgericht übertragen. Im Mai 2010 wurde berichtet, dass das Oberlandesgericht Köln das Urteil des Landgerichts Köln bestätigte, das die Höhe des Schadensersatzes auf 30.000 € festgesetzt hatte (AZ.: 7 U 53/08).Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Zahlung von Schmerzensgeld.11. Mai 2002Stephan Neisius geriet mit seiner Mutter in Streit und randalierte in der Wohnung. Durch die von Nachbarn gerufenen Polizisten wurde er unter Gegenwehr festgenommen und auf die Polizeiwache gebracht. Im Verlauf des Polizeieinsatzes wurde er mehrmals von Polizisten geschlagen und getreten. In einer Klinik, wo ihm Blut abgenommen werden sollte, fiel er ins Koma. Zwei Wochen später verstarb er. Sechs Polizisten wurden angeklagt. „Nach dem Urteil der Richter waren die Misshandlungen durch die Polizisten ‚nicht direkt todesursächlich‘, hatten aber einen ‚mittelbaren‘ Einfluss auf den Tod des 31 Jahre alten Opfers.“ Die Polizisten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 12 zu 16 Monaten verurteilt. Die Geschehnisse wurden als Kölner Polizeiskandal bekannt.Bewährungsstrafen27. Februar 2008Der vermutlich unter Drogeneinfluss stehende und randalierende Adem Özdamar wurde am 27. Februar 2008 auf einer Hagener Polizeiwache bäuchlings auf einer Trage fixiert, wo er bis zum Eintreffen des gerufenen Rettungswagens kollabierte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen 11 Polizisten. Nachdem ein Gutachten zu dem Schluss kam, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Überdosis an Kokain todesursächlich war, wurden die Ermittlungen eingestellt.Ermittlungen eingestellt21. September 2008Bei einer Gegendemonstration gegen die Bürgerbewegung pro Köln wurden am 20. September 2008 mehrere Hundert Personen teilweise von zwischen 14 und 15 Uhr bis zwischen 5 und 8 Uhr am 21. September in Polizeikesseln, Bussen und Gefangenensammelstellen festgesetzt. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte am 16. September 2010, dass die Freiheitsentziehung, die Verbringung in die Gefangenensammelstelle und das dortige Festhalten einer Klägerin rechtswidrig waren.gerichtlich festgestellt als rechtswidrig30. März 2009Ein Mann „prustete“ einem Polizisten „Zigarettenrauch mit spürbar feuchter, d. h. mit Spuke-Partikeln versetzte Atemluft“ ins Gesicht. Dieser schlug daraufhin dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht, was zu einer Orbitabodenfraktur und einem Monokelhämatom führte. Der Mann lief nun mit dem Kopf gegen den Bauch des Polizisten. Nachdem der Mann eine Geldbuße in Höhe von 300 € gezahlt hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Polizist wurde im Juli 2011 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze à 65 € verurteilt, da nach Auffassung des Richters des verhandelnden Amtsgerichts der Schlag „nicht vom Notwehrrecht gedeckt“ war. Sowohl Anklage als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein. Das Landgericht Bonn urteilte am 9. Dezember 2011, dass der Polizist freigesprochen wird, weil das „provoziernde Anrauchen“ „einen rechtswidrigen Angriff nicht nur gegen die Ehre, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten [darstellt]“. In einem anderen Fall von Notwehr gegen Zigarettenrauch, ohne Polizeibeteiligung, entschied das Amtsgericht Erfurt zu Gunsten einer angerauchten Frau. Ein Mann hatte ihr „Rauch ‚vermischt mit Speichelpartikeln‘“ ins Gesicht gepustet, wogegen sie sich mit einem Glaswurf gegen den Kopf des Mannes wehrte. Das Gericht sah in dem Handeln des Mannes eine Körperverletzung und in der Reaktion der Frau eine zulässige Notwehrhandlung.Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig.Oktober 2010Ein Jugendlicher wurde im Oktober 2010 nach einer Verfolgungsjagd in Bonn von der Polizei mit Handschellen gefesselt. Der Jugendliche trat nun mehrfach gegen einen Polizisten, der sich mit einem Schlag auf den Kopf des Jugendlichen wehrte. Der Polizist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen, da der Schlag nach Auffassung des Gerichts Notwehr war.Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig.19. Juni 2011Bei einem Zugriff des Spezialeinsatzkommandos auf einen Lebensmittelhändler am Kölner Großmarkt kam es zu einem Schusswechsel, bei dem die Beamten insgesamt 109 Schüsse auf den Mann abgaben, doppelt so viele Schüsse wie sonst in einem ganzen Jahr von Polizeibeamten bundesweit abgegeben werden. Der Mann musste insgesamt 19 Mal operiert werden und kann seitdem seine linke Hand nicht mehr benutzen, zudem musste er für seinen Lebensmittelhandel Insolvenz anmelden.Schießerei am Kölner Großmarkt: Gericht weist Klage von Kaufmann Karim Panahi ab – Kölner Stadt-Anzeiger Anlass des Zugriffs war eine Anzeige seiner Ehefrau wegen Bedrohung und illegalen Waffenbesitzes. Während das Spezialeinsatzkommando sich auf Notwehr berief und behauptete, sie hätten sich gewehrt, nachdem der Mann das Feuer auf sie eröffnet hatte, veröffentlichten die Medien