Karl Loewenstein, vor 1933 teilweise auch: Karl Löwenstein (* 9. November 1891 in München; † 10. Juli 1973 in Heidelberg), war ein deutscher Staats- und Verfassungsrechtler und Politologe jüdischer Abstammung, der während der Zeit des Nationalsozialismus der deutschen Staatsbürgerschaft beraubt wurde und emigrieren musste. Im Exil nahm er die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten an. Er war einer der profiliertesten Vertreter des Öffentlichen Rechts und ein „Vater“ der modernen deutschen Politikwissenschaft. Heute ist Loewenstein auch über sein Fach hinaus als Vordenker des Konzeptes der wehrhaften Demokratie bekannt.
Leben Karl Löwenstein entstammte einer Münchner jüdischen Familie; seine Eltern waren der ZinngusswarenfabrikantMenschen aus Bayern. Haus der bayerischen Geschichte. Abgerufen am 17. November 2025. Otto Löwenstein und seine Frau Mathilde, geb. Oppenheimer. Karl legte 1910 am Wilhelmsgymnasium München das Abitur ab und studierte anschließend Jura an den Universitäten Paris, Heidelberg, Berlin und München, wo er 1922 zum Dr. jur. promoviert wurde. Im Ersten Weltkrieg war er bis 1919 für das Bayerische Kriegswucheramt tätig. Danach gründete er eine gut gehende Rechtsanwaltskanzlei und trat der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei. 1931 habilitierte er sich und wurde Privatdozent an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Münchener Universität. Als solcher wurde er Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
Durch den nationalsozialistischen Kultusminister Hans Schemm wurde Löwenstein am 11. Oktober 1933 aus dem Staatsdienst entfernt, „weil Staatslehre und Staatsrecht im nationalsozialistischen Staat von einem Nichtarier nicht gelehrt werden können“.Zitiert bei: Stefanie Harrecker: Degradierte Doktoren. Die Aberkennung der Doktorwürde an der Ludwig-Maximilians-Universität München während der Zeit des Nationalsozialismus. Utz, München 2007, S. 320. Er flüchtete im Dezember 1933 in die USA. Von 1934 bis 1936 arbeitete er an der Yale University in New Haven (Connecticut) und ging anschließend zum Amherst College in Massachusetts. Seine Dissertation wurde 1936 auf die Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums gesetzt, der Doktorgrad wurde ihm 1941 entzogen. Zwischen 1942 und 1944 war Loewenstein als Berater für den amerikanischen Generalstaatsanwalt tätig. In dieser Funktion war er mit Fragen der Staatsschutzgesetzgebung der amerikanischen Staaten betraut. 1942 wurde er Leiter des Washingtoner Büros des Emergency Advisory Committee for Political Defense und Sonderbeauftragter für lateinamerikanische Angelegenheiten im US-Justizministerium.Udi Greenberg: Weimarer Erfahrungen. Deutsche Emigranten in Amerika und die transatlantische Nachkriegsordnung. Göttingen 2021, S. 190 f.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte Loewenstein kurzzeitig als juristischer Berater der US-Militärregierung nach Deutschland zurück. In dieser Funktion befasste er sich mit der Entnazifizierung der deutschen Justiz und Rechtskultur, der Agrargesetzgebung, der Rechtsanwaltsordnung und dem Eherecht. Während seiner Zeit in Deutschland hielt er auch Gastvorträge an verschiedenen deutschen Universitäten.Markus Lang: Karl Loewenstein. Transatlantischer Denker der Politik. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, S. 248 Er erarbeitete maßgeblich den Entwurf zum Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz), der nur noch in einigen eher unbedeutenden Punkten geändert und am 20. Februar 1946 verabschiedet wurde.Matthias Etzel: Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7). Mohr, Tübingen 1992, ISBN 3-16-145994-6, S. 88 f. Auch an der Ausarbeitung der bayerischen Landesverfassung war er beteiligt, er warnte aber innerhalb der Militärregierung vor einem schnellen Übergang zur politischen Selbstverwaltung der Deutschen, konnte sich mit dieser Position jedoch nicht durchsetzen. Nach der Verhaftung von Carl Schmitt durch die US-Behörden sorgte er für die Beschlagnahme von dessen Bibliothek und setzte sich (letztlich ohne Erfolg) dafür ein, Schmitt als Kriegsverbrecher anzuklagen. Ebenso erfolglos versuchte er die Wiederbesetzung der juristischen Lehrstühle an der Münchner Universität mit nationalsozialistisch belasteten Professoren zu verhindern. Diese Erfahrungen veranlassten ihn letztlich, nicht dauerhaft nach Deutschland zurückzukehren.
