Die Volksabstimmung über die Auflösung des Oldenburger Landtags am 17. April 1932 führte zur vorzeitigen Auflösung des 6. Oldenburger Landtags und trug wesentlich zur Stärkung der NSDAP bei. Sie wurde durch einen von der KPD und der NSDAP getragenen und im Dezember 1931 gestarteten Volksvorschlag ausgelöst.

Rechtliche Grundlagen Die Verfassung für den Freistaat Oldenburg sah in § 55 zwei Möglichkeiten zur Auflösung des Landtags vor:

Die Vorgaben für das sogenannte Volksvorschlagsrecht (in heute üblicher Diktion würde man von einer Volksinitiative oder einem Volksbegehren sprechen) und die Volksabstimmung fanden sich im 7. Abschnitt der Verfassung. So sah der Freistaat Oldenburg ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem direkt mit der Sammlung der notwendigen Unterstützungsbekundungen begonnen werden konnte. Für einen erfolgreichen Volksvorschlag waren 20.000 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich. Die Volksabstimmung unterlag keinem Abstimmungsquorum, es entschied also die einfache Mehrheit der Stimmen.Gesetzblatt für den Freistaat Oldenburg, Siebenter Abschnitt, §§65, 68, S. 409–410

Der Weg zur Volksabstimmung Das Scheitern des Parlamentarismus in Oldenburg 1931 Die Landtagswahl am 17. Mai 1931 führte mit 37,23 % der Stimmen zu einem Erdrutschsieg der NSDAP, die 16 Sitze hinzugewann und nun mit 19 Abgeordneten im Oldenburgischen Landtag vertreten war.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 56–57. Am 11. Juni 1931 brachte die NSDAP, formal das Fraktionsmitglied Heinrich Böhmcker und „18 Genossen“, einen Misstrauensantrag gegen das Kabinett Cassebohm ein. Bei der Abstimmung im Landtag am 16. Juni 1931 enthielt sich das Zentrum und die SPD (zusammen 20 Sitze), der Antrag wurde schließlich mit 24 Stimmen von NSDAP (19 Sitze), DNVP (2 Sitze) und KPD (3 Sitze) angenommen. Ministerpräsident Cassebohm weigerte sich jedoch, die Landtagsauflösung zu beantragen, sodass die Regierung geschäftsführend im Amt blieb.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 57–61.

Die NSDAP hätte nun die Möglichkeit gehabt, mit den anderen im Landtag vertretenen Parteien eine Übereinkunft zur Bildung einer neuen Regierung zu treffen. Allerdings zeigte sie kein Interesse an einer konstruktiven Lösung der von ihr selbst herbeigeführten Regierungskrise, sondern wollte die Situation zur weiteren Destabilisierung des demokratischen Systems an und für sich nutzen. Sie stellte daher am 23. Juni 1931 den Antrag auf vorzeitige Auflösung des Landtags. In der Parlamentsaussprache kritisierte dann auch der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Heinrich Wempe:

Bei der Abstimmung am 30. Juni 1931 über die Landtagsauflösung stimmten nur die Fraktionen der NSDAP, der KPD und der DNVP sowie der Abgeordnete Heinrich große Beilage von der Fraktion Landvolkbewegung für den Antrag, mit zusammen 25 Stimmen. Das notwendige Quorum von 32 Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit wurde damit verfehlt.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 67.

Während das Kabinett Cassebohm geschäftsführend im Amt blieb, spitzten sich die Konflikte im Landtag in den folgenden Monaten noch weiter zu. Die allgemeine Wirtschaftskrise im Deutschen Reich und die Deflationspolitik von Reichskanzler Heinrich Brüning führten im Freistaat Oldenburg zu schweren Verwerfungen und führten die Öffentliche Hand an den Rand der finanziellen Handlungsunfähigkeit. Zugleich verhinderte eine gezielte Eskalationspolitik der NSDAP jede sinnvolle Verhandlung der politischen Angelegenheiten des Freistaats. Die politische Blockade gipfelte am 4. November 1931 in einer tumultösen Sitzung des Landtags, in dessen Verlauf der NSDAP-Abgeordnete und SA-Oberführer Otto Herzog den Zentrumsabgeordneten Alois Brendebach tätlich angriff.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 71.

Überraschend setzte die NSDAP-Fraktion für den Folgetag, am 5. November 1931 zwei Anträge auf die Tagesordnung: Einen zur Bildung einer Regierung, mit bereits ausformuliertem Kabinettsvorschlag, sowie erneut einen Antrag auf Landtagsauflösung. Da sie sich weigerte, mit dem Zentrum, dass prinzipiell zur Bildung einer gemeinsamen Regierung mit der NSDAP bereit war, irgendeinen Kompromiss zum Kabinettsvorschlag zu schließen, fanden beide Anträge keine ausreichende Mehrheit. Direkt im Anschluss verkündete die NSDAP, dass sie die Auflösung des Landtags nunmehr auf dem Weg eines Volksvorschlags betreiben werde.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 73.

Der Volksvorschlag Während die NSDAP im Gau Weser-Ems mit der Parteileitung in München noch über die Möglichkeit der Machterweiterung in Oldenburg durch eine Volksabstimmung korrespondierte, verkündete die KPD am 17. November 1931 kurzerhand, dass sie einen entsprechenden Volksvorschlag beantrage. Der gleichgerichtete Antrag der NSDAP ginge wenig später bei Innenminister Franz Driver ein, der ihn am 12. Dezember offiziell bekannt gab und den Fristbeginn für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen auf den 19. Dezember 1931 festlegte.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 75–76.

