Das Amtsgericht Ensisheim war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Ensisheim in den Jahren 1879 bis 1918.
Geschichte Ensisheim war Sitz eines französischen Friedensgerichts. Nach der Abtretung Elsass-Lothringens im Frieden von Frankfurt an das Deutsche Reich 1871 wurde die Gerichtsstruktur mit dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871 und der Ausführungsbestimmung hierzu vom gleichen Tag neu geregelt.Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 165 ff., onlineVerordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 169 ff. Dabei wurden die Friedensgerichte beibehalten. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalisat Das Amtsgericht Ensisheim war dem Landgericht Colmar nachgeordnet. Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war auch Rheinschifffahrtsgericht.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 416 online Der Gerichtsbezirk umfasste 1895 den Kanton Ensisheim mit 264 Quadratkilometern und 13.766 Einwohnern und 17 Gemeinden.Handbuch für Elsaß-Lothringen, 1895, S. 112, Digitalisat Mit der Verordnung des Statthalters, betreffend die auswärtigen Gerichtstage der Amtsgerichte vom 4. Dezember 1903 wurde festgelegt, dass das Amtsgericht Barr Gerichtstage in Oberhergheim (für die Gemeinden Biltzheim, Niederentzen, Niederhergheim, Oberhergheim und Rüstenhart) und Blodelsheim (für die Gemeinden Blodelsheim, Fessenheim, Roggenhausen und Rumersheim) abhalten sollte.Verordnung des Statthalters, betreffend die auswärtigen Gerichtstage der Amtsgerichte vom 4. Dezember 1903; in: A. Harseim, Adolf Keller, Albert Leoni, Friedrich Althoff, Möller, O. Grünewald, Richard Förtsch: Gesetze aus der Zeit von 1901 bis 1903. 2019, ISBN 9783111444048, S. 635, Digitalisat
Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Ensisheim als „Tribunal cantonal d'Ensisheim“ weitergeführt.Charles Hiegel: L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940. online Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier also wieder als Amtsgericht Ensisheim, fortgeführt.
Siehe auch Liste der Gerichte im Reichsland Elsaß-Lothringen Liste der Gerichte im Elsass 1940–1944
Einzelnachweise
Ensisheim Kategorie:Ensisheim Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1918