In die 1949 wieder gegründete Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer wurde er nicht eingeladen, obwohl er vor der Stilllegung der Vereinigung in der NS-Zeit Mitglied war. Dieses Schicksal teilte er mit dem ebenfalls vertriebenen und nicht dauerhaft zurückgekehrten liberalen Hans Kelsen sowie den stark NS-belasteten Carl Schmitt, Otto Koellreutter und Edgar Tatrin-Tarnheyden.
Gegen den hartnäckigen Widerstand der Münchner juristischen Fakultät kämpfte Loewenstein jahrelang um eine Wiedergutmachung für das ihm von den Nationalsozialisten angetane Unrecht. Erst 1956 erhielt der 65-Jährige schließlich eine Professur für Politische Wissenschaften und Rechtspolitik – unter der Bedingung, dass er sich für das laufende Wintersemester beurlauben lasse und gleich anschließend seine Emeritierung einreiche.
Nach der Emeritierung luden ihn Universitäten in Berlin, Kyoto, Mexiko-Stadt und Basel zu Gastprofessuren ein. Bei der Feier des Goldenen Doktorjubiläums, das die Universität München eigenmächtig auf das Jahr 1969 vorverlegt hatte, wurde der Titelentzug von 1941 verschwiegen, weil den Mitgliedern der Juristischen Fakultät „zum ehrlichen Umgang mit der jüngsten Geschichte der Mut fehlte“Stefanie Harrecker: Degradierte Doktoren. Die Aberkennung der Doktorwürde an der Ludwig-Maximilians-Universität München während der Zeit des Nationalsozialismus. Utz, München 2007, S. 197..
Loewensteins Erinnerungen erschienen posthum 2023. Ein Jahr später wurde seine bis dahin unveröffentlichte „Apologie des liberalen Staatsdenkens“ publiziert. Im wissenschaftlichen und politischen Diskurs kam es infolgedessen zu einer kleinen Loewenstein-Renaissance; beide posthum erschienenen Bücher erlebten eine zweite Auflage.
Verfassungslehre Loewenstein gehört mit Karl Mannheim, der wie er während des Nationalsozialismus im Exil lebte, zu den Ideengebern einer „streitbaren“ oder „wehrhaften Demokratie“.Vgl. Karl Mannheim: Diagnosis of Our Time. Wartime Essays of a Sociologist, London 1943. Loewenstein entwarf 1937 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus das Modell der „militant democracy“. Diesen Begriff übersetzte er nicht mit „streitbarer“ oder „wehrhafter“, sondern mit „militanter Demokratie“. Erste Grundgedanken zu diesem Konzept hatte er bereits auf der vorerst letzten Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer im Herbst 1931 und in seiner 1932 verfassten, posthum veröffentlichten „Apologie des liberalen Staatsdenkens“ entwickelt.Michael Kubitscheck: Freiheitsplädoyer von der Anklagebank. In: Karl Loewenstein: Apologie des liberalen Staatsdenkens. Herausgegeben von Michael Kubitscheck, Frankfurt am Main 2024, S. 15–17.
Karl Loewenstein schrieb zeit seines Lebens an einem vergleichenden Verfassungsrecht, das er 1959 als Werk unter dem Namen Verfassungslehre (im Original: Political Power and the Governmental Process) veröffentlichte. Das Buch beinhaltet die Unterscheidung zwischen autokratischen Staaten und konstitutionellen Demokratien. Für Letztere standen der Gebrauch von Macht und die Vermeidung von Machtmissbrauch als Leitmotive der Gültigkeitsnormen. Das Verhältnis zwischen Macht und Recht ist Loewensteins Meinung nach problematisch und führt zu einer zwanggemäßen Struktur im Staat selbst. Der autokratische Staat definiert das Verhältnis zwischen Macht und Recht als unproblematisch. Dies ergibt sich daraus, dass in solch einem System aufgrund seiner Struktur beide Gewalten (Recht, Macht) ausschließlich an den absoluten Herrscher gebunden sind. Karl Loewenstein untersuchte die Verfassungssysteme nicht nach Werte-, sondern nach Strukturgesichtspunkten.
