Abū l-Qāsim ʿUmar b. al-Ḥusayn b. ʿAbdallāh al-Chiraqī (; geboren vor oder um 911 in Bagdad; gestorben 945 oder 946 in Damaskus) war ein sunnitischer Jurist der hanbalitischen Rechtschule.

Frühe Jahre und Werdegang Über den Werdegang al-Chiraqīs ist wenig bekannt, jedoch erhielt er seine erste Ausbildung wahrscheinlich von seinem Vater Abū ʿAlī al-Chiraqī (gestorben 912 n. Chr.), der selbst ein prominenter Gelehrter der hanbalitischen Rechtsschule war und zahlreiche Überlieferungen (Ahadith) übermittelte, darunter solche von Abū ʿUmar al-Durī al-Muqriʾ, ʿAmr b.ʿAlī al-Basrī und anderen. Er war eng mit den Gefährten des Gründers der Rechtsschule, Aḥmad b. Ḥanbal, in Bagdad verbunden, vor allem mit seinem Lehrer Abū Bakr, Aḥmad b. Muḥammad b. al-Ḥaddschādsch al-Marwudhī (gestorben September 888),Adh-Dhahabī, Band 13, S. 173–178; Ibn Abī Yaʿlā, Bd. 1, S. 137–151. Seine Nisbe geht auf zwei Namensteile zurück: auf Marrūdh bei den Bewohnern von Chorasan, abgeleitet aus Marw ar-Rūdh, und aus Marw asch-Schāhidschān, bekannt als Marw; Yāqūt, Muʿdscham al-buldān, Bd. 5, S. 112–113. Beirut 1957. einem damals bekannten Vermittler von Ḥadīthen und Lehrmeinungen von Ibn Ḥanbal.

In Bagdad war er auch Schüler der Söhne des Begründers der Schule Ahmad ibn Hanbals, welche die Verbreitung der Schriften ihres Vaters besorgten.Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Band 1. Leiden 1967, S. 512. Zu seinen bekannten Schülern zählen Personen wie Ibn Baṭṭa al-ʿUkbarī (gestorben 387/997Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Band 1. Leiden 1967, S. 514–514.), Abū l-Ḥasan al-Tamīmī, ʿAbd al-ʿAzīz b. al-Ḥārith (gestorben 982Ibn Abī Yaʿlā, Band 3, 267–278.) und andere. Ibn Baṭṭa war der bekannteste Überlieferer nach al-Chiraqī, denn noch Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī, (gestorben 1449 in Kairo) erhielt das Werk mit einer lückenlosen Überlieferungslinie von Ibn Baṭṭa.Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: al-Muʿǧam al-mufahras. Nr. 1851. Ed. Muḥammad Shākir Maḥmūd al-Ḥāǧī. Beirut 1998. Durch seine Studien erwarb er seine Reputation als führender Rechtsgelehrter.Anas Khalid: The Mukhtasar of Al-Khiraqi: A Tenth Century Work On Islamic Jurisprudenc. Dissertation, New York University, 1992

Der berühmte Stadtchronist von Bagdād al-Chatīb al-Baghdādī berichtet, dass ʿAlī ibn Abī Tālib dem al-Chiraqī im Traum erschien und zu ihm sagte: „Wie schön ist die Bescheidenheit der Reichen gegenüber den Armen“. Al-Chiraqī erwiderte: „Erzähle mir mehr, o Beherrscher der Gläubigen!“, woraufhin dieser antwortete: „Und noch viel schöner ist der Stolz der Armen auf den Reichen.“ Als ʿAlī seine Handfläche erhob, bemerkte Al-Chiraqī darauf folgendes: „Du warst tot und wurdest ein Lebender, bald jedoch wirst Du wieder ein Toter sein. Also baue Dir ein Zuhause in der ewigen Wohnstätte und gib Deine Wohnstatt in der Vergänglichkeit auf.“

Über seinen Weggang aus Bagdad ranken sich widersprüchliche Berichte; es wurde vermutet, dass er nach Damaskus umsiedelte, da die Schiʿiten damit anfingen, die Gefährten des Propheten öffentlich zu beleidigen. Angesichts der Tatsache jedoch, dass diese Praxis bereits länger innerhalb der Partei ʿAlīs im Irak existierte, darf der Wahrheitsgehalt dieser Annahme bezweifelt werden, ebenso wie die Annahme, dass er durch körperliche Gewalt ums Leben gekommen sei. In der Fachliteratur finden sich jedoch Hinweise darauf, dass al-Chiraqī mit der Ankunft der schiʿitischen Buyiden von Baghdad nach Damaskus geflohen sei. Bei seiner Ankunft habe die hanbalitische Rechtsschule dort bereits Fuß gefasst. Šams ad-Dīn al-Nābulūsī erwähnt in einem seiner Werke, bezugnehmend auf eine ältere Quelle, dass Al-Chiraqī deshalb ermordet worden sei, weil er eine nicht näher spezifizierte Praxis öffentlich als munkar kritisierte; hierfür sei er ausgepeitscht worden und erlag den dadurch erlittenen Verletzungen. Diese Überlieferung ist jedoch bei keinem anderen Biographen zu finden, weshalb ihr Wahrheitsgehalt zweifelhaft ist.Eintrag. In: Encyclopaedia of Islam. Band V. Second Edition. Brill, Leiden 1986, S. 9–10. Solche Erzählungen entstanden erst lange nach dem Ableben al-Chiraqīs.

mini|Bab as-saghir Der Biograph adh-Dhahabī, (gestorben 1348 in Damaskus) weiß noch zu berichten, dass al-Chiraqīs Grab auf dem Friedhof am „kleinen Stadttor“ („maqbarat bāb as-saghīr“) in Damaskus sichtbar und als Besuchsort („yuzāru“) bekannt war. Auch al-Chatīb al-Baghdādī (gestorben 1071) suchte das Grab auf.adh-Dhahabī: Siyar aʿlām an-nubalāʾ. Band 15, Muʾassasat al-risāla, Beirut 1984, S. 363; al-Chaṭīb al-Baghdādī; Taʾrīkh Baghdād, Bd. 11, Beirut 2004, S. 234. Ed. Muṣṭafā ʿAbd al-Qādir ʿAṭā. Ibn ʿAsākir, der berühmte Stadtchronist von Damaskus, widmet ihm in seinem siebzig Bände umfassenden Werk nur eine Seite und benutzt dabei überwiegend Quellen irakischen Ursprungs.Taʾrīkh madīnat Dimaschq. Band 43, S. 562–563.

Werke Das Werk al-Mukhtaṣar fī ʾl-fiqh (Grundriss der Rechtswissenschaft), auch bekannt als Mukhtaṣar al-Chiraqī, gilt als das erste Lehrbuch und Abhandlung über die Rechtsnormen in der hanbalitischen Rechtsschule überhaupt. Dieses Werk wird auf das Jahr 930 datiert, da Chiraqī darin empfiehlt,Siehe Mukhtaṣar, 3. Ausgabe, S. 383 die Pilger sollen den Schwarzen Stein besuchen, falls dieser vorhanden wäre. Diese Bemerkung deutet auf ein geschichtliches Ereignis dieser Zeit hin, bei dem der genannte schwarze Stein von den Qarmaten, einer radikalen schiʿitischen Sekte entwendet wurde. Dieser wurde jedoch erst wieder im Jahr 950 an seinen Platz zurückgebracht; dies war das Jahr, in dem al-Chiraqī starb.

Das genannte Werk erfreute sich bei den Hanbaliten auch über viele Generationen hinaus großer Beliebtheit, Abū Isḥāq al-Barmakī merkte an, dass in dem Werk über 2400 Rechtsfragen abgehandelt worden wären. Weniger als 100 dieser fatāwā wurden zum Gegenstand eines Ichtilāf innerhalb der Rechtsschule, wobei führende Persönlichkeiten wie Ibn Ḥāmid, al-Ḥasan b. Ḥāmid b.ʿAlī b. Marwān (gestorben 403) aus BagdadFuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Band 1. S. 515. Al-Chiraqī vor der Behauptung in Schutz nahmen, er habe sich in der Darstellung der Rechtsfragen geirrt. Das Werk al-Mukhtaṣar fī ʾl-fiqh erlangte dennoch seinen Status als Standardwerk für Studenten des Fiqh, welches vor allem als Einführung in die Grundlagen der hanbalitischen Rechtsschule verwendet wurde. Ibn Ḥāmid hat dann die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der hanbalitische Schule in seinem Tahdhīb al-adschwiba (Zusammenfassung der Rechtsfragen) erörtert und auf die Interpretationen der überlieferten Aussagen Ibn Ḥanbals mit seinen Kommentaren dargestellt.Herausgegeben von Ṣubḥī as-Samarrāʾī. Beirut 1988.

Die erste Generation, die das Werk – zu dem zahlreiche Kommentare verfasst wurden – studierte, waren die Anhänger von al-Chiraqī selbst und gaben dessen Lehren entsprechend weiter. Seit dem Wirken des madhhab-Gründers Ahmad ibn Hanbal ist al-Chiraqīs Werk eine der Grundlagen der Rechtsschule. Der hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn Qudāma sowie andere Gelehrte kannten das genannte Werk auswendig. Außerdem wurden Werke verfasst, die auf den Ansichten und Lehren von al-Chiraqī basierten. Eines davon ist das enzyklopädische Werk al-Mughnī von Ibn Qudāma, das jedoch kaum biographische Daten zu al-Chiraqī enthält.Siraj Hussain, Dilnawaz Siddiqui, Mumtaz F. Jafari, M. Hashim Kamali, Peter O’Brien: Aufsatz. In: American Journal of Islamic Social Sciences, 10, 3, S. 441; Google Books

Al-Chiraqī soll auch andere Werke verfasst haben, diese sind aber nicht erhalten. Nach Ibn Abī Yaʿlā war der Grund dafür, dass al-Chiraqī seine Privatbibliothek bei seiner Flucht aus Bagdad bei einem Freund untergebracht hatte und diese später einem Feuer zum Opfer fiel.Saud al-Sarhan: al-Khiraqī. In: Kate Fleet, Gudrun Krämer, Denis Matringe, John Nawas, Everett Rowson (Hrsg.): Encyclopaedia of Islam. THREE.

