Das Sondervermögen Bundeswehr (SVermBw; vereinzelt werden auch die Begriffe Sonderbudget, Sonderfonds oder 100-Milliarden-Programm verwendet) ist in Deutschland ein Finanzierungsinstrument des Bundes ausschließlich für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro ( Abs. 1a GG). Da im Alltag unter „Sondervermögen“ nicht neu aufgenommene Sonderschulden verstanden werden, sondern von einem Gesamtvermögen abgetrenntes Eigentum, wurde der Begriff „Sondervermögen“ am 13. Januar 2026 nach 2631 Einsendungen zum „Unwort des Jahres“ erklärt.
Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren 2 % des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt werden ( Abs. 1, Abs. 2 BwFinSVermG). Es hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und soll ab dem Jahr 2022 der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen ( BwFinSVermG).
Im Juni 2022 änderten Bundestag und Bundesrat den des Grundgesetzes und schufen mit dem Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung der BundeshaushaltsordnungGesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz - BwFinSVermG) vom 1. Juli 2022 () einen schuldenfinanzierten Schattenhaushalt, der von der Kreditobergrenze der Schuldenbremse ausgenommen ist, zur Behebung eines u. a. von der Bundeswehr selbst konstatierten Investitionsstaus. Das Statistische Bundesamt spricht in seiner volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung von Extrahaushalten. Nach Einschätzung von Bundeskanzler Olaf Scholz markiert dieses Gesetz „die weitreichendste Wende in der deutschen Sicherheitspolitik seit Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955“.
Hintergrund Zeitenwende-Rede
Am 24. Februar 2022 begannen russische Streitkräfte auf Befehl von Staatspräsident Putin einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine. Am Sonntag, 27. Februar 2022 fand eine „historische“ (Hanno Kube) Sondersitzung des Deutschen Bundestages statt. Bundeskanzler Olaf Scholz gab dabei eine Regierungserklärung zur aktuellen Lage ab, in der er eine – wie die Deutsche Gesellschaft für auswärtige Politik feststellte – „radikale Neuausrichtung der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik“ ankündigte.
Nach der Aussprache stimmten die Abgeordneten über folgende Entschließungsanträge ab:
Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Antrag der Fraktion Die Linke Antrag der Abgeordneten Petr Bystron u. a. und der AfD-Fraktion Antrag der Abgeordneten Rüdiger Lucassen u. a. und der AfD-Fraktion
In Bezug auf das geplante Sondervermögen wurde die Bundesregierung in dem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgefordert, „die Modernisierung der Bundeswehr mit dem Ziel voll ausgestatteter und voll einsatzbereiter Streitkräfte weiter voranzutreiben, bestehende Fähigkeitslücken umgehend zu schließen und die notwendigen finanziellen Ressourcen dafür zeitnah und langfristig bereitzustellen“. Eine weitere Forderung richtete sich darauf „die NATO-Fähigkeitsziele in enger Abstimmung mit unseren Partnern zu erfüllen und entsprechend zeitnah in die Bundeswehr zu investieren und ebenso die Bereiche der Diplomatie, der Humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken“.
Dagegen hieß es in dem Antrag der Fraktion Die Linke, von Waffenlieferungen und der Entsendung weiterer Truppen der Bundeswehr sei abzusehen, „da sie ein weiterer Schritt in einer Aufrüstungsspirale Europas sind“.
In den Anträgen der AfD wurde keine Aussage zum Sondervermögen getroffen. Im ersten Antrag wurde die Bundesregierung u. a. aufgefordert, „Deutschlands Veto einer NATO-Mitgliedschaft der Ukraine von 2008“ zu erneuern. Im zweiten Antrag wurde die „Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht“ gefordert.
Beschlossen wurde der gemeinsame Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Fraktionen Die Linke und AfD votierten dagegen; es gab zwei Enthaltungen (ein fraktionsloser Abgeordneter, ein Abgeordneter der AfD). Keine Mehrheiten fanden die Anträge von AfD und Die Linke.
Die Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Jan Korte, Susanne Hennig-Wellsow und Janine Wissler (alle Die Linke) gaben eine schriftliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu Protokoll, in der sie den Überfall Russlands auf die Ukraine verurteilten, die Einrichtung eines Sondervermögens aber ablehnten. Sie schrieben, „einer grundgesetzlich festgelegten Aufrüstung Deutschlands“ müsse eine klare Absage erteilt werden.
Argumentationspapier des Verteidigungsministeriums Der Spiegel äußerte in seinem Online-Dienst vom 1. März 2022 die Vermutung, dass ein Sondervermögen „schon länger diskutiert“ worden sei. Er verweist dabei auf ein „vertrauliches, sechsseitiges Argumentationspapier“, in dem auch konkrete Beschaffungsprojekte benannt worden seien.
Ein von der Open Knowledge Foundation unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 29. März 2022 beantragter Zugang zu diesem Papier wurde vom Bundesministerium der Verteidigung am 23. Juni 2022 abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem Hinweis darauf, dass das Argumentationspapier „zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuft“ worden sei.
Mittelbewilligung Das Bundeskabinett verabschiedete in seiner 13. Sitzung am 16. März 2022 zwei Gesetzentwürfe:
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) Gesetzentwurf zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG). Die Regierungsentwürfe waren zuvor vom Bundesministerium der Finanzen (Grundgesetzänderung und Errichtungsgesetz) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (Grundgesetzänderung) erarbeitet worden.
