Das Referendum über den Beitritt Irlands zu den Europäischen Gemeinschaften (amtlich: Referendum über den dritten Zusatz zur Verfassung) fand am 10. Mai 1972 statt. Das Referendum war aufgrund einer vorangegangenen Änderung der Verfassung Irlands zwingend abzuhalten. Diese hatte der Oireachtas, das irische Parlament, beschlossen, um den in den Jahren zuvor verhandelten Beitritt Irlands zu den Europäischen Gemeinschaften zu ermöglichen.

Beim Plebiszit sprach sich eine sehr große Mehrheit von 83,1 % der gültig Abstimmenden für die vorgeschlagene Verfassungsänderung aus. Am 1. Januar 1973, im Rahmen der so genannten Norderweiterung, trat die Republik Irland der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie der Europäischen Atomgemeinschaft bei.

Hintergrund Erstes Beitrittsgesuch 1961 Die 1957 gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, der anfangs nur sechs Mitgliedsstaaten angehörten (die westdeutsche Bundesrepublik, Frankreich, Italien und die drei Beneluxstaaten) hatte sich schon kurz nach ihrer Gründung als wirtschaftliches Erfolgsmodell erwiesen. In allen EWG-Mitgliedsstaaten kam es zu einem deutlichen Wirtschaftsaufschwung. Dies führte dazu, dass auch andere europäische Staaten einen Beitritt zur EWG anstrebten. Im April und Mai 1961 erreichten die irische Regierung Nachrichten über diplomatische Kanäle, dass die britische Regierung unter Premierminister Macmillan beabsichtigte, einen Aufnahmeantrag bei der EWG zu stellen. Vor dem Hintergrund wachsender Spekulationen über die Haltung Irlands erklärte der damalige Taoiseach Seán Lemass am 16. Mai 1961 in einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Dáil Éireann, dass im Falle eines EWG-Beitritts des Vereinigten Königreichs auch Irland diesen Schritt unternehmen solle. In den folgenden Wochen ergriff die irische Regierung verschiedene Maßnahmen, um das Land auf die Möglichkeit eines EWG-Beitritts vorzubereiten. Die Regierungen der sechs EWG-Mitgliedsstaaten wurden darüber unterrichtet, dass auch Irland im Falle eines Beitritts des Vereinigten Königreichs zur EWG beitreten wolle. Erste Regelungen wurden getroffen, um die Wirtschaft in einem solchen Fall auf die EWG-Mitgliedschaft vorzubereiten, und es wurden Kontakte zur britischen Regierung aufgenommen um gegebenenfalls die politischen Schritte zu koordinieren.Denis Maher: The tortuous path.

Diese enge Koordinierung mit der Politik der britischen Regierung erklärte sich aus der wirtschaftlichen Lage, in der sich Irland damals befand. Irland war damals immer noch ein stark landwirtschaftlich geprägtes Land, das im besonderen Maße vom Außenhandel abhing. Größter Handelspartner war das Vereinigte Königreich, in das etwa zwei Drittel aller irischen Exporte gingen. Die Wirtschaft Irlands galt als vergleichsweise wenig entwickelt und das Land war von Massenarbeitslosigkeit, Armut und Auswanderung geprägt.Denis Maher: The tortuous path.

Am 31. Juli 1961 erklärte der britische Premierminister Harold Macmillan in einer Rede vor dem Unterhaus die Absicht seiner Regierung, einen Aufnahmeantrag in die EWG zu stellen. Noch am gleichen Tag schrieb der Taoiseach einen Brief an den amtierenden Präsidenten des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Ludwig Erhard, damals Vizekanzler und Wirtschaftsminister in der Regierung Adenauer, in dem er Irlands Aufnahmeantrag in die EWG formulierte. Am 23. Oktober 1962 entschied der EWG-Rat, Verhandlungen mit Irland aufzunehmen.Denis Maher: The tortuous path.

Die Verhandlungen hatten noch nicht begonnen, als der französische Präsident Charles de Gaulle am 14. Januar 1963 sein Veto gegen einen Beitritt des Vereinigten Königreichs einlegte. Damit waren auch die irischen Beitrittshoffnungen hinfällig geworden. De Gaulle begründete seine Entscheidung offiziell mit der grundsätzlichen Unvereinbarkeit der britischen Wirtschaft mit der der EWG. Jedoch waren tatsächlich politische Überlegungen ausschlaggebend. So fürchtete De Gaulle eine Verminderung des französischen Einflusses in der EWG und eine verdeckte US-amerikanische Mitsprache über das Vereinigte Königreich.

