Zweiter Bürgermeister steht für: den Stellvertreter des Regierungsoberhaupts der Freien und Hansestadt Hamburg, siehe Erster Bürgermeister #Zweiter Bürgermeister den (ersten) Stellvertreter des ersten Bürgermeisters einer kreisangehörigen Gemeinde in Bayern, siehe Bürgermeister #Bayern den (zweiten) Stellvertreter des Oberbürgermeisters einer kreisfreien Gemeinde oder einer Großen Kreisstadt in Bayern, siehe Bürgermeister #Bayern
Siehe auch: Erster Bürgermeister (Begriffsklärung)