Das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ wurde vom 23. April bis 13. Mai 2025 abgehalten, kam jedoch mangels ausreichender Unterstützung nicht zustande. Vorangegangen war im Jahr 2022 die gleichnamige Volksinitiative, die sich gegen aufdringliche Formen von Außenwerbung in Hamburg einsetzte.
Gegen das ursprünglich im Februar 2023 beantragte Volksbegehren legte der Hamburger Senat Beschwerde beim Hamburger Verfassungsgericht ein, unterlag jedoch im September 2024 größtenteils. Beim Volksbegehren kamen lediglich gut 50.000 Unterschriften zusammen, womit die geforderte Unterschriftenhürde von gut 65.000 Unterschriften verfehlt wurde.
Volksinitiative Von April bis Oktober 2022 führte die Bürgerinitiative „Hamburg werbefrei“ eine gleichnamige Volksinitiative zum Erlass eines „Gesetzes zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum (Werberegulierungsgesetz)“ durch. Das geforderte Unterschriftenquorum von 10.000 gültigen Unterstützungsbekundungen Stimmberechtigter wurde erreicht.
Volksbegehren Nachdem die Initiatoren am 20. Februar 2023 die Durchführung des Volksbegehrens beantragten, legte der Senat Beschwerde beim Hamburger Verfassungsgericht ein. Dieses urteilte schließlich am 6. September 2024, das das Volksbegehren ganz überwiegend zulässig und daher durchzuführen sei. Lediglich die Regelung, dass auch bereits genehmigte Werbeanlagen rückwirkend dem angestrebten Werberegulierungsgesetz unterliegen sollten, sei ein unzulässiger Eingriff in Eigentumsrechte.
Die Bürgerinitiative beantragte dann das Volksbegehren unter Verzicht des beanstandendeten Teils. Das Volksbegehren wurde vom 23. April bis 13. Mai 2025 abgehalten. In der dreiwöchigen Sammelfrist kamen jedoch nur 50.886 Unterstützungsbekundungen zusammen, womit das geforderte Unterschriftenquorum von 65.652 verfehlt wurde.
Ziele und Motivation Der von Hamburg Werbefrei vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine Änderung der Hamburgischen Bauordnung vor. Mit dieser Änderung soll im öffentlichen Raum unter anderem der Aufbau von neuen Werbeanlagen sowie die Umstellung von traditioneller Plakatwerbung auf digitale Werbedisplays gestoppt werden. Als Gründe hierfür führt die Initiative Ablenkung von Verkehrsteilnehmern, unterbewussten Stress und den Klimaschutz an. So würden beispielsweise einzelne Werbeanlagen mit jährlich 20.000 kWh etwa so viel wie 10 Single-Haushalte verbrauchen.
Kritik Kritiker der Initiative führen die Einnahmen an, die eine Stadt wie Hamburg durch Werbeanlagen auf öffentlichem Raum erhält. Für Hamburg beliefen sich diese im Jahr 2020 auf 27 Millionen Euro, und für 2022 werden Einnahmen von 32 Millionen Euro erwartet.Als Vergleich zu diesen Einnahmen werden von der Initiative auf der Social-Media-Plattform Mastodon Einnahmen durch Blitzer angeführt, welche in Hamburg bei über 44 Millionen Euro im Jahre 2024 lagen, und somit höher sind als Einnahmen durch Außenwerbung seitens der Stadt Hamburg.
Weblinks Offizielle Website Gesetzesentwurf (PDF; 231 kB) auf der offiziellen Webseite der Initiative
Einzelnachweise
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