mini|Flasche des Weinguts Château Cheval Blanc 1981, Etikett mit dem Verweis « 1er Grand Cru Classé ». Die Klassifizierung der Weine von Saint-Émilion schlägt eine Hierarchie der Weine der Appellation Saint-Emilion-grand-cru vor, die es ermöglicht, auf dem Etikett die Bezeichnungen „Grand Cru Classé“, „Premier Grand Cru Classé“ oder „1er Grand Cru Classé“ hinzuzufügen. Es handelt sich um eine Klassifizierung der Weine der Appelation Saint-émilion-grand-cru und nicht der Crus der Appellation Saint-Émilion, für die es keine offizielle Klassifizierung gibt. Im Gegensatz zur einmalig festgelegten Bordeaux-Klassifizierung von 1855 (Klassifizierung, die sich nur auf Weine des linken Ufers der Garonne bezieht) wird sie alle zehn Jahre überarbeitet. Die selektierten Weine der AOC Saint-Emilion Grand Cru werden in drei Stufen unterschieden:

Die Grands Crus Classés Die 1er Grands Crus Classés B Die 1er Grands Crus Classés A (höchste Stufe der Klassifizierung).

Klassifizierung von 2022 Am 8. September 2022 veröffentlichte die INAO die neue Liste mit insgesamt 85 eingestuften Weingütern. 14 gehören der Stufe Premiers grands crus an. Die restlichen 71 Güter der Stufe Grands crus; die Einstufung ist voraussichtlich für die Jahrgänge 2022 bis 2031 gültig.

Insgesamt 144 Weingüter reichten zwischen März und Juni 2021 die entsprechenden Bewerbungsdossiers ein. Im Juni 2021 kündigten die Verantwortlichen Pierre Lurton und Pierre-Olivier Clouet der Weingüter Château Ausone und Château Cheval Blanc an, dass sie sich diesmal nicht für eine Auszeichnung bewerben würden. Sie kritisierten insbesondere, dass den Aspekten Tourismus und sozialen Netzwerken zu breiten Raum in der Bewertung gegeben wurde. Konsequenterweise hat die Familie Vauthier (Eigner von Ausone) ebenfalls beschlossen, Château La Clotte nicht mehr zur Wahl zu stellen. Am 5. Januar 2022 kündigte Château Angélus seinen Rückzug aus der bereits begonnenen Prozedur an. Somit verließen drei der vier Weingüter der höchsten Stufe PGCC 'A' von 2012 freiwillig die Klassifizierung. Auch für Château Quinault L’Enclos, im Besitz von Bernard Arnault und der Familie Frère, wurde keine Bewerbung eingereicht. Im Juni 2022 zog schließlich Château La Gaffelière seine eingereichte Bewerbung zurück.

3 Weingüter legten Einspruch gegen den Negativbescheid bei der Klassifizierung ein : Château Croix de Labrie, Château Tour Saint-Christophe und Château Rocheyron. Die beiden erstgenannten Güter konnten sich mit ihrem Einspruch im Dezember 2021 vor dem Verwaltungsgericht Bordeaux durchsetzen, während dem Einspruch des letztgenannten Guts im Februar 2022 nicht stattgegeben wurde. Premier Grand Cru Classé 'A'  Château Figeac (seit 2022)Château PaviePremier Grand Cru Classé 'B'Château Beauséjour Duffau-LagarrosseChâteau Beau-Séjour BécotChâteau Bélair-MonangeChâteau CanonChâteau Canon-La GaffelièreClos FourtetChâteau Larcis Ducasse La MondotteChâteau Pavie-MacquinChâteau Troplong MondotChâteau Trotte VieilleChâteau ValandraudGrand Cru ClasséChâteau Badette (seit 2022)Château Balestard la TonnelleChâteau Barde-HautChâteau Bellefont-BelcierChâteau BellevueChâteau BerliquetChâteau Boutisse (seit 2022)Château Cadet BonChâteau Cap de MourlinChâteau ChauvinChâteau Clos de SarpeChâteau CorbinChâteau Corbin Michotte (1955–2012, seit 2022)Château Côte de BaleauChâteau Croix de Labrie (seit 2022)Château DassaultChâteau DestieuxChâteau de FerrandChâteau de PressacChâteau FaugèresChâteau Fleur-CardinaleChâteau FombraugeChâteau FonplégadeChâteau FonroqueChâteau Franc MayneChâteau Grand Corbin-DespagneChâteau Grand CorbinChâteau Grand MayneChâteau GuadetChâteau Haut SarpeChâteau Jean FaureChâteau LanioteChâteau LarmandeChâteau LaroqueChâteau LarozeChâteau la CommanderieChâteau la ConfessionChâteau la CouspaudeChâteau la Croizille (seit 2022)Château La DominiqueChâteau la Fleur MorangeChâteau la MarzelleChâteau la SerreChâteau La Tour-FigeacChâteau Le ChâteletChâteau le PrieuréChâteau Mangot (seit 2022)Château MonbousquetChâteau Montlabert (seit 2022)Château Montlisse (seit 2022)Château Moulin du CadetChâteau Péby FaugèresChâteau Petit Faurie de SoutardChâteau RipeauChâteau RochebelleChâteau Rol Valentin (seit 2022)Château Saint Georges (Côte Pavie)Château SansonnetChâteau SoutardChâteau Tour Baladoz (seit 2022)Château Tour Saint Christophe (seit 2022)Château VillemaurineChâteau Yon Figeac Clos Badon Thunevin (seit 2022)Clos de l'OratoireClos des JacobinsClos Dubreuil (seit 2022)Clos Saint-Julien (seit 2022)Clos Saint-MartinCouvent des JacobinsChâteau Lassègue (seit 2022)

