Hermann Hesslingh (* 19. Oktober 1750 in Emden; † 26. Oktober 1833 in AurichStaats und Adress Kalender für das Königreich Hannover auf das Jahr 1834, Anhang S. V.) war Vizedirektor der königlichen Justizkanzlei in Aurich. Er diente als Jurist preußischen, holländischen, französischen sowie hannoverischen Herren und ist damit ein Beispiel für die Umbrüche in der Zeit zwischen 1800 und 1815.

Leben Herkunft Seine Eltern waren der Bürgermeister von Emden Johannes Hesslingh (1708–1761) und dessen Ehefrau Wolbrechte, geborene Niemann (1716–1762).Hesslingh. In: L. Midtelstorf: Genealogische Nachrichten über die bei dem Sethe’schen Fräuleinstift zu Aurich betheiligten Familien. Tapper & Sohn, Aurich 1885. (Digitalisat)

Karriere Hesslingh erhielt seine schulische Bildung auf dem Gymnasium in Lingen und studierte nach seinem Abschluss Jura an der Universität Halle. Nach seinem Studium wurde er am 30. April 1772 Auskultator bei der preußischen Regierung von Ostfriesland und stieg nach kurzer Zeit zum Referenten auf. Während der Justizreform von 1780 wurde er Assistenzrat beim Regierungcollegium in Aurich. Bereits 1785 stieg er zum Regierungsrat aufals Regierungs-Rat in der Ostfriesischen Regierung belegt ab 1794: Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat auf das Jahr 1794, S. 177f. und wurde Mitglied des obersten Spruchsenats. Ab 1799 (spätestens) gehörte er auch zu den Vertretern des Städte-Stands im Landschaftlichen Administrations-Collegium.Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1799, S. 369. Ab 1805 (spätestens) war er zudem Justitiar des Provinzial-Banco-Comptoirs in Emden.Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1805, S. 183.

Nach dem verlorenen Krieg von 1806 wurde Ostfriesland zunächst holländisch und dann französisch. Hesslingh wurde Vizepräsident des Tribunals in Aurich. Nach dem Ende der Befreiungskriege und der Wiederherstellung der preußischen Justizverfassung fiel ihm die Aufgabe zu, mit dem Regierungspräsidenten Schlechtendal die Justizbehörden zu reorganisieren. 1815 wurde er zum Direktor der provisorischen Oberlandesgerichtskommission ernannt. 1817 wurde er Vizedirektor der Justizkanzlei in Aurich mit dem Pupillenkollegium und Rat im Konsistorium in Aurich.Königlich Großbritannisch-Hannoverscher Staats-Kalender auf das Jahr 1818, S. 54 und 66; Staats und Adress Kalender für das Königreich Hannover auf das Jahr 1833, S. 199 und 355.

Anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums am 30. April 1822 wurde er vom preußischen König mit dem Roten Adlerorden 3. Klasse ausgezeichnet.

Familie Hesslingh heiratete am 11. Juli 1782 in Esens Sophie Marie von Halem (1761–1828), eine Tochter des Oberamtmanns Gerhard Henrich von Halem. Einziges überlebendes Kind aus der Ehe war die Tochter Charlotte (1785–1858), die am 10. Juni 1804 in Aurich den Geheimen Regierungsrat Christian Sethe (1778–1864) ehelichte. Sie erbte das bedeutende Vermögen ihres Vaters und legte damit den Grundstock für die immer noch bestehende Sethestiftung.

Literatur [anonymverfasst von Hesslinghs Schwiegersohn Sethe (verdruckt als „Jethe“):] Hermann Heßlingh. In: Neuer Nekrolog der Deutschen 11. Jg. 1833, Weimar 1835, S. 711f. Martin Tielke: Hesslingh <Fam.>. In: Biographisches Lexikon für Ostfriesland. Hg. Martin Tielke. 4. Band, Aurich 2007, S. 198–200. (PDF) Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 415. (Google-Vorschau)

Einzelnachweise

Kategorie:Jurist Kategorie:Träger des Roten Adlerordens 3. Klasse Kategorie:Ostfriese Kategorie:Geboren 1750 Kategorie:Gestorben 1833 Kategorie:Mann