mini|Stühlingen 1821, Gemälde von Joseph Anton Morath Das Amt Stühlingen war in napoleonischer Zeit eine Verwaltungseinheit im Südosten des Großherzogtums Baden. Es bestand von 1807 bis 1813.
Geschichte Historischer Hintergrund Die historische Wurzel des Amtes bildete die im hohen Mittelalter zwischen dem Südschwarzwald und dem Randen entlang der Wutach entstandene Landgrafschaft Stühlingen. Sie fiel 1639 auf dem Erbwege an das Haus Fürstenberg und wurde dort in das Obervogteiamt Stühlingen umgewandelt,Franz Ludwig Baumann: Die Territorien des Seekreises. Badische Neujahrsblätter, Viertes Blatt, 1894, S. 44ff. das unter der Leitung eines Obervogtes stand.Abschnitt zum Obervogteiamt Stühlingen im Staats- und Addresshandbuch des schwäbischen Reichs-Kraises, 1799, Band 1, S. 389f.
In badischer Zeit mini|Orte des Amtes Stühlingen 1800 Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde das Haus Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum Fürstenberg zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dessen Regierung errichtete daher im Sommer 1807 das standesherrschaftliche Amt Stühlingen, das sich, neben der Stadt Stühlingen, aus den Ortschaften Lembach, Weizen, Schwennig, Unterwangen, Oberwangen, Sparrenberg, Mauchen, Eberfingen, Obermettingen, Untermettingen, Obereggingen, Untereggingen, Hofwies (das ist die Osthälfte von Endermettingen), Löhningen, Roßbach, Endermettingen, Ofteringen, Horheim und Riedern zusammensetzte. Im Rahmen der Verwaltungsstruktur des Landes wurde es der Provinz des Oberrheins, auch Badische Landgrafschaft genannt, zugeordnet.General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 96.
Im Dezember 1807 wurde das Amt Stühlingen dem landesherrschaftlichen Obervogteiamt Bonndorf unterstellt.Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executiven LandesBehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 282. In Umsetzung des Novemberedikts von 1809 wurde diese Konstellation Anfang 1810 aufgehoben, das Amt unterstand nun dem neu errichteten Donaukreis.Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 404.
Nachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Ämter ermöglicht hatte, entstand aus dem Amt Stühlingen das, aufgrund seiner geringen Einwohnerzahl, zunächst als Stabsamt eingestufte Bezirksamt Stühlingen.Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 133.
Weitere Entwicklung Das Bezirksamt Stühlingen wurde 1857 aufgelöst und dem Bezirksamt Bonndorf eingegliedert. Bei dessen Aufteilung 1924 kamen die Gemeinden des ehemaligen Amtes Stühlingen zum Bezirksamt Waldshut, aus dem 1939 der Landkreis Waldshut hervorging.
Literatur Historischer Atlas von Baden-Württemberg, online verfügbar bei LEO-BW: Blatt VI.13: Herrschaftsgebiete und Ämtergliederung in Südwestdeutschland 1790, Beiwort von Michael Klein. Blatt VII.1: Baden in napoleonischer Zeit, Erläuterungsblatt verfasst von Meinrad Schaab und Hans Haller.
Einzelnachweise
Stuhlingen Kategorie:Stühlingen Kategorie:Politik (Landkreis Waldshut) Kategorie:Fürstenberg (schwäbisches Adelsgeschlecht) Stuhlingen Kategorie:Aufgelöst 1813