Nebenanlage steht für: Nebenanlage (Denkmalschutz), in Deutschland zum Grundstück gehörende geschützte Freifläche im Sinne des Denkmalschutzes Nebenanlage (Baunutzungsverordnung), in Deutschland im Sinne der Baunutzungsverordnung bauliche Anlage auf einem Grundstück Nebenanlage (Bundesfernstraßengesetz), in Deutschland im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes Bestandteil der Straße Nebenanlage (Eisenbahngesetz), in der Schweiz im Sinne des Eisenbahngesetzes Bauten und Anlagen, die nicht ganz oder überwiegend dem Eisenbahnbetrieb dienen (Art. 18m EBG) Nebenanlage (Luftfahrtinfrastruktur), in der Schweiz in der Luftfahrt außerhalb des Flugplatzes liegende Bauten und Anlagen, die sich aber innerhalb des Flugplatzperimeters befinden (Art. 2 Abs. f VIL) Nebenanlage (Nationalstrassenverordnung), in der Schweiz im Sinne der Nationalstrassenverordnung Versorgungs‑, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe im Eigentum des Bundes (Art 6. NSV) Nebenanlage (Rohrleitungssicherheitsverordnung), in der Schweiz im Sinne der Rohrleitungssicherheitsverordnung die Peripherie einer Rohrleitungsanlage (Art. 2 RLSV)
Siehe auch: Nebenbetrieb