mini|1100 Metallstelen markieren die kleinen Massengräber mit den von 1945 bis 1950 verscharrten ca. 7000 Toten des Speziallagers Buchenwald in einem nach 1950 gewachsenen Wald (Foto aus dem Jahr 2007) Speziallager waren Lager, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 von der sowjetischen Militäradministration in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eingerichtet wurden und bis 1950 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bestanden. Im Amtsrussisch hießen sie abgekürzt im Singular „Spezlag“, im Plural „Spezlagerja“. In deutschsprachigen Bekanntmachungen verwendeten die Lagerleitungen für den Begriff „Speziallager“ das Wort „Anhaltelager“. Die Speziallager wurden aufgrund des NKWD-Befehls 00315 vom 18. April 1945NKWD-Befehl 00315 von L. Beria vom 18. April 1945, Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, externer Link (PDF) abgerufen am 13. April 2014. mit dem Ziel der „Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen der Roten Armee von feindlichen Elementen“ errichtet. In ihnen sollten als gefährlich eingestufte Personengruppen festgehalten werden. Die Sowjetische Besatzungsmacht arrestierte in den Speziallagern einen wesentlich umfangreicheren Personenkreis als die westlichen Besatzungsmächte in den dortigen Internierungslagern, sie ließen sie länger bestehen und benutzten sie vor allem zur Unterdrückung politischer Gegner.
mini|Das Speziallager Nr. 4 war im „Gelben Elend“ in Bautzen (Blick von Südosten; links die Kirche, rechts der Ostflügel, Foto aus dem Jahr 2007) Insgesamt gab es in der sowjetischen Besatzungszone zehn Speziallager an folgenden Orten: Mühlberg, Buchenwald bei Weimar, Berlin-Hohenschönhausen, Bautzen, Ketschendorf, Jamlitz (zuvor in Frankfurt Oder), Sachsenhausen (Oranienburg), Weesow (Werneuchen), Torgau und Fünfeichen (Neubrandenburg). In den Ostgebieten des Deutschen Reiches befanden sich eine Reihe weiterer Speziallager, mit denen in größerem Umfang Häftlinge ausgetauscht wurden. In Bautzen, Sachsenhausen und Torgau wurden auf dem gleichen Gelände auch Haftstätten für durch das Sowjetische Militärtribunal (SMT) Verurteilte errichtet; die weitaus größere Personenzahl stellten jedoch auch hier die internierten Speziallagerhäftlinge.„Die SMT-Verurteilten gehörten nicht zu den Speziallager-Insassen und waren auch völlig isoliert untergebracht“ nach: Sergej Mironenko, Lutz Niethammer, Alexander v. Plato (Hrsg.): Sowjetische Speziallager in Deutschland 1945 bis 1950, Band 1 Studien und Berichte, Akademie Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-05-002531-X. Zusätzlich gab es noch mehrere NKWD-Gefängnisse wie Nr. 5 Strelitz und Nr. 6 Berlin-Lichtenberg. Die Speziallager in Buchenwald, Sachsenhausen und Jamlitz wurden in den ehemaligen KZ Buchenwald, Sachsenhausen und KZ Lieberose eingerichtet, welche die Sowjetische Besatzungsmacht ab August 1945 weiter nutzte.
Sowjetische Strukturen Alle Speziallager waren dem Volkskommissariat für innere Angelegenheiten (NKWD, ab 1946 MWD) unterstellt, das dafür eine eigene Abteilung „Spezlager“ hatte. Vom Leiter des NKWD, Lawrenti Beria, wurde am 4. Juli 1945 Iwan A. Serow zum „Bevollmächtigten des NKWD für die Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland“ ernannt. Dieser war der direkte Vorgesetzte des Leiters der Abteilung Speziallager des NKWD Michail J. Swiridow. Im Speziallager Nr. 3 – Berlin-Hohenschönhausen befand sich in der Genslerstraße die zentrale Verwaltung aller zehn sowjetischen Speziallager.
Mit Befehl 00559 vom 9. August 1948 wurde der Begriff Speziallager auf sowjetischer Seite offiziell nicht mehr benutzt. Da aber bis 1950 in drei von diesen Lagern noch 14.000 Insassen waren, wird der Begriff für diesen Personenkreis auch noch für die Zeit bis 1950 verwendet. Ein Teil der Areale und Gebäude der Speziallager wurde dann für den Justizvollzug oder als Untersuchungshaftanstalt genutzt; sie unterstanden der Hauptverwaltung der Lager (Gulag) des sowjetischen Innenministeriums. Deren Insassen gelten nicht als „Speziallagerhäftlinge“.