Auswahlkriterien Die Kriterien und das Pflichtenheft für die Auswahl wurden seit der Einführung der Klassifizierung ständig angepasst, einige Grundwerte waren jedoch stets Teil der Bewertung: die Qualität und die Gleichmäßigkeit der Weine, die Methoden der Weingutsführung. Seit der letzten Klassifizierung im Jahr 2022 wurden zum Beispiel Aspekte der nachhaltigen Bewirtschaftung sowie der Präsenz in sozialen Medien hinzugefügt.

Weingüter, die an einer Bewertung zur Aufnahme in die Klassifizierung teilnehmen möchten können sich entweder für die Qualitätsstufe „Grand Cru Classé“ oder für die beiden Stufen „Grand Cru Classé“ und „Premier Grand Cru Classé“ bewerben. Wenn ein Kandidat die Klassifizierung „Premier Grand Cru Classé“ anstrebt, muss er 2 getrennte Dossiers einreichen. Mit der Einreichung der Dossiers sind von der INAO festgelegte Gebühren in Höhe von 12.000 € bzw. 14.000 € verbunden (Stand 2022).

Bewerbungsunterlagen Ein vollständiges Dossier enthält: ein Verzeichnis der aktuellen Grundbesitzverhältnisse des Betriebs sowie der in den letzten zehn Jahren vorgenommenen Änderungen und eine Beschreibung der betreffenden Parzellen; eine Verpflichtung, in den kommenden zehn Jahren - außer aus begründeten Anlässen und mit vorheriger Zustimmung der INAO - die Grundfläche des Weinbergs, aus dem die unter dem Namen des Cru Classé angebotenen Weine stammen, nicht zu verändern; über Weinkeller verfügen und sich verpflichten, diese ausschließlich für die Weinbereitung und den Ausbau der Weine aus den genannten Parzellen zu nutzen; ein Dokument, in dem der Bekanntheitsgrad des Betriebs, die Vertriebsmethoden der Weine, die Vermarktungspreise sowie die Mengen, die nationalen und internationalen Bewertungen, die Bewerbung des Standorts (Werbemaßnahmen, Pressemappen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Weintourismus, Zugänglichkeit der Anlagen für die Öffentlichkeit usw.) dargelegt werden; die Liste der mit der Ursprungsbezeichnung „Saint-Emilion grand cru“ produzierten oder vermarkteten Mengen pro Marke, die mit dem Betrieb verbunden ist, der letzten zehn Jahre für „grands crus classés“ und der letzten fünfzehn Jahre für „premiers grands crus classés“. Ferner muss belegt werden, dass im gleichen Zeitraum mindestens 50 % der auf den klassifizierten Parzellen produzierten Weine der Einstufung entsprachen; ein Dokument mit einer Beschreibung der Weinkeller, der Anbaumethoden und der Umweltmaßnahmen des Betriebs; Nach einer ersten Bewertung der eingereichten Dossiers erfolgt die Verkostung der von der Jury festgelegten Jahrgänge. Die teilnehmenden Weingüter stellen dafür je Jahrgang 4 Flaschen à 0,75 l zur Verfügung. Bei Kandidaten der „grands crus classés“ Einstufung werden maximal 10 Jahrgänge eingefordert, für die „premiers grands crus classés“ Einstufung werden maximal 15 Jahrgänge bewertet. Falls ein Jahrgang von einem Kandidaten nicht eingereicht werden kann, wird dieser Jahrgang mit der Note 0 auf 20 bewertet. Die Jury behält sich das Recht vor, die Musterflaschen selbst beim Weingut auszusuchen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Horizontalverkostung, d. h. jahrgangsweise.

Bewertungskriterien - Regeln für die Einstufung zum « grand cru classé » : Qualitätsniveau und Beständigkeit der Weine, beurteilt durch die Verkostung von Proben (50 % der Endnote); die niedrigste Verkostungsnote wird bei der Berechnung des Verkostungsdurchschnitts nicht berücksichtigt; Bekanntheitsgrad national und/oder international, Aufwertung des Standorts (Werbemaßnahmen, Pressemappen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Weintourismus, Zugänglichkeit des Weinguts für die Öffentlichkeit) und der Vertriebsmethoden (20 % der Endnote); Charakterisierung des Betriebs, beurteilt anhand der Grundbesitzverhältnisse, der Homogenität der Anbaueinheiten und der topografischen und bodenkundlichen Analyse (20 % der Endnote); Führung des Betriebs sowohl in Bezug auf den Weinbau als auch auf die Önologie, beurteilt unter Berücksichtigung des Sortenbestands, der Strukturierung und Führung des Weinbergs, der Rückverfolgbarkeit der Parzellen bei der Weinbereitung und der Bedingungen für die Weinbereitung und den Ausbau (10 % der Endnote); Jeder Kandidat, dessen Endnote 14 von 20 Punkten oder mehr beträgt, wird für die Klassifizierung „Grand Cru Classé“ vorgeschlagen.

- Regeln für die Einstufung zum « premier grand cru classé » : Für die Bewertung zum „Premier Grand Cru Classé“ werden nur Bewerbungen von Betrieben geprüft, die im ersten Bewertungsteil zum „Grand Cru Classé“ erfolgreich abgeschnitten haben. Neben den zusätzlichen 5 Jahrgangsbewertungen erfolgt eine Neugewichtung der Kriterien. Qualitätsniveau und Beständigkeit der Weine, beurteilt anhand der hervorragenden Ergebnisse der Verkostung und der Alterungsfähigkeit (50 % der Endnote); die niedrigste Verkostungsnote wird bei der Berechnung des Verkostungsdurchschnitts nicht berücksichtigt; Bekanntheitsgrad national und/oder international, Aufwertung des Standorts (Werbemaßnahmen, Pressemappen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Weintourismus, Zugänglichkeit des Weinguts für die Öffentlichkeit) und der Vertriebsmethoden (35 % der Endnote); Charakterisierung des Betriebs, beurteilt anhand der Grundbesitzverhältnisse, der Homogenität der Anbaueinheiten und der topografischen und bodenkundlichen Analyse (10 % der Endnote); Führung des Betriebs sowohl in Bezug auf den Weinbau als auch auf die Önologie, beurteilt unter Berücksichtigung des Sortenbestands, der Strukturierung und Führung der Weinberge, der Rückverfolgbarkeit der Parzellen bei der Weinbereitung und der Bedingungen für die Weinbereitung und den Ausbau (5 % der Endnote). Jeder Kandidat, dessen Endnote 16 von 20 Punkten oder mehr beträgt, wird für die Klassifizierung „Premier Grand Cru Classé“ vorgeschlagen. Die Kommission kann den für die Bezeichnung „Premier Grand Cru Classé“ vorgeschlagenen Weinen unter Berücksichtigung ihres Bekanntheitsgrades und ihrer Alterungsfähigkeit die Auszeichnung A oder B verleihen.

Geschichte Die erste Klassifizierung erfolgte in den Jahren 1954 und 1955, ziemlich genau 100 Jahre nach der Bordeauxwein-Klassifizierung 1855. Die Weinbauorganisation von Saint-Émilion (Conseil des vins de Saint-Émilion genannt) traf den entsprechenden Entschluss im Jahr 1954. Die entsprechenden Vorarbeiten liefen bereits seit den 1930er Jahren. Seit ihrer Einführung wurde diese Klassifizierung siebenmal publiziert: 1958, 1969, 1986 (die Zehnjahresfrist wurde nicht eingehalten), 1996, 2006, 2012 und zuletzt im September 2022. Bereits im Jahr 1969 zeichnete sich der hohe Vermarktungswert der Klassifizierung ab. Die maximal auszuzeichnenden Weingüter wurde daher im Jahr 1984 auf 90 begrenzt.

Infolge einer intensiven juristischen Auseinandersetzung über die Klassifizierung des Jahres 2006 wurden die Regeln für die Bewertung geändert. sodass sie nun unter der Autorität des INAO stattfindet. Unter dieser Behörde wurde die Klassifizierung von 2012 mit insgesamt 82 Weingütern erstellt, die nach zehnmonatiger Arbeit der Klassifizierungskommission unter der Schirmherrschaft des INAO, des Ministère de l’Agriculture und der Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des fraudes, einer Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen veröffentlicht wurde. Die Gültigkeit der Bewertung wurde ferner von dem externen Zertifizierungsbüro Bureau Veritas attestiert.