mini|Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug mini|Der „Star of Life“ mini|Die Rettungskette

Der Rettungsdienst bezeichnet Einrichtungen, die bei medizinischen Notfällen von Menschen rasche und professionelle Hilfe leisten. Er arbeitet üblicherweise rund um die Uhr und kommt bei Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen zum Einsatz. Der Rettungsdienst besteht aus dem Rettungsfachpersonal sowie den Fahrzeugen mit den entsprechenden medizinischen Geräten und Materialien. Diese werden als Rettungsmittel bezeichnet. Beim Rettungsdienst wird unterschieden zwischen dem bodengebundenen Rettungsdienst mit den Aufgabenbereichen Notfallrettung und Krankentransport, der Luftrettung, dem Bergrettungsdienst, der Höhlenrettung, und der Wasserrettung,

wobei es Spezialorganisationen wie die Feuerwehr sowie die Berg- oder Wasserrettung gibt, welche die betroffenen Personen nach der Bergung zur weiteren Versorgung an den Notarzt übergeben.

Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der Star of Life etabliert, der in manchen Ländern (u. a. Deutschland und Österreich) von einzelnen Organisationen markenrechtlich geschützt ist.

Als Rettungswesen wird die Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bezeichnet.

Geschichte Nach den Kriegen von 1758 und 1759 entwickelte der medizinische Militärschriftsteller Columbier für die französische Armee Ambulanzwagen, in denen Verwundete in eine Art Bett aufgehängt werden konnten, um sie vor Erschütterungen zu schützen. Die ersten vierrädrigen Wagen zum Krankentransport wurden im Jahr 1788 eingeführt.Georg Fischer: Chirurgie vor 100 Jahren. Historische Studie. [Gewidmet der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie]. Verlag von F. C. W. Vogel, Leipzig 1876; Neudruck mit dem Untertitel Historische Studie über das 18. Jahrhundert aus dem Jahre 1876 und mit einem Vorwort von Rolf Winau: Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg / New York 1978, ISBN 3-540-08751-6, S. 344–346. Erste strukturelle Ansätze für Rettungsdienste finden sich in der Ära Napoleons (1769–1821). Zunächst einmal mussten für die Verletztenversorgung zuständige Personen gefunden werden, die mit in die Schlacht zogen. Die Heere wurden meist nicht ärztlich begleitet. Bader bildeten den „Rettungsdienst“. Sie waren neben den Wundärzten praktisch die Einzigen, die sich mit der Anatomie des Menschen beschäftigten. Während der Kämpfe blieben sie in sicherer Entfernung. Wenn es die ersten Verletzten gab, rannten sie mit Holzkarren auf das Schlachtfeld und transportierten die Verwundeten ab.Vgl. auch Johann Goercke: Kurze Beschreibung der bey der Königl. preuß. Armee stattfindenden Krankentransportmittel für die auf dem Schlachtfelde schon Verwundeten. Nicolai, Berlin 1814.

Die behördlich geförderte und im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit heute selbstverständliche „Rettung von Menschen aus Lebensgefahr“ und in medizinischen Notlagen war erst ein Phänomen des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten obrigkeitlichen Rettungsverordnungen in den einzelnen deutschen Ländern, in denen die Lebensrettung zur Pflicht jedes Bürgers erklärt sowie Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von „Scheintoten“ ausgesetzt wurden und die auch zeitgenössische Anleitungen zur Hilfeleistung und Lebensrettung enthielten.

Ein Fortschritt waren die durch Johann Goercke im Jahr 1795 bei der preußischen Armee eingeführten gefederten (zwölf) Krankenwagen. Um diese Zeit ließ auch Dominique Jean Larrey für die französischen Truppen verschiedene Ambulanzwagen bauen.Nicolai Guleke: Kriegschirurgie und Kriegschirurgen im Wandel der Zeiten. Vortrag gehalten am 19. Juni 1944 vor den Studierenden der Medizin an der Universität Jena. Gustav Fischer, Jena 1945, S. 32.

Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von Pflichtfeuerwehren Anfang des 19. Jahrhunderts wurden auch deren Anstellung und Einübung festgelegt, in der auch die Vorgehensweise von Rettungsmaßnahmen beschrieben wurde. So hatte der Ortsvorstand eine Abteilung rüstiger Männer auszuwählen, welche „unter eigenen Anführern steht, und zum Retten von Menschen, Hausthieren und Effecten bestimmt ist“. Diese Mannschaft hatte sich mit mehreren Geräten zu versehen, um Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Beispielsweise erließ die herzoglich-nassauische Regierung im November 1826 eine diesbezügliche Verordnung für ihr Herrschaftsgebiet.

Ende des 19. Jahrhunderts verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung waren private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und/oder die Feuerwehr beauftragt. Die Motorisierung der Krankenbeförderung begann nach dem Ersten Weltkrieg. Im Frühjahr 1943 wurde durch einen nationalsozialistischen „Führer-Erlass“ der Versuch einer Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland gemacht, das nach dem Willen der NS-Staatsführung ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen werden sollte. Der Ausgang des Zweiten Weltkriegs beendete diesen Versuch.

Nach der Zeit des Nationalsozialismus und des Deutschen Reiches übertrugen die Besatzungsmächte die Durchführung der Krankenbeförderung und damit auch die Notfallrettung zunächst an die Kommunen (zum Beispiel in der britischen Besatzungszone) oder an das entnazifizierte und neu gegründete DRK. In den 1950er Jahren wurden dann vor allem außerhalb der Großstädte für die Sicherstellung der Krankenbeförderung und mangels anderer Regelung auch für die Gewährleistung der Unfallrettung wieder vermehrt Konzessionen an Privatunternehmer vergeben.

mini|Übung des polnischen Rettungsdienstes

Die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs führte etwa ab Ende der 1950er Jahre zu einem stetigen Anstieg der Unfallzahlen. Hinzu kamen ab Mitte der 1960er Jahre neue Erkenntnisse bzw. verbesserte Grundsätze in der Behandlung von Notfallpatienten und daraus abgeleitete Weiterentwicklungen in der Fahrzeug- und Gerätetechnik. Mit diesen neuen Anforderungen konnte das bestehende Rettungswesen in Deutschland nicht Schritt halten, und es entwickelte sich seit den 1960er Jahren auch in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ein beklagenswerter „Rettungsnotstand“. Diese unerträgliche Situation führte ab Mitte der 1960er Jahre zum verstärkten Engagement von Verwaltungsfachleuten, Medizinern und Hilfsorganisationen und schließlich zur behördlichen Reorganisation des Rettungswesens ab Anfang der 1970er Jahre. In Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen ASB und DRK führte das Zentrum für Anästhesiologie der Universität in Ulm ab Januar 1980 den bodengebundenen Notarztdienst im sogenannten Rendezvous-System durch.K. H. Wollinsky, H.-H. Mehrkens, S. Haas: Der traumatologische Notfallpatient im Rettungsdienst. Kritische Beurteilung von 718 Notarzteinsätzen. In: Der Anaesthesist. Band 33, Heft 1, Januar 1984, S. 47–55, hier: S. 47–48. Auch private Initiativen und besonders die Björn-Steiger-Stiftung haben sich um den Aufbau entsprechender Infrastruktur mit Notrufsäulen und Fahrzeugen gekümmert. Da mittlerweile diese Ziele erreicht sind, engagiert sich diese Stiftung für die Bekämpfung des plötzlichen Herztodes und versucht, Laiendefibrillatoren (AED) flächendeckend zu verbreiten.

Rettungsdienst in Europa mini|Versorgung eines Notfallpatienten mini|Rettungswagen in Berlin Als europaweit einheitliche Notrufnummer wurde die 112 für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann gegebenenfalls an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Europa weiterhin zahlreiche verschiedene national und lokal gültige Notrufnummern.

Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für Rettungsdienstliche Einsatzkleidung (DIN EN 443, DIN EN 471, DIN EN 659) Fahrzeuge zur Patientenbeförderung (DIN EN 1789) Krankenfahrtragen (DIN EN 1865)

Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 900x). Diese Organisationen sollen damit einen gewissen Standard einhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.

Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer Hilfsfrist zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln können.

Rettungsdienst in Deutschland Allgemeines mini|Rettungsdienst im Einsatz mini|hochkant|Innenraum eines Rettungswagens In Deutschland wird der Rettungsdienst oft mit RD oder RettD abgekürzt.

Rechtsgrundlagen

In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Landesrecht.

Leistungen Nach SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Leistungen des Rettungsdienstes entstehen. Ein Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes an sich lässt sich dadurch nicht ableiten. Die Leistungen des Rettungsdienstes regeln die Rettungsdienstgesetze der Länder. Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den ärztlich begleiteten Patiententransport und den Krankentransport nach Maßgabe der Ländergesetze: Die Notfallrettung umfasst die boden- oder luftgebundene medizinische Notfallversorgung sowie den sich gegebenenfalls anschließenden Notfalltransport. Der ärztlich begleitete Patiententransport umfasst boden- oder luftgebundene Beförderungen, bei denen der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen der ärztlichen Betreuung oder Überwachung bedarf (bzw. Intensivtransport). Krankentransport umfasst die Beförderung von Patienten, die im Zusammenhang mit der Beförderung einer Betreuung durch medizinisches Fachpersonal oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Träger, Aufsicht und Durchführung Bei der öffentlich-rechtlichen Durchführung sind die Landkreise oder Kommunen durch Landesrecht Träger des Rettungsdienstes (kommunale Pflichtaufgabe). Insbesondere in Bayern ist der Zusammenschluss der Träger in Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung üblich.

Bei dieser Durchführung kommen drei Modelle in Betracht: Der kommunale Rettungsdienst wird von der öffentlichen Hand selbst mit eigenen Bediensteten durchgeführt. Einer Ausschreibung bedarf es in diesem Fall nicht. Beim Ausschreibungsmodell, einer Form des Public Private Partnership, wird die Durchführung von den Organisationen übernommen, die direkt von den Kommunen als Träger vergütet werden. Das Modell findet überwiegend in den mittleren, nördlichen und östlichen Bundesländern Verwendung. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterliegt dieses Modell den europäischen Vergaberichtlinien (Urteil vom 29. April 2010 – C-160/08).Alex Lechleuthner: Ausschreibungen im Rettungsdienst: Wo geht die Reise hin? In: Rettungsdienst. 2006, S. 936 ff. Mit dem Dienstleistungskonzessionsmodell, auch eine Form von Public Private Partnership, rechnen die Durchführenden direkt mit den Krankenkassen als Kostenträger ab. Bei diesem Modell war nach einem Urteil des EuGH (Urteil vom 10. März 2011 – C-274/09) europäisches Vergaberecht nicht anwendbar. Dies hat sich mit der Umsetzung der neuen Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU geändert. Deren Anwendung ist allerdings im Einzelnen wegen der Bereichsausnahme und der Erreichung der Schwellenwerte umstritten. Das Konzessionsmodell findet in den Rettungsdienstgesetzen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz Anwendung. Niedersachsen überlässt nach einer Änderung seines Rettungsdienstgesetzes den kommunalen Trägern die Wahl, in ihren Rettungsdienstbereichen zwischen den Modellen zu wählen.NRettDG in der Fassung vom 2. Oktober 2007 (Nds.GVBl. Nr. 31/2007, S. 473), geändert durch Gesetz vom 22. Februar 2012 (Nds.GVBl. Nr. 3/2012, S. 18).