Orte
Liste der Speziallager des NKWD in der damaligen SBZ: Mü – Speziallager Nr. 1 Mühlberg (September 1945 bis Oktober 1948) Bu – Speziallager Nr. 2 Buchenwald / Weimar (August 1945 bis Februar 1950) Ho – Speziallager Nr. 3 Hohenschönhausen / Berlin (Mai 1945 bis Oktober 1946) Ba – Speziallager Nr. 4 Bautzen (Mai 1945 bis Februar 1950) Ke – Speziallager Nr. 5 Ketschendorf / Fürstenwalde (April 1945 bis Februar 1947) Ja – Speziallager Nr. 6 Jamlitz (September 1945 bis April 1947; zuvor in Frankfurt/Oder) We – Speziallager Nr. 7 Weesow / Werneuchen (Mai 1945 bis August 1945, dann verlegt nach Sachsenhausen) Sa – Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen / Oranienburg (August 1945 bis März 1950) To – Speziallager Nr. 8 Torgau (Fort Zinna und Seydlitz-Kaserne) (August 1945 bis März 1947) Fü – Speziallager Nr. 9 Fünfeichen / Neubrandenburg (April 1945 bis Oktober 1948) To – Speziallager Nr. 10 Torgau (Fort Zinna) (Nr. 8: August 1945 bis Januar 1947; Nr. 10: Mai 1946 bis Oktober 1948); Das Speziallager Nr. 10 Torgau ist aus dem NKWD-Gefängnis Nr. 7 in Frankfurt/Oder entstanden. Auch in den Ostgebieten des Deutschen Reiches existierten eine ganze Reihe von NKWD-Speziallagern. Einige von ihnen nahmen besonders viele Häftlinge aus der sowjetischen Besatzungszone auf: Speziallager Nr. 6 Frankfurt/Oder (Mai 1945 bis August 1945) Das Lager lag auf der Ostseite der Oder. Nach Schließung des Speziallagers verlegt nach Jamlitz. Das NKWD-Gefängnis Nr. 7 und ein Kriegsgefangenenlager bestanden jedoch zunächst noch weiter in Frankfurt/Oder. Speziallager Graudenz (November 1945 bis Februar 1946) Dieses Lager nahm die Überlebenden der Lager Tost und Oppeln auf, um sie dann weiter in die Speziallager Landsberg und Fünfeichen zu senden. La – Speziallager Nr. 4 Landsberg (Warthe) (Mai 1945 bis Januar 1946); die Benennung mit „Nr. 4“ beruht wohl auf der Nummerierung, die für die in Polen gelegenen Speziallager galt. Die Überlebenden wurden nach Buchenwald transportiert. Speziallager Oppeln (Juni 1945 bis November 1945); die überlebenden Häftlinge wurden ins Speziallager Graudenz verbracht. Speziallager Nr. 2 Posen (April 1945 bis Dezember 1945); Häftlinge kamen aus dem Umland und aus dem Speziallager Nr. 5 Ketschendorf. Die Überlebenden wurden nach Jamlitz gebracht. Speziallager Schneidemühl (bis August 1945); die Überlebenden dieses Lagers wurden ins Speziallager Nr. 8 Torgau transportiert. Speziallager Schwiebus; dieses Lager wurde Ende September 1945 mit Mannschaft und einigen kranken Häftlingen nach Mühlberg verlegt. Speziallager Tost (Mai 1945 bis November 1945); dieses Lager nahm Häftlinge aus Schlesien und dem Sudetenland sowie mehrere große Transporte aus dem Speziallager Bautzen auf. Die Überlebenden kamen nach Graudenz und von dort nach Fünfeichen.
Die vorangestellten zweibuchstabigen Abkürzungen für diese Lager werden in der nebenstehenden Karte und in der Liste bekannter Insassen verwendet.
Die meisten Lager wurden im Spätsommer 1948 aufgelöst, nur die in Sachsenhausen, Buchenwald, und Bautzen blieben (mit neuer Nummerierung 1 – 3) bis März 1950 bestehen. Von da aus kamen die restlichen Häftlinge in das Zuchthaus Waldheim und 3324 wurden dort verurteilt (siehe Waldheimer Prozesse).
Verhaftungen und Verhöre
mini|Plan des Speziallager Nr. 6 in Jamlitz Die Verhaftungspraxis der sowjetischen Besatzer wurde von Anfang an durch die neuen, von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten und von ihr abhängigen deutschen Behörden unterstützt. Waren zunächst die in den Landesverwaltungen bestehenden Ämter für Information beteiligt, übernahmen diese Aufgabe ab 1947 die 5. Kommissariate der Volkspolizei, deren Gründung auf einen SMAD-Befehl zurückgeht. Dort arbeiteten viele frühere Mitglieder des illegalen Militärapparates der KPD mit der sowjetischen Geheimpolizei NKWD zusammen, ab 1950 wechselten sie ins neu gegründete Ministerium für Staatssicherheit. Der spätere Minister für Staatssicherheit Erich Mielke war einer von ihnen. Sie überstellten zunehmend politisch missliebige Personen an die Besatzungsmacht. Der Vorwurf der faschistischen Tätigkeit wurde immer seltener erhoben; die Internierungen dienten mehr und mehr der Unterdrückung jeglicher politischer Opposition – oder dessen, was dafür gehalten werden konnte.
