Das Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG) ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2004, das für alle Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen gilt und sie im Fall des Notstandes zur Bereitstellung von Transportleistungen oder Verkehrsmitteln verpflichtet.

Mit Inkrafttreten des VerkLG wurde § 10 des Seeaufgabengesetzes und die Verordnung über die Beförderungsleistungen durch Seeschiffe in wirtschaftlichen Krisenlagen aufgehoben.

Bedeutung Das Verkehrsleistungsgesetz dient zusammen mit weiteren Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen der Vorsorge für innere und äußere Notfälle.

Einzelnachweise

Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Verteidigungspolitik Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht