Die Berner Finanzaffäre war ein politischer Skandal, der in den Jahren 1984 bis 1986 den Kanton Bern in der Schweiz erschütterte. Rudolf Hafner, ein Revisor der bernischen Kantonsverwaltung, deckte als Whistleblower die Verletzung verschiedener Vorschriften des Finanzhaushaltsgesetzes sowie den Missbrauch von Steuergeldern und des SEVA-Lotteriefonds auf. Unter anderem waren heimlich hohe Geldbeträge an berntreue Organisationen in der Jurafrage geflossen, um eine mögliche Abspaltung französischsprachiger Bezirke im Jura und des Laufentals zu verhindern. Ebenso dienten Gelder des Lotteriefonds rechtswidrig dazu, gesellige Anlässe der Kantonsverwaltung sowie Vergnügungsreisen und private Ausgaben von Mitgliedern des Regierungsrates zu begleichen. Die beiden hauptverantwortlichen Regierungsräte Werner Martignoni und Hans Krähenbühl verzichteten 1986 auf eine Wiederwahl, zu strafrechtlichen Konsequenzen kam es jedoch nicht. Allerdings erklärte das Bundesgericht die 1983 durchgeführte Volksabstimmung, bei der sich das Laufental für den Verbleib beim Kanton Bern ausgesprochen hatte, wegen der massiven Einflussnahme für ungültig. Bei der Wiederholung 1989 entschied sich das Laufental schliesslich für einen Wechsel zum Kanton Basel-Landschaft.

Erste Enthüllungen Am 23. August 1984 verschickte Rudolf Hafner, der seit 1980 in der bernischen Kantonsverwaltung als Revisor mit Beamtenstatus arbeitete, eine 23-seitige Eingabe an alle 200 Mitglieder des Grossen Rates und verlangte eine disziplinarische Untersuchung gegen den Regierungsrat. Dieser habe fortlaufend gegen das kantonale Finanzhaushaltsgesetz verstossen, Lotterie- und Steuergelder missbraucht sowie durch verschiedene Buchhaltungstricks gegen die Kantonsverfassung verstossen. In seinem mit Kopien von Quittungen und Zahlungsanweisungen belegten Bericht wies er zahlreiche ungesetzliche Zahlungen an Parteien, Personen und Firmen sowie Verschleierungstaktiken und Mängel in den Strukturen der Kontrollinstanzen nach.Däpp et al.: Finanzaffäre im Staate Bern. 1986, S. 13.

Die Existenz des Budgetpostens «Unvorhergesehenes», für den jährlich 300'000 Franken zur Verfügung standen und über deren Verwendung der Regierungsrat frei entscheiden konnte, war zwar allgemein bekannt. Einblick in die Zahlungen hatte aber nur die Staatswirtschafts­kommission des Grossen Rates, jedoch nicht einzelne Grossräte. Auf ausdrückliche Anweisung ihres eigenen Chefs unterliess es die Finanzkontrolle zudem, diese Ausgaben auf ihre Gesetzmässigkeit hin zu prüfen.Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Band III. 1996, S. 132. So waren über diesen Budgetposten 54'000 Franken an die SVP und 15'000 Franken an den Handels- und Industrieverein überwiesen worden, um damit Abstimmungskampagnen zu finanzieren. Besonders brisant waren Zuwendungen an Akteure im Zusammenhang mit der Jurafrage. Beispielsweise waren über Umwege allein in den Jahren 1980 bis 1983 rund 120'000 Franken an die antiseparatistische Organisation Force démocratique von Marc-André Houmard geflossen. Weitere 67'000 Franken finanzierten 1982 eine Ausstellung über das Laufental, 75'000 Franken gingen an das für seine berntreue Klientel bekannte Hôtel de l’Ours in Moutier, 125'000 Franken an Radio Jura bernois in Tavannes und 67'000 Franken an die Aktion bernisches Laufental (ABL). Aus dem SEVA-Lotteriefonds, den der Regierungsrat treuhänderisch und ohne übergeordnete Kontrollinstanz verwaltete, flossen jährlich bis zu 160'000 Franken in die Spesenkassen der Kantonsverwaltungs­direktionen (verharmlosend «Kässeli» genannt), um damit beispielsweise gesellige Anlässe zu finanzieren. In einigen Fällen nutzte die Kantonsregierung den teilweise ebenfalls mit Lotteriegeldern gespiesenen Budgetposten «Unvorhergesehenes», um Nachtragskredite und Ratsdebatten darüber zu vermeiden oder um die Finanzkompetenzen des Grossen Rates und gelegentlich sogar die Möglichkeit eines fakultativen Referendums zu umgehen.