Loewenstein unterscheidet sechs Regierungstypen der konstitutionellen Demokratie: die unmittelbare Demokratie (zum Beispiel griechische Stadtstaaten) die Versammlungsregierung (zum Beispiel Langes Parlament in England; Frankreich 1793) die parlamentarische Regierung, die Kabinettsregierung (in Großbritannien), den Präsidentialismus (in den USA), die direkte Demokratie in der Schweiz.
Von besonderer Bedeutung war für Karl Loewenstein die parlamentarische Regierung, da er ihr eine ausgleichende Wirkung zwischen Versammlung und Regierung zuschreibt. Durch diese Regierungsform findet der Versuch eines Machtausgleichs statt, so soll keine der beiden Seiten eine hervorgehobene Rolle einnehmen, sie kontrollieren sich gegenseitig. Loewenstein beschreibt, dass sich in diesem Dualismus die beiden Machtträger in die beiden Funktionen der Gestaltung der politischen Grundsatzentscheidung und die Ausführung dieser Entscheidung im Wege der Gesetzgebung teilen. Als „Idealtypus“ verstünde Loewenstein das vollkommene Gleichgewicht, indem Regierung und Parlament über symmetrische, gleichwertige Machtressourcen verfügen und periodisch durch Wahlen vom Souverän, dem Volk, kontrolliert werden. Löwenstein greift auf die Historie, die der französischen Revolution, zurück, wenn er behauptet, dass seit 1789 die Geschichte der konstitutionellen Regierung nichts anderes sei als die Suche nach der Zauberformel für die Schaffung und Erhaltung eines Gleichgewichts zwischen Regierung und Parlament.
Loewenstein definiert die parlamentarische Regierung folgendermaßen: Mitglieder der Regierung sind auch Mitglieder des Parlaments, Kabinett ist wie ein Ausschuss des Parlaments, pyramidenförmiger Aufbau der Regierung mit Premierminister bzw. Ministerpräsident an der Spitze, Regierung ist so lange im Amt, wie sie von der Parlamentsmehrheit gestützt wird, politische Grundsatzentscheidungen und Gesetzgebung sind grundsätzlich zwischen Regierung und Parlament geteilt, gegenseitige politische Kontrolle von Regierung und Parlament durch die Instrumente Parlamentsauflösung und Misstrauensvotum.
Den letzten Punkt hält Loewenstein für besonders wichtig für das parlamentarische System: Fehlen die Instrumente Parlamentsauflösung und Misstrauensvotum, so kommt dies einer ernsthaften Beschneidung eines authentischen parlamentarischen Systems gleich. Das parlamentarische System kann so nur schwer funktionieren oder hat in diesem Falle eventuell schon gänzlich aufgehört zu funktionieren.
Karl Loewenstein unterteilt den Typ der parlamentarischen Regierung in vier Formen: den klassischen Parlamentarismus (dualistische Exekutive; Frankreichs 3. und 4. Republik), den unechten Parlamentarismus (zweigeteilte Exekutive; Weimarer Republik), den kontrollierten Parlamentarismus (Bundesrepublik Deutschland; Bonner Republik), den gebändigten Parlamentarismus (Frankreichs 5. Republik).
Karl Loewenstein sieht Frankreichs 3. und 4. Republik als klassischen Parlamentarismus an, wo sich Präsident und Regierung in einer dualistischen Exekutive gegenüberstehen, die eigentliche Macht liegt beim Premierminister – im Gegensatz zum „unechten“ Parlamentarismus der Weimarer Republik, in der es eine zweigeteilte Exekutive gibt, die den Premierminister von Parlament und Präsident doppelt abhängig macht. Das westdeutsche System betrachtet er kritisch als „demoautoritär“, wobei das Parlament zwar demokratisch gewählt wird, dann aber während der Legislaturperiode autoritär und ohne parlamentarische Begrenzung und Wählerwillen Macht ausübt.