Nach der Verhaftung erfolgten regelmäßig tage- oder auch wochenlange Verhöre beim örtlichen NKWD, oft auch unter Folter. Die dann zu unterzeichnenden Verhörprotokolle waren oftmals nur auf Russisch verfasst und enthielten gelegentlich Geständnisse, die von den Betroffenen nicht oder nicht so wie protokolliert gemacht worden waren. In den allermeisten Fällen reichten die Vorwürfe nicht für ein Gerichtsverfahren, dann wurde der Betreffende in einem der Speziallager interniert. Andernfalls kam der oder die Betreffende vor ein Sowjetisches Militärtribunal (SMT).
Irgendein Verdacht oder Vorwurf führte also zur Verhaftung und zu Verhören: Erhärtete sich dabei der Vorwurf oder kamen irgendwelche verbotenen Dinge zu Tage, kam der Fall vor ein SMT; war das nicht der Fall, wurden die Leute nicht etwa nach Hause geschickt, sondern kamen in die Speziallager: Genau das waren die über hunderttausend bis 1948 oder 1950 internierten Speziallagerhäftlinge. Bei den Sowjets blieb immer der ursprüngliche Vorwurf der Haftgrund. So musste ein Speziallagerhäftling, wenn er von einem sowjetischen Uniformierten gefragt wurde „Warum sind Sie hier“ antworten mit „Verdacht auf …“. Bei den Sowjets trugen die Internierten als solches Etikett diesen (behaupteten) „Vorwurf“, aber eben nicht eine „Straftat“.
Verfahren vor dem Sowjetischen Militärtribunal
Die Verfahren vor dem Sowjetischen Militärtribunal verliefen nach stalinistischem Rechtsverständnis, demzufolge es nicht auf Feststellung individueller Schuld ankam, sondern darauf, dass vor allem als Gegner des sowjetischen Systems Verdächtigte aus der Öffentlichkeit entfernt werden. Hierbei wurde sowjetisches Recht rückwirkend angewandt, hauptsächlich unter Anwendung von Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR. Dieser deckt unter dem allgemeinen Begriff „konterrevolutionäre Aktivitäten“ nahezu alles ab, was der „Schwächung der Herrschaft der Räte der Arbeiter und Bauern“ diente sowie gegen die „grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationaler Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet ist“. In dem üblichen Schnell-Verfahren von 15 bis 20 Minuten Dauer waren 25 Jahre Zwangsarbeit eine häufige Regelstrafe. Weder Verteidiger noch Entlastungszeugen waren zugelassen und es gab keine Berufungsmöglichkeit. Eine Schuld musste nicht nachgewiesen werden, als Urteilsbegründung genügte dem Tribunal der „Vorwurf“, um in die UdSSR deportiert, sofort erschossen oder in eine SMT-Strafvollzugsanstalt auf deutschem Boden eingewiesen zu werden. Die gab es in Bautzen, Sachsenhausen und Torgau auf dem gleichen Gelände, wo sich bis 1948 oder 1950 drei der Speziallager befanden. Von 1947 bis Januar 1950 wurde die Todesstrafe in der UdSSR abgeschafft, so dass in diesen Jahren erlassene Todesurteile auch in der SBZ in lebenslängliche oder 25-jährige Haft umgewandelt wurden. Von 1945 bis 1947 wurden insgesamt 1797 Todesurteile verhängt/vollstreckt, von 1950 bis 1953 waren es noch 606.Quelle: Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Dokumentationsstelle Widerstands- und Repressionsgeschichte
Die rechtsstaatliche Haltlosigkeit der SMT-Urteile zeigt sich deutlich in der Rehabilitierungspraxis der Russischen Föderation auf Grundlage des Gesetzes von 18. Oktober 1991. So wurden seitdem von 10.509 Anträgen deutscher Staatsbürger auf Rehabilitierung bisher 9.976 entschieden, davon 9.487 positiv (95,1 %) und 489 negativ (4,9 %). Dabei stellten die wegen angeblicher Spionage Verurteilten mit 5.901 Betroffenen die größte Gruppe. Hier liegt die Rehabilitierungsquote bei 99,3 %.