Urs Kohli, der Erste Sekretär der Finanzdirektion, verhängte am 24. August ein Hausverbot und veranlasste wegen des möglichen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung und ohne gerichtliche Genehmigung eine Durchsuchung der Wohnung des Whistleblowers durch die Polizei, während Hafner vorübergehend bei Bekannten untertauchte.Däpp et al.: Finanzaffäre im Staate Bern. 1986, S. 14. Als diese Vorgänge in der Öffentlichkeit bekannt wurden, entstand der Eindruck, es solle ein unbequemer Kritiker verhaftet und mundtot gemacht werden, anstatt die Vorwürfe ernsthaft zu prüfen. Der für das Finanzwesen zuständige Regierungsrat Werner Martignoni (SVP) versicherte am 25. August gegenüber den Medien, alle Zahlungen seien «in Erfüllung eines öffentlichen Auftrags» erfolgt. Regierungspräsident Hans Krähenbühl (FDP) wiederum betonte zwei Tage später vor dem Beginn der Grossratssession, die Regierung könne «jetzt schon festhalten, dass sie mit den teilweise beanstandeten Beitragsgewährungen immer im Interesse der Öffentlichkeit gehandelt» habe. Dessen ungeachtet beschloss der Grosse Rat die Einsetzung einer 17-köpfigen «Besonderen Untersuchungskommission» (BUK), der Vertreter aller Fraktionen angehörten. Unter dem Vorsitz von Rosmarie Felber (CVP) nahm die BUK ihre Tätigkeit im September 1984 auf, wobei sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitete und ihre Mitglieder sich zur Geheimhaltung verpflichteten.Däpp et al.: Finanzaffäre im Staate Bern. 1986, S. 14–15.

Ergebnisse der Untersuchungskommission Im Juli 1985 teilte das kantonale Amt für Information mit, dass die Untersuchungen abgeschlossen seien und die Ergebnisse am 9. September veröffentlicht würden. Am 30. August 1985 gelangte die Berner Zeitung über Grossrat und Kommissionsmitglied Luzius Theiler (DA) vorzeitig in den Besitz des BUK-Berichts, worauf die Redaktion beschloss, Kopien davon auch anderen Zeitungen zukommen zu lassen (zu diesem Zeitpunkt war der 180-seitige Bericht noch nicht fertig ins Französische übersetzt).Däpp et al.: Finanzaffäre im Staate Bern. 1986, S. 15–16.Däpp et al.: Finanzaffäre im Staate Bern. 1986, S. 70. Einen Tag später machten die Medien gemeinsam Zusammenfassungen des Berichts publik. Gemäss der BUK, die noch am selben Tag an die Öffentlichkeit trat, trafen die von Rudolf Hafner erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen zu. Dazu gehörten Amtspflichtverletzungen, die illegale Mitfinanzierung von Abstimmungskampagnen und Aktionen in der Jurafrage, unrechtmässige Verteilung von Sport-Toto- und SEVA-Geldern, die Frisierung der Staatsrechnung und die Überschreitung von Kompetenzen. Die BUK fand heraus, dass einzelne Zuwendungen noch höher gewesen waren, als ursprünglich von Hafner angegeben. So erhielt die ABL zusätzlich zu den bereits bekannten Zuwendungen aus dem Lotteriefonds weitere 273'281 Franken aus dem Budgetposten «Unvorhergesehenes», wodurch es ihr möglich gewesen war, die am 11. September 1983 durchgeführte Volksabstimmung über den möglichen Kantonswechsel des Laufentals entscheidend zugunsten Berns zu beeinflussen.