später ein Video vom Einsatz, das den Aussagen der Beamten widersprach. Im Jahr 2016 sprach das Landgericht Köln den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Zwar ging das Gericht trotz zahlreicher Widersprüche tatsächlich davon aus, dass der Angeklagte auf die Beamten schoss, es sah aber Notwehr als gegeben an, da die Beamten sich nicht als solche zu erkennen gaben; ein einziger Aufruf „Polizei“ sei aufgrund des Motorgeräusches des Fahrzeugs des Angeklagten, ein Audi R8, nicht zu hören gewesen. Das Gericht verurteilte ihn allerdings wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Herbst 2017 das Urteil des Landgerichts Köln auf und rügte die unangemessen lange Verfahrensdauer (knapp fünf Jahre), die im Strafmaß rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt wurde. Das Verfahren wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückgewiesen.Schwerwiegende Rechtsfehler: SEK feuerte 109 Schüsse auf Kölner Geschäftsmann ab: BGH hebt Urteil auf – Focus Online Eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro wies das Landgericht Köln vollumfänglich ab.November 2012Zu Beginn des Vorfalls wurde zweimal die Polizei wegen Ruhestörung zur Wohnung eines Mannes in Moers gerufen. Beim zweiten Mal soll der Mann vorgehabt haben, die Tür nach dem Öffnen gleich wieder zu schließen. Ein Polizist soll daraufhin die Tür aufgestoßen, den Mann „[…] gezielt an den Hals gegriffen und zugedrückt haben“ und ihn gefragt haben, ob er ihn verarschen wolle. Der Polizist bestritt den Griff an den Hals. Die Rheinische Post schreibt: „Er habe allenfalls Gewalt im unteren Bereich angewendet und den Mann mit einem leichten Schlag gegen den Magen oder die Schulter zur Ruhe bringen wollen“, bzw. „Bei dem Einsatz habe er ihn zwar mit einem leichten Schlag in die Magengegend außer Gefecht gesetzt, ein Griff an den Hals oder ein Würgen habe es aber nicht gegeben.“ Ein Arzt attestierte Schwellungen am Hals des Mannes. Anschließend wurde der Mann mit Handschellen gefesselt und zur Polizeiwache mitgenommen. Vor dem Amtsgericht Moers wurde der Polizist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 € verurteilt. In der Berufung regte das Landgericht Kleve die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, verbunden mit dem Einräumen der Taten an, was die Staatsanwaltschaft ablehnte. Das Landgericht Kleve bestätigte die Geldstrafe in Höhe von 7200 €.Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt17. Juni 2014Am 17. Juni 2014 wurde Hüseyin E. in Herford in seinem Auto kontrolliert, weil er mit einem Handy telefoniert hatte. Bei dem Mann wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der negativ ausfiel. Im weiteren Verlauf, bei dem der Mann und sein Cousin möglicherweise die Polizisten beleidigten oder provozierten, soll durch die Polizei grundlos der Versuch unternommen worden sein, den Mann zu fixieren, wogegen er sich wehrte. Diesen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sollen zwei Polizisten dann mit zwei Faustschlägen ins Gesicht oder einem Tritt zwischen die Beine und Pfefferspray gebrochen haben. Der Mann und sein Cousin (nach Angaben des Spiegels Beifahrer) wurden wegen Widerstands und Körperverletzung im Januar 2015 angeklagt; dabei soll ein Polizist falsche Angaben gemacht haben. Ein zweiter Polizist soll dem ersten im Wissen um die Umstände dabei geholfen haben. Des Weiteren wurde versucht, von dem Mann Schmerzensgeld zu erhalten. Der Mann zeigte seinerseits die Polizisten an. In der Hauptverhandlung vom 4. Mai 2015 gegen die Männer am Amtsgericht wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft lediglich einzelne Bilder der Videoaufzeichnung aus dem Polizeiauto gesehen hat und so der Eindruck entstand, die Aggression ginge von dem Mann und seinem Cousin aus. Nach Sichtung des ganzen Videos wurden beide Männer freigesprochen. Das Gericht äußerte Zweifel „an der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Diensthandlungen“. Ein Polizist soll sich nach dem Freispruch bei einem der Männer mit den Worten „Ich habe überreagiert. Es tut mir leid“ entschuldigt haben. Das nordrhein-westfälische Innenministerium übertrug im Anschluss an das Verfahren die Ermittlungen vom Polizeipräsidium Herford an das Polizeipräsidium Bielefeld. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelte daraufhin gegen die 35- und 39-jährigen Polizisten und reichte Ende November 2015 Klage beim Amtsgericht Herford ein. Verfahren gegen zwei weitere beteiligte Polizisten wurden eingestellt, da die Polizisten nicht hätten erkennen können, dass der Einsatz der anderen Polizisten möglicherweise rechtswidrig war. Am 26. September 2016 wurde der Polizist zu einem Jahr und drei Monaten Monate Haft auf Bewährung wegen Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung im Amt und versuchten Betrugs verurteilt.Prügelvideo-Prozess: Angeklagter Polizist wird verurteilt, Neue Westfälische, 27. September 2016.