Über 80.000 Unterstützer sprachen sich binnen drei Monaten für den Volksvorschlag aus, die ganz überwiegend aus den nördlichen Landesteilen stammten. Im katholischen Südoldenburg mochten hingegen nur 1770 Stimmberechtigte die vorzeitige Landtagsauflösung unterstützen. Am Ende der Eintragungsfrist wurde die Volksabstimmung auf den 17. April 1932 festgesetzt.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 76–77.

Die Volksabstimmung Die Volksabstimmung fand am Sonntag, den 17. April 1932 statt. Da die SPD und das Zentrum ihre Anhängerinnen und Anhänger zu einem Boykott der Abstimmung aufgerufen hatten, fiel die Stimmbeteiligung mit 36,8 % relativ gering aus. Dieser Effekt wird noch einmal deutlicher daran, dass 95,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lauteten, während nur 4,4 % „Nein“-Stimmen abgegeben wurden. Bei der Volksabstimmung entschied die einfache Mehrheit der Stimmen.

Im Vorfeld der Abstimmung hatten SPD und Zentrum dazu aufgerufen, sich nicht an dieser zu beteiligen. Dass dieser Aufruf Wirkung entfaltete, wird indirekt an den Ergebnissen deutlich: Die sehr große „Ja“-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für die Landtagsauflösung, machte letztlich nur ein gutes Drittel der Stimmbevölkerung (34,9 %) aus.

Der Aufruf zum Stimmboykott durch die stärksten pro-demokratischen Parteien war insofern irritierend und sinnlos, als es im Freistaat Oldenburg kein Beteiligungsquorum gab, wie dies auf Reichsebene der Fall war, und wo der Aufruf zur Nicht-Teilnahme eine wirksame Strategie darstellte, die dort das unechte Scheitern der beiden Volksbegehren im Volksentscheid bewirkt hatte. Hätten die pro-demokratischen Parteien sich der Volksabstimmung gestellt und für ein „Ja“ geworben, wäre eine Mehrheit gegen die Landtagsauflösung wenn nicht sicher, so doch absolut möglich gewesen.Hubert Gelhaus: Die Endphase der Weimarer Republik von 1928 bis 1932/33, S. 81.

Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung vom 17. April 1932 im Freistaat OldenburgWahlausschuss des Oldenburger Landtags: Niederschrift über die Verhandlung des Wahlausschusses Gebiet Stimm­berechtigte(a) Abstimmende gültigeStimmen (b) ungültigeStimmen Ja,zur Landtagsauflösung Nein,zur Landtagsauflösung Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anteil(an a) 359.591 132.295 36,79 % 131.208 1087 0,82 % 125.401 95,57 % 34,87 % 5807 4,43 % 1,61 %

Folgen Mit Schreiben vom 22. April 1932 verfügte das Staatsministerium gemäß dem Ergebnis der Volksabstimmung die Auflösung des 6. Oldenburger Landtages. Die Wahlen zum 7. Oldenburger Landtag wurden auf den 29. Mai 1932 festgesetzt.Staatsministerium des Freistaats Oldenburg: Schreiben II/3620. Diese Landtagswahl endete mit deutlichen Verluste von SPD und Zentrum (die jeweils 2 Sitze verloren), leichten Verlusten für die KPD (−1 Sitz) und deutlichen Gewinnen für die NSDAP, die 48,38 % der Stimmen, 24 Sitze und damit die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag errang. Die Landtagswahl im Mai 1932 war die letzte demokratische Wahl in Oldenburg in der Weimarer Republik.

Das am 16. Juni 1932 gebildete Kabinett Röver blieb bis Mai 1933 und nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Deutschen Reich im Amt und führte den Freistaat Oldenburg in die Gleichschaltung. Es wurde abgelöst vom Kabinett Joel, das Oldenburg bis zur Befreiung vom Nationalsozialismus im April 1945 regierte.

Nach der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Freistaat Oldenburg bis zu seiner Auflösung vom demokratischen Kabinett Tantzen II regiert. Im Jahr 1946 ging der Gebietsteil Oldenburg größtenteils im neu gebildeten Land Niedersachsen auf. Der Landesteil Lübeck kam zu Schleswig-Holstein, der südliche Landesteil Birkenfeld ging überwiegend in Rheinland-Pfalz auf, andere Teile kamen zum Saarland.

Einordnung In der Geschichtswissenschaft wird die Volksabstimmung in Oldenburg, die am gleichen Tag mit dem Volksentscheid „Landtagsauflösung“ in Sachsen 1932 abgehalten wurde, als Beispiel für die Schwächung der Weimarer Republik gesehen. So nutzten republikfeindliche Kräfte, allen voran die NSDAP, die demokratischen Instrumente, um das Funktionieren der Demokratie in Deutschland an und für sich in Frage zu stellen. Zugleich gelang es den maßgeblich die Weimarer Republik tragenden Parteien (SPD, Zentrum und DStP) energisch gegen den Autoritarismus aufzutreten. Der Historiker Hubert Gelhaus kommt mit Blick auf die Volksabstimmung in Oldenburg 1932 zum Schluss:

Siehe auch Liste der Plebiszite in Deutschland Direkte Demokratie in der Weimarer Republik

Literatur Forschungsliteratur:

Quellen:

Einzelnachweise

Oldenburg Oldenburg 1932 Oldenburg 1932 Oldenburg #1932 Kategorie:Oldenburgischer Landtag Kategorie:Oldenburgische Geschichte