Eine weitere missbräuchliche Verwendung von Lotteriefonds-Geldern war eine Spende von 200'000 Franken an die britische Fluggesellschaft Dan-Air, damit diese weiterhin Linienflüge vom Flughafen Bern-Belp nach London anbot. Eine entsprechende Subvention aus der ordentlichen Rechnung wäre politisch umstritten gewesen, weshalb der Regierungsrat es vorzog, die Zahlung der Aufsicht des Grossen Rates zu entziehen. Als die SOVAG, eine heruntergewirtschaftete private Firma zur Verwertung von Sonderabfällen, den Kanton Bern um Unterstützung bat, wollten die Behörden eine entsprechende Subventionierung nicht dem Grossen Rat unterbreiten, um unangenehmen Fragen kritischer Parlamentarier zu entgehen. Aus diesem Grund teilten sie den Sanierungskredit auf drei Beschlüsse auf und entzogen ihn so der parlamentarischen Mitsprache. Aufgrund eingegangener Eventualverpflichtungen wäre der Gesamtkredit hoch genug gewesen, um ihn dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Ein ähnlicher Trick wurde angewendet, um die umstrittene Melioration des Areals der Anstalten Witzwil zu verschleiern. Weitere Verstösse betrafen die Privilegierung von Polizeibeamten und EDV-Projekte, bei denen die Kosten aus dem Ruder gelaufen waren.

Obwohl zumindest einzelne Vorwürfe schwerwiegend waren, verzichtete die BUK mit Stichentscheid der Präsidentin darauf, eine Disziplinaruntersuchung einzuleiten. Dazu beigetragen hatte insbesondere der Eindruck, dass zu diesem Zeitpunkt für das kritisierte Verhalten der Regierungsräte keinerlei unlautere persönliche Motive zugrunde zu liegen schienen. Die Kantonsregierung räumte zwar «rechtliche Fehler» ein, rechtfertigte ihr Handeln aber mit dem Hinweis auf eine seit Jahrzehnten übliche Praxis, von der sie sich habe leiten lassen.Däpp et al.: Finanzaffäre im Staate Bern. 1986, S. 17–18. Sie habe sich während der politischen Auseinandersetzungen um die Integrität des Kantonsgebiets verpflichtet gefühlt, einen grösseren politischen Handlungsspielraum zu nutzen. Zudem seien verschiedene Praktiken dem Grossen Rat bekannt gewesen und von diesem sogar genehmigt worden. Am 2. September 1985 gaben die Justizbehörden bekannt, dass das Verfahren gegen Hafner eingestellt worden sei. Später sprach ihm das Obergericht eine Entschädigung von 3000 Franken zu. Am 4. September 1985 reichte Grossrat Jürg Schärer (POCH) Strafanzeigen gegen acht von neun Regierungsratsmitgliedern wegen Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsführung ein, mit Ausnahme von René Bärtschi (SP), der erst nach Hafners Enthüllungen gewählt worden war.

Weitere Enthüllungen Als Reaktion auf die Erklärung der Kantonsregierung sandte Hafner den BUK-Mitgliedern am 31. Oktober 1985 einen weiteren detaillierten Bericht zu, worin er neue Vorwürfe erhob. Unter anderem wies er auf ungetreue Amtsführung und missbräuchliche Begleichung privater Auslagen über die Staatskasse hin, wodurch er der regierungsrätlichen Darstellung entschieden widersprach. Für Aufsehen sorgte insbesondere die Enthüllung, dass Hans Krähenbühl mehrere Male auf Staatskosten sein Privatauto der Marke Jaguar in der kantonalen Garage hatte reparieren lassen. Hafner schätzte den Wert dieser Gratisarbeiten auf 20'000 Franken. Stossend war die Zweckentfremdung der «Kässeli» insbesondere deshalb, weil jeder Regierungsrat zusätzlich zur normalen Besoldung ohnehin eine jährliche Repräsentationszulage von 10'000 Franken bezog.Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Band III. 1996, S. 134. Während die Bevölkerung die früheren Untersuchungsergebnisse angesichts ihrer rechtlichen Komplexität mit Gelassenheit zur Kenntnis genommen hatte, reagierte sie nun mit grosser Empörung auf die eher als nebensächlich einzustufenden Details. Eine Hauptrolle spielten dabei die Medien, die ausführlich über die «Jaguar-Affäre» berichteten und das Auto zum Symbol der ganzen Finanzaffäre machten.