Anlässlich der Generaldebatte zum Haushaltsgesetz 2022 am 23. März 2022 im Bundestag nannte Bundeskanzler Scholz vier Ziele, die mit dem Sondervermögen erreicht werden sollen:
Zweckbindung für die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit, Sicherung einer langfristigen Planung, Tragfähigkeit der Finanzen (Schuldenbremse, Maastricht-Kriterien) und keine Belastung anderer Politikfelder (Klima, Arbeitsplätze, Energie, Renten, Gesundheitssystem).
Der Bundesrechnungshof kritisierte in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages vom 14. April 2022 die Einrichtung eines Sondervermögens. Nach seiner Auffassung handele es sich bei den hieraus geplanten Ausgaben um eine Kernaufgabe der Bundeswehr, die auch „in den Kernhaushalt, nicht in ein Sondervermögen“ gehören würde. Trotz des Sondervermögens müsse das Bundesverteidigungsministerium unverändert Prioritäten bei den Ausgaben setzen. Hierbei sollten „Vorhaben und Maßnahmen, die der Einsatzbereitschaft unmittelbar dienen, […] Priorität haben“. Der Bericht weist auch darauf hin, dass die aus dem Sondervermögen anfallenden Tilgungs- und Zinsausgaben nicht im Bundeshaushalt berücksichtigt seien.
Bundesrat (Vorberatung) Gemäß Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz wurden die Vorlagen zunächst vom Bundesrat in seiner Sitzung am 8. April 2022 beraten.
In seiner Stellungnahme zum Errichtungsgesetz stellte der Bundesrat fest, „dass für die erfolgreiche Modernisierung der Bundeswehr eine Beschleunigung des Beschaffungswesens von größter Bedeutung“ sei. Mittelfristig müsse das Beschaffungswesen grundlegend reformiert werden.
Zur geplanten Grundgesetzänderung gab der Bundesrat keine Stellungnahme ab.
Bundestag Die beiden Regierungsentwürfe wurden im Bundestag in erster Lesung am 27. April 2022 beraten.
Das Errichtungsgesetz regelt – wie es in der Begründung heißt – „die Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und zur Ertüchtigung der Bundeswehr. Das Gesetz soll für diese Vorhaben eine hinreichende Planungs- und Finanzierungssicherheit gewährleisten.“ Ausdrücklich wird auf die sicherheitspolitischen Ziele, Interessen und Prioritäten Deutschlands verwiesen, wie sie im Weißbuch 2016 der Bundesregierung definiert worden seien. Hierfür benötige „die Bundeswehr in breites und modernes sowie innovationsorientiertes Fähigkeitsspektrum“. Dies wiederum erfordere ressortübergreifend „insbesondere die Finanzierung hochkomplexer und/oder multinational zu realisierender Großvorhaben mit großen Finanzvolumina“. Es wird betont, dass die Ausgaben des Sondervermögens auf das Zwei-Prozent-Ziel der NATO (Nordatlantikvertrag, Artikel 3, nach dem NATO-Gipfel 2014) für die Verteidigungsausgaben seiner Mitgliedsstaaten anzurechnen seien. Die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens sollen in einem Wirtschaftsplan dargestellt werden. Zur ersten Lesung des Gesetzes lag der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2022 noch nicht vor; dieser wurde erst zur Beratung des Haushaltsausschusses am 1. Juni 2022 nachgereicht. Die angestrebte Änderung des Grundgesetzartikels 87a wird damit begründet, dass die „Finanzierungsaufgabe sehr umfangreich und von längerer Dauer“ sein werde. Es solle „mit dieser Entscheidung das Signal gegeben werden, dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird“. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass das Finanzierungsvolumen im Rahmen der Schuldenbremse nicht zu realisieren sei, diese aber gleichzeitig auch nicht in Frage gestellt werden dürfe. Deshalb solle der Bund mit der Grundgesetzänderung ermächtigt werden, ein Sondervermögen mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zu errichten. Diese Kreditermächtigung wird ausdrücklich von den Kreditobergrenzen der Schuldenbremse ausgenommen.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich.
Bei einer öffentlichen Expertenanhörung des Haushaltsausschusses am 9. Mai 2022 wurden die Gesetzentwürfe sehr unterschiedlich bewertet.
Julia Berghofer European Leadership Network (ELN), Rüdiger Wolf (Staatssekretär a. D.) und Generalleutnant Markus Laubenthal (Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr) unterstrichen dabei, dass das Sondervermögen die derzeitigen Fähigkeitslücken der Bundeswehr schließen würde. Annette Lehnigk-Emden (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) betonte die Notwendigkeit einer weiteren Anpassung des Vergaberechts. Ulrich Hufeld (Helmut-Schmidt-Universität (UniBw) Hamburg schlug vor, die geplante neue Verfassungsnorm dahingehend zu konkretisieren, dass ausschließlich Ausrüstungsvorhaben aus dem Sondervermögen finanziert werden dürften. Dagegen hielt Dirk Meyer (Helmut-Schmidt-Universität (UniBw) Hamburg) ein Sondervermögen für den falschen Weg. Damit werde gegen die Haushaltsgrundsätze der Einheitlichkeit, Klarheit und Jährlichkeit verstoßen. Christian Mölling (Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik) wies darauf hin, dass ein Wirtschaftsplan mit Zeit- und Kostenabschätzung für die Rüstungsprojekte vorliegen solle, bevor der Bundestag dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zustimmen könne. Entschieden gegen das Sondervermögen wandte sich Ingar Solty (Rosa-Luxemburg Stiftung). Es mache „die Welt nicht sicherer und friedlicher, es gefährdet die Demokratie, wird Sozialabbau nach sich ziehen und entfremdet Mittel, die dringend für den sozialökologischen Umbau gebraucht werden“