Ibn Qudāma fasst die Vita von al-Chiraqī in der Einleitung seines oben genannten Hauptwerkes al-Muġnī kurz zusammen und hebt die Bedeutung von dessen al-Mukhtaṣar lobend hervor, der auf insgesamt 248 DruckseitenHerausgegeben von Muḥammad Zuhair asch-Schāwisch. Erste Auflage Kairo, 1958 entsprechend den in den islamischen Rechtswissenschaften (Fiqh) anerkannten Kapiteln und in Übereinstimmung mit der Lehre der Hanbaliten kurzgefasst darstellt. In derselben Anordnung zitiert Ibn Qudāma in seinem oben erwähnten 17 Bände umfassenden WerkHerausgegeben von ʿAbd al-Fattāḥ Muḥammad al-Ḥilw. 2. Auflage. Kairo 1992. zunächst das Grundwerk von al-Chiraqī mit seiner anschließenden und sehr detaillierten Erörterung der darin vorgestellten Grundsätze. In der Einleitung lobt er das Buch von al-Chiraqī als ein gesegnetes, nützliches und zusammenfassendes Werk, „wodurch wir Segen erlangen“ („fa-natabarraku bi-kitābihi“). An dieser Stelle greift allerdings der Herausgeber in seiner Fußnote ein: „das ist eine Übertreibung von ihm,(d.i. Ibn Qudāma) Gott habe ihn selig. Denn es gibt kein Buch, an dessen Segen man glauben kann außer am Buch des allmächtigen Gottes. Denn Er sagt: ‚Und es‘ (d. h. die koranische Offenbarung) ‚ist eine von uns hinabgesandte, gesegnete Schrift‘ (Sur. 6, Vers 92.). Somit ist Er unfehlbar. Andere Bücher sind jedoch Fehlern unterworfen. Gott ist allwissend.“al-Mughnī, Band 1, S. 5, Fußnote 16.

Ansichten über al-Chiraqī

Führende Gelehrte des Islam, darunter auch Ibn Kathir lobten Al-Chirakī als einen herausragenden Gelehrten der hanbalitischen Rechtsschule und Diener Gottes; er sei, so Ibn Kathir, ein Mann mit exzellenten Qualitäten und außerordentlicher religiöser Hingabe gewesen. In seiner Dissertation weist Amir Khalid auf die ausgezeichneten Eigenschaften al-Chiraqis, nicht nur als Rechtsgelehrten, sondern auch als Autor hin. Al-Chiraqī sei nicht nur auf Rechtsthemen verschiedener Natur eingegangen, sondern er habe zunächst eine Definition der abzuhandelnden Rechtsfragen gegeben, außer in den Fällen, in denen er es nicht für notwendig hielt. Eine der herausragenden Charaktereigenschaften al-Chiraqīs sei es gewesen, so schreibt Khalid weiter, dass er Rechtsfragen in einer klaren und verständlichen Form wiedergeben konnte. Eine weitere Eigenschaft seiner Abhandlungen war die Tatsache, dass er in seinem Werk nicht nur Rechtsfragen erörterte und abhandelte, sondern im Anschluss diese noch diskutierte; er tat dies auf eine Art und Weise, mit der er die Aufmerksamkeit des Lesers gleich auf das nächste Rechtsthema lenkte, das er abzuhandeln gedachte.

Eine weitere Eigenschaft seiner Abhandlungen waren seine hervorragenden Kenntnisse der Rechtsquellen, die er zur Beantwortung der Rechtsfragen verwendete. Wenn er sich auf andere Gelehrte bezog (er tat dies insbesondere bei Ahmad ibn Hanbal), so tat er dies in einer standardisierten Form und verwendete hierfür dessen Kunya. Al-Chiraqī war sehr bedacht, was die Präsentation der von ihm dargelegten Informationen betraf. Er vermochte es, eine große Bandbreite von Fakten mit nur wenigen Worten zusammenzufassen. Diese Eigenschaft manifestiert sich beispielsweise in seiner Erzählung über den bereits erwähnten Diebstahl des Schwarzen Steins.

Die Wichtigkeit al-Chiraqīs wird auch von anderen Rechtsgelehrten betont, die ihre Werke auf al-Mukhtasar aufbauten, wie zum Beispiel Yahya bin Muhammad al-Sarsari, der in 2770 metrischen Versen abhandelte, wobei er sich hauptsächlich auf das genannte Werk stützte.