Zweites Beitrittsgesuch mini|hochkant=1.2|Beitrittsverhandlungen zur EU 1970–72: Nach dem gescheiterten Aufnahmeantrag des Vereinigten Königreichs unterhielt dieses weiterhin enge Beziehungen zu den EWG-Institutionen. Zum einen bestand weiterhin ein britisches Interesse an der Mitgliedschaft und zum anderen wurde Großbritannien dadurch ermutigt, dass alle anderen fünf EWG-Mitgliedsstaaten den britischen Beitritt ausdrücklich befürwortet hatten. Aufgrund der engen Abhängigkeit der irischen Wirtschaft vom britischen Markt (1965 wurde ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Staaten geschlossen) folgte Irland der britischen politischen Linie.

Am 2. Mai 1967 erklärte der britische Premierminister Harold Wilson seine Absicht, einen erneuten Aufnahmeantrag zu stellen. Dem Aufnahmeantrag am 11. Mai 1967 schlossen sich Irland sowie auch Dänemark und Norwegen an. Auch dieser Aufnahmeantrag scheiterte am Veto Charles de Gaulles am 16. Mai 1968.

Nach dem Rücktritt Charles de Gaulles am 28. April 1969 wurde Georges Pompidou französischer Präsident. Da er einer britischen Mitgliedschaft offener gegenüberstand, beeilten sich die EWG-Bewerberstaaten die Beitrittsverhandlungen erneut aufzunehmen. Am 30. Juni 1970 begannen die Beitrittsverhandlungen der EWG mit den Mitgliedskandidaten, darunter Irland. Auf irischer Seite führend an den Verhandlungen beteiligt war Außenminister Patrick Hillery.

Am 22. Januar 1972 wurde in Brüssel der Beitrittsvertrag der EWG-Staaten mit Irland und den anderen Beitrittskandidaten unterzeichnet.

Der Weg zum Referendum Da der Vertrag die nationalen Souveränitätsrechte Irlands berührte, war eine Verfassungsänderung unumgänglich. Das irische Parlament fasste einen entsprechenden Beschluss zur Änderung von Artikel 29, in Irland wird diese Änderung als „Dritter Verfassungszusatz“ () bezeichnet. Gemäß Artikel 46 der irischen Verfassung müssen alle Verfassungsänderungen vor Inkrafttreten zwingend in einem Referendum vom Stimmvolk bestätigt werden.

Im Abstimmungskampf sprachen sich Fianna Fáil und Fine Gael für ein „Ja“ aus, während die Labour Party, Sinn Féin und einige Gewerkschaften ein „Nein“ empfahlen. Zum Jahresbeginn 1972 lehnten neun von 13 im (Irischer Verband der Handelsgewerkschaften, ICTU) zusammengeschlossenen Gewerkschaften den EWG-Beitritt ab. Hauptargumente waren ein mutmaßlich drohender Verlust von Arbeitsplätzen. Die Befürworter des Beitritts argumentierten hingegen, dass der Beitritt zu Wirtschaftswachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen führen würde. Die Parole der Beitrittsgegner („Haltet Irland frei“) als unehrlich. Die EWG-Mitgliedschaft biete im Gegenteil die Aussicht, dass Irland sich aus der Abhängigkeit vom Vereinigten Königreich lösen könne, die gewesen sei.

Ergebnis Das obligatorische Referendum fand am Mittwoch, den 10. Mai 1972 statt. Von den gut 1,78 Millionen Stimmberechtigten ab 21 Jahre beteiligten sich 1.264.278 (= 70,9 %) an der Abstimmung. Das Plebiszit unterlag keinem Quorum, es entschied die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Anstatt einer Abstimmungsfrage war auf dem Stimmzettel die vorgeschlagene Neufassung des Verfassungsartikels 49, Absatz 4 Ziffer abgedruckt:

Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine sehr große Mehrheit von 1.041.890 (= 83,1 %) für die Änderung der Verfassung und damit den Beitritt Irlands zu den Europäischen Gemeinschaften aus. Dagegen stimmten 211.891 (= 16,9 %). Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei niedrigen 0,8 %.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung wurde in allen Stimmkreisen mit großer Mehrheit befürwortet und erhielt nur im Stimmbezirk Dublin South-West weniger als 75 % „Ja“-Stimmen (dort 73 %). Die größte Unterstützung erhielt die Änderung in North-East Galway und North-East Donegalk mit jeweils mehr als 90 % „Ja“-Stimmen (90,4 % und 91,7 %).